Lärm-Fahrverbot

Grüne fordern Lärmsperren wie in Tirol

In Tirol haben die österreichischen Behörden im Sommer 2020 bereits ein Fahrverbot für laute Motorräder auf ausgewählten Strecken ausgesprochen. Jetzt fordern die Grünen ein entsprechendes Lärm-Fahrverbot auch in Deutschland.

Standgeräusch-Sperren in Deutschland. Mit einem Paukenschlag hat Tirol im Juni 2020 Fahrverbote für Motorräder mit mehr als 95 Dezibel Standgeräusch auf bestimmten Strecken verhängt. Der bis Oktober 2020 laufende Versuch hat für mächtig Wirbel und Aufmerksamkeit weit über Österreichs Grenzen hinaus gesorgt.

Grüne wollen 95 db oder noch weniger

Über den Winter will Tirol nun die Wirksamkeit überprüfen, dazu sollen Anwohner befragt werden. Aber noch bevor die Ergebnisse aus Triol vorliegen, fordert die jetzt Bundestagsfraktion der Grünen dasselbe für von Motorradlärm „schwerstbetroffene Orte“ in Deutschland. Und damit nicht genug. In einem Beschlussantrag vom 28. Oktober fordern die Grünen den Deutschen Bundestag auf, „das sogenannte Tiroler Modell mit Streckensperrungen für Motorräder mit einem Standgeräusch von zunächst mehr als 95 Dezibel anzuordnen.“ Sprengstoff liegt im Wörtchen „zunächst“, denn in der Begründung heißt es weiter, dass die Wirksamkeit der Sperrung laufend geprüft werden solle. Und dann kommt‘s: „Sollte während der Testphase in Deutschland der Grenzwert von 95 Dezibel nach drei Monaten keine deutliche Lärmreduzierung erzielen, soll der Wert (…) weiter abgesenkt werden.“ Das heißt: Es sollen dann noch viel mehr an sich völlig legale Motorräder ausgesperrt werden.

Auch die im Frühjahr vom Bundesrat für bestimmte Strecken geforderten Sonn- und Feiertagsfahrverbote sind für die Grünen nicht tabu. Sie sollen laut dem Antrag verhängt werden, „falls die Lärmminderung (durch Standgeräuschlimits, Red.) nicht zufriedenstellend ausfällt.“ Und zwar „solange, bis wirksame Maßnahmen zum Ausschluss besonders lauter Maschinen spürbar Abhilfe schaffen.“ Damit soll Druck vor allem auf die Hersteller erzeugt werden, künftig generell leisere Motorräder anzubieten, die – auch das steht im Antrag – künftig 80 Dezibel in allen Fahrzuständen nicht überschreiten.

https://www.motorradonline.de/ratgeber/motorrad-laerm-fahrverbot-gruene-fordern-laermsperren-wie-in-tirol/

Kupplung testen – so gehen Sie vor

Eine Kupplung sollte in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Wie Sie ihre Kupplung selbst testen oder einen Defekt schnell erkennen, erfahren Sie hier:

Die Kupplung ist das Bindeglied zwischen dem Getriebe und dem Motor. Ohne sie könnte kein neuer Gang eingelegt werden und das Auto wäre nicht mehr fahrtauglich. Trotzdem gehört sie zu den Verschleißteilen und muss in regelmäßigen Abständen geprüft oder gar repariert werden. Wie Sie ihre Kupplung selbst testen oder einen Defekt schnell erkennen, erfahren Sie in unserem Ratgeber genauer.

Anzeichen für eine defekte Kupplung
Eine defekte Kupplung stellt keine Verbindung mehr zu Motor her. Das heißt:
die Gänge lassen sich nicht mehr richtig wechseln und einlegen. Wer hier kraftvoll vorgeht, richtet möglicherweise noch weiteren Schaden am Fahrzeug an. Deshalb sollte schon bei den ersten Anzeichen eine Werkstatt aufgesucht werden.
Dazu gehören:

• ruppiger Gangwechsel
• unsanftes Anfahren
• ungewöhnliche Geräusche beim Kuppeln
• Kupplung scheint nicht zu greifen
• Geruchsentwicklung

In modernen Fahrzeugen scheinen die Bauteile der Kupplung sehr langlebig. Eine falsche Fahrweise verkürzt allerdings das Leben der Bauteile und sorgt für einen enormen Verschleiß. Eine kaputte Kupplung geht deshalb häufig auf die Kosten des Fahrers. Vielleicht wurde das Kupplungspedal nicht richtig getreten oder sogar während der Fahrt permanent betätigt. Außerdem tun kurze Stopps ohne Leerlauf der Kupplung nicht gut. Beim Gangwechsel sollte sie nicht schleifen und auch ein Zwischengas ist nicht mehr notwendig.

