Motorradfahren bei Hitze

Motorradfahrer sollten auch bei Touren im Sommer immer die volle Schutzkleidung tragen. Spezielle Helme und ausreichend Flüssigkeit helfen dabei, einen kühlen Kopf zu bewahren. Unsere Tipps für Motorradfahren bei Hitze.

So nicht! Jeans und T-Shirt sind auf dem Motorrad tabu – auch bei großer Hitze.

Auch wenn es schwer fällt: Motorradfahrer sollten auch bei kleineren Touren nicht mit Jeans und T-Shirt auf ein Bike steigen. Wer wegen hoher Temperaturen auf die volle Schutzkleidung verzichtet, riskiert schon bei kleineren Unfällen schwere Schürfwunden und Knochenbrüche.

Die richtige Motorrad-Kleidung bei Hitze

  • Wer es bei großer Hitze in der schweren Lederkleidung nicht aushält, sollte spezielle Sommer-Kleidung mit Protektoren tragen, die Stabilität und einen gewissen Schutz bietet. Leichte Funktionswäsche als Unterbekleidung sorgt für einen höheren Tragekomfort. Schützende Handschuhe und stabile Stiefel sind ebenfalls Pflicht.
  • Wer einen luftdurchströmten Integralhelm besitzt, behält auch bei hohen Temperaturen einen kühlen Kopf. Als Alternative gibt es spezielle Jet-Helme für den Sommer.
  • Die richtige Tourenplanung ist an heißen Tagen besonders wichtig: Langstreckenausflüge sollten vermieden werden, generell fährt es sich in den Morgenstunden oder abends angenehmer.
  • Genügend Pausen einlegen, am besten alle ein bis zwei Stunden. In dieser Zeit einen Teil der Schutzkleidung ablegen, damit sich der Körper abkühlen kann.

Keine langen Touren

Die richtige Tourenplanung ist an heißen Tagen besonders wichtig. Mammuttouren sollten dann vermieden werden. Generell ist es angenehmer, in den Morgenstunden oder am Abend zu fahren. Außerdem sollten genügend Pausen eingelegt werden, am besten alle ein bis zwei Stunden. Dann ist es ratsam, zumindest einen Teil der Schutzkleidung abzulegen, damit der Körper sich abkühlen kann.

Während der Mittagshitze sollten Sie das Motorrad für längere Zeit abstellen. In den Pausen ist es wichtig, ausreichend Mineralwasser zu sich zu nehmen, auf gar keinen Fall alkoholische Getränke. Besonders reichhaltige Mahlzeiten sind nicht zu empfehlen, besser sind Obst oder Müsliriegel.

Überhitzung des Motorrads

Die Maschine selbst muss nicht auf die Hitze vorbereitet werden. Probleme kann es nur bei luftgekühlten Motorrädern geben. Wenn Sie im Stau stehen oder längere Standzeiten haben, sollten Sie deshalb den Motor ausschalten, sonst droht Überhitzung.

Hitzeschäden auf Autobahnen

„Blow Up“ heißt das Phänomen einer aufgeplatzten Fahrbahndecke. Besonders betroffen sind alte Autobahnen aus Beton und dort vor allem Fugen, Nahtstellen und Abschnitte, die schon von Reparaturen geschwächt sind. Sollten also ohne erkennbaren Grund drastische Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten: unbedingt daran halten!

Achtung, Kolonne: Das gilt für Autokorsos

Ein Autokorso mit Hupkonzert gehört bei vielen Hochzeiten und wichtigen Fußballereignissen dazu. Doch muss er angemeldet werden? Wir klären die wichtigsten Fragen beim Fahren in der Kolonne bzw. bei der Begegnung eines Konvois und welche Rechte und Pflichten es gibt.

Verhalten bei einem Konvoi

Rettungsdienste, Polizei oder Militär sind häufig im Konvoi unterwegs. Doch kaum ein Autofahrer weiß, wie er sich bei einer Begegnung verhalten soll. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Woran erkenne ich eine Kolonne? Öffentliche Hilfs- und Rettungsorganisationen halten sich meist an eine Bundeswehr-Vorschrift: Alle Fahrzeuge bis auf das letzte führen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug hingegen trägt eine grüne Flagge, es kann zusätzlich mit gelbem Blinklicht oder einer Warntafel ausgestattet sein. Blaulicht auf den Fahrzeugen darf angeschaltet sein. Polizei-Konvois verzichten meist auf Flaggen, sind aber durch ihr uniformes Aussehen erkennbar.

