Das Kammergericht Berlin (Az: 3 WS B 650/10) hat sich sehr kritisch mit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Laveg VL 101 bei Motorrädern auseinander gesetzt.
Anlass war ein Bußgeldbescheid gegen einen Motorradfahrer, der von vorn über eine Messdistanz von 199 Metern gemessen wurde.
Das Gericht erachtete diese Messung für nicht zulässig. Es begründete seine Entscheidung u.a. wie folgt:
Wird eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Messgerät vom Typ Laveg VL 101 in Bezug auf ein Motorrad vorgenommen, so liegt bei einer Messung aus einer Distanz von 199 Metern keine standardisierte Messmethode vor, da ein Motorrad kein reflektierendes vorderes Kennzeichen hat und bei einer Ausrichtung des Messstrahls auf Karosserieteile die Bedienungsanleitung dieses Messgeräts den Messbereich auf 30 bis 150 Meter einschränkt.Bei einem von vorne angemessenen Motorrad scheidet eine Messung jedoch aus, weil ein vorderes Kennzeichen nicht vorhanden ist. Es kann daher nur eine Messung auf Karosserieteile durchgeführt werden. Für derartige Messungen schränkt die Bedienungsanleitung des Geräts den Messbereich jedoch auf 30 bis 150 Meter ein. Die hier vorgenommene Messung aus einer Distanz von 199 Metern auf ein Karosserieteil lag daher ausserhalb des durch die Betriebsanleitung definierten zulässigen Messbereichs.
In der Praxis bedeutet dies, dass jeder betroffene Motorradfahrer bei einem Bußgeldbescheid wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ganz genau prüfen sollte, welches Messgerät verwendet wurde. Bei einer „Frontmessung“ mit dem Gerät Laveg VL 101 und einer großen Messdistanz sollte dann ernsthaft geprüft werden, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erwägen ist.
Kategorie: News und Allgemeines rund ums Motorrad, Auto und Verkehr
Hier stehen alle Neuigkeiten, die Motorrad fahren, Auto fahren und den Straßenverkehr betreffen.
Verkehrsregeln: Zehn gängige Irrtümer
Haben Sie auch schon mal mit Freunden und Bekannten über ein Thema diskutiert und waren sich ganz sicher, im Recht zu sein? Gerade bei Fragen zum Straßenverkehr halten sich oft hartnäckige Gerüchte. Wir sagen, was stimmt.
1. Die Rettungsgasse ist zu bilden, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen
Nein, sie muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden, damit die Ein¬satzkräfte jederzeit freie Bahn haben. Die Autos auf der linken Spur fahren ganz links, Fahrzeuge auf der rechten nach rechts. Bei dreispurigen Autobahnen wird die Gasse zwischen linker und mittlerer Spur gebildet. Der Pannenstreifen bleibt möglichst frei.
2. Fahrverbote im Ausland gelten auch in Deutschland
Falsch! Wenn Sie ein Fahrverbot im Ausland kassiert haben, dürfen Sie in Deutschland weiterfahren, die Strafe gilt nur in dem Land, in dem sie verhängt wurde. Aber aufgepasst: Wer trotz Verbot dort fährt, dem drohen bei Kontrollen hohe Geldstrafen, und der Führerschein kann von den ausländischen Behörden einbehalten werden. Er wird danach an die zuständige Führerscheinstelle am Wohnort geschickt, der Besitzer kann ihn später dort abholen.
3. In einem verkehrsberuhigten Bereich ist Tempo 30 erlaubt
Falsch. Autos, Motor-und Fahrräder dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren, das heißt zwischen 4 und 7 km/h. Fußgänger können die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen. In einem „verkehrsberuhigten Bereich“ (Zeichen 325.1) spielt der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle, auf die klare Trennung von Fahrbahn, Gehweg, Radweg wird verzichtet. Auf der Straße sind Kinderspiele erlaubt, Parken ist grundsätzlich verboten.
