60 Jahre Tempo 50

Das Tempolimit feiert Geburtstag: Vor 60 Jahren wurde innerorts Tempo 50 eingeführt. Heute geht die Diskussion um Tempo 30 innerorts.

In Westdeutschland nimmt das Wirtschaftswunder in den 50er-Jahren Fahrt auf, die Massenmotorisierung beginnt. Der Bundestag hebt Ende 1952 ein Gesetz von 1939 auf, das das Tempo in Ortschaften auf 40 Stundenkilometer und sonst überall auf 80 Stundenkilometer beschränkte. Die Deutsche Demokratische Republik hält dagegen an den Geschwindigkeitsgrenzen fest.

Tempolimits retten Menschenleben

Nach der Abschaffung des Gesetzes gab es in der Bundesrepublik keine Tempolimits. Während sich zwischen 1950 und 1953 die Zahl der Fahrzeuge auf fast fünf Millionen verdoppelte, stieg die Zahl der Verkehrstoten von rund 7000 auf mehr als 12.000, darunter viele Kinder. Das war ein Spitzenwert in Europa. Deutsche Autolobbyisten kommentierten die Zahl damals mit dem Satz: „Der Fortschritt der Zivilisation kostet auch Opfer.“ Gegner der Geschwindigkeitsbegrenzung machten die schlechten Straßen dafür verantwortlich – und die Verkehrsdisziplin.

Doch das sollte sich ab 1. September 1957 ändern: Vor 60 Jahren schob ein Bundesgesetz einen Riegel vor. In Ortschaften gilt seitdem Tempo 50. Und das zeigt bis heute seine Wirkung: Laut Verkehrsstatistik gibt es 2016 in Deutschland 62 Millionen Fahrzeuge – aber nur 3206 Verkehrstote. 60 Prozent aller Unfallopfer sterben heute auf Landstraßen, im Vergleich dazu 30 Prozent in Orten und 10 Prozent auf Autobahnen.

Tempo 30 in Ortschaften

Emotionale Diskussionen über Tempolimits haben in Deutschland Tradition. Vor sechs Jahrzehnten war es ein Kraftakt, Tempo 50 in Ortschaften durchzusetzen. Die heftigen Debatten von damals sind vorbei. Doch vom Tisch ist das Thema Tempolimit noch lange nicht. Heute geht die Diskussion um Tempo 30 innerorts.

In Zeiten, in denen Autos immer sicherer werden, sind Kommunen in der Pflicht, die Schwächeren besonders zu schützen. Ab 2018 will Niedersachsen in sechs Kommunen einen Modellversuch über drei Jahre starten, mit der Frage: Was bringt Tempo 30 mit Blick auf Verkehrssicherheit, Schadstoffe und Lärm?

Triumph Street Cup (DZ01 und DZ02) – Ausfall des Warnblinklichts

Triumph Street Cup (DZ01 und DZ02)

Ausfalls des Warnblinklichts

Bauzeitraum: Modelljahre 2017 bis 2018

Bei den betroffenen Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, dass die Kabelverlegung im Inneren des Lampengehäuses zu Schäden an der Warnblinklichtverkabelung und somit zu einem Ausfall des Warnblinklichts führen kann. Der Hersteller hat zur Korrektur einen neuen Stecker konstruiert sowie die Kabelführung geändert. Der Austausch ist für den Kunden kostenlos.
Dauer: Keine Angabe

Im Hersteller-Werkstattsystem

Rückruf für BMW G310R – Bremssattelverschraubung und Lenkerklemmung locker

BMW Motorrad G310R

Bremssattelverschraubung vorn und Lenkerklemmung locker

Bauzeitraum: 15.12.2016 – 05.04.2017

Es wurde festgestellt, dass die vordere Bremssattelverschraubung nicht korrekt verschraubt wurde. Infolgedessen kann sich der vordere Bremssattel im Extremfall lösen. Gleiches Problem bei der Lenkerklemmung, was zu einem Verdrehen des Lenkers führen kann. Als Abhilfemaßnahme werden die Schrauben ausgebaut, gereinigt und mit korrektem Anzugsmoment wieder festgezogen. Die Aktion läuft seit April 2017 und ist für den Kunden kostenlos.

Dauer: 15 Minuten

Im Hersteller-Werkstattsystem

Nachtarbeit-Zulagen unpfändbar

Nachtarbeit-Zulagen unpfändbar

Arbeitnehmern dürfen die Zulagen für Sonntags-‚ Feiertags- und Nachtarbeit nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht gepfändet werden. Es handele sich dabei um gesetzlich geregelte Erschwerniszulagen, auf die die Arbeitnehmer einen Anspruch hätten, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Mittwoch. Dagegen könnten Schicht- oder Samstagszulagen gepfändet werden, um Gläubigerforderungen zu bedienen.

Rückruf für Zubehör-Fußrasten bei Yamaha

Yamaha startet einen Rückruf für Fahrerfußrasten des Herstellers Gilles aus seinem Zubehör-Programm.

„Die Fußrasten können sich, wenn sie mit hoher Kraft belastet werden, verformen. In diesem Fall kann das Fahrergewicht nicht mehr sicher getragen werden“, teilte die Yamaha Motor Deutschland GmbH der Fachzeitschrift „bike und business“ mit.

Betroffen sind folgende Produkte:
Fahrerfußrasten schwarz-titan (Teile-Nr.: 1WS-F2741-00-00),
verkauft zwischen 02. Juni 2014 und 03. Juli 2017 sowie

Fahrerfußrasten schwarz-blau (Teile-Nr.: 1WS-F2741-10-00),
verkauft zwischen 17. Juni 2014 und 27. Juni 2017.

Käufer der betroffenen Artikel werden gebeten, sich zwecks kostenlosem Austausch mit ihrem Yamaha-Händler in Verbindung zu setzen.

Aktueller Rückruf von BMW – BMW R 1200 GS / GS Adventure

Anlass/Bauteil: Standrohr kann brechen

Bau-Zeitraum: 11.2013 bis 06. 2017

Anzahl betroffene Fahrzeuge: 29.800 (Deutschland), 170.000 (weltweit)

Benachrichtigung der Halter über: Anschreiben durch Hersteller

Ergänzende Informationen: Bei Überlast (z.B. beim Auffahren auf ein Hindernis, einem Sturz oder beim Durchfahren von tiefen Schlaglöchern mit nicht angepasster Geschwindigkeit) kann der Pressverbund des Gabelstopfens geschädigt werden. Sollte sich der Sitz des verpressten Verschlussstopfens gelockert haben, kann sich der Spalt über längere Laufleistungen bei hoher Belastung vergrößern. Das führt in der Regel zu Ölundichtigkeiten, einer klackernden Geräuschbildung sowie einem zunehmend unpräziseren Fahrverhalten. Werden diese Signale nicht wahrgenommen oder ignoriert und treten weitere Überlast-Ereignisse auf, könnte sich der Stopfen komplett lösen. In der Folge wären kritische Fahrzustände nicht auszuschließen. Die Standrohre werden mit einer zusätzlichen Standrohrbuchse nachgerüstet bzw. falls nötig auch die Standrohre durch modifizierte Neuteile ersetzt. Die Aktion läuft seit Juni 2017 und ist für den Kunden kostenlos.

Dauer des Werkstattaufenthalts: 1 Stunde

Kennzeichnung bearb. Fahrzeuge: Im Hersteller-Werkstattsystem (Code 0000313000)