Welche Rechte hat so ein Verband? Verkehrsrechtlich gilt er als ein Fahrzeug. Ein geschlossener Verband darf also komplett bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug sie noch bei Grün geschafft hat. Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reißverschlussverfahren gilt: Die Kolonne darf stets zusammenbleiben. Das bedeutet auch: Ein Unterbrechen der Kolonne durch „Reinquetschen“ ist nicht erlaubt.

Wie lang darf eine Kolonne sein? Die StVO legt dies nicht fest, schreibt aber vor, „in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei zu lassen“. Rettungs- und Hilfsdienste beispielsweise bilden bei mehr als 15 Fahrzeugen eine weitere eigenständige Kolonne.

Darf ich eine Kolonne überholen? Ja, aber nur „in einem Rutsch“, ohne sie durch Einscheren zu trennen. Das geht fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen.

Was gilt an Ein- oder Ausfahrten von Autobahnen? Auch hier darf man sich streng genommen nicht in eine Kolonne quetschen. „Aber natürlich lassen wir jemanden rein, wenn es sonst eng für ihn wird“, sagt Polizist Wolfgarten. „Gut wär’s, wenn derjenige sich dann nicht kilometerweit bei uns häuslich einrichtet.“

Muss ich einer Kolonne im Stau Platz machen? Nur, wenn es sich um Rettungsfahrzeuge handelt, die mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. In diesem Fall ist idealerweise schon eine Rettungsgasse frei.

Autokorso bei Sportereignissen

Manchmal ist man auch Teil eines Autokorsos, z.B. während einer Fußball-WM. Auch hier gilt es Einiges zu beachten:

Sind Autokorsos eigentlich erlaubt? Streng genommen nein! Laut StVO (§ 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber: Die Polizei drückt während Sportereignissen oder Hochzeiten erfahrungsgemäß beide Augen zu. Deshalb wird zum Beispiel auch das Hupkonzert geduldet, obwohl es gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.

Was geht gar nicht? Auch beim Autokorso ist Alkohol tabu. Ganz wichtig: Steht die Ampel auf Rot, ist unbedingt anzuhalten und auch die Vorfahrtsregelung ist weiterhin zu beachten. Abschnallen während der Fahrt ist verboten. Nur wenn in Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, entfällt die Anschnallpflicht. Posieren auf der Motorhaube eines fahrenden Fahrzeugs ist allerdings so oder so verboten. Aufgrund der Verletzungsgefahr sollten Sie auch auf das Hinauslehnen aus dem Fahrzeug verzichten.

Filmen, fotografieren, posten: Finger weg vom Smartphone – auch im Autokorso mit Schrittgeschwindigkeit! Dabei spielt es keine Rolle, ob telefoniert, fotografiert, gefilmt, gepostet oder geteilt wird. Nicht nur die Benutzung von Handys, sondern auch anderer elektronischer Geräte ist für den Fahrer nur mit Einschränkungen erlaubt. Die Geräte dürfen nicht in die Hand genommen werden. Neu ist, dass auch bei fest eingebauten oder in einer Halterung befestigten Geräten der Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen abgewendet werden darf.

Darf ich auch beim Autofahren Flagge zeigen? Selbstverständlich! Kleine Fähnchen an den Seitenscheiben, Aufkleber am Auto oder gleich den ganzen Wagen in den Nationalfarben lackieren – kein Problem. Alles ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zum Beispiel ist es verboten, eine großformatige Nationalflagge an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten.

Darf ich mit „voller Beflaggung“ auf die Autobahn? Jein. Hier kommt es auf das Tempo an. Bei Fahrten auf der Autobahn muss sichergestellt sein, dass sich Fähnchen nicht lösen und eventuell den nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es bei etwa 90 km/h kritisch. Deswegen rät der ADAC, die Fähnchen sicherheitshalber vor dem Auffahren auf die Autobahn abzunehmen.

Wer haftet im Falle eines Unfalls? Auch bei einem Unfall während eines Autokorsos haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. So haben auch Mitinsassen im Fahrzeug ggf. Ansprüche gegen die Versicherung. Wenn allerdings eine Verletzung durch Mitverschulden (z.B. Verletzung der Anschnallpflicht) entsteht, dann kann dies zu einer Mithaftung führen. Dafür muss jedoch immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden.

