UPDATE – Wichtige Petition zum mitzeichnen – Abschaffung des Progressionsvorbehalts auf Kurzarbeitergeld und Krankengeld

Ich habe jetzt mal wieder Post vom Petitionsausschuß des deutschen Bundestags bekommen, daß die Petition die nächste Hürde genommen hat. ich hänge das Schreiben an.

Servus liebe Kolleginnen und Kollegen
Ich habe mich doch hingesetzt und habe beim deutschen Bundestag eine Petition gestellt für die Aussetzung oder Abschaffung des Progressionsvorbehlts auf Kurzarbeitergeld und Krankengeld.
Die Petition befindet sich seit heute in der Mitzeichnung.
Ich würde Euch bitten so viele Kolleginnen und Kollegen zu mobilisieren (Die Mail durch den Hauptverteiler jagen) und diese Petition zu unterstützen. Es hilft allen Arbeitnehmern… Besonders denen, die aufgrund Corona jetzt Kurzarbeit hatten und haben.
Hier ist der Link:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_05/_02/Petition_110477.html

Vielen Dank schon mal.

Viele Grüße,
Peter

Hier bekommt Ihr den Petitionstext:
Der deutsche Bundestag möge beschließen,
daß der Progressionsvorbehalt für Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld und Krankengeld für das Jahr 2020 ausgesetzt oder ganz abgeschafft wird.
Wenn ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld oder Krankengeld bezieht ist das ja nur ein Bruchteil seines regulären Einkommens. Dafür ist es „steuer- und sozialabgabenfrei“. Was aber nur auf den ersten Blick stimmt.
Kurzarbeitergeld, wie es derzeit Millionen Mitarbeiter von Coronageschädigten Firmen bekommen, und Krankengeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, daß am Jahresende diese Lohnersatzleistungen zum Steuerpflichtigen Arbeitslohn-Brutto hinzu gezählt werden. Aus diesem Wert wird dann die Prozentuale Höhe der Lohn- und Einkommensteuer errechnet und vom steuerpflichtigen Brutto einbehalten. Das bedeutet, daß jeder, der jetzt Kurzarbeitergeld bezieht am Jahresende zur Steuererklärung eine Nachzahlung von (erfahrungsgemäß) ca. 10-12 € pro Kurzarbeitstag erhält. Bei einer Kurzarbeitsdauer von 20 Arbeitstagen ergibt sich so eine Steuernachzahlung von 200-240 €.
Nachdem der Bundestag eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen hat, wird der Betrag entsprechend noch höher. Und das obwohl es doch Steuer- und sozialabgabenfrei sein sollte.

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