Wo darf ich mein Motorrad parken?

Diese Frage stellen sich viele Biker gerade in Zeiten knapper Parkplätze. Darf ich mein Motorrad auf dem Gehweg parken? Was muss ich im Parkhaus beachten? Wir haben Tipps für Zweiradfahrer zusammengestellt, mit denen vor allem eines der Vergangenheit angehört: Strafzettel wegen Falschparkens.

Diese Regeln gelten für das Parken von Motorrädern

Wer sein Motorrad auf einem Gehweg parkt, riskiert einen Strafzettel. Zugelassen ist das Parken auf Gehwegen nur bei einer entsprechenden Beschilderung (Verkehrszeichen 315, blaues Schild: Pkw auf Gehweg) oder bei einer vorhandenen Parkflächenmarkierung. Andernfalls gilt ein generelles Parkverbot auf Gehwegen auch für Motorräder.

Wenn das abgestellte Motorrad weder Fußgänger noch Fahrradfahrer behindert, drücken Polizei oder Vollzugsbeauftragte der Gemeinde gelegentlich schon mal ein Auge zu. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Befinden sich eigens ausgewiesene Motorrad-Parkplätze in der Nähe, wird das Abstellen auf dem Gehweg in der Regel nicht toleriert.

Parkschein am Motorrad

Auch bei Parkscheinen gibt es keine Ausnahme für Motorradfahrer. Befestigen Sie daher den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung. Bewahren Sie unbedingt den Kontrollabschnitt als potenzielles Beweismittel auf.

Sofern es sich um eine per Parkflächenmarkierung auf Pkw-Größe ausgewiesene Parklücke handelt, gibt es keinen „Platzsparbonus“, d.h. jedes innerhalb einer Parkscheinzone abgestellte Motorrad benötigt einen eigenen Parkschein.

Parkscheibe am Motorrad

Auch in einer Parkscheiben-Zone gibt es keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit wird in aller Regel nicht akzeptiert. Hier hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe. Sie können z.B. ein gelochtes Exemplar mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen.

Benutzung von Parkhäusern

Ein generelles Verbot für Motorräder im Sinne einer StVO-Regelung gibt es für Parkhäuser nicht. Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit einer gesonderten Kennzeichnung an der Einfahrt das Parken von Motorrädern untersagen. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen sein. Weiterhin verfügt ein motorradfreundliches Parkhaus auch über Schließfächer, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen ermöglichen.

Übrigens: Als Winterdauerparkplatz sind Parkhäuser generell ungeeignet. Abgesehen von den hohen Kosten als Dauerparker und der Diebstahlgefahr haben Parkhäuser im Winter für ein Motorrad noch einen weiteren, erheblichen Nachteil. In einem stark frequentierten Parkhaus transportieren Fahrzeuge ständig feuchte und durch Streusalz stark belastete Luft in die Parkebenen. Dazu kommen noch unkontrollierbare Temperaturschwankungen, die eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit fördern. Dies alles führt zu einer übermäßigen Rostentwicklung am Motorrad und kann erhebliche Standschäden verursachen.

Wer über keinen geeigneten Winterstellplatz wie etwa in einer Privatgarage verfügt, sollte mit seinem Motorradhändler sprechen. Einige Firmen bieten für den Winter geeignete Abstellplätze an, teilweise sogar in Verbindung mit speziellen Pflegeprogrammen.

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