Bestätigte Rückrufe

BMW ersetzt Lagerzapfen an Motorrädern

Der Fahrzeughersteller BMW hat weltweit Motorräder der Baureihen R Nine T, R 1250 und K 1600 in die Werkstatt beordert.
Bei den von Ende Oktober bis Ende Januar gebauten Modellen ist ein zu schwacher Lagerzapfen, der die Schwinge mit dem Winkelgetriebe verbindet, eingebaut.

Er kann reißen, wodurch sich die Schraubverbindung lösen kann und Teile mit dem Hinterrad in Berührung kommen können.

Alle Kunden sind benachrichtigt.

Bei einem 20-minütigen Werkstattaufenthalt wird ein Lagerzapfen eingesetzt.

In Deutschland sind laut Fahrzeughersteller BMW 83 Kunden betroffen.

Der Großteil der Motorräder ist bereits abgearbeitet.


Ducati, 1299 Superleggera, Bj: 2017 , Unfallgefahr aufgrund von fehlerhaften Bremsbelägen : Der Hersteller ruft daher das Produkt zurück, stellt jedoch auch auf Nachfrage keine weiteren Informationen bereit. Die Aktion ist für den Kunden kostenlos.
Dauer: Keine Angabe


Triumph,
Street Triple RS, Speed Triple S / RS , Tiger 1200 XR / XRX / XRX-Low / XCA / XCX , Tiger 1200 Alpine / Tiger 1200 Desert
Factory Modelle
Baujahr: 2017 – 2020

Unfallgefahr aufgrund von fehlerhaften Bremsbelägen: Die vorderen Bremsbeläge könnten potentielle Probleme mit dem Ablösen des Bremsbelags-Reibmaterials vor der Trägerplatte haben, insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn sie in einer korrosiven Umgebung verwendet werden. Infolgedessen könnte die Bremsleistung der Vorderradbremse beeinträchtigt sein. Abhilfe: In der Werkstatt werden die Beläge gegen ein überarbeitetes Produkt ausgetauscht.
Dauer: Keine Angabe


Aprilia,
RSV4 , Tuono , Factory Modelle,
Unfallgefahr aufgrund von fehlerhaften Bremsbelägen

Der Hersteller ruft daher das Produkt zurück, stellt jedoch auch auf Nachfrage keine weiteren Informationen bereit. Die Aktion ist für den Kunden kostenlos.
Dauer: Keine Angabe

Die neue Stundenliste

Ich habe in meinem beruflichen Umfeld bemerkt, daß es sehr sinnvoll ist seine Arbeitszeit nochmal selbst zu dokumentieren. In öffentlichen Netzen war es aber unmöglich eine einfache und kostenlose Lösung zu finden.

Ich habe das Problem jetzt für mich gelöst und eine allgemeine Stundenzettel-Lösung gebaut, die auch eine Überstundenberechnung enthält und eine Jahresgesamtstatistik. Und das Ganze ist auch noch einfach zu bedienen. Sie läßt sich einfach für fast jede Firma und fast jede Tätigkeit benutzen.

Hier stelle ich sie Euch nun zur Verfügung.

Die Stundenliste (Download und unbegrenzte Nutzung) ist kostenlos. Falls Ihr sie im Aufbau ändern wollt, muß ich Euch fürs Passwort einmalig 5 € berechnen (auf Anfrage, peter@psk-la.de ).

Wenn Ihr noch Fragen dazu habt, werde ich sie Euch gerne beantworten. Und wenn Ihr Anregungen habt, was ich noch basteln könnte, dann schreibt mir.

Die Stundenlisten findet Ihr auch im Downloadcenter unter Service & Media=>Download Center

Screenshots:
 

Download: 
Download für Open Office und Libre Office Calc (.ods) 1.3.2
Download für Microsoft Exel (.xls) 1.3.2

Versionen vom 24.05.2020

Petition: Keine Fahrverbote Für Motorräder An Sonn- Und Feiertagen

Wir Motorradfahrer sprechen uns vehement gegen begrenzte oder generelle Sonn- und Feiertagsfahrverbote aus.

Am 15.05.2020 kam der Bundesrat in der Sitzung 989 zusammen. In dieser Sitzung wurde unter anderem im Tagespunkt 10 der Beschluss erörtert, der als Forderung an die Bundesregierung gerichtet ist. www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/989/989-pk.html?nn=4352766#top-10 www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/989/to-node.html;jsessionid=6D540169138BB717E577B44CFF05DA58.2_cid391?cms_topNr=10#top-10 Dieses ist ein Antrag des Landes Nordrhein-Westfalens, Unterzeichner Armin Laschet.

