Die ersten Messetermine 2018

12.-14. Januar 2018 – Sachsenkrad – Messe Dresden

20.-21. Januar 2018 – Motorräder & Roller Magdeburg – Messe Magdeburg

26.-28. Januar 2018 – Motorradwelt Bodensee – Friedrichshafen, Messegelände

2.-4. Februar 2018 – Motorrad Messe Leipzig – Leipziger Messe

2.-4. Februar 2018 – Bremen Classic Motorshow – Messe Bremen

9.-11. Februar 2018 – Berliner Motorrad Tage (BMT) – Messe Berlin

16.-18. Februar 2018 – IMOT München – München-Freimann, MOC Gelände

23.-25. Februar 2018 – Hamburger Motorrad Tage (HMT)  – Hamburg, Messegelände

1.-4. März 2018 – Motorräder Dortmund – Messe Westfalenhallen

6.-8. April 2018 – Veterama – Hockenheimring, Am Motodrom

3.-7. Oktober 2018 – INTERMOT – Kölnmesse

12.-14. Oktober 2018 – Veterama – Mannheim Maimarktgelände

Rückrufe Dezember 2017 Teil 1 – Honda und Triumph

Honda CBR 1000 S2

Tankdeckel undicht

Modelljahr 2017
JH2SC7709HK000004 – ..U8HK000496 SC77-1000008 – SC77-100059

Der Abstand zwischen Dichtung und Tankstutzen des Tankdeckels ist unpassend, sodass die Dichtung versagt, sobald die Tankdeckeldichtung aufquillt und über den Einfüllstutzen tritt. Wenn bei wiederholter rascher Beschleunigung und Abbremsung der Kraftstoffstand hoch ist, kann dieser schwanken, sodass Kraftstoff aus dem Spalt zwischen Tankstutzen und -dichtung austreten kann. Der ausgetretene Kraftstoff kann sich dann über das Überlaufrohr auf der Straßenoberfläche verteilen. Des Weiteren könnte der Motor versagen, falls Waschwasser über den Dichtungsbereich in den Kraftstofftank eintritt. Abhilfe schafft ein Austausch des Tankdeckels. Sollte bereits Wasser in den Tank eingedrungen sein, sind umfangreichere Maßnahmen nötig. Die Aktion ist für den Kunden kostenlos.
Dauer: ca.5 Stunden


Honda CBR 1000 RR

Tankdeckel undicht

Modelljahr 2017
JH2SC7709HK000004 – ..U8HK000496 SC77-1000008 – SC77-100059

Der Abstand zwischen Dichtung und Tankstutzen des Tankdeckels ist unpassend, sodass die Dichtung versagt, sobald die Tankdeckeldichtung aufquillt und über den Einfüllstutzen tritt. Wenn bei wiederholter rascher Beschleunigung und Abbremsung der Kraftstoffstand hoch ist, kann dieser schwanken, sodass Kraftstoff aus dem Spalt zwischen Tankstutzen und -dichtung austreten kann. Der ausgetretene Kraftstoff kann sich dann über das Überlaufrohr auf der Straßenoberfläche verteilen. Des Weiteren könnte der Motor versagen, falls Waschwasser über den Dichtungsbereich in den Kraftstofftank eintritt. Abhilfe schafft ein Austausch des Tankdeckels. Sollte bereits Wasser in den Tank eingedrungen sein, sind umfangreichere Maßnahmen nötig. Die Aktion ist für den Kunden kostenlos.
Dauer: ca.5 Stunden


Honda CBR 1000 S1

Tankdeckel undicht

Modelljahr 2017
JH2SC7709HK000004 – ..U8HK000496 SC77-1000008 – SC77-100059

Der Abstand zwischen Dichtung und Tankstutzen des Tankdeckels ist unpassend, sodass die Dichtung versagt, sobald die Tankdeckeldichtung aufquillt und über den Einfüllstutzen tritt. Wenn bei wiederholter rascher Beschleunigung und Abbremsung der Kraftstoffstand hoch ist, kann dieser schwanken, sodass Kraftstoff aus dem Spalt zwischen Tankstutzen und -dichtung austreten kann. Der ausgetretene Kraftstoff kann sich dann über das Überlaufrohr auf der Straßenoberfläche verteilen. Des Weiteren könnte der Motor versagen, falls Waschwasser über den Dichtungsbereich in den Kraftstofftank eintritt. Abhilfe schafft ein Austausch des Tankdeckels. Sollte bereits Wasser in den Tank eingedrungen sein, sind umfangreichere Maßnahmen nötig. Die Aktion ist für den Kunden kostenlos.
Dauer: ca.5 Stunden


Triumph Speed Triple S

Kurzschluß kann zu Motorabsterben führen

Bauzeitraum 16.09.2015 bis 30.08.2017
Speed Triple R: 735337 bis 854938 Speed Triple S: 735337 bis 854938

