Motorradfahrer im Stau: Durchschlängeln erlaubt?

Viele Motorradfahrer schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei. Alles wichtige zu den gesetzlichen Regeln und drohenden Strafen.

  • Hindurchschlängeln im Stau ist für Motorradfahrer verboten.
  • Beim Rechtsüberholen gelten für Biker die gleichen Regeln wie für Autofahrer.
  • Für zulässiges Linksüberholen bleibt oft zu wenig Platz. 

Regelmäßig schlängeln sich Motorradfahrer auf Autobahnen zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch, um so schneller durch den Stau zu kommen. Dabei nutzen sie oft auch die Rettungsgasse. Aus juristischer Sicht ist die Sachlage klar: Dieses Verhalten ist verboten.

Das Hindurchschlängeln ist verboten.

Neben dem unzulässigen Rechts-Überholen bleibt jedoch die generell zulässige Variante des Linksüberholens. In den meisten Fällen bleibt dem Motorradfahrer jedoch nicht genug Platz, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten, ohne gleichzeitig in unzulässiger Weise die äußerst linke Fahrbahnmarkierung zu überfahren. Da auch das Sicherheitsrisiko bei einem solchen Überholvorgang sehr hoch ist, wird Motorradfahrern von derartigem Verhalten generell abgeraten.

Rettungsgasse freigeben?

Regelmäßig wird darüber diskutiert Motorradfahrern das Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. Dabei wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für Motorradfahrer freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Hier besteht jedoch die Gefahr, dass sich die Motorradfahrer am Ende der Rettungsgasse selbst stauen und dort Rettungsfahrzeuge daran hindern, bis zur Unfallstelle zu kommen. Zudem besteht nach Einschätzung des ADAC die reale Gefahr, dass Pkw-Fahrer unerlaubt dem Beispiel folgen und somit die Akzeptanz der Rettungsgasse verloren ginge, deren Bildung und Offenhalten durch jahrelange Aufklärungsarbeit, Nachschärfen der Straßenverkehrsordnung und erhöhte Bußgelder erst mühsam erreicht wurde.

Standspur freigeben?

Alternativ wird vorgeschlagen, die Standspur für Motorradfahrer im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt. Auch hier besteht die Gefahr, dass sich die Motorradfahrer unmittelbar vor einer Unfallstelle auf dem Standstreifen stauen und möglicherweise Rettungskräfte behindern.

Quelle: ADAC

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