Greift die Kupplung nicht mehr richtig, lässt sich das relativ schnell feststellen. Die Kraft kann dann nicht mehr richtig an den Motor übertragen werden. Wer die Anzeichen zeitig erkennt, braucht nicht die komplette Anlage wechseln. Passende Einzelteile für nahezu jeden Fahrzeugtypen gibt es beim Online-Händler Daparto.de. Über 150 gewerbliche Händler werden mit ihren Angeboten in einem Preisvergleich gegenübergestellt. Die spezifische Suchmaske macht den Ersatzteilkauf noch einfacher und hilft beim Sparen.

In 7 Schritten die Kupplung testen

Als geübter Autofahrer können Sie die Kupplung selbst testen. Allerdings ist Vorsicht geboten, um wichtige Teile nicht zu beschädigen. Es empfiehlt sich mit dem ersten Verdacht ein Besuch in der Werkstatt. Andernfalls bieten sich folgende sieben Schritte an:

1. Stellen Sie das Fahrzeug auf einen ebenen Untergrund.
2. Es dürfen während des Tests keine anderen Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt werden. Am besten eignet sich in leerer Parkplatz oder ein großer Hof.
3. Stellen Sie nun die Handbremse fest.
4. Lösen Sie den Gang, sodass sich das Fahrzeug im Leerlauf befindet.
5. Jetzt kann der Motor gestartet werden.
6. Legen Sie nun den höchsten Gang des Fahrzeugs ein.
7. Betätigen Sie das Gaspedal und lösen Sie die Kupplung sanft.

Was passiert?
Geht der Motor nach dem letzten Schritt sofort aus, dann brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Die Kupplung hat den Test bestanden. Stirbt der Motor aber beim Einkuppeln nicht sofort ab und läuft weiter, so handelt es sich um einen Defekt. Spätestens jetzt sollten Sie das Fahrzeug in der Werkstatt vorstellen.

Weitere Hinweise zum Test
Übrigens bleibt die Handbremse während des gesamten Tests angezogen, damit das Fahrzeug sich möglichst nicht von der Stelle bewegt. Legen Sie keinen zu niedrigen Gang ein. Es sollte sich mindestens um den dritten Gang handeln, da sonst die Schäden an der Kupplung noch verstärkt werden. Außerdem ist nicht immer ein kompletter Wechsel notwendig, manchmal genügt das Nachstellen in der Werkstatt.

Kupplung schonen während der Fahrt
Für ein möglichst langes Leben der einzelnen Bauteile kann die Kupplung während der Fahrt geschont werden. Das heißt beim Schalten: immer das Pedal vollständig durchdrücken. Nur mit gedrücktem Pedal lösen sich Kupplungsscheibe und Schwungscheibe voneinander. Andernfalls reiben die Metallteile aneinander und der Verschleiß steigt. Außerdem sollten die einzelnen Schritte beim Schalten genau eingehalten werden. Erst das Pedal treten, dann in den nächsten Gang wechseln und dann das Pedal wieder loslassen. Wer mit permanent schleifender Kupplung fährt, wird sich schneller in der Werkstatt vorstellen können, als gedacht. Beim Anfahren am Berg wird die Kupplung auch enorm belastet. Gerade Strecken sind also für das Fahrzeug und die Bauteile deutlich schonender.

Was kostet der Kupplungswechsel?
Bei vielen modernen Fahrzeugen lohnt sich die Reparatur von Einzelteilen nicht mehr. Die Kupplung wird getauscht. Die dafür notwendigen Ersatzteile gibt es als kompletten Satz und kosten zwischen 200 und 400 Euro. Der Preis wird aber durch den enormen Montageaufwand noch weiter in die Höhe getrieben. Hier gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Fahrzeugtypen. Bei manchen Autos muss nämlich der gesamte Motor ausgebaut werden, um an die Kupplung zu kommen. Andere Fahrzeuge sind in etwa drei bis vier Stunden komplett repariert.

Wo darf ich mein Motorrad parken?