Bei den betroffenen Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, dass der Halter der ABS-Leitungen das Zwischenkabel des Spannungsreglers beschädigt und es in der Folge möglicherweise zu einem Kurzschluss und somit zu einem Ausfall der Spannungsversorgung kommen kann. In der Werkstatt wird ein neues Zwischenkabel verbaut sowie die Kabelführung geändert. Die Aktion ist für den Kunden kostenlos.
Dauer: 0,75 Stunden


Triumph Speed Triple R

Kurzschluß kann zu Motorabsterben führen

16.09.2015 bis 30.08.2017
Speed Triple R: 735337 bis 854938 Speed Triple S: 735337 bis 854938

Bei den betroffenen Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, dass der Halter der ABS-Leitungen das Zwischenkabel des Spannungsreglers beschädigt und es in der Folge möglicherweise zu einem Kurzschluss und somit zu einem Ausfall der Spannungsversorgung kommen kann. In der Werkstatt wird ein neues Zwischenkabel verbaut sowie die Kabelführung geändert. Die Aktion ist für den Kunden kostenlos.
Dauer: 0,75 Stunden

 

Motorradfahren und Höhenangst – Die Angst vor der Höhe

Ist jemand nicht schwindelfrei, wird allgemein von Höhenangst, der Akrophobie, gesprochen. Motorradfahrer kommen eher in ungemütliche Situationen, weil auf zwei Rädern ohnehin schon Instabilität ausgeglichen werden muss. Der Grund für Schwindel­attacken in der Höhe findet sich in der Biologie: Damit er sein Gleichgewicht halten kann, muss der Mensch sich an festen Punkten orientieren. Um diese scharf sehen zu können, schwankt er dabei leicht den Kopf. Fallen die festen Orien­tierungspunkte plötzlich weg, nimmt die Schwankung automatisch zu. Unsicherheit und Angst kommen auf, Schweißausbrüche sind die Folge. Normalerweise wird dieses Gefühl nach einigen Sekunden kompensiert. Man spricht vom Höhenschwindel. Oft ist es eine „Angst vor der Angst“ – unbewusst geht man davon aus, dass die Situation zum schrecklichen

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Dolomitentour 2018

Hallo Bikerinnen und Biker,
ich bin in der Terminierung unserer, jetzt schon traditionellen, Dolomiten Biker-Tour für 2018
Aufgrund der frühen Termine der Feiertage im Mai kommen wir in die Situation, keine Brückentage nutzen zu können, ohne in die Gefahr des Schnees zu laufen.

Daher schlage ich Euch vor vom 16. bis 24. Juni zu fahren.

Bitte gebt mir eine Rückmeldung bis ende nächster Woche (18.11.2017) ob dies passen würde.
Gebt mir ein Feedback, falls ihr schon dabei sein mögt, aber der Termin nicht passt.

Das Haus wird ja derzeit erweitert, von 7 auf 12 Zimmer.
Die Preise liegen im
Haupthaus                 45 €/Person im DZ
Neubau                        53 € / Person im DZ
Zuschlag Einzelzimmer        7 €
Incl. Halbpension

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.

Die linke zum winke

Ralf

Nebelschlussleuchte StVZO – Ab wann? Pflicht, Sichtweite, Bußgeld…

Ab wann sollte die Nebelschlussleuchte aktiviert werden, gibt es eine Einschalt-Pflicht laut StVZO und muss ich mit einem Bußgeld bei Missachtung rechnen?

Nebelschlussleuchte erst bei weniger als 50 Meter Sichtweite
In vielen Teilen Deutschlands liegt derzeit in den Morgenstunden ein dichter Nebelschleier über den Straßen und beeinträchtigt die Sicht teils erheblich. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Autofahrer dann generell die Nebelschlussleuchte aktivieren dürfen. Das ist nämlich erst ab einer Sichtweite unter 50 Metern zulässig, da die sehr hellen Leuchten sonst nachfolgende Fahrer blenden – Unfälle also eher wahrscheinlicher machen als verhindern. Einen guten Anhaltspunkt geben die Leitpfosten am Straßenrand, die immer in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt sind.

Wer das Gebot ignoriert, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro, bei einem Unfall sind es 35 Euro. Bei weniger als 50 Meter Sicht gilt laut dem Autoclub ARCD außerdem: maximal Tempo 50.

Etwas lockerer ist die Regelung für die Nebelleuchten vorne. Die Zusatz-Leuchten sorgen bei Nebel, Schneefall oder Regen für bessere Sicht. Als Faustregel gilt hier, dass sie zum Einsatz kommen sollen, wenn die Sichtweite auf der Autobahn unter 150 Meter, über Land unter 120 Meter und innerorts unter 70 Meter beträgt. Wichtig: „Zusätzlich zu den Nebelscheinwerfern muss das Abblendlicht eingeschaltet werden“, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer.

