Urteil Geschwindigkeitsmessung

Hier finden Sie ein Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe zur Geschwindigkeitsmessung: Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen

Bei der Geschwindigkeitsmessung mit Geräten des Typs PoliScan Speed des Herstellers Vitronic handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. Im Hinblick auf die Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt steht der Verwertbarkeit eines mit PoliScan Speed ermittelten Messergebnisses nicht entgegen, dass ein Sachverständiger mangels Zugangs zu patent- und urheberrechtlich geschätzten Herstellerinformationen die genaue Funktionsweise des Geräts anhand hierfür relevanter Daten der Messwertermittlung nicht im Einzelnen nachvollziehen kann.
Eine nähere Überprüfung des mit PoliScan Speed – bei Einhaltung der vorgeschriebenen Bedienungsweisen – ermittelten Messwerts ist nur geboten, wenn sich im konkreten Fall Anhaltspunkte für eine Fehlmessung ergeben.
Ein Anhaltspunkt für eine Fehlmessung ergibt sich aus einer Diskrepanz zwischen dem Messergebnis und dem Wert, der sich bei einer Berechnung auf der Grundlage der Zusatzdaten ergibt, jedenfalls dann nicht, wenn die Abweichung innerhalb der Eichfehlergrenze liegt.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 2 (7), SsBs 454/14; 2 (7) SsBs 454/14-AK 138/14

Schreibe einen Kommentar