Ich wünsche Euch und Euren Familien einen schönen, ruhigen und besinnlichen 3. Advent:

Das Motorradnetzwerk der IG Metall
Hier stehen alle Neuigkeiten, die Motorrad fahren, Auto fahren und den Straßenverkehr betreffen.
Ich wünsche Euch und Euren Familien einen schönen, ruhigen und besinnlichen 3. Advent:

Ich wünsche Euch Allen und Euren Familien einen schönen und besinnlichen 3. Advent:

Allen Mitgliedern, Kolleginnen und Kollegen, Freunden, Bekannten und Verwandten einen schönen 2. Advent
Gute Nachricht für Gespannfreunde: Mobec in Holzmaden fand nach langer Suche einen Nachfolger für den Gespannbaubetrieb. Mit der Fortführung des vor 30 Jahren gegründeten Unternehmens sind nicht nur die Ersatzteilversorgung und Betreuung der Bestandskunden langfristig gesichert. Ab dem ersten Januar leitet Jörg Henßeler als Inhaber das zunächst weiter in Holzmaden produzierende Unternehmen. Die Mobec GmbH und der Mobec-Teilevertrieb verschmelzen zur Mobec-HeMoS GmbH. Um einen nahtlosen Übergang für die Kundschaft zu gewährleisten, werden Elisabeth und Manfred Beck samt ihrem jetzigen Team bis Ende 2021 für die neue Firma tätig bleiben. Danach wird die Mobec-HeMoS GmbH ihre Aktivitäten in neuen Räumen bei Ulm fortführen. Die bisherigen Inhaber gehen in den wohlverdienten Ruhestand. Jörg fährt seit seinem 16. Lebensjahr Motorrad und seit 2006 Gespann. Damit bringt er zweifellos den für das Verständnis dieser Branche eminent wichtigen praktischen Bezug ebenso wie die notwendige Begeisterung mit. Infos unter www.mobec.de.
Mit der Diavel 1260 Lamborghini bringt der Motorradhersteller Ducati Ende Dezember eine limitierte Sonderauflage seines Power-Crusiers, die sich am Auftritt des Supersportwagens Siàn FKP 37 orientiert.
Ergebnis der Kooperation der beiden Audi-Töchter sind die von Lamborghini übernommene Lackfarbe „Gea Green“ und die vielfache Verwendung von Kohlefaserteilen sowie die geschmiedeten Felgen. Auch der sechseckige Auspuff und das „Y“-Motiv auf der Sitzbank sind eine Hommage an den Siàn FKP 37. Rahmen, Unterboden und Felgen sind in „Electrum Gold“ verziert. Das typische Ducati-Rot wird durch die Farbgebung der Brembo-Bremssättel wiedergegeben. Das Trockengewicht der 162 PS (119 kW) starken Maschine sinkt durch die Leichtbaukomponenten auf 220 Kilogramm.
Die Zahl 63, mit der die Lackierung gekennzeichnet ist, hat eine Bedeutung für den Autobauer aus Sant’Agata Bolognese. Die Firma wurde 1963 gegründet. An dieser Zahl orientieren sich auch die 630 durchnummerierten Exemplare der Diavel Lamborghini.
Der Kunde erhält neben der Plakette am Rahmen auf Wunsch auch einen exklusiven Helm mit speziell auf das Modell abgestimmten Grafiken. Beim Einschalten der Zündung erscheinen auf dem TFT-Farbdisplay die Logos beider Marken, begleitet von der Silhouette des Motorrads.
Ich wünsche Euch Allen einen schönen, besinnlichen und gesunden 1. Advent

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht klare Regeln zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit vor. Verstöße werden teilweise streng geahndet. Trotz drohender Geldbußen, Punkte in Flensburg oder
gar Fahrverboten kursieren diverse Irrtümer zum Verkehrsrecht unter Verkehrsteilnehmern.
Die folgende Liste macht auf typische Fehleinschätzungen aufmerksam.
Irrtum: 1,5 Meter Abstand zum Fahrradfahrer genügen immer!
Das Konfliktpotenzial zwischen Auto- und Radfahrern ist groß. Während sich Radler häufig bedroht fühlen, wenn sie mit knappem Abstand überholt werden, sind Autofahrer genervt, weil Zweiradfahrer den Weg versperren. Um Unfällen vorzubeugen, sind die Mindestabstände für Überholvorgänge seit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 28. April 2020 klar geregelt:
• Beim Überholen von Radfahrern müssen innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden.
• Außerorts beträgt der Sicherheitsabstand 2 Meter.
