Aufgrund verschärfter Abgasregeln hat Suzuki vor einigen Jahren die Hayabusa vom Markt genommen. Jetzt geht sie wieder an den Start, randvoll mit elektronischen Helfern und fit für die jüngste Abgasnorm. Bilder, Daten, Preis.
Verbesserte Fahrleistungen: 190 PS, 299 km/h Spitze
Viele Assistenzsysteme
Ab April 2021 beim Händler
Die vor einigen Jahren in Europa eingestellte Suzuki GSX 1300 RR Hayabusa kehrt zurück. Zu Preisen ab 18.490 Euro wird der Sporttourer mit Supersportler-Einschlag in modernisierter Form ab April auch in Deutschland wieder verfügbar sein. Zu den Änderungen gehören ein aerodynamischer Feinschliff der Verkleidung sowie die Umrüstung auf LED-Leuchten rundum. Auffällig modifiziert wurde außerdem die Auspuffanlage, die mit modernisierter Abgasreinigungstechnik dabei hilft, das Euro-5-Niveau zu erfüllen.
Ebenfalls aufgerüstet wurde beim Elektronikpaket. Neu sind etwa eine dreistufige Launchcontrol, ein Tempomat sowie ein Geschwindigkeitsbegrenzer, mit dessen Hilfe der Fahrer das versehentliche Überschreiten von Tempolimits verhindern kann. Zudem kann der Pilot zwischen den drei Fahrmodi Active, Basic und Comfort wählen. Traktions- und Wheelie-Kontrolle sind zehnstufig, Motorbremse und Quickshifter drei- beziehungsweise zweistufig verstellbar.
Zu den weiteren Features gehören Kurven-ABS, Berganfahrhilfe und ein Kontrollsystem, das ein Abheben des Hinterrads bei Bremsmanövern auf abschüssiger Strecke verhindern soll. Für mehr Sicherheit dürfte auch das überarbeitete Bremssystem mit größeren Bremsscheiben sorgen. Im zentralen Bordcomputer-Display des Cockpits kann sich der Fahrer unter anderem über den eingelegten Gang sowie Schräglagenwinkel bei Kurvenfahrten informieren.
Suzuki GSX 1300 RR Hayabusa: 190-PS-Motor
Wie zuvor treibt die Hayabusa ein Reihenvierzylinder mit 1340 Kubikzentimeter Hubraum an, dessen Leistung trotz diverser Modernisierungsmaßnahmen gegenüber der Vorgängergeneration leicht auf 140 kW/190 PS und 150 Newtonmeter gesunken ist. Dennoch haben sich die Fahrleistungen verbessert: Das 264 Kilogramm schwere Bike braucht für den Sprint auf 100 km/h 3,2 statt zuvor 3,4 Sekunden, die 200 km/h fallen nach 6,8 Sekunden. Wie bei den älteren Versionen wird die Höchstgeschwindigkeit auf 299 km/h begrenzt.
Moderne Bikes haben nicht nur ABS an Bord. Es gibt immer mehr elektronische Helfer – vom Tempomat über Traktionskontrolle bis zur Hinterrad-Abhebe-Kontrolle. Der ADAC stellt die Assistenzsysteme für Motorräder vor.
Kurven fahren – der vielleicht schönste Grund, auf ein Motorrad zu steigen. Bis zu dem Moment, wo es in der Kurve heißt: Sofort bremsen – aus welchem Grund auch immer. Plötzlich richtet sich das Bike auf und verlässt die angepeilte Kurvenlinie Richtung Gegenverkehr oder Straßengraben. Oder die Reifen verlieren ihre Traktion, das Motorrad rutscht unkontrolliert weg.
So war es zumindest früher, als es noch keinerlei Assistenzsysteme für Motorrädergab. Inzwischen, mit kurventauglichem ABS, sind Notmanöver in Schräglage durchaus beherrschbar – vorausgesetzt, man hat das System an Bord und „Schreckbremsungen“ in der Kurve oft genug geübt. Das „Kurven-ABS“ bedeutete nach dem „klassischen“ Antiblockiersystem einen Quantensprung in Sachen Motorrad-Fahrsicherheit.
