Autofahren: Dashcams nun doch als Beweismittel?

Die Ablehnung deutscher Gerichte gegen die Aufzeichnungen von sogenannten Dashcams als Beweismittel bröckelt.
Nürnberger Richter ließen das Bildmaterial einer solchen Frontscheiben-Kamera für Pkw zu, um einen Unfallhergang nachzuvollziehen (AG Nürnberg 18 C 8938/14).
Nach Ansicht des Gerichts wiegt die Aufklärung des Unfallgeschehens schwerer als das „nur gering beeinträchtigte Persönlichkeitsrecht des gefilmten Unfallverursachers“, schreibt die Fachzeitschrift „Busfahrer“.

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