Sonderausstellung im Deutschen Zweirad- und NSU-Museum Neckarsulm
Kategorie: News und Allgemeines rund ums Motorrad, Auto und Verkehr
Hier stehen alle Neuigkeiten, die Motorrad fahren, Auto fahren und den Straßenverkehr betreffen.
Blitzermarathon 2019
Auch dieses Jahr gibt es wieder einen Blitzermarathon. Am 03.04.2019 geht es um 6 Uhr in der Früh los und dauert bis 04.04.2019 um 6 Uhr.
Wo geblitzt wird erfahrt Ihr hier:
https://www.br.de/radio/bayern1/blitzmarathon-radarfalle-bayern-100.html
Führerschein-Umtauschpflicht: Fristen stehen fest
Sind Sie von der Führerschein-Umtauschpflicht betroffen? Hier finden Sie die Fristen für den Umtausch und den damit verbundenen Kosten. Seit dieser Woche ist es amtlich:
Umtausch – Stufenplan regelt Fristen
Ein Stufenplan regelt, wer seinen alten Führerschein bis wann gegen das neue Dokument tauschen muss. Ausschlaggebend ist einerseits das Geburtsjahr des Führerscheininhabers und anderseits das Ausstellungsjahr der alten Fahrerlaubnis. Besitzer von Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (alte Papierführerscheine), müssen sich beim Umtausch an ihrem Geburtsjahr orientieren. Führerscheinbesitzer deren Lizenz ab 1999 ausgestellt wurde (alte Scheckkartenführerscheine), müssen auf das Ausstellungsjahr des Dokuments achten.
Führerschein, ausgestellt bis einschließlich 31. Dezember 1998:
• Geburtsjahr vor 1953 – Umtausch bis: 19. Januar 2033
• Geburtsjahr 1953 bis 1958 – Umtausch bis: 19. Januar 2022
• Geburtsjahr 1959 bis 1964 – Umtausch bis: 19. Januar 2023
• Geburtsjahr1965 bis 1970 – Umtausch bis: 19. Januar 2024
• Geburtsjahr 1971 oder später – Umtausch bis: 19. Januar 2025
Führerschein, ausgestellt ab 1. Januar 1999):
• Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 – Umtausch bis: 19. Januar 2026
• Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 – Umtausch bis: 19. Januar 2027
• Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 – Umtausch bis: 19. Januar 2028
• Ausstellungsjahr 2008 – Umtausch bis: 19. Januar 2029
• Ausstellungsjahr 2009 – Umtausch bis: 19. Januar 2030
• Ausstellungsjahr 2010 – Umtausch bis: 19. Januar 2031
• Ausstellungsjahr 2011 – Umtausch bis: 19. Januar 2032
• Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013 – Umtausch bis: 19. Januar 2033
Kosten für den Führerschein-Umtausch:
Nach heutigem Stand sollen die Gebühren für den Umtausch des alten Führerscheins in den kreditkarten-großen Führerschein bundesweit 25 Euro betragen. Hinzu kommen noch die Kosten für ein neues Passbild.
www.ace.de, ACE Auto Club Europa e.V., Stuttgart
Sicherheitstraining am 07.04.2019 im Raum Fürth – Erlangen – Nürnberg
Hallo Zusammen,
diese Mail habe ich bisher in der Region BÖS verbreitet, aber für den Fall, dass jemand von ausserhalb der Region Interesse hat schreibe ich die Info mal über den großen Verteiler.
Am Sonntag, den 07.04.2019 findet von 9.30 bis ca. 16.30 Uhr ein Fahrsicherheitstraining statt.
Das Training richtet sich sowohl an Einsteiger wie auch an Fortgeschrittene.
Die Trainingsinhalte können wir selbst mitbestimmen, z.B. Bremsen, Ausweichen etc. Bitte gebt Rückmeldung,
woran Ihr Interesse habt !
Durchgeführt wird der Tag von Franz Obermaier, mit dem wir bei früheren Trainings gute Erfahrungen
gemacht haben.https://www.fahrschule-obermaier-gmbh.com/sicherheitstrainings-u-perfektionstrainings-motorrad/)
Ort: Verkehrsübungsplatz Boxdorfer Str. 2b 90765 Fürth
Kosten: sind abhängig von der Teilnehmerzahl, die Gesamtkosten von 1.400 € geteilt durch die Anzahl der Teilnehmer ergibt den Betrag für den Teilnehmer, im Idealfall ca. 100 €. Inbegriffen sind Getränke und gegrilltes Mittagessen.
Es stehen 15 Teilnehmerplätze zur Verfügung, wenn weg, dann weg.
Anmelden könnt Ihr Euch bei mir.
Also, los geht’s – die neue Saison steht vor der Tür und wir wollen alle eine unfallfreie Fahrt!
