Osterzeit – Urlaubszeit – Stauzeit: Die Spielregeln

Die Osterferien stehen vor der Tür. Dann herrscht auf vielen deutschen Autobahnen alljährlich der Ausnahmezustand. Im Stop-and-go-Verkehr ist die Gefahr von Auffahrunfällen besonders hoch. Wer auf ein paar Dinge achtet, kann das Risiko dabei deutlich reduzieren.

Wird aus dem zäh fließenden Verkehr ein Stau, sollte man frühzeitig genügend Abstand zum Vordermann einhalten. Damit auch andere Autofahrer den Stau rechtzeitig erkennen, sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.
Nicht vergessen: Für den Einsatz von Polizei, Krankenwagen oder Abschleppdienst müssen sogenannte „Rettungsgassen“ frei bleiben. Bei einer zweispurigen Autobahn muss die Durchfahrt zwischen linker und rechter Spur möglich sein, bei einer dreispurigen Straße zwischen der linken und der mittleren Spur. Wer die Gasse blockiert oder nicht rechtzeitig räumt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen.
„Passiert im Urlaubsstau trotz aller Vorsicht ein Verkehrsunfall, sollte man umgehend seine Kfz Versicherung informieren – auch wenn man glaubt, keine Schuld am Unfall zu tragen. Ist die Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt, ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Versicherer“, sagt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Unter der Telefonnummer 0800 2502600 ist die Service-Stelle rund um die Uhr erreichbar

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