4. Ab 0,5 Promille am Steuer ist der Führerschein in Gefahr
Nein, manchmal reichen auch schon weniger Promille. Und zwar dann, wenn der Fahrer alkoholtypische Ausfallserscheinungen zeigt, zum Beispiel Schlangenlinien fährt, oder wenn er einen Unfall verursacht. Dann droht ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille neben einer Geldstrafe auch der Entzug der Fahrerlaubnis für mehrere Monate.
StVO Paragraf 14: Beim Parken mit offenem Fenster droht Bußgeld
Strafzettel wegen Parken mit offenem Fenster: Der Paragraf 14, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO besagt Folgendes:
Die vorherrschende Sommerhitze sollte nicht dazu verleiten, beim Abstellen des Fahrzeugs die Seitenfester geöffnet zu lassen.
Nach Angaben des ACE Auto Club Europa müssen Fahrzeuge gegen unbefugte Nutzung gesichert werden, so besagt es Paragraf 14, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zur Sicherung gehört das Verschließen von Türen und Schiebedach ebenso wie das Schließen der Fenster. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.
Wer übermäßige Hitze im Fahrzeug vermeiden will, kann die Fenster etwa einen Fingerbreit offen lassen. Dies wird laut ACE in der Regel toleriert. Cabriofahrer dürfen ihr Fahrzeug auch mit offenem Verdeck parken, müssen aber abschließen.
Hitzestau im Auto lebensbedrohlich
Kinder oder Tiere sollten bei Sommertemperaturen nie im geparkten Auto zurückgelassen werden. Denn der Innenraum kann sich durch Sonneneinstrahlung pro Minute um 1 Grad aufheizen. Bei hochsommerlichen 30 Grad Celsius Außentemperatur werden im Auto binnen kurzer Zeit demnach bis zu 70 Grad erreicht. „Diese Gluthitze führt in der Regel zu Ohnmacht, Kreislaufkollaps und kann bei Babys sogar zum plötzlichen Kindstod führen“, warnen die Sicherheitsexperten des ACE. Auch Kleinkinder seien aufgrund ihrer körperlichen Verfassung besonders gefährdet.
„Wer bei brütender Hitze im Auto eingeschlossene Kinder oder Tiere entdeckt, sollte unverzüglich Polizei oder Rettungsdienste alarmieren“, appelliert der ACE an Passanten.
Quelle: ACE Auto Club Europa, Stuttgart, www.ace-online.de
Feier zum 125. Geburtstag der IGMetall
In Dingolfing findet am 23.07.2016 ein Familienfest zum 125-Jährigen Geburtstag der IG-Metall statt.
Karten bekommt Ihr in der Verwaltungsstelle Landshut:
Der neue Infoervice der IG Metall für Juni..
Streik bei Klenk in Baruth
Liebe WorkerWheeler,
Solidarität für unsere Metallerinnen und Metaller bei der Klenk Holz AG in Beruth!
Kein Tarifvertrag, 40 St.-Woche, kein Weihnachts- und Urlaubsgeld, weniger Urlaub und weniger Entgelt als branchenüblich –
> Der Kampf um die Tarifbindung geht weiter!
Es muss endlich Schluss sein mit den Lohnunterschieden für gleiche Arbeit. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind in einer harten Auseinandersetzung: der Arbeitgeber setzt Streikbrecher ein, verwehrt dem Betriebsrat den Zutritt zum Werk und setzt die Belegschaft unter Druck!
Wir benötigen daher eure Unterstützung für unsere streikenden Kolleginnen und Kollegen!
Unterstützt die Kolleginnen und Kollegen vor Ort, nehmt an Solidaritätsfesten teil oder bekundet eure Solidarität per mail an ludwigsfelde@igmetall.de
Aktuelle Informationen zum Stand der Dinge findet ihr unter:
https://www.igmetall-bbs.de/aktuelles/
Es wurde die Idee geäußert sehr spontan am Samstag einen Corso in Baruth (in Brandenburg) zur organisieren.