Aktuelle Ergänzung: Stand heute gibt es acht feste Zusagen und drei „vielleicht“.
Je mehr Mitstreiter dabei sind, desto günstiger wird es für den Einzelnen!
Also: überhäuft mich mit Anfragen und Zusagen und das möglichst bald!
Danke und die linke zum Gruß
Thomas Mail Thomas
Traditionelle 1. Mai-Tour der Worker Wheels Mitte
1. Mai 2019
Traditionelle Biker-Tour
Treffpunkt 10.00 Uhr
Total Tankstelle Butzbach
Griedler Strasse
Hier gibt es noch den Link zur Tour auf Google Maps
Kontakt und Nachfragen bei,
Ralf
0177 20 68 347
Mehr Infos und Ausschreibung könnt Ihr hier downloaden
immer mal wieder ins Netz schauen!
Das Kleingedruckte:
Die Teilnahme an der Ausfahrt erfolgt ohne jegliche Haftung des Ansprechpartners. Für die ordnungsgemäße Ausstattung und Fahrtüchtigkeit der Fahrzeuge ist jeder Fahrzeugführer eigenverantwortlich und selbstständig haftend.
Toyrunteilnahme der Worker Wheels Erlangen
Dieses Aktion der Worker Wheels Erlangen erreichte mich vor kurzem:
Hallo Biker/innen,
der Mai kommt immer näher!
Wir werden wieder mit einen Stand am 1.Mai 2019 am Neustädter Kirchenplatz vertreten sein.
Da wäre es schön wenn sich viele von euch beteiligen würden, aber auch über einen Besuch würde man sich freuen.
- Aufbau ab 9Uhr
- Abbau ca. 16Uhr nach Beendigung der Veranstaltung
Bitte meldet euch per Email bei mir (so bald wie möglich), damit wir die Helfer/Teilnehmer beim DGB melden können.
Toyrun 4.Mai 2019
- Treffpunkt 11Uhr Wendeplatz F80
- Abfahrt 11Uhr15
Bitte kommt in großer Zahl und bringt Freunde und Verwandte mit
Meldet euch auch bitte per Email bei mir, damit ich einen Warteüberblick habe.
https://www.toyrun.de/toy-run-day/
WERDE MICH KURZ VOR DEN TERMINEN NOCHMAL MELDEN.
Gruß Heinz
Wünsche euch noch einen guten Saisonstart und immer Gummi auf der Straße!!!!
Blitzerurteil
Ein Motorradfahrer befuhr eine Straße auf der Nordseeinsel Norderney. An der Strecke herrschte ein Tempolimit von 50 km/h. Er geriet in eine Geschwindigkeitsmessung. Diese ergab eine Geschwindigkeit von 101 km/h. Die Behörde verhängte einen Bußgeldbescheid i.H.v. 560 € und ein dreimonatiges Fahrverbot. Dabei ging die Behörde von einem vorsätzlichen Verstoß aus.
Dagegen setzte sich der Betroffene zur Wehr. Er habe den Verstoß nicht vorsätzlich begangen, vielmehr habe er im Rahmen eines Überholvorgangs beschleunigt da Gegenverkehr nahte.
Das Amtsgericht verurteilte ihn zur Zahlung der vollen Summe, da keine Beweise für einen solchen Überholvorgang vorlägen und angesichts der wirklich erheblichen Überschreitung von Vorsatz auszugehen sei. Der Betroffene legte Berufung ein und berief sich hier zusätzlich darauf, er habe das hochleistungsstarke Motorrad unterschätzt, was die Beschleunigung angehe.
Auch diese wurde zurückgewiesen.
Das OLG Oldenburg führte im Beschluss vom 28.11.2017, Az.: 2 Ss (OWi) 304/17 aus, dass es wie erstinstanzlich angenommen, keinen Hinweis auf ein Überholmanöver mit Gegenverkehr gegeben habe. Zudem habe der Betroffene vor dem Amtsgericht erwähnt, „dass er mit seinem leistungsstarken Fahrzeug vertraut gewesen sei“. Angesichts der sehr erheblichen Überschreitung sei daher ein vorsätzliches Handeln anzunehmen.
(OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 304/17)
Sitzhöhen aktueller Motorräder
Section Control: Rechtsstreit um neues Messverfahren
Während in anderen Ländern bereits seit Jahren Section Control zur Tempoüberwachung im Einsatz ist, ist es in Deutschland rechtlich umstritten. Das Pilotprojekt auf der B6 wurde daher gerichtlich überprüft und bis auf weiteres gestoppt.
Was ist Section Control eigentlich?
