Bushaltestellen StVO: Tipps zum richtigen Verhalt

Bushaltestellen sind im Straßenverkehr eine große Gefahrenstelle, denn immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen.

Die Experten der Prüfgesellschaft Dekra geben Tipps, wie durch mehr Rücksicht und Umsicht viele Unfälle vermeiden lassen.

Grundsätzlich gilt:
Fahrzeuge dürfen an Haltestellen haltenden
Schul- oder Linienbussen und Straßenbahnen nur vorsichtig vorbeifahren. Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr.
Haben Schul- oder Linienbusse beim Heranfahren an eine Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, dürfen sie gar nicht überholt werden.

Blinkt an einer Haltestelle an einem stehenden Schul- oder Linienbus das Warnblinklicht, dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, also nur mit fünf bis sieben km/h.

Wichtig:
Dies gilt auch für den Gegenverkehr dieser Fahrbahn. Außerdem ist immer so viel Abstand zu halten, dass eine Gefährdung oder Behinderung der Fahrgäste ausgeschlossen ist. Falls nötig, müssen Fahrzeuge warten.

Fährt man an einer Haltestelle vorbei, an der Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf auch hier nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Außerdem ist so viel Abstand einzuhalten, dass die Fahrgäste weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, heißt es auch hier: Anhalten und warten!

Hinzu kommt:
Schul- und Linienbusse haben beim Abfahren von der Haltestelle Vorrang. Andere Fahrzeuge müssen ihnen das Einfädeln ermöglichen und falls erforderlich dazu auch anhalten.

Bushaltestellen StVO:
An einer Bushaltestelle muss man sich an die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, halten:
– Vorsichtig an haltenden Bussen vorbeizufahren
– Wenn ein Linien- oder Schulbus mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfährt, darf er laut StVO nicht überholt werden.