Diese Frage stellen sich viele Biker gerade in Zeiten knapper Parkplätze. Darf ich mein Motorrad auf dem Gehweg parken? Was muss ich im Parkhaus beachten? Wir haben Tipps für Zweiradfahrer zusammengestellt, mit denen vor allem eines der Vergangenheit angehört: Strafzettel wegen Falschparkens.

Diese Regeln gelten für das Parken von Motorrädern

Wer sein Motorrad auf einem Gehweg parkt, riskiert einen Strafzettel. Zugelassen ist das Parken auf Gehwegen nur bei einer entsprechenden Beschilderung (Verkehrszeichen 315, blaues Schild: Pkw auf Gehweg) oder bei einer vorhandenen Parkflächenmarkierung. Andernfalls gilt ein generelles Parkverbot auf Gehwegen auch für Motorräder.

Wenn das abgestellte Motorrad weder Fußgänger noch Fahrradfahrer behindert, drücken Polizei oder Vollzugsbeauftragte der Gemeinde gelegentlich schon mal ein Auge zu. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Befinden sich eigens ausgewiesene Motorrad-Parkplätze in der Nähe, wird das Abstellen auf dem Gehweg in der Regel nicht toleriert.

Parkschein am Motorrad

Auch bei Parkscheinen gibt es keine Ausnahme für Motorradfahrer. Befestigen Sie daher den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung. Bewahren Sie unbedingt den Kontrollabschnitt als potenzielles Beweismittel auf.

Sofern es sich um eine per Parkflächenmarkierung auf Pkw-Größe ausgewiesene Parklücke handelt, gibt es keinen „Platzsparbonus“, d.h. jedes innerhalb einer Parkscheinzone abgestellte Motorrad benötigt einen eigenen Parkschein.

Parkscheibe am Motorrad

Auch in einer Parkscheiben-Zone gibt es keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit wird in aller Regel nicht akzeptiert. Hier hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe. Sie können z.B. ein gelochtes Exemplar mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen.

Benutzung von Parkhäusern

Ein generelles Verbot für Motorräder im Sinne einer StVO-Regelung gibt es für Parkhäuser nicht. Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit einer gesonderten Kennzeichnung an der Einfahrt das Parken von Motorrädern untersagen. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen sein. Weiterhin verfügt ein motorradfreundliches Parkhaus auch über Schließfächer, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen ermöglichen.

Übrigens: Als Winterdauerparkplatz sind Parkhäuser generell ungeeignet. Abgesehen von den hohen Kosten als Dauerparker und der Diebstahlgefahr haben Parkhäuser im Winter für ein Motorrad noch einen weiteren, erheblichen Nachteil. In einem stark frequentierten Parkhaus transportieren Fahrzeuge ständig feuchte und durch Streusalz stark belastete Luft in die Parkebenen. Dazu kommen noch unkontrollierbare Temperaturschwankungen, die eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit fördern. Dies alles führt zu einer übermäßigen Rostentwicklung am Motorrad und kann erhebliche Standschäden verursachen.

Wer über keinen geeigneten Winterstellplatz wie etwa in einer Privatgarage verfügt, sollte mit seinem Motorradhändler sprechen. Einige Firmen bieten für den Winter geeignete Abstellplätze an, teilweise sogar in Verbindung mit speziellen Pflegeprogrammen.

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Bushaltestellen StVO: Tipps zum richtigen Verhalt

Bushaltestellen sind im Straßenverkehr eine große Gefahrenstelle, denn immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen.

Die Experten der Prüfgesellschaft Dekra geben Tipps, wie durch mehr Rücksicht und Umsicht viele Unfälle vermeiden lassen.

Grundsätzlich gilt:
Fahrzeuge dürfen an Haltestellen haltenden
Schul- oder Linienbussen und Straßenbahnen nur vorsichtig vorbeifahren. Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr.
Haben Schul- oder Linienbusse beim Heranfahren an eine Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, dürfen sie gar nicht überholt werden.

Blinkt an einer Haltestelle an einem stehenden Schul- oder Linienbus das Warnblinklicht, dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, also nur mit fünf bis sieben km/h.

Wichtig:
Dies gilt auch für den Gegenverkehr dieser Fahrbahn. Außerdem ist immer so viel Abstand zu halten, dass eine Gefährdung oder Behinderung der Fahrgäste ausgeschlossen ist. Falls nötig, müssen Fahrzeuge warten.