Gesetzlich ist das herkömmliche und nur bei Geradeaus-Fahrt wirksame ABS bei neuen Maschinen seit Anfang 2017 Pflicht. Doch die Hersteller statten ihre Modelle längst mit weiteren, teils hocheffektiven Assistenzsystemen aus. Diese kann man in zwei Gattungen unterteilen:
Sicherheitssysteme zur Verringerung des Unfall- oder Verletzungsrisikos (z.B. ABS, kurventaugliches ABS, kurventaugliche Traktionskontrolle)
Komfortsysteme zur Entlastung des Fahrers und zur Verbesserung der Ergonomie (z.B. Tempomat, per Schalter einstellbare Feder-Dämpfer-Systeme)
Unterschiede bei Assistenzsystemen in Auto und Motorrad
Ein Auto steht stabil auf vier Rädern und ist als zweispuriges Fahrzeug in den meisten Fahrsituationen nicht vom Umkippen bedroht. Ganz anders das Motorrad: Im Stand „kippelig“, stabilisiert es sich erst nach dem Losfahren durch die Drehbewegung der Räder. Ein aktiver Eingriff in Bremse oder Lenkung (wie beim Auto z.B. beim Notbrems- oder Spurhalte-Assistent) ist beim Motorrad also nur bedingt möglich. Kommt er für den Biker unerwartet, kann sich die kritische Situation eher verschärfen als auflösen.
Viele Assistenzsysteme in Motorrädern haben deshalb warnenden Charakter oder sie beeinflussen und optimieren Fahrmanöver am Rand der physikalischen Grenzen in einer so fortgeschrittenen Phase, dass eine rettende Reaktion des Fahrers nicht mehr möglich erscheint. Trotzdem bieten Ducati und KTM als erste Hersteller aktuell eine radargestützte, adaptive Geschwindigkeitskontrolle an, die sogar Bremsungen mit Verzögerungen von bis zu 0,5 g einleitet. Dies ist eine neue Qualität der Assistenz für den Fahrer.
Viele der modernen, direkt eingreifenden Assistenzsysteme nutzen ausgefeilte Sensoren zur Bestimmung der Kräfte, die auf das Motorrad einwirken. Daraus werden die anderen relevanten Größen abgeleitet.
Das leisten Assistenzsysteme
Assistenzsysteme sind nie als technische Aufforderung gedacht, ein höheres Risiko einzugehen. Das Gegenteil ist der Fall: Sie sollen das bestehende Risiko des Motorradfahrens verringern.
In den folgenden Tabellen werden auch jene Systeme aufgeführt, mit denen sich Motorleistung, Gasannahme oder Fahrwerk an besondere Bedingungen wie z.B. Regen anpassen lassen.
1. Sicherheitssysteme für Motorräder
Bezeichnung
Wirkung
Sicherheitspotenzial
Standard-ABS (vorrangig für Geradeausbremsung)
Seit 2017 Pflicht, verhindert vor allem bei Geradeausfahrt einen Sturz durch Notbremsung mit blockierten Rädern
Sehr hoch
Kurventaugliches ABS
Wie Standard-ABS, zusätzlich anwendbar in starker Schräglage, verhindert das Aufrichten der Maschine inkl. Verlassen der Fahrlinie und ein Wegrutschen der Räder (im Rahmen der physikalischen Grenzen)
Sehr hoch
Hinterrad-Abhebe-Kontrolle (Stoppie-Kontrolle)
Verhindert beim starken Bremsen das Abheben des Hinterrades, im Extremfall einen Fahrzeugüberschlag. Funktion ist in guten ABS teilweise integriert
Hoch
Kombi- oder Integral-Bremssystem
Bremskreise für Vorder- und Hinterrad sind ganz oder teilweise verknüpft, Bremshebel wirkt auch auf die Bremse des anderen Rades. Sorgt für bessere Bremsstabilität und schnelleren Bremseinsatz
Hoch
Wheelie-Kontrolle
Verhindert das Abheben des Vorderrades beim zu heftigen Beschleunigen. Motorkraft wird ggf. begrenzt
Hoch
Kurventaugliche Schlupfkontrolle
Sichert bei Kurvenfahrt den Grip des Hinterrades durch etwaige Begrenzung der Motorkraft, besonders bei sportlicher Fahrweise
Hoch
Standard-Schlupfkontrolle
