Achtung, Kolonne: Das gilt für Autokorsos

Ein Autokorso mit Hupkonzert gehört bei vielen Hochzeiten und wichtigen Fußballereignissen dazu. Doch muss er angemeldet werden? Wir klären die wichtigsten Fragen beim Fahren in der Kolonne bzw. bei der Begegnung eines Konvois und welche Rechte und Pflichten es gibt.

Verhalten bei einem Konvoi

Rettungsdienste, Polizei oder Militär sind häufig im Konvoi unterwegs. Doch kaum ein Autofahrer weiß, wie er sich bei einer Begegnung verhalten soll. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Woran erkenne ich eine Kolonne? Öffentliche Hilfs- und Rettungsorganisationen halten sich meist an eine Bundeswehr-Vorschrift: Alle Fahrzeuge bis auf das letzte führen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug hingegen trägt eine grüne Flagge, es kann zusätzlich mit gelbem Blinklicht oder einer Warntafel ausgestattet sein. Blaulicht auf den Fahrzeugen darf angeschaltet sein. Polizei-Konvois verzichten meist auf Flaggen, sind aber durch ihr uniformes Aussehen erkennbar.

Welche Rechte hat so ein Verband? Verkehrsrechtlich gilt er als ein Fahrzeug. Ein geschlossener Verband darf also komplett bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug sie noch bei Grün geschafft hat. Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reißverschlussverfahren gilt: Die Kolonne darf stets zusammenbleiben. Das bedeutet auch: Ein Unterbrechen der Kolonne durch „Reinquetschen“ ist nicht erlaubt.

Wie lang darf eine Kolonne sein? Die StVO legt dies nicht fest, schreibt aber vor, „in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei zu lassen“. Rettungs- und Hilfsdienste beispielsweise bilden bei mehr als 15 Fahrzeugen eine weitere eigenständige Kolonne.

Darf ich eine Kolonne überholen? Ja, aber nur „in einem Rutsch“, ohne sie durch Einscheren zu trennen. Das geht fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen.

Was gilt an Ein- oder Ausfahrten von Autobahnen? Auch hier darf man sich streng genommen nicht in eine Kolonne quetschen. „Aber natürlich lassen wir jemanden rein, wenn es sonst eng für ihn wird“, sagt Polizist Wolfgarten. „Gut wär’s, wenn derjenige sich dann nicht kilometerweit bei uns häuslich einrichtet.“

Muss ich einer Kolonne im Stau Platz machen? Nur, wenn es sich um Rettungsfahrzeuge handelt, die mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. In diesem Fall ist idealerweise schon eine Rettungsgasse frei.

Autokorso bei Sportereignissen

Manchmal ist man auch Teil eines Autokorsos, z.B. während einer Fußball-WM. Auch hier gilt es Einiges zu beachten:

Sind Autokorsos eigentlich erlaubt? Streng genommen nein! Laut StVO (§ 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber: Die Polizei drückt während Sportereignissen oder Hochzeiten erfahrungsgemäß beide Augen zu. Deshalb wird zum Beispiel auch das Hupkonzert geduldet, obwohl es gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.

Was geht gar nicht? Auch beim Autokorso ist Alkohol tabu. Ganz wichtig: Steht die Ampel auf Rot, ist unbedingt anzuhalten und auch die Vorfahrtsregelung ist weiterhin zu beachten. Abschnallen während der Fahrt ist verboten. Nur wenn in Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, entfällt die Anschnallpflicht. Posieren auf der Motorhaube eines fahrenden Fahrzeugs ist allerdings so oder so verboten. Aufgrund der Verletzungsgefahr sollten Sie auch auf das Hinauslehnen aus dem Fahrzeug verzichten.

Filmen, fotografieren, posten: Finger weg vom Smartphone – auch im Autokorso mit Schrittgeschwindigkeit! Dabei spielt es keine Rolle, ob telefoniert, fotografiert, gefilmt, gepostet oder geteilt wird. Nicht nur die Benutzung von Handys, sondern auch anderer elektronischer Geräte ist für den Fahrer nur mit Einschränkungen erlaubt. Die Geräte dürfen nicht in die Hand genommen werden. Neu ist, dass auch bei fest eingebauten oder in einer Halterung befestigten Geräten der Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen abgewendet werden darf.

Darf ich auch beim Autofahren Flagge zeigen? Selbstverständlich! Kleine Fähnchen an den Seitenscheiben, Aufkleber am Auto oder gleich den ganzen Wagen in den Nationalfarben lackieren – kein Problem. Alles ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zum Beispiel ist es verboten, eine großformatige Nationalflagge an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten.

Darf ich mit „voller Beflaggung“ auf die Autobahn? Jein. Hier kommt es auf das Tempo an. Bei Fahrten auf der Autobahn muss sichergestellt sein, dass sich Fähnchen nicht lösen und eventuell den nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es bei etwa 90 km/h kritisch. Deswegen rät der ADAC, die Fähnchen sicherheitshalber vor dem Auffahren auf die Autobahn abzunehmen.

Wer haftet im Falle eines Unfalls? Auch bei einem Unfall während eines Autokorsos haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. So haben auch Mitinsassen im Fahrzeug ggf. Ansprüche gegen die Versicherung. Wenn allerdings eine Verletzung durch Mitverschulden (z.B. Verletzung der Anschnallpflicht) entsteht, dann kann dies zu einer Mithaftung führen. Dafür muss jedoch immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden.

Autokorso bei Hochzeiten

Immer wieder machen Hochzeitsgäste auf Autobahnen und in Städten durch lange Pkw-Konvois auf sich aufmerksam. Nicht selten missachten sie dabei Verkehrsregeln und verursachen künstliche Staus, um z.B. Fotos auf Autobahnen zu machen. Auch der Missbrauch von Pyrotechnik sowie Schüsse in die Luft sind zu beobachten. Beides birgt die Gefahr schwerer Unfälle und wird als Straf- und Ordnungswidrigkeit geahndet.

Wie ist die rechtliche Situation? Im öffentlichen Verkehrsraum können Hochzeitskonvois häufig eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Straßenbenutzung darstellen, für die dann eine Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist (§ 29 StVO). Wir raten, bei dieser vorab zu klären, ob eine Genehmigung erteilt wird oder ob diese nicht erforderlich ist. Andernfalls hat ein Verstoß hat ein Bußgeld zur Folge.

Zur Kasse gebeten werden können Festteilnehmer auch, wenn es bei Konvois beispielsweise in Folge von durchdrehenden Reifen zu Fahrbahnschäden kommt. Hier drohen neben einem Bußgeld zusätzliche Kosten für Fahrbahnsanierungen. Im Schadensfall kann grob fahrlässiges Verhalten außerdem zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bei Verstößen, die Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Polizei die Überprüfung des Fahrzeugführers veranlassen. Dadurch droht im Extremfall sogar der Verlust des Führerscheins.

Quelle: ADAC

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