Hohe Mithaftung bei „Erschrecken“ des Vorfahrtsberechtigten

Das Landgericht Aachen (Aktenzeichen: 3 S 162/15) hat am 10.05.2016 ein für einen verunfallten Rollerfahrer sehr erfreuliches Urteil erlassen. Das Gericht hat rechtskräftig festgestellt, dass ein Autofahrer zu 75% haftet, wenn er an der Haltelinie eines Stoppschildes anfährt und diese Aktion beim bevorrechtigten Motorrollerfahrer einen Sturz auslöst.

Konkret stellte das Gericht fest:

Hält ein Wartepflichtiger Pkw an der Haltelinie eines Stoppschildes, lässt er mehrere Fahrzeuge passieren und fährt dann an, was einen bevorrechtigten Motorrollerfahrer zu einem Ausweichmanöver veranlasst, das zu einem Sturz führt, haftet der Wartepflichtige zu 75%, unabhängig davon, ob er an der Sichtlinie nochmals anhalten wollte.

Aus den Urteilsgründen:

Vorliegend hat die beklagte Autofahrerin ihre Rücksichtnahmepflicht verletzt, indem sie angefahren ist, obwohl sich der Kläger auf der bevorrechtigten Straße der Kreuzung näherte. Der Umstand, dass die Beklagte noch an der Sichtlinie und kurz vor dem Einbiegen zum Stehen gekommen ist, steht vorliegend dem Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht nicht entgegen, denn durch das Anfahren hat die Beklagte bereits unmittelbar Einfluss auf das Verhalten des Klägers genommen, der mit einem weiteren Einfahren der Beklagten rechnen musste. Dass die Autofahrerin noch rechtzeitig stoppen werde, war für den Rollerfahrer gerade nicht erkennbar.

(Landgericht Aachen, 3 S 162/15)

Haftung für Sturz auf rutschiger Fahrbahn

Wer auf einer rutschigen Fahrbahn zu Sturz kommt, sollte recherchieren, ob es an der Stelle schon häufiger zu gleichen oder ähnlichen Unfällen gekommen ist. Weist die Fahrbahn Mängel auf, die der Behörde bekannt sind oder aufgrund vorheriger Unfälle bekannt sein müssten, kann eine Schadenersatzpflicht des zuständigen Landes bestehen.

Unfallhergang:
Der Kläger erlitt mit seinem Motorrad kurz hinter einer Ortsdurchfahrt einen Unfall, indem sein Motorrad seitlich weggerutscht ist. Der Kläger war zum Unfallzeitpunkt mit einer Gruppe von Motorradfahrern unterwegs gewesen. Die zum Unfallzeitpunkt feuchte Strasse verlief kurz hinter der Ortsdurchfahrt in einer leichte Steigung. Der Kläger ist mit ca. 40 bis 45 km/h gefahren. Plötzlich und ohne dass dies für ihn in irgendeiner Form beherrschbar war, ist das Motorrad weggerutscht, so dass er mit dem Bike zu Fall kam.
Der Sturz war, was ein Sachverständigengutachten ergab, schlicht die Folge einer mangelnden Griffigkeit des Fahrbahnbelages. Der Motorradfahrer war der Meinung, dass das für die Strasse zuständige Land im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht den Fahrbahnbelag längst hätte auswechseln und/oder ausbessern müssen, zumal es an dieser Stelle auch in der Vergangenheit immer mal wieder zu Unfällen gekommen war. Daher verklagte er das Land auf Ersatz der ihm entstandenen Schäden.
Das Landgericht Detmold gab der Klage am 03.02.2016 (Az: 9 O 86/15) im Wesentlichen statt und begründete sein Urteil wie folgt:
Das Land trifft generell die Verpflichtung, die von ihm unterhaltenen Verkehrswege von abhilfebedürftigen Gefahrenstellen freizuhalten. Es muss dabei zwar nicht für alle erdenklichen, auch entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge treffen, denn eine absolute Gefahrlosigkeit kann nicht gefordert werden. Jeder Straßennutzer muss sich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Allerdings, so das erkennende Gericht, muss der Verkehrssicherungspflichtige in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, eben nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag.
Genau diesen Massstäben hatte das beklagte Land nicht entsprochen, denn der Fahrbahnbelag an der Unfallstelle wies bereits seit mehreren Jahren eine mangelhafte Griffigkeit auf, auf Grund derer nicht mehr gewährleistet war, dass Motorradfahrer trotz Einhaltung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt den streitgegenständlichen Streckenabschnitt bei Nässe gefahrlos passieren konnten. Angesichts dieser Situation wäre der für das Land handelnde Straßenbau NRW dringend zu Abhilfemaßnahmen im Bereich der späteren Unfallstelle gehalten gewesen, so etwa durch Aufstellen entsprechender Warnschilder oder aber durch bauliche Sanierung des entsprechenden Straßenabschnitts. Da das Land derartige Abhilfe nicht geschaffen hat hat es seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und sich daher grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht.