Sichert Grip und Führung des Hinterrades bei Geradeausfahrt, „Durchdrehen“ wird verhindert
Mittel
Anti-Hopping-Kupplung, Motorbremsmoment-Kontrolle
Verhindert beim Runterschalten oder Gaswegnehmen ein kurzzeitiges Blockieren des Hinterrades, sichert damit Grip und Führung des Hinterrads vor allem beim Anbremsen vor engen Kurven
Mittel
Automatische, dynamische Anpassung des Feder-Dämpfer-Systems
Verbessert den Kontakt der Räder auf unebenem Untergrund bei sportlicher Fahrweise, erhöht Fahrstabilität bei sehr dynamischen Fahrmanövern (z.B. starkes Beschleunigen und Bremsen)
Mittel
Abstandsradar (z.B. Adaptive Cruise Control)
Überwacht fortlaufend den Abstand zu anderen Fahrzeugen, vorrangig nach vorne gerichtet. Funktion ähnlich wie bei Pkw, Steuerung der Motorleistung, autonome Bremsung bis 0,5 g
mittel, dient vorrangig dem Komfort
Totwinkel-Assistent / Side-View-Assistent (Radargestützt, ähnlich wie Abstandsradar)
Warnt vor seitlich fahrendem Fahrzeug, das man beim Spurwechsel übersehen könnte
Mäßig
Verschiedene Fahrmodi
Motorcharakteristik kann Witterung und Straßenverhältnissen angepasst werden, auch Off-Road-Modus möglich. Umfasst oft auch Einstellungen von Bremse und Fahrwerk. Sicherheitsgewinn hängt von den Fahrgewohnheiten ab
Unterschiedlich
Blinkendes Bremslicht
Bei Vollbremsung blinkt das Bremslicht, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen
Mäßig
Reifendruckkontrollsystem
Warnt bei Druckverlust im Reifen. Kann bei korrekter Fahrerreaktion das Unfallrisiko verringern
Mäßig
Berg-Anfahr-Hilfe
Klemmt an starken Steigungen die Hinterradbremse bis zum Anfahren fest
Mäßig
(Adaptives) Kurvenlicht
Leuchtet die Straße bei Kurvenfahrt besser aus als Standardlicht. Sicherheitsgewinn nur bei häufigen Nachtfahrten
Mäßig
Warnblinkanlage
Wie Pkw, sinnvoll z.B. bei Pannen oder an Stauenden
./.
Notruf-System / eCall
Vergleichbar Pkw, automatischer Notruf bei Ereignissen, die das System als Unfall interpretiert
./.
2. Komfortsysteme für Motorräder
Bezeichnung
Wirkung
Automatikgetriebe
Macht Kuppeln und Schalten überflüssig
Schaltautomat
Ermöglicht das Schalten ohne zu kuppeln
Elektronische Fahrwerkseinstellung
Federvorspannung und Dämpfungseigenschaften können per Knopfdruck angepasst werden
Rückfahrhilfe
Erleichtert das Manövrieren schwerer Maschinen
Neue Assistenzsysteme – ein Ausblick
Weitere Maßnahmen und Systeme zur Verbesserung der Motorradsicherheit werden sich mit zunehmender Vernetzung der Fahrzeuge untereinander ergeben. Dabei spielt die Vehicle-2-X-Kommunikation eine wichtige Rolle. Sie kann Risikopotenziale frühzeitig erkennen und entsprechende Warnungen erzeugen. Dadurch können mögliche Konfliktsituationen reduziert und somit die Motorradsicherheit zum Beispiel in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen erhöht werden.
Tipps für den Motorradfahrer
Machen Sie sich intensiv mit der Wirkung, Funktionsweise und den Einstellmöglichkeiten von Assistenzsystemen und Sicherheitsausstattungen Ihrer Maschine vertraut. Das bedeutet: Die Bedienungsanleitung ist Pflichtlektüre. Lassen Sie sich außerdem vom Händler Ihres Vertrauens die Systeme genau erklären.
Mit ABS – und ganz besonders mit modernem Kurven-ABS – muss man im Notfall richtig umgehen können, um den Sicherheitsgewinn auch wirklich nutzen zu können.
Die ADAC Experten empfehlen: Machen Sie in regelmäßigen Abständen ein passendes Sicherheitstraining. Bei modernen Bremssystemen müssen Sie Fahrgewohnheiten ändern, um optimal reagieren zu können.
