Urteil Handy am Steuer – Richter klärt

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellt klar, wann bei dem Verstoß – Handy am Steuer – ein Irrtum ausgeschlossen werden kann.
Bei der Beurteilung, ob der Fahrzeugführer verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzt hat, darf der Richter zu dessen Lasten sich nicht damit begnügen, dass der Polizeibeamte, der sich an den Vorfall nicht mehr erinnert, auf die von ihm erstattete Anzeige einfach Bezug nimmt.
Vielmehr muss der Richter klären, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist, und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat. Kann der Polizeibeamte keine plausiblen Gründe hierzu angeben, ist unter Umständen der Fahrzeugführer freizusprechen. jlp
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: IV-2 RBs 37/14

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