Vor der StVO-Novelle sah der Gesetzgeber lediglich das Einhalten eines „ausreichenden Seitenabstands“ vor. Die Konkretisierung der Regelung soll die Sicherheit erhöhen. Doch auch die neuen Regelungen sind von Ausnahmen geprägt. Befördert ein Radfahrer beispielsweise innerorts ein Kind auf dem Rad, fordert der Gesetzgeber einen Abstand von zwei Metern. Ein Verstoß kann nicht nur teuer werden, sondern auch einen Eintrag ins Fahreignungsregister (FAER) nach sich ziehen. Wird ein Kind durch zu geringen Abstand gefährdet, müssen Autofahrer mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Gut zu wissen: Der Seitenabstand wird von der linken Außenseite des Radfahrers zur rechten Außenkante des Fahrzeugs gemessen.
Irrtum:
Fahrverbot droht bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts erst ab 41 km/h
Viele Autofahrer sind davon überzeugt, dass sie erst mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen müssen, wenn sie außerorts über 41 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sind. Grundsätzlich stimmt diese Regelung zwar, doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. „Ein einmonatiges Fahrverbot kann auch ausgesprochen werden, wenn Raser zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h oder mehr überschreiten“, heißt es unter www.Bussgeldkataloge.de, dem Verbraucherportal zum aktuellen Bußgeldkatalog, das über Sanktionen für Verkehrssünder und damit verbundene Fallstricke aufklärt. „Es handelt sich dabei um die sogenannte „Wiederholungstäterregelung“.“ Verkehrsteilnehmer, die sich wiederholt auffällig zeigen, werden mit verschärften Strafen konfrontiert. Sieht eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb eines Jahres bereits ein Fahrverbot vor, verlängert es sich um zusätzlich vier Wochen.
Wichtiger Hinweis:
Ein juristischer Formfehler in der StVO-Novelle vom April 2020 hat dazu geführt, dass die neuen Fahrverbotsregelns zumindest vorerst unwirksam sind. Deshalb wird derzeit der alte Bußgeldkatalog angewandt, der bei einer Tempoüberschreitung von 41 bis 60 km/h außerorts ein einmonatiges Fahrverbot vorsieht und innerorts ab 31 bis 50 km/h. Mit der StVO-Novelle hätten Fahrverbote bereits bei einer überhöhten Geschwindigkeit ab 26 km/h (außerorts) und 21 km/h (innerorts) eingesetzt. Wie wir hier berichteten, kann es bis 2021 dauern, bis Bund und Länder eine Einigung zur StVO-Novelle erzielen.
Irrtum:
Es gibt keine Pflicht für Winterräder
Dass es keine kalendarische Winterreifenpflicht gibt, stimmt. Die Faustregel für das Fahren mit Winterreifen „von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – dient lediglich als Orientierung. Falsch ist die Annahme, dass Sommerreifen bei jedem Wetter gefahren werden dürfen. Die StVO regelt in § 2, dass Winterreifen bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben sind. Die Winterreifenpflicht ist also nicht vom Zeitpunkt, sondern von den Wetterverhältnissen abhängig. Als winterliche Bedingungen gelten:
• Eisglätte
• Glatteis
• Reifglätte
• Schneematsch
• Schneeglätte
Wer bei Glatteis, schneebedeckter Fahrbahn und Co. mit Sommerreifen erwischt wird, muss 60 Euro Bußgeld zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Kommt es zur Gefährdung der Verkehrssicherheit, steigt die Geldbuße auf 100 Euro. Bei einem Unfall sogar auf 120 Euro.
Irrtum:
Alkohol am Steuer führt erst ab 0,5 Promille zum Fahrverbot
Auch diese Annahme ist falsch. Während von der absoluten Fahruntüchtigkeit spätestens ab 1,1 ‰ ausgegangen wird, begehen Verkehrsteilnehmer bereits ab 0,5 ‰ eine Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Fahrverbot für ihr Fehlverhalten bestraft. Wird jedoch eine alkoholtypische Fahrweise beobachtet und festgestellt, dass der Fahrer sein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle hat, kann ein Fahrverbot bereits ab 0,3 ‰ drohen. Bei einem Unfall wird es für alkoholisierte Verkehrssünder richtig unangenehm. „Hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen und die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate“, so die Warnung unter www.kenn-dein-limit.de, der Internetseite rundum Alkoholkonsum von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Gut zu wissen:
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt in der zweijährigen Probezeit eine Null-Promillegrenze. Gleiches trifft auf Fahrer unter 21 Jahren zu.
Irrtum:
Hunde dürfen auf dem Schoß mitfahren
Hunde dürfen im Auto nur mitfahren, wenn sie ordnungsgemäß gesichert sind. Hunde gelten als Ladung und erfordern dementsprechende Vorkehrungen, damit sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Irrtum: Rechts überholen ist immer verboten
Dass grundsätzlich links überholt wird, ist richtig. Ein allgemeines Verbot für das Überholen auf der rechten Seite gibt es dennoch nicht. Kommt es zum Beispiel auf Autobahnen zu einem Stau, dürfen Fahrzeuge rechts überholt werden. Voraussetzung: Die Geschwindigkeit darf nur geringfügig höher sein.
