Petition: Keine Fahrverbote Für Motorräder An Sonn- Und Feiertagen

Wir Motorradfahrer sprechen uns vehement gegen begrenzte oder generelle Sonn- und Feiertagsfahrverbote aus.

Am 15.05.2020 kam der Bundesrat in der Sitzung 989 zusammen. In dieser Sitzung wurde unter anderem im Tagespunkt 10 der Beschluss erörtert, der als Forderung an die Bundesregierung gerichtet ist. www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/989/989-pk.html?nn=4352766#top-10 www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/989/to-node.html;jsessionid=6D540169138BB717E577B44CFF05DA58.2_cid391?cms_topNr=10#top-10 Dieses ist ein Antrag des Landes Nordrhein-Westfalens, Unterzeichner Armin Laschet.

Zum einen will die Länderkammer sich nach einem Beschluss dafür einsetzen, die zulässige Lautstärke bei Neufahrzeugen auf maximal 80dB/A in allen Betriebszuständen zu begrenzen. Das entspräche einem vorbeifahrenden LKW oder einem topmodernen Rasenmäher.

In einem weiteren Vorschlag des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden-Württemberg sollen die Länder der Polizei bei gravierenden „Lärmüberschreitungen“ die Möglichkeit geben, eine sofortige Sicherstellung vornehmen zu dürfen. Außerdem soll das sogenannte Auspufftuning härter bestraft werden. In diesem Zusammenhang wollen die Länder es ermöglichen, begrenzte Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen auszusprechen. vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/PM_Anhang/200213_Forderungskatalog_Initiative_Motorradl%C3%A4rm_01.pdf

Begründung

Durch dieses Verbot werden wir in unserer freien Entfaltung eingeschränkt und die Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer mit Füßen getreten.

Eine Begrenzung ist in meinen Augen nur eine Hinhaltetaktik, um es dann schnell in ein generelles Fahrverbot zu ändern.

Dieses Verbot diskriminiert uns Motorradfahrer. Es werden damit alle Motorradfahrer für die Verstöße von wenigen bestraft. Das kann und darf so nicht sein! Eine Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ist so nicht mehr gegeben.

Was ist mit den teilweise viel zu lauten mehrspurigen Kfz oder mit den zum Teil legal getunten Mofas und Rollern, diese dürfen dann immer noch fahren?

Es darf keine Einschränkung von nur einer verkehrs teilnehmenden Gruppe geben.

Hier werden systematisch Arbeitsplätze zu Grunde gerichtet, die im Zusammenhang mit Motorradfahren hängen, sei es im Verkauf, Reparatur. Zubehörhandel oder Fahrschulen, während die Autoindustrie mit hohen Zuwendungen vom Staat gesponsort werden soll.

Viele Gaststätten, Imbissbuden, Werkstätten, Hotels, Campingplätze usw. wären von diesem Verbot betroffen, denn Motorradfahrer sind inzwischen eine zahlungskräftige Kundschaft.

Durch dieses Verbot würden viele das Motorradfahren für sich einstellen müssen, dadurch würde in der Gastronomie weniger Umsatz generiert. Die Zweiradwerkstätten würden weniger Aufträge erhalten, weil weniger Motorräder eine Wartung oder Reparatur benötigen, wodurch dann zwangsläufig weniger Arbeitskräfte benötigt werden. was wiederum im Umkehrschluss zu Arbeitslosigkeit in allen Bereichen führen würde, die in Verbindung mit Motorrädern stehen.

Weiterhin wird nicht berücksichtigt, dass es nicht unwesentlich viele Personen gibt, die als Hauptbeförderungsmittel nur ein Motorrad besitzen.

Wenn am Bike alles technisch und STZVO konform ist, die Versicherung und Kraftfahrzeugsteuern bezahlt sind, sollte es dem Fahrer freistehen, fahren zu dürfen, wann und wo er möchte.

Es gibt genug arbeitende Menschen in unserem Land, die nur an Sonn- & Feiertagen dazukommen mal auf dem Motorrad zu entspannen und dem Alltag, der gerade in Corona Zeiten sehr schwer ist, zu entfliehen.

Es ist unbestreitbar, dass die Lärmbelastung in unserer Umwelt sehr hoch ist: hier ein Laubbläser – da ein Rasentrimmer, Bahnlinien, die direkt durch ein Wohnviertel gebaut werden, Flugschneisen, Autobahnen etc.

Auch verurteile ich die Motorradfahrer, die in Ortschaften / Wohnvierteln extra Krach machen und durch unnötiges Frequentieren von besonders attraktiven Strecken mit überhöhter Geschwindigkeit und hohen Drehzahlen, den Ärger von Anliegern auf sich ziehen.

Durch diese wenigen wird das Problem auf alle Motorradfahrer projiziert.

Darum appelliere ich hiermit an euch alle: Fahrt in Ortschaften umsichtig und lärmgemindert!

Zitat eines Users für die Pro Seite: „Motorräder unterliegen als inländische Fahrzeuge, nach dem KraftStG, ebenso wie PKW der Steuerpflicht, welche mit der verkehrsrechtlichen Zulassung solange besteht, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Wenn nun ausschließlich ein bestimmter Teil bzw. eine Gruppe von steuerpflichtigen Fahrzeugen, von der uneingeschränkten Nutzung öffentlicher Straßen benachteiligt wird, stellt dies eine öffentliche Diskriminierung dar. Weiterhin ist zu prüfen. ob diese Einschränkung im Rahmen des AGG sowie mit Artikel 11 des Grundgesetzes (Freizügigkeit) vereinbar ist. Quelle: allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Grundgesetzes, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Zitate User# 1. Ist das Motorrad wie alle andern Fahrzeug ein wichtiger Wirtschaftszweig. Da Motorradfahren ein Hobby ist das hauptsächlich an Wochenenden ausgeführt wird. 2. Wenn an Wochenenden nicht mehr gefahren werden darf, dann werden viele das Hobby an den Nagel hängen oder erst gar nicht damit anfangen. Ergo: Es fallen Arbeitsplätze wie Zweiradmechaniker, Verkäufer, von Zubehör Herstellern und von Bekleidungsherstellern weg. 3. Ausflugsgaststätten, Pensionen, Hotels und Campingplätzen fallen Gäste weg. 4. Motorradtreffen aller Art die an Wochenenden stattfinden und an denen auch viele Leute, Firmen usw. Geld verdienen kann man sich dann sparen.

Mit freundlicher Unterstützung durch Regina M.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Heiko Schmidt aus Essen

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-fahrverbote-fuer-motorraeder-an-sonn-und-feiertagen-2

Ein Gedanke zu „Petition: Keine Fahrverbote Für Motorräder An Sonn- Und Feiertagen“

  1. Ich habe Laschet nicht gewählt.
    Aber ich würde mir keine Sorgen machen. Das bringt niemand durch. Spätestens in der Länderkammer ist schluß mit so einem Schwachsinn. Das ginge auch rechtlich nicht. Und wenn widererwarten das doch durchginge, dann gibt es noch den zivilen Ungehorsam. Hab ich auch kein Problem damit.
    Also (NRW) schaut Euch demnächst vorher an, wen Ihr wählt.

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