Autokorso bei Hochzeiten

Immer wieder machen Hochzeitsgäste auf Autobahnen und in Städten durch lange Pkw-Konvois auf sich aufmerksam. Nicht selten missachten sie dabei Verkehrsregeln und verursachen künstliche Staus, um z.B. Fotos auf Autobahnen zu machen. Auch der Missbrauch von Pyrotechnik sowie Schüsse in die Luft sind zu beobachten. Beides birgt die Gefahr schwerer Unfälle und wird als Straf- und Ordnungswidrigkeit geahndet.

Wie ist die rechtliche Situation? Im öffentlichen Verkehrsraum können Hochzeitskonvois häufig eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Straßenbenutzung darstellen, für die dann eine Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist (§ 29 StVO). Wir raten, bei dieser vorab zu klären, ob eine Genehmigung erteilt wird oder ob diese nicht erforderlich ist. Andernfalls hat ein Verstoß hat ein Bußgeld zur Folge.

Zur Kasse gebeten werden können Festteilnehmer auch, wenn es bei Konvois beispielsweise in Folge von durchdrehenden Reifen zu Fahrbahnschäden kommt. Hier drohen neben einem Bußgeld zusätzliche Kosten für Fahrbahnsanierungen. Im Schadensfall kann grob fahrlässiges Verhalten außerdem zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bei Verstößen, die Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Polizei die Überprüfung des Fahrzeugführers veranlassen. Dadurch droht im Extremfall sogar der Verlust des Führerscheins.

Quelle: ADAC

Helmpflicht auch für Turbanträger

Ein gläubiger Inder, Anhänger der Sikh-Religion, der sich aus religiösen Gründen verpflichtet fühlt einen Turban zu tragen, kann keine Befreiung von der Helmpflicht verlangen.

Helmpflicht auch bei religiös bedingter Kopfbedeckung

Der Kläger beantragte im Juli 2013 bei der Stadt Konstanz die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Helmpflicht beim Motorradfahren. Er begründete das damit, dass er als religiöser Sikh verpflichtet sei einen Turban zu tragen und dieser nicht unter den Helm passt.

Die Stadt Konstanz lehnte den Antrag mit der Begründung ab, eine Ausnahmegenehmigung könne nur aus gesundheitlichen Gründen erteilt werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte der Stadt Konstanz recht gegeben.

Ausnahmegenehmigung aus religiösen Gründen denkbar

Die Behörde hatte zwar verkannt, dass eine Ausnahme auch aus religiösen Gründen in Betracht kommt. Eine unmittelbare Verpflichtung der Stadt Konstanz zur Erteilung der beantragten Ausnahmegenehmigung hat der Verwaltungsgerichtshof aber abgelehnt.

Helm soll Dritte vor Traumatisierung durch Rettung Schwerverletzter, die nicht durch Helm geschützt waren, schützen

Das Tragen eines Motorradhelmes sei nicht nur im Interesse des Fahrers. Dritte Personen könnten bei einem Unfall mit einem Motorradfahrer ohne Helm vom Anblick der Schädelverletzungen oder eines gar tödlich Verunglückten traumatisiert werden. Außerdem könne auch der Motorradfahrer selbst im Falle eines Unfalls mit Helm besser anderen Hilfe leisten.

Motorradfahren ohne Helm ist gefährlich

Das Fahren ohne Motorradhelm stelle daher eine extrem große Gefahr für den Motorradfahrer selbst, aber auch für Dritte dar, die für evtl. Unfallfolgen einstehen müssen.

Außerdem sei der Kläger nicht gehindert seine Religion auszuüben. Wenn hierzu das Tragen eines Turbans vorgeschrieben sei, sei er zwar in seiner Religionsausübungsfreiheit mittelbar beeinträchtigt, ihm stehe jedoch der Weg offen, auf das Motorradfahren zu verzichten. Die Praktizierung seines Glaubens sei daher nicht beeinträchtigt. Da er einen Autoführerschein und einen Transporter besitze, sei er mobil genug.

Diese Ansicht hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit seinem Urteil bestätigt.