Zum einen will die Länderkammer sich nach einem Beschluss dafür einsetzen, die zulässige Lautstärke bei Neufahrzeugen auf maximal 80dB/A in allen Betriebszuständen zu begrenzen. Das entspräche einem vorbeifahrenden LKW oder einem topmodernen Rasenmäher.

In einem weiteren Vorschlag des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden-Württemberg sollen die Länder der Polizei bei gravierenden „Lärmüberschreitungen“ die Möglichkeit geben, eine sofortige Sicherstellung vornehmen zu dürfen. Außerdem soll das sogenannte Auspufftuning härter bestraft werden. In diesem Zusammenhang wollen die Länder es ermöglichen, begrenzte Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen auszusprechen. vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/PM_Anhang/200213_Forderungskatalog_Initiative_Motorradl%C3%A4rm_01.pdf

„Petition: Keine Fahrverbote Für Motorräder An Sonn- Und Feiertagen“ weiterlesen

Petition zur Rücknahme der StvO-Novelle vom 28.04.2020

Am Dienstag, den 28. April 2020 trat die StVO-Novelle in Kraft. Bei Verstößen gegen die neue Straßenverkehrsordnung drohen dann teils völlig überzogene Strafen und Bußgelder. Besonders Geschwindigkeitsverstöße werden künftig drastisch bestraft. Und es droht bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen bereits der Entzug des Führerscheins. Das könnte zukünftig im Jahr in Deutschland bis zu 2 Mio. Führerscheine kosten. Das muss verhindert werden. „Petition zur Rücknahme der StvO-Novelle vom 28.04.2020“ weiterlesen

BMW – Motorrad Rückruf – Gefahr am Hinterrad

Gefahr am Hinterrad

BMW hat einen weltweiten Rückruf für diverse Modelle gestartet, weil einige Komponenten ungewollt mit dem Hinterrad in Berührung kommen können. Die Schraubverbindung der Schwinge zum Winkelgetriebe kann fehlerhaft sein.

BMW ruft weltweit insgesamt 440 Bikes zurück, die zwischen dem 31. Oktober 2019 und dem 30. Januar 2020 produziert wurden. Vom Rückruf betroffen sind dabei die Modelle R nineT, R nineT Pure, R nineT Scrambler, R nineT Urban G/S, R 1250 GS, R 1250 GS Adventure, R 1250 RT, R 1250 R, R 1250 RS, K 1600 GT, K 1600 B. Der Rückruf gilt auch für Deutschland, wo insgesamt 83 Bikes betroffen sind.

Problematische Verschraubung

Die Rückruf-Aktion musste gestartet werden, weil einige Komponenten möglicherweise mit dem Hinterrad in Berührung kommen können, was zu gefährlichen Situationen, Kontrollverlust und schließlich zu Unfällen führen kann. BMW teilt folgendes Fehlerbild mit: „Das Material des Lagerzapfens, welche die Schwinge mit dem Winkelgetriebe verbindet, weist nicht die korrekte Güte auf. Die nötige Streckgrenze wird nicht erreicht. Der Fehler tritt nur auf, wenn die Verschraubung im Nacharbeitsprozess manuell angezogen wurde.“ Aufgrund des Fehlers kann der Lagerzapfen reißen, wodurch sich die Schraubverbindung der Schwinge zum Winkelgetriebe lösen kann. Dadurch kann es zu einer Berührung mit den Speichen des Hinterrades kommen. Im schlimmsten Fall droht ein Sturz. Bei den betroffenen Fahrzeugen wird der Lagerzapfen ersetzt.

Der Werkstattaufenthalt soll dabei lediglich 20 Minuten in Anspruch nehmen. Die Rückrufaktion ist bereits im März angelaufen und laut BMW sollen die meisten betroffenen Fahrzeuge in Deutschland auch bereits verarztet sein.

A1-Motorräder mit Autoführerschein B196 fahren

Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.

  • Fahrerschulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

  • Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich

  • B196 gilt nur in Deutschland

Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.

Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196:

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre

  • Mindestalter 25 Jahre

Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert!

Bisherige Regelung in Deutschland

Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war bislang in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.

Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies nun geändert – aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!

Länder mit ähnlichen Regelungen

Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes! Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen!

Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1.
Wichtig: Berechtigung gilt nur auf italienischem Hoheitsgebiet!

Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A.

Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A.

Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1.

Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie vom 1. Januar 1955 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde (Code 79).

Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111). Der Code 111 wird außer in Österreich in folgenden EU-Ländern akzeptiert: Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Klasse B), Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren), Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe), Italien und Lettland.

Quelle: ADAC

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Berufliche Downloads

Stundenzettel und -berechnung für viele Anwendungen (Exel nicht getestet, aber müßte funktionieren). zip Archiv einfach entpacken. Bedienungsanleitung (.pdf) liegt bei.

Stundenliste-OpenOffice-LibreOffice_1.3.2

Stundenliste-Microsoft-Exel_1.3.2

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