Eine Pflicht, Nebelscheinwerfer einzuschalten, existiert dagegen nicht – sie sind ja auch bei vielen Autos überhaupt nicht vorhanden. Das Fernlicht ist bei Nebel generell nicht empfehlenswert, weil dadurch die Wassertröpfchen in der Luft das Licht reflektieren und der Nebel so noch undurchsichtiger wird.

Hohe Mithaftung bei „Erschrecken“ des Vorfahrtsberechtigten

Das Landgericht Aachen (Aktenzeichen: 3 S 162/15) hat am 10.05.2016 ein für einen verunfallten Rollerfahrer sehr erfreuliches Urteil erlassen. Das Gericht hat rechtskräftig festgestellt, dass ein Autofahrer zu 75% haftet, wenn er an der Haltelinie eines Stoppschildes anfährt und diese Aktion beim bevorrechtigten Motorrollerfahrer einen Sturz auslöst.

Konkret stellte das Gericht fest:

Hält ein Wartepflichtiger Pkw an der Haltelinie eines Stoppschildes, lässt er mehrere Fahrzeuge passieren und fährt dann an, was einen bevorrechtigten Motorrollerfahrer zu einem Ausweichmanöver veranlasst, das zu einem Sturz führt, haftet der Wartepflichtige zu 75%, unabhängig davon, ob er an der Sichtlinie nochmals anhalten wollte.

Aus den Urteilsgründen:

Vorliegend hat die beklagte Autofahrerin ihre Rücksichtnahmepflicht verletzt, indem sie angefahren ist, obwohl sich der Kläger auf der bevorrechtigten Straße der Kreuzung näherte. Der Umstand, dass die Beklagte noch an der Sichtlinie und kurz vor dem Einbiegen zum Stehen gekommen ist, steht vorliegend dem Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht nicht entgegen, denn durch das Anfahren hat die Beklagte bereits unmittelbar Einfluss auf das Verhalten des Klägers genommen, der mit einem weiteren Einfahren der Beklagten rechnen musste. Dass die Autofahrerin noch rechtzeitig stoppen werde, war für den Rollerfahrer gerade nicht erkennbar.

(Landgericht Aachen, 3 S 162/15)

Haftung für Sturz auf rutschiger Fahrbahn

Wer auf einer rutschigen Fahrbahn zu Sturz kommt, sollte recherchieren, ob es an der Stelle schon häufiger zu gleichen oder ähnlichen Unfällen gekommen ist. Weist die Fahrbahn Mängel auf, die der Behörde bekannt sind oder aufgrund vorheriger Unfälle bekannt sein müssten, kann eine Schadenersatzpflicht des zuständigen Landes bestehen.

Unfallhergang:
Der Kläger erlitt mit seinem Motorrad kurz hinter einer Ortsdurchfahrt einen Unfall, indem sein Motorrad seitlich weggerutscht ist. Der Kläger war zum Unfallzeitpunkt mit einer Gruppe von Motorradfahrern unterwegs gewesen. Die zum Unfallzeitpunkt feuchte Strasse verlief kurz hinter der Ortsdurchfahrt in einer leichte Steigung. Der Kläger ist mit ca. 40 bis 45 km/h gefahren. Plötzlich und ohne dass dies für ihn in irgendeiner Form beherrschbar war, ist das Motorrad weggerutscht, so dass er mit dem Bike zu Fall kam.
Der Sturz war, was ein Sachverständigengutachten ergab, schlicht die Folge einer mangelnden Griffigkeit des Fahrbahnbelages. Der Motorradfahrer war der Meinung, dass das für die Strasse zuständige Land im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht den Fahrbahnbelag längst hätte auswechseln und/oder ausbessern müssen, zumal es an dieser Stelle auch in der Vergangenheit immer mal wieder zu Unfällen gekommen war. Daher verklagte er das Land auf Ersatz der ihm entstandenen Schäden.
Das Landgericht Detmold gab der Klage am 03.02.2016 (Az: 9 O 86/15) im Wesentlichen statt und begründete sein Urteil wie folgt:
Das Land trifft generell die Verpflichtung, die von ihm unterhaltenen Verkehrswege von abhilfebedürftigen Gefahrenstellen freizuhalten. Es muss dabei zwar nicht für alle erdenklichen, auch entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge treffen, denn eine absolute Gefahrlosigkeit kann nicht gefordert werden. Jeder Straßennutzer muss sich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Allerdings, so das erkennende Gericht, muss der Verkehrssicherungspflichtige in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, eben nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag.
Genau diesen Massstäben hatte das beklagte Land nicht entsprochen, denn der Fahrbahnbelag an der Unfallstelle wies bereits seit mehreren Jahren eine mangelhafte Griffigkeit auf, auf Grund derer nicht mehr gewährleistet war, dass Motorradfahrer trotz Einhaltung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt den streitgegenständlichen Streckenabschnitt bei Nässe gefahrlos passieren konnten. Angesichts dieser Situation wäre der für das Land handelnde Straßenbau NRW dringend zu Abhilfemaßnahmen im Bereich der späteren Unfallstelle gehalten gewesen, so etwa durch Aufstellen entsprechender Warnschilder oder aber durch bauliche Sanierung des entsprechenden Straßenabschnitts. Da das Land derartige Abhilfe nicht geschaffen hat hat es seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und sich daher grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht.