Das Gericht hat allerdings zu Lasten des Klägers im vorliegenden, konkreten Fall die allgemeine Betriebsgefahr mit 25 % in Abzug gebracht, denn die von dem Motorrad ausgehende typische allgemeine Betriebsgefahr, die sich hier insbesondere auf Grund der relativen Instabilität eines Motorrads, insbesondere bei nasser Fahrbahn, realisiert hat, habe an der Entstehung des Unfalls zumindest mitgewirkt.

(Landgericht Detmold, 9 O 86/15)

Kein erhöhtes Mitverschulden eines Motorradfahrers bei innerörtlichem Unfall mit Verletzungen der Füße bei Tragen von Turnschuhen

Kommt es innerorts zu einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Motorrad und erleidet der Motorradfahrer Verletzungen an den Füßen, erhöht sich sein evtl. Mitverschuldensanteil nicht, wenn er statt Motorradstiefeln Turnschuhe trägt.

Das Gericht begründete dies wie folgt:

Es existiert gem. § 21 a II 1 StVO zwar eine gesetzliche Helmpflicht, aber keine darüber hinausgehende Pflicht, besondere Motorradschutzkleidung wie etwa Motorradstiefel zu tragen. Zwar ist allein deswegen eine Anspruchskürzung gem. § 9 StVG i.V.m. § 254 I BGB noch nicht ausgeschlossen. Dass festere Schuhe grundsätzlich einen besseren Schutz bieten, ist allgemein bekannt. Allerdings liegen dem Senat keine belastbaren Zahlen vor, wonach es hinsichtlich der hier maßgeblichen Zeit des streitgegenständlichen Verkehrsunfalls vom 06.11.2012 dem allgemeinen Verkehrsbewusstsein entsprochen hätte, dass es für Leichtkraftradfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften erforderlich ist, Motorradstiefel zu tragen.

Allein die Tatsache, dass nach statistischen Erhebungen mehr als die Hälfte aller Motorradfahrer Schutzkleidung tragen, begründet noch nicht ein solches „allgemeines Verkehrsbewusstsein“. Die verfügbaren Statistiken (z.B.: www.bast.de*, amtliche Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen) sind insoweit auch nicht differenziert genug.

(OLG MÜNCHEN vom 19.05.2017, 10 U 4256/16)

Auch (kleine) Motorräder dürfen abgeschleppt werden

Ein falsch geparktes Motorrad hat ja zumeist nicht einmal ein Viertel der Fläche eines falschgeparkten Autos. Daher vertreten viele Biker die Meinung, ein falsch geparktes Motorrad dürfe nicht abgeschleppt werden.

Das Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 28.06.2012, Az: 1 K 1673/11/MZ hat diese Hoffnung bzw. Ansicht unter Bikern nunmehr zunichte gemacht (Adajur-Dok.Nr.: 100161).

Es stellte in einem aktuellen Fall zu einem in der Fußgängerzone rechtswidrig geparkten Motorrad nämlich fest:

Aus Fußgängerzonen dürfen regelmäßig auch Motorräder, Motorroller und Zweiräder abgeschleppt und die Zahlung der Kosten vom Fahrer oder Halter angefordert werden.

Nach § 2 Nrn.1, 9-11 FZV handelt es sich ebenfalls um Kraftfahrzeuge und allein der Größenunterschied zu einem Pkw ändert nichts an der auch durch diese bestehende Gefahr für die Fußgänger.