Leider haben diverse Fragen dazu noch keinen Erfolg gehabt. Wer aber daran Interesse hat meldet sich bitte bis morgen Abend um 18:00 Uhr bei mir.
Und zwar unter: Brigitte.Doeth@igmetall.de
Falls einige mir morgen sagen wir fahren am Freitag (diesen Freitag) hoch können wir spontan Übernachtungen organisieren.
Vielleicht klappt es ja!
Die Linke Hand zum Gruß ,
Brigitte
Hochwasser in Niederbayern
Dieses Mal hat es uns auch erwischt. Bei uns ist der Keller voll gelaufen. Glück im Unglück… Ausser ein paar Motorradersatzteile, meinen Original Auspuffanlagen und einem Berg Fotos hat es fast nix erwischt. Schlimmer ist der Dreck und die Feuchtigkeit. Seit einer Woche habe ich 18-Stunden-Tage. Die Nachbarn sind jetzt auch wieder fast trocken und sauber. Jetzt reicht es dann.
Das ist auch der Grund, warum sich hier im Moment ziemlich wenig tut.
Es kommen aber auch wieder andere Zeiten.
Bilder aus der Tarifrunde 2016
Hier der Link zum „Best of“ der Warnstreiks aus der Tarifrunde 2016:
BEST OF der Tarifrunde 2016
Hier alle 6000 Bilder der Warnstreiks aus der Tarifrunde 2016
Alle 6000 Bilder
Wo Motorradfahrer am gefährlichsten leben
Laut der ADAC-Unfallforschung sind rund 25 Prozent aller Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen Motorradunfälle. Eine wichtige Erkenntnis der Experten lautet: Die Beschaffenheit der Straße spielt bei Motorradunfällen eine zentrale Rolle. So sind etwa Längsrillen und hervortretende Reparaturstellen extrem gefährlich. Die Seitenräume von Straßen sollten einen Unterfahrschutz in ausreichender Länge haben.
Das kann Leben retten:
Gestürzte Motorradfahrer prallen dann nicht auf mehrere Hindernisse oder fliegen über die Leitplanke, sondern schlittern eher an der Straßenbegrenzung entlang. Außerdem gilt es, offene Strukturen und scharfe Kanten an der Leitplanke zu vermeiden.
Vor allem, wenn Kreuzungen sehr übersichtlich und weit einsichtig sind, droht laut ADAC-Unfallforschung Gefahr. Zwar sehen Verkehrsteilnehmer die Motorradfahrer, schätzen aber die Entfernung zu ihnen falsch ein. In vielen Fällen kommt es aufgrund dieser falschen Wahrnehmung zur Kollision. Wenn die Kreuzung dagegen unübersichtlich ist, werden Motorradfahrer häufig zu spät gesehen. Bei diesem Problem können nach Ansicht der Verkehrsexperten auch bauliche Maßnahmen helfen, die mehr Einsicht in die jeweilige Kreuzung bringen.
Worker Wheels Fahnen
Hallo liebe Kollegin, Kollegen,
unser Stammtisch der Worker-Wheels Hannover hat vorgeschlagen das wir Fahnen für uns bestellen sollten.
Hintergrund ist das wir am 1.Mai einen Worker-Wheels Stand im IG-Metall Zelt ausrichten.
Die Fahnen kann mann auch bei unseren treffen in Beverungen und Lohr benutzen.
Ich haben mit der Stickerei Der Zwirn in Herzogenaurach gesprochen, die auch schon andere Sachen wie Aufkleber für uns hergestellt haben.
Die könnten Fahnen bis zum 1. Mai für uns liefern, größe ca. wie die IG-Metall Fahne, Farbe Beige Hintergrund und schwarzen Worker-Wheels Emblem ohne den Verwaltungsstellen Nahmen damit wir sie überall benutzen können.
Wenn ihr auch Fahnen haben möchtet dann meldet euch bitte schnell bei mir.
Der Zwirn wird mir ein Angebot machen desto mehr wir bestellen desto günstiger.
Schöne Ostern bis bis bald
Wolfgang
wlang629@gmail.com