Auf dem Motorrad sicher durch Herbst und Winter

Viele Motorradfahrer nutzen Herbsttage für die letzten Ausfahrten des Jahres. Schlechte Sichtverhältnisse, feuchte und verschmutzte Fahrbahnen sowie morgendlicher Raureif erhöhen jedoch das Unfallrisiko für Biker.

Schwierige Sichtverhältnisse

Wegen der tief stehenden Sonne ändern sich im Herbst die Licht- und Sichtverhältnisse. Die Blendgefahr wird größer. Andere Verkehrsteilnehmer übersehen Motorräder schon aufgrund ihrer schmalen Silhouette jetzt noch leichter. Auch an sonnigen Wintertagen ist die Blendgefahr durch reflektierenden Schnee nicht zu unterschätzen. Daher empfehlen unsere Experten grundsätzlich eine vorausschauende Fahrweise, um im Notfall rechtzeitig reagieren zu können.

Veränderte Straßenverhältnisse

Die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche birgt hohe Risiken für Biker. Besonders in den Morgenstunden müssen sie mit glatter Fahrbahn durch Nässe und Raureif rechnen. Auf nassem Laub kann es extrem rutschig werden. In ländlichen Gebieten kommt der vermehrte Ernteverkehr dazu, der zu starken Verschmutzungen führen kann. Die Folge ist eine erhöhte Sturzgefahr für Motorradfahrer. Vorsichtiges Fahren und gefühlvolles Bremsen sind geboten, extreme Schräglagen absolut tabu. Und auch die niedrigere Fahrbahntemperatur wirkt sich negativ auf den Grip der Reifen aus. Wenn Eis und Schnee für Straßenglätte sorgen, ist mit dem Zweiradfahren Schluss.

Schutzkleidung anpassen

In den Morgen- und Abendstunden kann es im Herbst bereits empfindlich kalt werden. Zur Standardausrüstung gehört neben dem Motorradanzug deshalb wärmende Funktionswäsche. Fahrer und Beifahrer sollten immer mit sicherer und kontrastreicher Schutzkleidung unterwegs sein.

Ein nach ECE-Norm geprüfter Helm ist Pflicht. Das Helmvisier muss sauber sein und darf keine Kratzer aufweisen, da es bei tief stehender Sonne sonst zu Streulicht und so zu einem gefährlichen Blindflug kommen kann.

Mit kalten Fingern lassen sich Hebel, Schalter und Lenker nicht mehr einwandfrei bedienen, die Reaktionsfähigkeit nimmt ab. Hier schaffen dünne Unterziehhandschuhe oder Heizgriffe Abhilfe.

Technik und Fahrkönnen

Die technischen Anlagen am Motorrad wie Lichtanlage, Blinker und Bremsen müssen einwandfrei funktionieren. Zu überprüfen sind auch Reifendruck und Reifenprofil.

Besonders wichtig für Motorradfahrer ist das richtige Verhalten in schwierigen Situationen. In Fahrsicherheitstrainings können Motorradfahrer unter Expertenanleitung eine korrekte Lenk- und Kurventechnik sowie das richtige und konsequente Bremsen lernen und üben.

Unterwegs an sonnigen Wintertagen

Feuchte Straßen und kalter Asphalt vermindern die Griffigkeit der Reifen deutlich. Deshalb sollte in der kalten Jahreszeit für jeden Biker eine besonders vorausschauende Fahrweise gelten. Gemäßigte Kurvenfahrten und Schräglagen gehören ebenso dazu wie ein vergrößerter Sicherheitsabstand und gesteigerte Aufmerksamkeit bei Feldern, Wäldern, Kreuzungen und Einmündungen.

Fazit: Wer die genannten Grundvoraussetzungen berücksichtigt, sich körperlich fit hält und die richtige Bekleidung wählt, kann im Herbst und Winter herrliche Touren erleben und das Motorrad für Alltag und Freizeit nutzen.

Bald gibt es etwas Neues (Galerie)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

In der Vergangenheit haben sich Schwächen in der Software der Galerie herauskristallisiert. Nachdem es äußerst kompliziert ist die Schwächen mit der alten Software zu kompensieren arbeite ich gerade daran ein neues System aufzusetzen, das dann auch eine bessere Benuterverwaltung hat und auch eine Uploadmöglichkeit direkt in die Galerie.

