Nachtarbeit-Zulagen unpfändbar

Nachtarbeit-Zulagen unpfändbar

Arbeitnehmern dürfen die Zulagen für Sonntags-‚ Feiertags- und Nachtarbeit nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht gepfändet werden. Es handele sich dabei um gesetzlich geregelte Erschwerniszulagen, auf die die Arbeitnehmer einen Anspruch hätten, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Mittwoch. Dagegen könnten Schicht- oder Samstagszulagen gepfändet werden, um Gläubigerforderungen zu bedienen.

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