Section Control ist ein in Deutschland neues Verfahren zur Geschwindigkeitskontrolle. Dabei wird nicht das Tempo eines Fahrzeugs an einer bestimmten Stelle erfasst, sondern dessen Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten. Hierfür werden die Ein- und Ausfahrtzeitpunkte aller Fahrzeuge in dem Messabschnitt vollautomatisch registriert. Die Kennzeichen der einfahrenden Fahrzeuge werden laufend mit den Kennzeichen der ausfahrenden Wagen verglichen. Stimmen diese überein, so wird die Fahrtzeit ermittelt und die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet.
Anforderungen des Datenschutzes
Die automatische Erfassung aller Kfz-Kennzeichen (personenbezogene Daten) durch optische Zeichenerkennung (ANPR) betrifft die informationelle Selbstbestimmung der Autofahrer. Ohne entsprechenden Anfangsverdacht wäre dieser Grundrechtseingriff nicht zu rechtfertigen.
Um den Datenschutzanforderungen zu genügen, wird die Zeichenfolge mit einer kryptologischen Hashfunktion verschlüsselt, so dass kein Rückschluss auf das Kennzeichen beim Auslesen des Datensatzes möglich ist. Anschließend werden nur mehr die berechneten Hashwerte am Ein- und Ausfahrtquerschnitt verglichen. Die Bilder vom Ein- und Ausfahrtquerschnitt werden anonymisiert, verschlüsselt und nach kurzer Zeit wieder gelöscht, sofern kein Geschwindigkeitsverstoß vorliegt. Somit sind während der Messung keine Rückschlüsse auf das Fahrzeug oder personenbezogene Daten möglich.
Um im Fall eines festgestellten Verstoßes den Fahrer für den Bußgeldbescheid ermitteln zu können, wird das Fahrzeug vergleichbar zu bisherigen Radarkontrollen, am Ende des kontrollierten Streckenabschnitts zusätzlich noch von vorne fotografiert.
Geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat seine bisherige Rechtsauffassung geändert und entschieden, dass die ausnahmslose Erfassung aller Kennzeichen zu Kontrollzwecken stets eine Datenerhebung und damit einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt (Az. 1 BvR 2795/09 u.a.). Bereits das Scannen sei freiheitsbeeinträchtigend. „Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich fortbewegen können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden“, heißt es in einem der Beschlüsse des BVerfG.
Verwaltungsgericht hat das Pilotprojekt gestoppt
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 12.3.2019 dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Az. 7 B 850/19) sowie einer Klage (Az. 7 A 849/19) stattgeben, mit denen der Antragsteller und Kläger begehrte, dass das Land Niedersachsen es unterlässt, Geschwindigkeitskontrollen mittels der Anlage „Section Control“ auf der B6 in Laatzen zwischen den Anschlussstellen Gleidingen und Laatzen durchzuführen. Dabei hat sich das Gericht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezogen.
Gegen die Entscheidungen kann das Land Niedersachsen bezüglich der einstweilige Anordnung in die Beschwerde gehen, zudem hat die Kammer im Klageverfahren die Berufung zugelassen.
Die Anlage wurde bis auf weiteres abgeschaltet.
Motorrad-Fahrtraining für Einsteiger, Wiedereinsteiger, Offroad-Fahrer…
Motorrad-Fahrtraining für Einsteiger wie Wiedereinsteiger, für Offroad-Fahrer, Rennstrecken-Neulinge und für Roller-Piloten. Spaß und Sicherheit unter einem Hut – oder vielmehr unter einem Helm: Autohersteller Honda und der ADAC Hessen-Thüringen bieten auch 2019 speziell zugeschnittene Fun & Safety-Fahrtrainings an. Gedacht sind diese für alle Motorradfahrer, Einsteiger wie Wiedereinsteiger, für Offroad-Fahrer, Rennstrecken-Neulinge und für Roller-Piloten.
„Zur Teilnahme wird lediglich der Motorradführerschein Klasse A benötigt“, heißt es bei Honda. Die Motorräder und bei Bedarf auch die Schutzausrüstung werden gestellt. Zur Auswahl steht die Mittelklasse-Palette von Honda: NC750S und NC750X mit Schalt- oder DCT-Doppelkupplungsgetriebe, der Roller X-ADV sowie die Modelle CMX 500 Rebel, CB500F, CB500X und CBR500R. Auch die CB650R und die CBR650R sind je nach gewähltem Kurs verfügbar.
Die Kosten für ein Fun & Safety Motorrad-Training betragen 125 Euro pro Teilnehmer.
Für 199 Euro pro Nase wird das Fun & Safety Adventure-Training im Gelände angeboten. Und Rennstrecken-Atmosphäre können die Teilnehmer am Honda Fun & Safety-Racing für 299 Euro inklusive der Bereitstellung einer CBR1000RR Fireblade SP-2 schnuppern.