Fährt man an einer Haltestelle vorbei, an der Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf auch hier nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Außerdem ist so viel Abstand einzuhalten, dass die Fahrgäste weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, heißt es auch hier: Anhalten und warten!

Hinzu kommt:
Schul- und Linienbusse haben beim Abfahren von der Haltestelle Vorrang. Andere Fahrzeuge müssen ihnen das Einfädeln ermöglichen und falls erforderlich dazu auch anhalten.

Bushaltestellen StVO:
An einer Bushaltestelle muss man sich an die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, halten:
– Vorsichtig an haltenden Bussen vorbeizufahren
– Wenn ein Linien- oder Schulbus mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfährt, darf er laut StVO nicht überholt werden.

Rückrufe

Yamaha:

X_Max-400, XSR700, Ténéré700, MT-03, YZR-R3, X-Max300, XMax125, NMax125, Tracer700

Unfallgefahr da die Reflexion des Rückreflektors nicht ausreicht

Der Reflektor am Heck der oben genannten Fahrzeuge möglicherweise nicht der von der UN-ECE festgelegten Norm für die Reflexionshelligkeit entspricht. Es besteht die Möglichkeit, dass im Fertigungsprozess dieses Reflektors Probleme aufgetreten sind, die bewirken, dass der Reflektor von hinten einfallendes Licht nicht im vollen Umfang reflektiert. Abhilfe: Die Modifikation beinhaltet den Austausch des sich am Fahrzeugheck angebrachten roten Reflektors.

UPDATE – Wichtige Petition zum mitzeichnen – Abschaffung des Progressionsvorbehalts auf Kurzarbeitergeld und Krankengeld

Ich habe jetzt mal wieder Post vom Petitionsausschuß des deutschen Bundestags bekommen, daß die Petition die nächste Hürde genommen hat. ich hänge das Schreiben an.

Servus liebe Kolleginnen und Kollegen
Ich habe mich doch hingesetzt und habe beim deutschen Bundestag eine Petition gestellt für die Aussetzung oder Abschaffung des Progressionsvorbehlts auf Kurzarbeitergeld und Krankengeld.
Die Petition befindet sich seit heute in der Mitzeichnung.
Ich würde Euch bitten so viele Kolleginnen und Kollegen zu mobilisieren (Die Mail durch den Hauptverteiler jagen) und diese Petition zu unterstützen. Es hilft allen Arbeitnehmern… Besonders denen, die aufgrund Corona jetzt Kurzarbeit hatten und haben.
Hier ist der Link:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_05/_02/Petition_110477.html

Vielen Dank schon mal.

Viele Grüße,
Peter

Hier bekommt Ihr den Petitionstext:
Der deutsche Bundestag möge beschließen,
daß der Progressionsvorbehalt für Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld und Krankengeld für das Jahr 2020 ausgesetzt oder ganz abgeschafft wird.
Wenn ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld oder Krankengeld bezieht ist das ja nur ein Bruchteil seines regulären Einkommens. Dafür ist es „steuer- und sozialabgabenfrei“. Was aber nur auf den ersten Blick stimmt.
Kurzarbeitergeld, wie es derzeit Millionen Mitarbeiter von Coronageschädigten Firmen bekommen, und Krankengeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, daß am Jahresende diese Lohnersatzleistungen zum Steuerpflichtigen Arbeitslohn-Brutto hinzu gezählt werden. Aus diesem Wert wird dann die Prozentuale Höhe der Lohn- und Einkommensteuer errechnet und vom steuerpflichtigen Brutto einbehalten. Das bedeutet, daß jeder, der jetzt Kurzarbeitergeld bezieht am Jahresende zur Steuererklärung eine Nachzahlung von (erfahrungsgemäß) ca. 10-12 € pro Kurzarbeitstag erhält. Bei einer Kurzarbeitsdauer von 20 Arbeitstagen ergibt sich so eine Steuernachzahlung von 200-240 €.
Nachdem der Bundestag eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen hat, wird der Betrag entsprechend noch höher. Und das obwohl es doch Steuer- und sozialabgabenfrei sein sollte.

Urteil: Auf der Probefahrt gestohlen

Wenn ein Gebrauchtfahrzeug während der Probefahrt verschwindet, kann es für den rechtmäßigen Besitzer teuer werden.