BVerwG, Urteil vom 4.7.2019, Az.: 3 C 24.17

Quelle: ADAC

Stammtisch der Worker Wheels Hannover am 14.08.2019

Hallo zusammen,
der nächste Stammtisch ist am 14. August um 18:30 Uhr wieder bei der Finca Bar Celona Garbsener Langstr.25, 30419 Hannover.
Wir brauchen noch zwei Tourenführer für unser Tour am 08. September bitte schnell bei mir melden Tel.01622034985 bitte per Telefon da Urlaub.
Anbei die Einladung und die groben Daten der Tour.
Die linke Hand zum Gruße Wolfgang
Die Tour findet am 08.09.2019 ab 9:30 Uhr statt. Abfahrt ist um 10:00 Uhr. Fahrstrecke sind ca. 240 Km.
Nähere Infos hier:

1. Stammtisch Raum Koblenz (Gründungssitzung)

Gründungssitzung der Worker Wheels Koblenz

Wann: 14.08.2019 um 18:00 Uhr

Wo: Restaurant Novum – B42, 56076 Koblenz

Aus Richtung Ehrenbreitstein kommend Richtung Lahnstein und gleich – wenn die zwei Spuren zusammen kommen auf die rechte Spur.

Wichtig: Bitte bis zum 09. August 2019 wegen Reservierung fuür einen Tisch bei uns melden

Warum: Kennenlernen und Planung gemeinsamer Aktivitäten evtl. in Zukunft regelmäßige Treffen

Immer für eine gute Idee offen

Nähere Infos bei:
Brigitte Döth oder Ulrich Gilles, Tel.: 0177 / 877 43 64, E-Mail: u.gilles63@gmail.com

Hinweis: Die ist privat organisiert und keine Veranstaltung der IG Metall. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Es wird keine Haftung übernommen!

Mehr hier

Nie wieder etwas bei den Worker Wheels versäumen

Um nie wieder etwas bei den Worker Wheels zu versäumen gibt es jetzt eine ganz einfache Möglichkeit. Es sind bei den Worker Wheels auch RSS feeds möglich. Die Adresse ist: https://www.workerwheels.de/wwcms/feed . Ich empfehle als RSS Reader für

Mozzilla Firefox (Browser AddOn): Smart RSS Reader von zakius Link

QuiteRSS Software zum Download für Mac, Windows . Bei QuiteRSS handelt es sich um ein kostenloses Open-Source Projekt das automatisch in deutsch installiert. Die beiden Links sind für fast alle Versionen der Betriebssysteme geeignet.

Es ist auch für andere Betriebssysteme und Versionen verfügbar: Hier gehts zur Projektseite: Link zu QuiteRSS

Motorradstrecken: Vollsperrung ist rechtswidrig

Dürfen Motorradfahrer komplett von beliebten Ausflugsstrecken verbannt werden? Auch wenn sich viele Kommunen und Initiativen wegen Lärmbelästigung und Unfallgefahren seit Jahren massiv darum bemühen: Die komplette Sperrung einer beliebten Biker-Strecke während der Motorradsaison ist ohne zeitliche Einschränkung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

So hat jedenfalls gerade das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen entschieden (AZ: 8 B 821/18), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Im konkreten Fall geht es um eine 1,8 Kilometer langen Strecke im Märkischen Kreis, die für Motorradfahrer wegen ihrer 180 Grad-Kurven besonders attraktiv ist. „Motorradfahrer kamen zum Teil aus dem Ausland dorthin“, so die Experten.
Und: „Ungeachtet der bestehenden Verkehrsvorschriften kam es ähnlich wie bei Rennen zu Kurvenfahrten mit hohen Geschwindigkeiten und in extremer Schräglage.“
Deshalb erließ die Kreisverwaltung eine Streckensperrung für Biker, die vom 01. April bis 30. September 2019 gelten sollte.
Die Gründe: Unfallgefahr und der Schutz von Wohnbevölkerung und Erholungssuchenden.

Klappt aber so nicht. Denn das Gericht empfand zwar das Verkehrsrisiko und die Unfallgefahr als guten Grund. Aber: Der Lärmschutz zu Gunsten der Bevölkerung und Erholungssuchenden könne nicht pauschal behauptet werden. Laut der Richter kämen auch mildere Mittel in Betracht. So könnten etwa Mittelschwellen in den Kurven die Gefahren verringern. Eine zeitliche Einschränkung sei ebenfalls möglich, weil die Motorradfahrer die Strecke speziell an Wochenenden und Feiertagen und da ab dem späten Nachmittag nutzen. Eine Vollsperrung sei daher nicht unbedingt notwendig.