Was sind die aktuellen Motorradtrends? Die Motorradindustrie richtet sich vorwiegend an eine junge, dynamische, männliche Zielgruppe.
Ein genauer Blick in die Statistik und hinter die aktuellen Zulassungszahlen zeigt hierbei einige interessante Aspekte. So zogen im Vorjahr laut einer Fachzeitschrift die Motorrad-Neuzulassungen bei den Frauen stärker an als in den Jahren zuvor.
Der Motorradmarkt konnte in allen Segmenten in Deutschland 2020 kräftig zulegen:
Allein ca. 17,2 Prozent Zuwachs erreichten die Bikes mit mehr als 125 Kubik Hubraum. Auch der Marktanteil, der auf weibliche Halter zugelassen Motorräder konnte auf Plus von etwa 10,6 Prozent ansteigen. Im Segment der Leichtkrafträder wurde 2020 im Vorjahresvergleich sogar ein Plus von ca. 78,4 Prozent erreicht.
Das Ende der Fahnenstange soll dabei nach Ansicht von Motorrad-Experten noch lange nicht erreicht sein.
Bei den Rollern über 125 Kubik legten die Ladies im Vorjahresvergleich sogar mit über 4 Prozent zu.
Seit Kurzem können Autofahrer und Autofahrerinnen mit dem B196-Schein relativ einfach den Sprung in den Sattel einer 125er schaffen. Wer seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzt, mindestens 25 Jahre alt ist und eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden absolviert hat, kann in den Sattel einer 125er steigen.
Aber erst, nachdem im Führerschein die Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 als sogenannter B196-Schein eingetragen wurde.
Ein Starterheft für Fahrschulen und Fahrschüler von den „Polo“-Motorradprofis informiert ab sofort über Vorschriften, Besonderheiten und bietet Einsteiger-Wissen rund ums Motorrad. Es ist in allen Stores in Deutschland zu haben.
Sogenannte „Handy-Blitzer“ haben in den Niederlanden den Dienst aufgenommen. Die Kameras erspähen elektronische Geräte in den Händen der Autofahrer. Das dazugehörige Bußgeld ist saftig.
Mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) gehen die niederländischen Behörden gegen Autofahrer vor, die mit dem Mobiltelefon am Ohr unterwegs sind. Die smarten Smartphone-Blitzer funktionieren im Prinzip wie eine herkömmliche Radarfalle.
Nur dass bei dieser Technik Handys, Tablets, Navis und andere elektronische Geräte in den Händen des Fahrers auffallen – zu erkennen auf einem Foto vom Oberkörper und dem Schoß des Fahrers sowie dem Kennzeichen des Fahrzeugs.
Dem „Handy-Sünder“ berechnen die niederländischen Behörden 240 Euro.
Nicht nur deshalb sollten sich auch deutsche Autolenker, die in dem Nachbarland unterwegs sind, auf die neuen Blitzer einstellen. Wer während der Fahrt keine elektronischen Geräte zur Hand nimmt, trägt schließlich auch zur eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer bei.
Wer sich auf sein Motorrad schwingt, sollte die passende Motorradbekleidung haben. Für Fans der Kultmarke
Harley-Davidson gibt es eine gute Nachricht: Nach dem Motto „Kleider machen Leute“ sind jetzt neue Jacken, Handschuhe und Helme, allesamt wie geschaffen für die kleinen und großen Fluchten auf dem Bike, verfügbar.
Zu den Neuheiten gehört das Brawler Leather Jacket, das in einer Version für ihn (UVP: 574 Euro) und einer für sie (UVP: 542 Euro) angeboten wird.
Beide Slim-Fit-Jacken verfügen über Protektoren an Ellbogen und Schultern, eine Protektorentasche sowie einen verlängerten Schnitt am Rücken und Power-Stretch-Zonen für ein Plus an Bewegungsfreiheit.
Da die Jacken zudem mit einem entnehmbaren Futter ausgestattet sind, eignen sie sich für schattige wie für heiße Tage. Reflektierende Applikationen sorgen dafür, dass man gesehen wird.Perfekt dazu passen die Brawler Full Finger Gloves für Frauen (UVP 89 Euro) und Männer (UVP: 96 Euro).