Irrtum:
Das Rechtsfahrgebot gilt auf Autobahnen generell
Das Fahren auf der Mittelspur kann Verkehrsteilnehmern nicht allgemein untersagt werden. Sind auf dem rechten Fahrstreifen immer wieder Fahrzeuge unterwegs, ist die Nutzung des mittleren Fahrstreifens völlig legal. Ist die rechte Spur jedoch frei, gilt das Rechtsfahrgebot.
Wer gerne Motorrad fährt, braucht zwingend hochwertige Motorrad-Bekleidung. Ob Lederhose und passende Jacke in Leder- oder Textilausführung, Leder- oder Textilkombi sowie Stiefel und Handschuhe: Durch richtige Reinigung und Pflege hält die durchaus teure Ausrüstung nicht nur länger – sie behält auch ihr Aussehen und ihre Funktionstüchtigkeit.
Reinigung und Einfetten von Lederkleidung
Kombis, Hosen und Jacken aus Glattleder sollten auch während der Saison mit einem feuchten Tuch regelmäßig gereinigt werden. Hartnäckige Verschmutzungen wie Fliegen können zuvor „eingeweicht“ werden. Bewährte Hausmittel sind Kernseife und ein weicher Schwamm. Auf jeden Fall sollte Lederkleidung regelmäßig mit Lederfett eingerieben werden. Das verhindert nicht nur das Austrocknen und Verhärten des Leders, es schützt auch gegen allzu schnelles Eindringen von Nässe. Noch besser kann man Lederbekleidung gegen Regen schützen, wenn vor dem Einfetten auf die trockene Oberfläche ein Imprägnierspray für Motorradkleidung aufgetragen wird. Der Regen perlt dann besser ab und das Leder saugt sich nicht so schnell voll. „Wasserdicht“ wird die Bekleidung allerdings nicht.
Weil Leder als natürlicher Rohstoff atmet, sollte mit dem Fett sparsam umgegangen werden. Wird Leder zu stark eingefettet, setzten sich die Poren der Tierhaut zu und es bilden sich hässliche Rückstande. Am besten verwendet man einen weichen Lappen und reibt die Oberflächen kreisförmig und dünn ein. Im Motorrad-Zubehörhandel sind Lederfette ab rund sechs Euro zu bekommen. Neben farblos gibt es sie auch für schwarze Leder-Versionen. Wer auf Natur setzt, der kann sogar Lederbalsam mit Bienenwachs wählen.
Bei hydrophobiertem Leder, das durch spezielle Gerbprozesse Wasser abweisend ist, sollten nur Pflegemittel eingesetzt werden, die diese Eigenschaft nicht einschränken. Normale Lederfette sind tabu. Auch für Velours- oder Nubukleder darf statt fettigen Produkten nur ein spezielles Spray verwendet werden. Solches Leder kann mit einem Krepptuch gereinigt werden, das die speckig gewordene Oberfläche wieder aufraut.
Die immer wieder gestellte Frage, ob stark verschmutzte oder verschwitzte Lederkombis und Motorrad-Handschuhe nicht in der Waschmaschine gereinigt werden können, ist nicht eindeutig zu beantworten: Es hängt vom Leder ab. Wenn, dann nur mit hohem Wasserstand im Schonwaschgang mit Temperaturen unter 30 Grad und auf jeden Fall nur mit Feinwaschmittel. Ebenfalls verzichtet werden muss auf den Schleudergang und den Trockner. Nach dem Trocknen ohne Sonneneinstrahlung ist kräftiges Einfetten Pflicht. Bei neuen Leder-Handschuhen ist ein Waschgang vor dem Tragen sogar ein probates Mittel, Abfärben auf die Hände bei Regen zu verhindern. Eherne Regel sollte allerdings sein, jegliche Ausrüstungsstücke mit Protektoren und Innenfutter nicht so zu reinigen, falls sich beides nicht herausnehmen lässt.
„Motorrad-Kleidung richtig pflegen – Tipps zur Pflege von Leder- und Textilkleidung“ weiterlesen
So bleibt das Motorrad bis zum Frühjahr fit
Tankbefüllung von Blech- und Kunststofftanks
Wartung & Pflege vor dem Winterschlaf
Motoröl wechseln
Schwimmerkammern der Vergaser entleeren
Kühlflüssigkeit prüfen
Batterie überwintern
Wartung von korrosionsgefährdeten Bauteilen
Reifendruck erhöhen oder Motorrad unterbauen
Stellplatz für Ihr Motorrad
Obwohl die Umweltauflagen auch für sie immer strenger werden: Motorräder werden von Jahr zu Jahr stärker, schneller und oft auch lauter. Die Fahrer pochen auf ihr Recht, mit ihren teurer bezahlten und legal zugelassenen Maschinen jederzeit und überall fahren zu dürfen. Doch eine wachsende Zahl von Anwohnern macht in Süddeutschland und Österreich dagegen mobil.
https://www.arte.tv/de/videos/090637-047-A/re-streit-um-motorradlaerm/