Rückruf Yamaha 1: Möglicher Riss des Antriebsriemens

Der Hersteller YAMAHA hat uns darüber informiert, dass es bei den oben genannten Fahrzeugen zu einem Riss des Antriebsriemens kommen kann. Der Grund für das Problem ist das gewählte Material, bzw. die Konstruktion des Riemens. Die Modifikation beinhaltet die Montage eines neuen, modifizierten Antriebsriemens. Diese Modifikation erfolgt für den Kunden selbstverständlich kostenlos.
Dauer: 35min

Betroffene Maschine: TMAX (XP530)

Bauzeit / Ident Nr.: 2017 – 2019
JYASJ141000000301 bis JYASJ141000003959 JYASJ142000000301 bis JYASJ142000010388 JYASJ145000000301 bis JYASJ145000017958

KTM Rückruf: Die 1290 Super Adventure muss in die Werkstatt

Motorradhersteller KTM ruft die 1290 Super Adventure der Modelljahre 2015 und 2016 in die Werkstatt. Wegen einer fehlerhaften Verschraubung der Tankabdeckung kann es bei den Motorrädern zu geringfügigem Benzinaustritt kommen.

Nach Überprüfung in der Werkstatt wird je nach Ergebnis ein Nachrüstsatz montiert oder der komplette Tank ausgetauscht.

Die betroffenen Halter werden angeschrieben, zudem kann auf der KTM-Internetseite im Bereich „Service“ nachgeschaut werden, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist.

Es handelt sich um den zweiten Rückruf für das Modell.
Vor zweieinhalb Jahren waren die beiden Modelljahrgänge wegen eines undichten Federbeins in die Werkstatt beordert worden.

Motorradsaison 2019: Frühling lockt Motorradfahrer auf die Straße

Die Motorradsaison 2019 kann bald beginnen, denn mit dem Frühling wächst die Chance auf schönes Motorrad-Wetter.

Doch Fahrer, die ihrer Maschine einen Winterschlaf gegönnt haben, sollten es jetzt erst einmal bedächtig angehen lassen – der Sicherheit zuliebe. „Wer sich im Frühjahr nach der langen Winterpause wieder aufs Motorrad schwingt, muss sich mit seiner Maschine wieder gut vertraut machen“, sagt Achim Kuppinger, Motorradexperte bei Dekra. „In Sachen Gleichgewicht, Koordination, Beschleunigung und Geschwindigkeit stellt das Motorrad andere Anforderungen als der eigene Pkw.“ Daran müsse man sich nach der Pause wieder langsam gewöhnen.
Manche Biker läuten die neue Saison daher mit Übungen auf einem vom öffentlichen Verkehr getrennten Gelände ein. Bei Bremstests, Slalom und Achterfahren können sie hier gefahrlos ihr Gefühl für die Maschine auffrischen. Noch umfassender bereitet ein Motorrad-Sicherheitstraining den Fahrer auf die neue Saison vor.
Dies ist vor allem auch jenen zu empfehlen, die nach einer noch längeren Bike-Pause von einigen Jahren wieder neu durchstarten wollen. An diese Gruppe richten sich auch spezielle Wiederaufsteiger-Trainings von Automobilclubs und Herstellern, bei denen man die nötige Routine erwerben kann, um den Kopf für vorausschauendes Fahren frei zu bekommen. Eine andere Möglichkeit bieten ein paar Stunden bei einer Fahrschule.
Eine Rolle spielen auch andere Verkehrsteilnehmer: „Motorradfahrer müssen auch daran denken, dass Autofahrer im Frühjahr noch nicht wieder auf die schnellen Bikes mit starker Beschleunigung eingestellt sind und häufig überrascht reagieren“, sagt Kuppinger. „Jeder Motorradfahrer ist auch Autofahrer, und kennt das Problem aus der anderen Perspektive.“ Hier heiße es: „Kopf einschalten und aktiv auf die anderen achten.“ Kraftradler sollten vor allem auf Kreuzungen mit mehr Vorsicht zufahren und beim Überholen darauf achten, ob der Autofahrer den Motorradfahrer gesehen hat.

Motorradmarke Honda bietet Nachlass auf die Fireblade

Honda Deutschland bietet die CBR1000RR Fireblade des Modelljahres 2018 mit Nachlässen an. Die Standard-Variante inklusive eines Quickshifters ist zum Aktionspreis von 15.990 Euro inklusive Überführung zu haben. Das entspricht einer Ersparnis von 2.300 Euro.