Die mit dezentem Branding versehenen Handschuhe aus Leder-Textil-Mix besitzen Features wie vorgeformte Fingerpartien mit Touchscreen-kompatiblen Fingerspitzen, Knöchelprotektoren und das Coolcore-Futter und gelgepolsterte Handflächen.
Den Brawler-Style komplettiert der mattschwarze Brawler Carbon Fiber X09 Full Face Helmet (UVP 511 Euro) mit leichter Kohlefaser-Kompositschale, aerodynamischer Form und umfangreichen Belüftungsfeatures.
Sein Visier ist beschlaghemmend sowie kratzfest beschichtet und die Kinnpartie lässt sich zusätzlich belüften, um dem Beschlagen vorzubeugen.
Der bis 7. März verlängerte Corona-Lockdown in Deutschland bestimmt Alltag und Freizeit. Viele Motorradfahrer sind unsicher, ob sie ihre Maschine jetzt benutzen dürfen. ADAC Juristen beantworten die wichtigsten Fragen.
Je nach Bundesland bzw. Infektionsgeschehen kann es Einschränkungen geben
Werkstätten dürfen Reparaturen durchführen
Tankstelle: Helm und Visier ersetzen keine Maske
Zwar hat die Hauptsaison für Motorradfahrer noch nicht begonnen, dennoch wollen oder müssen einige Biker jetzt ihre Maschine benutzen. Auch für sie gilt: je nach Bundesland oder Region können die Regelungen unterschiedlich ausfallen.
Ausflüge mit dem Motorrad sind nicht pauschal verboten, allerdings muss in den Bundesländern mit Ausgangsbeschränkungen ein wichtiger Grund zum Verlassen der Wohnung vorliegen. Es müssen daher auch hier wieder die Länder-Regelungen beachtet werden. Ein Reiseverbot gibt es nicht. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind beispielsweise erlaubt, ebenso die Fahrten zum Einkaufen.
Kontaktbeschränkungen verhindern Gruppenfahrten
Aufgrund der bestehenden Kontaktbeschränkungen dürfen Biker sich im öffentlichen Raum neben den Haushaltsangehörigen auch als Motorradgruppe nur mit einer weiteren haushaltsfremden Person im öffentlichen Raum aufhalten. Diese muss daher bei gemeinsamen Fahrten eingehalten werden.
Regionale Beschränkungen auf 15-km-Radius
Es gibt jedoch Länder, in denen Sport und Bewegung örtlich begrenzt sind, beispielsweise in Sachsen (15 km vom Wohnort). Der jeweilige Landkreis oder die kreisfreie Stadt können diese 15 km-Regel jedoch bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 selbstständig aufheben. Man sollte sich daher über die konkret geltenden Regelungen vor Ort informieren.
Auch in den Ländern ohne eine derartige räumliche Grenze wird es wohl schwierig sein, darzulegen, warum man mehrere Kilometer oder sogar in ein anderes Bundesland fahren muss, um sich dort beispielsweise an der frischen Luft zu bewegen. Daher ist von weitervom Wohnort entfernten Tagesausflügen im Moment abzuraten.
Seit 11. Januar gilt zudem: BeiRegionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern ist der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort herum eingeschränkt, sofern kein triftiger Grund vorliegt, sich weiter zu entfernen. Tagestouristische Ausflüge sollen hier keinen wichtigen Grund darstellen. Es müssen auch hier die konkreten Regelungen der Bundesländer beachtet werden.
Bayern sollen auf Motorrad-Spritztouren verzichten
Beim Vorliegen triftiger Gründe ist Motorradfahren bei geltenden Ausgangsbeschränkungen erlaubt, also z.B. für den Einkauf, für die Fahrt zur Arbeit oder um eine Person eines anderen Hausstands oder den Lebenspartner zu besuchen.
Spritztouren, die dem reinen Selbstzweck dienen, gehören etwa in Bayern nicht zu den triftigen Gründen, das Haus zu verlassen: Auf diese soll verzichtet werden. Das gilt auch für Spritztouren mit anderen Verkehrsmitteln.
Die 15-Kilometer-Ausflugsbeschränkung für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof allerdings vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Ist die Fahrt zur Werkstatt oder zum TÜV erlaubt?
Solche Fahrten können in allen Bundesländern stattfinden. Werkstätten und Prüfstellen haben geöffnet, vorab sollte ein Termin vereinbart werden.