Wenn ein Gebrauchtwagen einem Interessenten zu einer unbegleiteten Probefahrt übergeben, nicht zurückgegeben und danach verkauft wird, schaut es für den rechtmäßigen Besitzer schlecht aus.
Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.

Das war passiert:
Ein Autohaus hatte einen Mercedes V 220 d im Wert von 52.900 Euro einem Interessenten überlassen – mit einer Kopie des Kfz-Scheins. Der Probefahrer hatte sich zuvor mit laut BGH „hochprofessionellen Fälschungen eines italienischen Personalausweises, einer Meldebestätigung einer deutschen Stadt und eines italienischen Führerscheins“ ausgewiesen. Und war anschließend spurlos mit dem teuren Gebrauchten verschwunden.

Dann wurde die V-Klasse laut der ARAG Experten über ein Internet-Portal angeboten und für 46.500 Euro verkauft. Als die Käuferin den Wagen mit den mitgelieferten Papieren anmelden wollte, streikte die Zulassungsstelle:
Der Mercedes war als gestohlen gemeldet.
Anschließend verlangte das Autohaus die Herausgabe des Fahrzeuges und des Originalschlüssels; die Käuferin wollte im Wege der Widerklage unter anderem die Herausgabe der Original-Zulassungspapiere und des Zweitschlüssels erreichen.

Landgericht und Oberlandesgericht urteilten unterschiedlich. Letztinstanzlich entschied das BGH:
Das Fahrzeug habe „von einem späteren Käufer gutgläubig erworben werden“ können. Und: Die Klägerin – also das Autohaus – habe das Eigentum an dem Fahrzeug verloren (Az.: V ZR 8/19).

Rettungsgasse bilden: Wie funktioniert die Rettungsgasse? Manche wissen es immer noch nicht

Noch immer wissen viele Autofahrer nicht, wann und wie eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Die Mythen rund um die Rettungsgasse.

Wenn Blaulicht im Rückspiegel auftaucht und das Martinshorn ertönt, sind viele Fahrer unsicher, reagieren hektisch und machen oft genau das Falsche. Dabei kann eine einfache Reaktion Leben retten.

Die Versicherungsgruppe Debeka klärt über die Mythen rund um die Rettungsgasse auf.

Mythos 1:
Eine Rettungsgasse muss nur bei Stau auf der Autobahn gebildet werden
Ob auf der Autobahn oder in der Stadt, Unfälle ereignen sich überall. Daher sollte es immer möglich sein, eine Rettungsgasse zu bilden. Vorausschauendes Fahren erleichtert die Situation. Stockt der Verkehr oder fährt man außerorts nur Schrittgeschwindigkeit, sollte man die Rettungsgasse immer im Hinterkopf haben und frühzeitig einlenken. Wenn die Autos erst mal stehen, ist es zu eng und zu spät.

Mythos 2:
Wenn das Martinshorn ertönt, gibt man noch mal richtig Gas und fährt weg
Gas geben ist falsch, einfach stehenbleiben aber auch. Ist man in der Stadt mit nur einer Fahrspur unterwegs, stellt man das Auto weit nach rechts an den Straßenrand. Falls nötig, kann man auf den Gehweg ausweichen, allerdings muss man dabei auf Fußgänger und Radfahrer achten. Das Fahrzeug möglichst parallel zur Straße ausrichten.
Bei einer roten Ampel darf man ein Stück in die Kreuzung fahren. Hilfreich für die anderen Fahrer ist es, wenn man mit dem Blinker signalisiert, in welche Richtung man ausweicht. Bei Straßen mit zwei oder mehr Spuren fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle anderen Spuren nach rechts.

Mythos 3:
Auf der Autobahn stellt man sich auf die Standspur oder fährt dort weiter
Die Standspur ist nur liegengebliebenen Fahrzeugen vorbehalten und muss freibleiben. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Wenn die Polizei dazu auffordert, die Standspur zu nutzen, oder wenn aus Platzgründen sonst keine Rettungsgasse gebildet werden kann.

Mythos 4:
Motorräder dürfen in der Rettungsgasse fahren
In der Rettungsgasse dürfen nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge fahren. Dazu zählen Feuerwehr und Rettungswagen, Arzt und Abschleppdienst. Übrigens ist man laut Straßenverkehrsordnung dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Tut man dies nicht, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot. Abgesehen davon, dass jemand mit dem Leben ringt, während man selbst die Rettungsgasse zuparkt.