Führerschein-Umtauschpflicht: Fristen stehen fest

Sind Sie von der Führerschein-Umtauschpflicht betroffen? Hier finden Sie die Fristen für den Umtausch und den damit verbundenen Kosten. Seit dieser Woche ist es amtlich:

Bis spätestens Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Insgesamt sind das rund 15 Millionen „alte“ Papierführerscheine sowie etwa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die im Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgegeben wurden. Der Autoclub ACE erläutert, was betroffene Führerscheinbesitzer jetzt beachten müssen und wie der Umtausch durchgeführt wird.

Umtausch – Stufenplan regelt Fristen
Ein Stufenplan regelt, wer seinen alten Führerschein bis wann gegen das neue Dokument tauschen muss. Ausschlaggebend ist einerseits das Geburtsjahr des Führerscheininhabers und anderseits das Ausstellungsjahr der alten Fahrerlaubnis. Besitzer von Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (alte Papierführerscheine), müssen sich beim Umtausch an ihrem Geburtsjahr orientieren. Führerscheinbesitzer deren Lizenz ab 1999 ausgestellt wurde (alte Scheckkartenführerscheine), müssen auf das Ausstellungsjahr des Dokuments achten.

Führerschein, ausgestellt bis einschließlich 31. Dezember 1998:
• Geburtsjahr vor 1953 – Umtausch bis: 19. Januar 2033
• Geburtsjahr 1953 bis 1958 – Umtausch bis: 19. Januar 2022
• Geburtsjahr 1959 bis 1964 – Umtausch bis: 19. Januar 2023
• Geburtsjahr1965 bis 1970 – Umtausch bis: 19. Januar 2024
• Geburtsjahr 1971 oder später – Umtausch bis: 19. Januar 2025

Führerschein, ausgestellt ab 1. Januar 1999):
• Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 – Umtausch bis: 19. Januar 2026
• Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 – Umtausch bis: 19. Januar 2027
• Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 – Umtausch bis: 19. Januar 2028
• Ausstellungsjahr 2008 – Umtausch bis: 19. Januar 2029
• Ausstellungsjahr 2009 – Umtausch bis: 19. Januar 2030
• Ausstellungsjahr 2010 – Umtausch bis: 19. Januar 2031
• Ausstellungsjahr 2011 – Umtausch bis: 19. Januar 2032
• Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013 – Umtausch bis: 19. Januar 2033

Kosten für den Führerschein-Umtausch:
Nach heutigem Stand sollen die Gebühren für den Umtausch des alten Führerscheins in den kreditkarten-großen Führerschein bundesweit 25 Euro betragen. Hinzu kommen noch die Kosten für ein neues Passbild.
www.ace.de, ACE Auto Club Europa e.V., Stuttgart

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