Tankstelle: Helm und Visier ersetzen keine Maske
In Tankstellen gilt wie im Einzelhandel eine Maskenpflicht. Je nach Bundesland muss eine FFP2-Maske getragen werden oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard wie die so genannten medizinischen Masken. Helm und Visier ersetzen keine FFP2 (oder gleichwertige) Maske.
Im Übrigen ist an Tankstellen meistens seitens der Tankstellenbetreiber ein Helmverbot angeordnet, zum Schutz vor möglichen Überfälle. Dieses Verbot ist auch in Corona-Zeiten zu beachten
Illegale Autorennen, Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrer, Speicherung von Blitzerdaten, Ärger bei der Unfall-Abrechnung: 12 aktuelle Urteile, die für Autofahrer wichtig sind.
Touchscreen bedienen fällt unter Handyverbot
Auf Parkplatz im Wohnmobil übernachtet: Bußgeld
Radmuttern nachziehen: Fahrer haftet auch
Täglich landen Autofahrer vor Gericht. Auch 2020 beschäftigten sich deutsche Gerichte mit Streitigkeiten rund um Auto, Unfall und Verkehr. Vom Tesla-Fahrer, der wegen der Bedienung des Touchscreens einen Handyverstoß begangen hat, bis hin zur Frage, wer bei einem Unfall haftet, wenn die Radmuttern nicht nachgezogen wurden. Wir stellen zwölf wichtige Entscheidungen des letzten Jahres vor.
Touchscreen bedienen fällt unter Handyverbot
Ein Touchscreen im Auto fällt unter das Handyverbot – wenn der Fahrer zu lange darauf sieht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Bedienung des Scheibenwischers im Untermenü zu einem Bußgeld führen kann. Ein Tesla-Fahrer war bei der Benutzung von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen Unfall verursacht (Beschluss vom 27.3.2020, Az. 1 Rb 36 Ss 832/19).
Illegale Autorennen: Raser wegen Mordes verurteilt
Die Geschichte ging durch alle Medien: Zwei Autofahrer hatten sich am Berliner Kudamm zu einem Autorennen verabredet. An einer Kreuzung mit roter Ampel kam es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, dessen Fahrer grün hatte. Der Mann starb noch vor Ort. Der Bundesgerichtshof hat im Juni den Schuldspruch wegen Mordes für den Autofahrer, der den tödlichen Unfall verursacht hat, bestätigt (Urteil vom 18.6.2020, Az. 4 StR 482/19).
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Sie sind als Kraftfahrzeuge eingestuft. Der Fall: Nach einem Oktoberfestbesuch war ein E-Scooter-Fahrer mit 1,35 Promille angehalten worden. Das Amtsgericht München verurteilte ihn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte das Urteil (Beschluss vom 24.7.2020, Az. 205 StRR 216/20).
Auto nach Probefahrt weg: Wem gehört es?
Wem gehört ein Auto, das nach der Probefahrt nicht mehr zurückgebracht und mit gefälschten Papieren weiterverkauft wurde? Der BGH hat nun entschieden: Die spätere Käuferin, die keine Ahnung von der Vorgeschichte des Fahrzeugs hatte, darf es behalten (Urteil vom 18.9.2020, Az. V ZR 8/19).
Räum- und Streupflicht: Haftung bei Fahrradsturz
Wann und wie oft muss Streugut entfernt werden? Eine Radfahrerin stürzte im März auf einem für Fahrräder zugelassenen Radweg, weil sie auf dem Winter-Streugut ausgerutscht war. Sie warf der Gemeinde vor, das Mittel nicht beseitigt zu haben. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Radfahrerin steht kein Schadensersatz zu. Die Gemeinde muss das Streugut nicht nach jeder Verwendung von der Straße beseitigen, zudem sei Ende März immer noch mit Nacht- und Bodenfrost zu rechnen. Das verwendete Splitt-Salzgemisch diene dazu, die von „künftigen Schneefällen und Eisbildungen ausgehenden Gefahren zu mindern“ (Beschluss vom 10.9.2020, Az. 7 U 25/19).