Ich werde zu gegebener Zeit die Inbetriebnahme bekannt geben. Bis dahin kann die alte Galerie natürlich genutzt werden. ( Zur alten Galerie )

Wen es interessiert, der kann schon vorab immer wieder mal auf der Neuen vorbei schauen. ( Aufbau der neuen Galerie )

 

Motorrad: Schilder gegen Lärm

Fahrspaß ohne Krach: Mit Hinweistafeln will der ADAC Biker dafür sensibilisieren, Rücksicht auf lärmgeplagte Anwohner zu nehmen.

  • Die Aktion soll helfen, Fahrverbote zu verhindern

  • ADAC stellt Kommunen Motive für die Schilder zur Verfügung

  • Schon jetzt gibt es viele Anfragen von Gemeinden

Viele Kurven, schnelle Passagen, schöne Landschaften – solche Strecken lieben Motorradfahrer. Anwohner der Orte entlang der Biker-Routen ärgern sich immer öfter über Lärm, gründen Bürgerinitiativen. Mehrere Bundesländer prüfen die Möglichkeit von Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen, ähnlich wie 2020 im österreichischen Tirol.

Der ADAC ist gegen solche Kollektivstrafen für Motorradfahrer. Er setzt vielmehr auf gezielte Kontrollen und die Ahndung von Verstößen. Etwa von Bikern, die mit manipulierten Auspuffanlagen für Krach sorgen. Außerdem appelliert der Club mit einem neuen Projekt an Motorradfahrer, mehr Rücksicht zu nehmen. Mit Hinweistafeln, auf denen zum Beispiel „Bitte nicht röööhren“ steht. 20 verschiedene Motive hat der ADAC entwickelt und stellt sie gratis interessierten Kommunen zur Verfügung, die damit Schilder produzieren können.

Drei Motive der ADAC Aktion „Schilder gegen Motorradlärm“ ∙ ADAC e.V.

ADAC will Problembewusstsein bei Bikern schärfen

„Mit unserer Aktion wollen wir Motorradfahrer gezielt ansprechen“, sagt ADAC Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino, „und das Problembewusstsein schärfen, damit ihr Hobby nicht zu einer Belastung für andere wird.“ Schließlich könne der Biker durch seinen Fahrstil die Lautstärke seiner Maschine stark beeinflussen. Chiellino: „Die Bereitschaft, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Aktion.“

Auftakt der Aktion im Westerwald

Das Gelbachtal im Westerwald führt von Montabaur hinab ins Lahntal. Mehr als 20 Kilometer Kurven und Schwünge, bikerfreundliche Gaststätten und Hotels, „Motorradfahrer lieben das Gelbachtal“, sagt Herbert Fuss, Verkehrsexperte vom ADAC Regionalclub Mittelrhein und selbst leidenschaftlicher Biker. Die Anwohner der acht Ortschaften des Tals fühlen sich allerdings gestört und gründen eine Arbeitsgemeinschaft. „Keiner will die Biker weghaben, sie müssen nur leiser fahren“, sagt der Verkehrsexperte, „und wir müssen die schwarzen Schafe einfangen und animieren, ihr Verhalten zu ändern.“

Übergabe des ersten Schildes für das Gelbachtal (v.l.): Landräte Achim Schwickert (Westerwaldkreis) und Frank Puchtler (Rhein-Lahn-Kreis) mit Staatssekretär Andy Becht ∙ ADAC/Zimpfer Photography

Die Schilderaktion des Clubs kam bei den politisch Verantwortlichen im Gelbachtal gut an. Fuss: „Die Landräte waren begeistert, dass der ADAC hier was tut.“ Vier Schilder mit dem Appell „Leise fahren. Lärm ersparen! werden im Gelbachtal aufgestellt. „Wir begrüßen das Engagement des ADAC für die Reduzierung des Motorradlärms. Mir ist es wichtig, dass die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner und der Motorradfahrer in Einklang gebracht werden“, betonte der rheinland-pfälzische Staatssekretär Andy Becht beim Übergabetermin. Mit dabei waren auch die Landräte Frank Puchtler (Rhein-Lahn-Kreis) und Achim Schwickert (Westerwaldkreis).