Rückruf BMW S1000RR

Betroffen sind BMW S1000RR,

Baujahr: 09.05.2019 – 07.06.2019

Möglicher Getriebeschaden aufgrund von Fehlerteil

Bei der mechanischen Bearbeitung des Kurbelgehäuses wurden zwei Ölbohrung möglicherweise nicht tief genug gebohrt. In diesem Fall könnte die Ölversorgung von der Ölpumpe zum Getriebe nicht ausreichend sichergestellt werden. Ein erhöhter Verschleiß und Schaden des Getriebes können die Folge sein. Abhilfe: In der Werkstatt werden die Motoren nachgearbeitet oder ersetzt.
Dauer: Keine Angabe

Merkmale nach Abhilfe: Im Hersteller-Werkstattsystem. Code 110011

Gerichtsurteil Blitzer: Wie zuverlässig sind Radar-Blitzer?

Radar-Blitzer wird es zwar weiter geben. Aber nach einem Gerichtsurteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs sind sie zumindest nicht mehr automatisch über jeden Zweifel erhaben und werden nicht mehr per Definition als fehlerfrei betrachtet.

Das Gericht hat am 05. Juli 2019 geurteilt, dass Messungen mit dem Jenoptik Traffistar S350 nicht verwertbar sind. Vorausgegangen war die Klage eines geblitzten Autofahrers gegen die Tatsache, dass die Messanlagen dieses Typs nicht alle Daten speichern. Eine Anfechtung der Vorwürfe sei dadurch unmöglich. In ihrem Spruch erklären die Verfassungsrichter, die drei Sachverständige eingeschaltet hatten: „Das Grundrecht auf wirksame Verteidigung schließt auch in einem Bußgeldverfahren über eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein, dass die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen.“ (Aktenzeichen Lv 7/17, ID 345, Verfassungsgerichtshof d. Saarlandes).

Doch wie wirkt sich dieses Urteil auf künftige Bußgeldvorwürfe aus? Dazu das Berliner Unternehmen Coduka, Betreiber des Portals www.geblitzt.de: „Konkrete Anhaltspunkte für fehlende Plausibilität der gemessenen Geschwindigkeit können sich ergeben, wenn das Blitzerfoto nicht eindeutig ist, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig gemessen werden oder wenn der Betroffene nicht eindeutig als Fahrzeugführer identifiziert werden kann.“

Auch Verstöße gegen die Bedienungsanleitung der Messanlage oder eine ungewöhnliche Form des geblitzten Fahrzeugs, schlechte Sichtverhältnisse und eine hohe Verkehrsdichte könnten die Grundlage für eine erfolgreiche Anfechtung der Vorwürfe sein.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts“, so ein Coduka-Sprecher. „Hoffentlich ziehen die anderen Bundesländer nach. So hätten Betroffene deutschlandweit mehr Möglichkeiten bei der Überprüfung von Bußgeldvorwürfen.“

Quelle: verkehrsauskunft.de

Motorradveranstaltung European Bike Week: Mega-Fete für Harley-Davidson-Fans und -Fahrer

Die Motorradveranstaltung European Bike Week lockt Anfang September 2019 Tausende von Bikern an den Faaker See.

Harley ruft zur Motorradveranstaltung European Bike Week
Wer in der ersten Septemberwoche zu Hause bleibt, verpasst nicht weniger als die Mega-Fete des Jahres für Harley-Davidson-Fans und -Fahrer. Zehntausende Biker wird die European Bike Week am Faaker See in Kärnten vom 03. bis 08. September anlocken.Rund um den See wird gefeiert. „Hier trifft man sich zum Entspannen und Fachsimpeln, um Bikes, Food, Drinks und Musik zu genießen und natürlich zum Shoppen“, heißt es bei Harley-Davidson. Neu sind zwei tägliche Fashion-Shows, die Harley Bar, ein Großzelt mit Livebühne, das Faaktober-Zelt und die Harley Lounge.Um Pokale und die Ehren geht es bei der Harley-Davidson Custombike-Show. Vom Village aus werden geführte Touren in das Kurven-Dorado der umliegenden Alpenregion angeboten. Im Expo-Zelt gibt’s die brandneuen Milwaukee-Irons für 2020 zu sehen – allen voran natürlich die LiveWire, das erste elektrisch angetriebene Motorrad eines Großserienherstellers. Musik wird auch reichlich geboten – und ganz nach dem Geschmack der Biker.