Section Control: Messverfahren ist zulässig
Section Control ist ein in Deutschland relativ neues Verfahren zur Geschwindigkeitskontrolle. Dabei wird nicht das Tempo eines Fahrzeugs an einer bestimmten Stelle erfasst, sondern dessen Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten. Bisher war es rechtlich umstritten. Ein Pilotprojekt auf der B6 wurde daher gerichtlich überprüft und vom OVG Lüneburg für zulässig erachtet (Urteil vom 13.11.2019, Az. 12 LC 79/19). Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung im Juli 2020 bestätigt.
Radmuttern nachziehen: Wer haftet bei Unfall?
Nach dem Reifenwechsel müssen die Radmuttern nachgezogen werden. Aber wer haftet bei einem Unfall? Ein Mercedes-Fahrer ließ in einer Werkstatt Sommerreifen auf sein Auto montieren. Nach etwa 100 km löste sich das linke Hinterrad auf der Autobahn, es kam zum Unfall mit einem hohen Sachschaden. Das Landgericht München entschied, dass die Werkstatt grundsätzlich haften muss, gab dem Mercedesfahrer aber ein Mitverschulden von 30 Prozent (LG München II, Urteil vom 9.4.2020, Az. 10 O 3894/17).
Verboten: Im Wohnmobil auf Pkw-Parkplatz übernachten
Wer in seinem Wohnmobil auf einem Parkplatz übernachtet, der nur für Pkw zugelassen ist, verstößt gegen das Landesnaturschutzgesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Eine Wohnmobilfahrerin wollte für mehrere Tage Urlaub in St. Peter-Ording machen. Die offiziellen Wohnmobil-Stellplätze waren alle belegt, daher stellte die Urlauberin ihr Wohnmobil auf einem Parkplatz ab, der nur für Pkw zugelassen war, und schlief dort für eine Nacht (OLG Schleswig, Urteil vom 15.6.2020, Az. 1 Ss-OWi 183/19).
Geblitzt: Tempomessung muss nachvollziehbar sein
Geschwindigkeitsmessung muss fair, korrekt und nachprüfbar sein. Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12.11.2020, Az. 2 BvR 1616/18) hat entschieden, dass einem Verteidiger alle Informationen, die von einem Messgerät erfasst wurden, zur Verfügung gestellt werden müssen – auch die Rohmessdaten. Nur dann erhalte der Autofahrer wirklich alle Informationen, die er braucht, um einen eventuellen Messfehler festzustellen.
Unfall fiktiv abgerechnet: Keine Rechnung nötig
Für die fiktive Abrechnung eines Unfallschadens muss der gegnerischen Haftpflichtversicherung keine Reparaturrechnung vorgelegt werden. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden (Urteil vom 19.11.2020, Az. 40 C 134/20). Die Vorlage einer Rechnung ist nur dann verpflichtend, wenn neben den Nettoreparaturkosten auch die angefallene Mehrwertsteuer geltend gemacht wird.
Im Pkw zu Kind umgedreht: Versicherung zahlt nicht
Dreht sich der Fahrer auf der Autobahn im stockenden Verkehr vollständig zu seinem Kind auf dem Rücksitz um, handelt er grob fahrlässig. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Deshalb musste ein Vater, der mit einem Mietwagen einen Auffahrunfall verursacht hatte, über die Eigenbeteiligung in der Vollkasko hinaus 50 Prozent des Unfallschadens aus eigener Tasche bezahlen (OLG Frankfurt, Urteil vom 12.2.2020, Az.: 2 U 43/19).
Die Werbung der Motorradhersteller preist überwiegend den jungen, dynamischen, männlichen Biker. Der Blick in die Statistik malt ein anderes Biker-Bild.
Motorrad fahren ist wieder angesagt – das zumindest zeigen die Zulassungszahlen aus dem Jahr 2020. Überall machen sich fette Plus-Zeichen breit. 131.410 neu zugelassene Motorräder bedeuten plus 17,2 Prozent. 35.853 neu zugelassene Leichtkrafträder bedeuten plus 77,5 Prozent. Zusätzlich legen die Leichtkraftroller um 107,6 Prozent auf 28.034 Neuzulassungen zu. Selbst die Roller können um 2,4 Prozent auf 16.728 Neuzulassungen zulegen.