Fuss ist zuversichtlich, dass das Schilderprojekt bundesweit schnell Schule macht: „Wir bauen auf den Nachahmungseffekt.“

Große Nachfrage nach den Schildern

Die Resonanz ist seit Bekanntwerden der Aktion groß. Allein aus dem südbadischen Raum liegen schon mehr als 50 Anfragen vor. Getragen wird das Projekt von den Regionalclubs des ADAC. Die stellen interessierten Gemeinden gratis die Druckdateien der gewünschten Motive für die Herstellung der Schilder zur Verfügung. Außerdem helfen sie bei der Suche nach geeigneten Standorten. Ergänzend gibt es auch Plakate, Postkarten und Türanhänger. Kommunen und andere, die sich für die Aktion interessieren, können sich per Mail an den ADAC wenden: verkehr.team@adac.de

Quelle: ADAC

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Wenn Handy-Sünder am Steuer geblitzt werden

Sogenannte „Handy-Blitzer“ haben in den Niederlanden den Dienst aufgenommen. Die Kameras erspähen elektronische Geräte in den Händen der Autofahrer. Das dazugehörige Bußgeld ist saftig.

Mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) gehen die niederländischen Behörden gegen Autofahrer vor, die mit dem Mobiltelefon am Ohr unterwegs sind. Die smarten Smartphone-Blitzer funktionieren im Prinzip wie eine herkömmliche Radarfalle.

Nur dass bei dieser Technik Handys, Tablets, Navis und andere elektronische Geräte in den Händen des Fahrers auffallen – zu erkennen auf einem Foto vom Oberkörper und dem Schoß des Fahrers sowie dem Kennzeichen des Fahrzeugs.

Dem „Handy-Sünder“ berechnen die niederländischen Behörden 240 Euro.

Nicht nur deshalb sollten sich auch deutsche Autolenker, die in dem Nachbarland unterwegs sind, auf die neuen Blitzer einstellen. Wer während der Fahrt keine elektronischen Geräte zur Hand nimmt, trägt schließlich auch zur eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer bei.

Motorradbekleidung: Coole Outfits für die Motorradsaison 2021

Wer sich auf sein Motorrad schwingt, sollte die passende Motorradbekleidung haben. Für Fans der Kultmarke

Harley-Davidson gibt es eine gute Nachricht: Nach dem Motto „Kleider machen Leute“ sind jetzt neue Jacken, Handschuhe und Helme, allesamt wie geschaffen für die kleinen und großen Fluchten auf dem Bike, verfügbar.

Zu den Neuheiten gehört das Brawler Leather Jacket, das in einer Version für ihn (UVP: 574 Euro) und einer für sie (UVP: 542 Euro) angeboten wird.
Beide Slim-Fit-Jacken verfügen über Protektoren an Ellbogen und Schultern, eine Protektorentasche sowie einen verlängerten Schnitt am Rücken und Power-Stretch-Zonen für ein Plus an Bewegungsfreiheit.
Da die Jacken zudem mit einem entnehmbaren Futter ausgestattet sind, eignen sie sich für schattige wie für heiße Tage. Reflektierende Applikationen sorgen dafür, dass man gesehen wird.Perfekt dazu passen die Brawler Full Finger Gloves für Frauen (UVP 89 Euro) und Männer (UVP: 96 Euro).
Die mit dezentem Branding versehenen Handschuhe aus Leder-Textil-Mix besitzen Features wie vorgeformte Fingerpartien mit Touchscreen-kompatiblen Fingerspitzen, Knöchelprotektoren und das Coolcore-Futter und gelgepolsterte Handflächen.

Den Brawler-Style komplettiert der mattschwarze Brawler Carbon Fiber X09 Full Face Helmet (UVP 511 Euro) mit leichter Kohlefaser-Kompositschale, aerodynamischer Form und umfangreichen Belüftungsfeatures.
Sein Visier ist beschlaghemmend sowie kratzfest beschichtet und die Kinnpartie lässt sich zusätzlich belüften, um dem Beschlagen vorzubeugen.