Die CBR1000RR Fireblade SP kostet 18.990 inklusive Überführung, was 4.000 Euro Ersparnis bedeutet.
Die für Rennsport sowie weiteres Tuning vorbereitete CBR1000RR SP-2 ist mit 21.990 Euro inklusive Überführung 5.000 Euro günstiger kalkuliert.

Der Film „Die Stille schreit“

Vom Kollegen Josef Pröll wurde ein Film gemacht, den man auch gut gegen Rechtsextremismus einsetzen kann, weil er sehr nachdenklich macht – auch über unsere heutige Zeit.
„Die Stille schreit“ erzählt die Geschichte zweier Augsburger jüdischen Familien. Sie sind vor 1933 angesehene Geschäftsleute und weit über Augsburg und Schwaben hinaus bekannt. Durch die „Arisierung“ jüdischen Besitzes werden sie gezwungen ihre Firmen und die wertvollen Immobilien zu verkaufen. Geradezu »sachlich« und ohne »erhobenen Zeigefinger« zeigt der Film auf wie perfide das System arbeitet, welche Behörden verstrickt sind und wie die meisten Menschen sich, wie selbstverständlich, am jüdischen Besitz bereichern. Die Namen sind beliebig austauschbar. Tausendfach hat es solche Schicksale gegeben. Eine unglaublich spannende und emotionale Geschichte deren Auswirkungen bis in die heutige Zeit reichen. Der Film lässt Fragen aufkommen, die leider auch für unsere Gesellschaft wieder von Bedeutung sind.

Da der Film inzwischen, bei uns in Bayern, seit vier Wochen 1420 Besucher*innen angesprochen hat und auch sicher für die IG Metall bundesweit interessant ist, wollte ich Dich fragen, ob es möglich wäre,
über unser Netzwerk der Worker Wheels auf die Internetseiten zum Film hinzuweisen: www.diestilleschreit.de

Link zum Trailer=>

Rückruf: POLO Motorrad informiert über den Rückruf von Brembo-Bremsbelägen

POLO Motorrad informiert über den Rückruf von Brembo-Bremsbelägen der Kennung FMI Charge #672. Wie das Unternehmen mitteilt, können bei Brembo-Bremsen, die mit den betroffenen Bremsbelägen der Federal Mogul Italy S.r.l. ausgestattet sind, mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Ablösung des Bremsbelagmaterials von dem Belagrueckenplatte auftreten. Dadurch kann die Bremswirkung erheblich beeinträchtigt sein.

Es kann ein erhöhtes Risiko der Verletzung des Fahrers und/oder von Schäden am Fahrzeug entstehen, auch wenn nur eine der beiden Bremsen einen beeinträchtigten Bremsbelag aufweist.

Betroffener Artikel

Artikel: BREMBO BREMSBELÄGE 07BB2035/07BB2010 (FA 266)
POLO-Artikelnummer: 50100200980
Chargen-Nr.: #672
Verkaufszeitraum ab 10/2017


Die betroffenen Bremsbeläge können anhand der auf der Rückseite des Belags angegebenen Daten identifiziert werden.

POLO Motorrad bittet betroffene Kunden, die genannten Bremsbeläge der betroffenen Charge zurückzusenden oder in einem POLO Store zurückzugeben. Betroffenen Bremsbeläge werden selbstverständlich kostenlos und unverzüglich ausgetauscht oder erstattet.

Umtauschtabelle: Alte und neue Führerscheinklassen

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern werden die neuen Klassen im Führerschein bestätigt.

Eine umfangreiche Umtauschtabelle beinhaltet Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung**.

Beim Lesen der Tabelle berücksichtigen Sie bitte immer auch die jeweilige Schlüsselziffer (z. B: 79.03 nur dreirädrige Fahrzeuge). Einige Umtauschbeispiele haben die Clubjuristen hier zusammengestellt:

Klasse alt Erteilungsdatum Klasse neu Schlüsselzahlen
1 vor dem 01.01.1989 A, A2, A1, AM, L L 174, 175
1a vor dem 01.01.1989 A, A2, A1, AM, L L 174, 175
1b nach dem 31.12.1988 A1, AM, L L 174, A1 79.05
2 nach dem 31.03.1980 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T C 172, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A79.04,
BE 79.06
3 vor dem 01.04.1980 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* CE 79 (C1E>12 000 kg, I≤3), C1 171, L 174, 175,
A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
CE 79 (C1E>12 000 kg, I≤3), C1 171, L 174,
3 nach dem 31.12.1988 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* CE 79 (C1E>12 000 kg, I≤3), C1 171, L 174,
A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,
BE 79.06
4 vor dem 01.04.1980 A1, AM, L L 174, 175, A1 79.05
5 vor dem 01.01.1989 AM, L L 174, 175, AM 79.02
A1 vor dem 19.01.2013 A1, AM A1 79.05
A (beschränkt) vor dem 19.01.2013 A2, A1, AM
A vor dem 19.01.2013 A, A2, A1, AM
B vor dem 19.01.2013 A, A1, AM, B, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
BE vor dem 19.01.2013 A, A1, AM, B, BE, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,
BE 79.06
C1 vor dem 19.01.2013 A, A1, AM, B, C1, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
C1E vor dem 19.01.2013 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,
BE 79.06
C vor dem 19.01.2013 A, A1, AM, B, C1, C, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
CE vor dem 19.01.2013 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,
BE 79.06
M vor dem 19.01.2013 AM
L vor dem 19.01.2013 L
S vor dem 19.01.2013 AM AM 79.02
T vor dem 19.01.2013 AM, L, T

* Erfolgt die Zuteilung der Klasse T nur auf Antrag, wird diese nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.

** Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.

Fristen für den verpflichtenden Führerschein-Umtausch

Der Bundesrat setzt sich für einen Fristenplan ein, um den zwingenden EU-Vorgaben zum Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt worden sind, in der Praxis effektiv umzusetzen. Ein Stufenplan soll diesen Prozess daher strukturieren und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden.

Der Umtausch der Führerscheine soll nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsdatum gestaffelt werden.
  • Gestaffelte Fristen für den Umtausch aller vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine geplant
  • Motorrad- und Pkw-Führerschein wird auf Antrag ohne Prüfung umgetauscht
  • Umtauschtabelle enthält Fristen für den Umtausch nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen den Vorschlag des Verkehrsausschusses anzunehmen und den nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebenen Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.1.2033 dadurch zu entzerren, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird.

Konkret geht es um ca. 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie um weitere ca. 28 Millionen seit dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine, die umgetauscht werden müssen. Da ein Antrag auf den Umtausch des Führerscheins nur persönlich gestellt werden kann, muss auch im Interesse der Bürger sichergestellt werden, dass der Umtausch für den einzelnen ohne längere Wartezeiten möglich ist.

Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.

Durch den geplanten Stufenplan ändert sich nichts an der Vorgehensweise beim Umtausch selbst: Das Dokument wird auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung bei den normalen Motorrad- und PKW-Klassen. Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt riskiert ein Verwarnungsgeld. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders bei Lkw- und Bus-Führerscheinen!

Als nächster Schritt ist jetzt noch die Umsetzung des Fristenplans zum Führerscheinumtausch durch die Bundesregierung erforderlich. Danach kann die Verordnung verkündet werden und in Kraft treten. Sobald das der Fall ist, werden wir darüber sofort informieren.

Hier die geplanten Fristen zum Führerscheinumtausch:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.1.2033
1953 – 1958 19.1 2022
1959 – 1964 19.1.2023
1965 – 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.1.2033
1953 – 1958 19.1 2022
1959 – 1964 19.1.2023
1965 – 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19.1.2026
2002 – 2004 19.1.2027
2005 – 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
 2011 19.1.2032
 2012 – 18.1.2013 19.1.2033
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19.1.2026
2002 – 2004 19.1.2027
2005 – 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
 2011 19.1.2032
 2012 – 18.1.2013 19.1.2033

Was brauche ich für den Umtausch des Pkw- oder Motorradführerscheins?

Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sog. Karteikartenabschrift, der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Welche Klassen werden in das neue Führerscheindokument eingetragen?

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2 oder 3) und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (z. B. grauer oder rosafarbener Führerschein) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die  der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Eine umfangreiche Umtauschtabelle beinhaltet Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung.

Einige Umtauschbeispiele finden Sie in der Umtauschtabelle.

Wieviel kostet der Umtausch?

Die Kosten betragen ca. 25 Euro.

Wo und wie oft muss umgetauscht werden?

Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Pkw- und Motorradklassen gelten unbefristet fort. Nur die Gültigkeit des Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet.

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch?

Es drohen 10 Euro Verwarnungsgeld.

Darf ich mit dem alten abgelaufenen Pkw- oder Motorrad-Führerscheinen im Ausland fahren?

Das hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Es kann im Einzelfall zu erheblichen Problemen kommen.