Die alten Männer dominieren
Aber welche Fahrer stecken hinter diesen Zahlen? Auch dazu gibt die Statistik Auskunft. Blicken wir zunächst auf die Motorradfahrer, wobei wir davon ausgehen, dass die Halter auch tatsächlich die Fahrer sind. Und natürlich enthalten alle Gruppen jeweils Männer und Frauen. Der Gesamtmotorradmarkt 2020 teilt sich in 73,5 Prozent Männer und 10,6 Prozent Frauen – der Rest entfällt auf gewerbliche Neuzulassungen. Das Gros der Neuzulassungen brachte die Altersklasse zwischen 50 und 59 Jahren auf die Straßen. Hier stehen 40.312 Neuzulassungen (36,5 %) zu Buche. Die zweitstärkste Altersgruppe bilden die 40 bis 49-Jährigen mit 20.768 Neuzulassungen (18,8 %). Erst jetzt folgen mit 18.375 Neuzulassungen (16,6 %) die Motorradfahrer unter 30 Jahren. Die vierte Kraft bilden die über 60-Jährigen mit 16.210 Neuzulassungen (14,7 %). Schlusslicht mit 14.802 Neuzulassungen (13,4 %) bildet die Altersgruppe zwischen 30 und 39 Jahren.
Enduros und Naked Bikes bevorzugt
Aufschlussreich auch, in welchen Segmenten Motorradfahrer unterwegs sind. Absolut dominant sind Allrounder/Naked Bikes mit 48.374 Neuzulassungen. Die zweitstärkste Gemeinschaft bündelt sich mit 35.831 Neuzulassungen bei den Enduros/Supermotos, wobei der Fokus klar auf Enduro liegen dürfte. Chopper/Cruiser waren für 14.233 Biker die erste Wahl. Das Segment Sportler/Supersportler kann 6.184 Neuzulassungen auf sich vereinigen. Die Tourer/Sporttourer-Fraktion bildet mit 4.635 Neuzulassungen das Schlusslicht.
Viel Leistung gefragt
Abschließend blicken wir noch auf die Verteilung nach Leistungsklassen. Abgesehen vom Segment Chopper/Cruiser wird überwiegend in der Klasse über 100 PS gekauft. Das Gros der Chopper/Cruiser-Käufer bleibt knapp unter dieser Schwelle.
Motorradneuzulassungen 2020 nach Hubraum
Hubraum
Anzahl
Anteil
126 – 249 ccm
1.216
0,9 %
250 – 499 ccm
17.216
13,1 %
500 – 749 ccm
33.367
25,4 %
750 – 999 ccm
35.449
27, 0 %
1.000 – 1.249 ccm
16.287
12,4 %
1.250 ccm und mehr
27.332
20,8 %
Resümee: Der deutsche Durchschnittsmotorradfahrer ist zwischen 50 und 59 Jahre alt und sitzt auf einer Enduro oder einem Naked Bike mit über 100 PS Leistung. Wer jetzt einen BMW GS-Fahrer oder einen Kawasaki Z900-Piloten vor Auge hat, liegt nicht so falsch, wie der Blick auf die Top 50 der Neuzulassungen zeigt.
Die Alten dominieren auch die 125er-Klassen
Noch ein kurzer Blick auf die 125er-Klasse, die ja klassisch als Einsteigerklasse für den Nachwuchs angesehen wird. Die Leichtkrafträder lockten in 2020 aber nicht die jungen Biker an, sondern eher die Silberlocken. Rund 62 Prozent der Leichtkraftrad-Käufer waren zwischen 40 und 60 Jahren alt. Bei den 125er-Rollern entfallen die Neuzulassungen sogar zu fast 83 Prozent auf Halter über 40 Jahren.
Hier schlägt die neue B196-Regelung voll durch, die es Autofahrern erlaubt, leichter aufs Zweirad umzusteigen. Ein weiterer Aspekt könnte sein, dass die Alten für die Jungen kaufen und eben als Halter in den Papieren stehen.
Fazit
Motorrad fahren ist in Deutschland, zumindest wenn es um Neumaschinen geht, ein Ding von alten Männern. Das hängt vermutlich auch mit den hohen Kosten für dieses Hobby zusammen. Gefahren werden leistungsstarke Enduros oder Naked Bikes. Stark zeigen sich die älteren Jahrgänge aber auch, wenn es um die 125er-Klasse geht. Hier lockt der neue B196-Schein Autofahrer auf das Zweirad.