Das Gericht hat allerdings zu Lasten des Klägers im vorliegenden, konkreten Fall die allgemeine Betriebsgefahr mit 25 % in Abzug gebracht, denn die von dem Motorrad ausgehende typische allgemeine Betriebsgefahr, die sich hier insbesondere auf Grund der relativen Instabilität eines Motorrads, insbesondere bei nasser Fahrbahn, realisiert hat, habe an der Entstehung des Unfalls zumindest mitgewirkt.

(Landgericht Detmold, 9 O 86/15)

Kein erhöhtes Mitverschulden eines Motorradfahrers bei innerörtlichem Unfall mit Verletzungen der Füße bei Tragen von Turnschuhen

Kommt es innerorts zu einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Motorrad und erleidet der Motorradfahrer Verletzungen an den Füßen, erhöht sich sein evtl. Mitverschuldensanteil nicht, wenn er statt Motorradstiefeln Turnschuhe trägt.

Das Gericht begründete dies wie folgt:

Es existiert gem. § 21 a II 1 StVO zwar eine gesetzliche Helmpflicht, aber keine darüber hinausgehende Pflicht, besondere Motorradschutzkleidung wie etwa Motorradstiefel zu tragen. Zwar ist allein deswegen eine Anspruchskürzung gem. § 9 StVG i.V.m. § 254 I BGB noch nicht ausgeschlossen. Dass festere Schuhe grundsätzlich einen besseren Schutz bieten, ist allgemein bekannt. Allerdings liegen dem Senat keine belastbaren Zahlen vor, wonach es hinsichtlich der hier maßgeblichen Zeit des streitgegenständlichen Verkehrsunfalls vom 06.11.2012 dem allgemeinen Verkehrsbewusstsein entsprochen hätte, dass es für Leichtkraftradfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften erforderlich ist, Motorradstiefel zu tragen.

Allein die Tatsache, dass nach statistischen Erhebungen mehr als die Hälfte aller Motorradfahrer Schutzkleidung tragen, begründet noch nicht ein solches „allgemeines Verkehrsbewusstsein“. Die verfügbaren Statistiken (z.B.: www.bast.de*, amtliche Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen) sind insoweit auch nicht differenziert genug.

(OLG MÜNCHEN vom 19.05.2017, 10 U 4256/16)

Auch (kleine) Motorräder dürfen abgeschleppt werden

Ein falsch geparktes Motorrad hat ja zumeist nicht einmal ein Viertel der Fläche eines falschgeparkten Autos. Daher vertreten viele Biker die Meinung, ein falsch geparktes Motorrad dürfe nicht abgeschleppt werden.

Das Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 28.06.2012, Az: 1 K 1673/11/MZ hat diese Hoffnung bzw. Ansicht unter Bikern nunmehr zunichte gemacht (Adajur-Dok.Nr.: 100161).

Es stellte in einem aktuellen Fall zu einem in der Fußgängerzone rechtswidrig geparkten Motorrad nämlich fest:

Aus Fußgängerzonen dürfen regelmäßig auch Motorräder, Motorroller und Zweiräder abgeschleppt und die Zahlung der Kosten vom Fahrer oder Halter angefordert werden.

Nach § 2 Nrn.1, 9-11 FZV handelt es sich ebenfalls um Kraftfahrzeuge und allein der Größenunterschied zu einem Pkw ändert nichts an der auch durch diese bestehende Gefahr für die Fußgänger.

Es ist rechtlich ohne Bedeutung, ob eine konkrete Störung des Fußgängerverkehrs verursacht wurde und ob sich etwa das Kraftfahrzeug zu einer verhältnismäßig ruhigen Zeit an einem fußgängerarmen Ort (sog. Randbereich) einer Fußgängerzone befand.

Ein Ausnahmefall, der einmal ein Abschleppen als unverhältnismäßig erscheinen lassen kann, ist allenfalls in Nachtstunden denkbar, in denen überhaupt kein Fußgängerverkehr stattfindet. In einer Fußgängerzone abgestellte Fahrzeuge stellen bereits als solche eine Gefahr für die Fußgänger dar.

(VG Mainz, 1 K 1673/11)