Fahrerfluch ist strafbar

Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht, wenn man ein anderes Auto angerempelt hat.

Wer nach einem Parkrempler wegfährt, begeht Unfallflucht. Eine Straftat mit drastischen Folgen: Geldstrafe, Punkte, Fahrverbot oder sogar Führerscheinentzug. 
 
  • Meldet man den Schaden der Polizei, kommt man oft mit einer Verwarnung davon. Wer einfach wegfährt, begeht eine Straftat.

Nur ein bisschen verschätzt, das andere Auto wird leicht berührt – ein paar Kratzer an der Seite. Der Fahrer hat es aber eilig. Also klemmt er einen Zettel mit einer Entschuldigung und seiner Telefonnummer hinter den Scheibenwischer und fährt weg. Gut gemeint, aber völlig falsch. Wer nicht auf den Geschädigten wartet oder die Polizei ruft und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht. Und damit eine Straftat.

Fast 6000 Fälle registrierte zum Beispiel die Verkehrspolizeidirektion Stuttgart im Jahr 2015. „Typisch sind Parkrempler oder abgefahrene Seitenspiegel“, sagt Alexandra Reymann, Leiterin des Ermittlungsdienstes. Wer den Schaden angerichtet hat, meldet sich bei der Polizei. Dann wird die Angelegenheit wie ein normaler Verkehrsunfall behandelt. Reymann: „Hier gibt es in der Regel eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld.“

  • Wer einen Schaden verursacht und verschwindet, bekommt mindestens zwei Punkte in Flensburg.

Ganz anders sieht die Sache aus, wenn sich der Fahrer aus dem Staub macht und ermittelt wird: Je nach Schadenshöhe drohen bei Unfallflucht neben einer Geldstrafe mindestens zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar Führerscheinentzug nicht unter sechs Monaten. Die Polizei Stuttgart etwa konnte im Jahr 2015 fast jeden zweiten Fall mit Personen- und jeden dritten mit Sachschaden aufklären.

Bei kaum einem Verkehrsdelikt ist laut Reymann die Unwissenheit größer: „Viele glauben, dass der Zettel oder die Visitenkarte an der Scheibe genügt.“ Andere Fahrer würden den Schaden bagatellisieren – „es war doch nur ein kleiner Kratzer“. Und schließlich gebe es diejenigen, die nicht bemerkt haben wollen, dass sie ein Auto angefahren haben.

  • Häufig bemerken Unfallverursacher den Schaden nicht.

Dass ein Fahrer einen Aufprall nicht spürt oder hört, klingt erst einmal nach einer Ausrede. „Moderne Fahrzeuge sind sehr gut schallgedämpft“, sagt Klaus Schmedding, Diplom-Physiker und Unfallsachverständiger aus Oldenburg, „da kann es sehr gut sein, dass man einen Aufprall überhört.“

Sein Beispiel: „Wenn Radio und Klimaanlage angeschaltet sind, hat man allein damit schon locker einen Geräuschpegel von 70 bis 75 Dezibel im Auto, und ein Parkrempler ist selten lauter als 90 bis 95 Dezibel.“ Einen Aufprall könne man durchaus mit dem Bremsmanöver oder dem Anstoßen an einen Bordstein verwechseln, „das haben unzählige Versuche gezeigt“, sagt Schmedding.

  • Die Kfz-Haftpflicht holt sich das Geld vom Verursacher zurück.

Folgen von Unfallflucht: Neben Geldstrafe, Punkten, Fahrverbot oder Führerscheinentzug droht Ärger mit der Versicherung. „Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar zunächst den Schaden des anderen“, erklärt ADAC Jurist Jost Kärger, „aber sie holt sich das Geld bis zu einer Höhe von 5000 Euro vom Verursacher zurück.“

Außerdem müsse der Unfallflüchtige für seinen Schaden selbst aufkommen. Denn die Kasko-Versicherung streicht meistens die Leistung komplett. Das darf die Versicherung auch dann, wenn das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldauflage eingestellt wird. Kärger: „Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat mit großen Auswirkungen.“

  • Unfallopfer bleiben oft auf dem Schaden sitzen, wenn der Verursacher nicht auffindbar ist.

Wenn der Täter nicht erwischt wird, kann es für die Opfer teuer werden. Sie bleiben oft auf ihrem Schaden sitzen. Denn hier springt nur eine Vollkasko-Versicherung ein. Allerdings abzüglich der Selbstbeteiligung. Und beim Schadensfreiheitsrabatt werden auch die Opfer zurückgestuft.

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