Irrtümer im Verkehrsrecht – vom Abstand zum Radfahrer bis zum Rechtsfahrgebot

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht klare Regeln zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit vor. Verstöße werden teilweise streng geahndet. Trotz drohender Geldbußen, Punkte in Flensburg oder
gar Fahrverboten kursieren diverse Irrtümer zum Verkehrsrecht unter Verkehrsteilnehmern.

Die folgende Liste macht auf typische Fehleinschätzungen aufmerksam.

Irrtum: 1,5 Meter Abstand zum Fahrradfahrer genügen immer!

Das Konfliktpotenzial zwischen Auto- und Radfahrern ist groß. Während sich Radler häufig bedroht fühlen, wenn sie mit knappem Abstand überholt werden, sind Autofahrer genervt, weil Zweiradfahrer den Weg versperren. Um Unfällen vorzubeugen, sind die Mindestabstände für Überholvorgänge seit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 28. April 2020 klar geregelt:

• Beim Überholen von Radfahrern müssen innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden.
• Außerorts beträgt der Sicherheitsabstand 2 Meter.

Vor der StVO-Novelle sah der Gesetzgeber lediglich das Einhalten eines „ausreichenden Seitenabstands“ vor. Die Konkretisierung der Regelung soll die Sicherheit erhöhen. Doch auch die neuen Regelungen sind von Ausnahmen geprägt. Befördert ein Radfahrer beispielsweise innerorts ein Kind auf dem Rad, fordert der Gesetzgeber einen Abstand von zwei Metern. Ein Verstoß kann nicht nur teuer werden, sondern auch einen Eintrag ins Fahreignungsregister (FAER) nach sich ziehen. Wird ein Kind durch zu geringen Abstand gefährdet, müssen Autofahrer mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Gut zu wissen: Der Seitenabstand wird von der linken Außenseite des Radfahrers zur rechten Außenkante des Fahrzeugs gemessen.

Irrtum:
Fahrverbot droht bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts erst ab 41 km/h

Viele Autofahrer sind davon überzeugt, dass sie erst mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen müssen, wenn sie außerorts über 41 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sind. Grundsätzlich stimmt diese Regelung zwar, doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. „Ein einmonatiges Fahrverbot kann auch ausgesprochen werden, wenn Raser zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h oder mehr überschreiten“, heißt es unter www.Bussgeldkataloge.de, dem Verbraucherportal zum aktuellen Bußgeldkatalog, das über Sanktionen für Verkehrssünder und damit verbundene Fallstricke aufklärt. „Es handelt sich dabei um die sogenannte „Wiederholungstäterregelung“.“ Verkehrsteilnehmer, die sich wiederholt auffällig zeigen, werden mit verschärften Strafen konfrontiert. Sieht eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb eines Jahres bereits ein Fahrverbot vor, verlängert es sich um zusätzlich vier Wochen.

Wichtiger Hinweis:
Ein juristischer Formfehler in der StVO-Novelle vom April 2020 hat dazu geführt, dass die neuen Fahrverbotsregelns zumindest vorerst unwirksam sind. Deshalb wird derzeit der alte Bußgeldkatalog angewandt, der bei einer Tempoüberschreitung von 41 bis 60 km/h außerorts ein einmonatiges Fahrverbot vorsieht und innerorts ab 31 bis 50 km/h. Mit der StVO-Novelle hätten Fahrverbote bereits bei einer überhöhten Geschwindigkeit ab 26 km/h (außerorts) und 21 km/h (innerorts) eingesetzt. Wie wir hier berichteten, kann es bis 2021 dauern, bis Bund und Länder eine Einigung zur StVO-Novelle erzielen.

Irrtum:
Es gibt keine Pflicht für Winterräder

Dass es keine kalendarische Winterreifenpflicht gibt, stimmt. Die Faustregel für das Fahren mit Winterreifen „von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – dient lediglich als Orientierung. Falsch ist die Annahme, dass Sommerreifen bei jedem Wetter gefahren werden dürfen. Die StVO regelt in § 2, dass Winterreifen bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben sind. Die Winterreifenpflicht ist also nicht vom Zeitpunkt, sondern von den Wetterverhältnissen abhängig. Als winterliche Bedingungen gelten:
• Eisglätte
• Glatteis
• Reifglätte
• Schneematsch
• Schneeglätte
Wer bei Glatteis, schneebedeckter Fahrbahn und Co. mit Sommerreifen erwischt wird, muss 60 Euro Bußgeld zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Kommt es zur Gefährdung der Verkehrssicherheit, steigt die Geldbuße auf 100 Euro. Bei einem Unfall sogar auf 120 Euro.

Irrtum:
Alkohol am Steuer führt erst ab 0,5 Promille zum Fahrverbot

Auch diese Annahme ist falsch. Während von der absoluten Fahruntüchtigkeit spätestens ab 1,1 ‰ ausgegangen wird, begehen Verkehrsteilnehmer bereits ab 0,5 ‰ eine Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Fahrverbot für ihr Fehlverhalten bestraft. Wird jedoch eine alkoholtypische Fahrweise beobachtet und festgestellt, dass der Fahrer sein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle hat, kann ein Fahrverbot bereits ab 0,3 ‰ drohen. Bei einem Unfall wird es für alkoholisierte Verkehrssünder richtig unangenehm. „Hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen und die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate“, so die Warnung unter www.kenn-dein-limit.de, der Internetseite rundum Alkoholkonsum von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Gut zu wissen:
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt in der zweijährigen Probezeit eine Null-Promillegrenze. Gleiches trifft auf Fahrer unter 21 Jahren zu.

Irrtum:
Hunde dürfen auf dem Schoß mitfahren

Hunde dürfen im Auto nur mitfahren, wenn sie ordnungsgemäß gesichert sind. Hunde gelten als Ladung und erfordern dementsprechende Vorkehrungen, damit sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Irrtum: Rechts überholen ist immer verboten

Dass grundsätzlich links überholt wird, ist richtig. Ein allgemeines Verbot für das Überholen auf der rechten Seite gibt es dennoch nicht. Kommt es zum Beispiel auf Autobahnen zu einem Stau, dürfen Fahrzeuge rechts überholt werden. Voraussetzung: Die Geschwindigkeit darf nur geringfügig höher sein.

Irrtum:
Das Rechtsfahrgebot gilt auf Autobahnen generell

Das Fahren auf der Mittelspur kann Verkehrsteilnehmern nicht allgemein untersagt werden. Sind auf dem rechten Fahrstreifen immer wieder Fahrzeuge unterwegs, ist die Nutzung des mittleren Fahrstreifens völlig legal. Ist die rechte Spur jedoch frei, gilt das Rechtsfahrgebot.

Bushaltestellen StVO: Tipps zum richtigen Verhalt

Bushaltestellen sind im Straßenverkehr eine große Gefahrenstelle, denn immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen.

Die Experten der Prüfgesellschaft Dekra geben Tipps, wie durch mehr Rücksicht und Umsicht viele Unfälle vermeiden lassen.

Grundsätzlich gilt:
Fahrzeuge dürfen an Haltestellen haltenden
Schul- oder Linienbussen und Straßenbahnen nur vorsichtig vorbeifahren. Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr.
Haben Schul- oder Linienbusse beim Heranfahren an eine Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, dürfen sie gar nicht überholt werden.

Blinkt an einer Haltestelle an einem stehenden Schul- oder Linienbus das Warnblinklicht, dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, also nur mit fünf bis sieben km/h.

Wichtig:
Dies gilt auch für den Gegenverkehr dieser Fahrbahn. Außerdem ist immer so viel Abstand zu halten, dass eine Gefährdung oder Behinderung der Fahrgäste ausgeschlossen ist. Falls nötig, müssen Fahrzeuge warten.

Fährt man an einer Haltestelle vorbei, an der Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf auch hier nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Außerdem ist so viel Abstand einzuhalten, dass die Fahrgäste weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, heißt es auch hier: Anhalten und warten!

Hinzu kommt:
Schul- und Linienbusse haben beim Abfahren von der Haltestelle Vorrang. Andere Fahrzeuge müssen ihnen das Einfädeln ermöglichen und falls erforderlich dazu auch anhalten.

Bushaltestellen StVO:
An einer Bushaltestelle muss man sich an die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, halten:
– Vorsichtig an haltenden Bussen vorbeizufahren
– Wenn ein Linien- oder Schulbus mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfährt, darf er laut StVO nicht überholt werden.