Es ist rechtlich ohne Bedeutung, ob eine konkrete Störung des Fußgängerverkehrs verursacht wurde und ob sich etwa das Kraftfahrzeug zu einer verhältnismäßig ruhigen Zeit an einem fußgängerarmen Ort (sog. Randbereich) einer Fußgängerzone befand.

Ein Ausnahmefall, der einmal ein Abschleppen als unverhältnismäßig erscheinen lassen kann, ist allenfalls in Nachtstunden denkbar, in denen überhaupt kein Fußgängerverkehr stattfindet. In einer Fußgängerzone abgestellte Fahrzeuge stellen bereits als solche eine Gefahr für die Fußgänger dar.

(VG Mainz, 1 K 1673/11)

Kawasaki Z900 (ZR900B)

Hinterradaufhängung kann Kollabieren

Modelljahre 2017 und 2018
ZR900BH: JKAZR900BBDA00111~JKAZR900BBDA27835 ZR900BJ:
JKAZR900BBA000002~JKAZR900BBA001413

Die Montagebohrung der hinteren Stoßdämpfer-Zugstrebe am Rahmen kann
sich weiten, wenn der hintere Stoßdämpfer ganz ausfedert. Dadurch kann
die Hinterradaufhängung kollabieren und es besteht erhöhte
Unfallgefahr. Die Reparaturmaßnahme besteht darin, den Rahmen zu prüfen
und zusätzliche Verstärkungswinkel einzubauen. In dem eher
unwahrscheinlichen Fall, dass ein Austausch des Rahmens erforderlich
sein sollte, wird der Händler den Kunden entsprechend informieren. Die
Aktion startet im November 2017 und ist für den Kunden kostenlos.
Dauer: Keine Angabe

Yamaha MW 125 / A Tricity

Gefahr eines Motorschadens:

MLESE782000019205 bis …30277

MLESE78F000131901 bis…132140

MLESE787000068002 bis …71511

MLESE78K000151501 bis …151650

Bei betroffenen Fahrzeugen kann es zu einem Lösen der
Befestigungsmutter des Primärantriebes im Motor kommen. Sollte sich die
Mutter lösen, kann die Riemenscheibe des Primärantriebes zum einen das
Motorgehäuse beschädigen und zum anderen können diese Beschädigungen
zum Absterben des Motors führen. Sollte der Motor während der Fahrt
absterben, kann dieses im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Fahrer
in eine gefährliche Fahrsituation gerät. Die Modifikation in der
Werkstatt beinhaltet die Montage einer neuen, modifizierten
Befestigungsmutter, die breiter ist und mit einem höheren Drehmoment
angezogen werden kann. Die Aktion ist für den Kunden kostenlos.
Dauer: 0,7 Stunden

Motorradhersteller Bultaco ist wieder da – mit E-Antrieb

Der einstige spanische Motorradhersteller Bultaco ist wiederbelebt worden und setzt auf E-Mobilität. Nach der Brinco, einem Moto-Fahrrad mit unabhängig von den Pedalen bedienbarem Gasgriff folgt im Frühajhr 2018 die Weiterentwicklung Albero. Sie wird als Mofa (25 km/h) mit 250 Watt und als Kleinkraftrad (45 km/h) mit zwei Kilowatt Leistung angeboten.
Der gefederte Rahmen der Bultaco Albero besteht genau wie die Schwinge für den Hinterradantrieb aus Aluminium. Hinzu kommen Motorradattribute wie Scheibenbremsen, eine verstellbare Upside-down-Gabel am Vorderrad und am Hinterrad ein Monoshock mit externem Behälter mit verstellbarer Zug- und Druckstufendämpfung und Vorspannung. Das hinterleuchtete Digitaldisplay in der Mitte des Lenkers dient der Anzeige aller wichtigen Informationen wie Geschwindigkeit, Akkuladung, Motortemperatur, Gesamtkilometerstand, Tageskilometerzähler und Nutzungsanzeige. Der Start des Motors erfolgt mithilfe eines speziellen Armbands. Dabei wird auch der LED-Scheinwerfer mit Tagfahrlicht und Lichtsensor eingeschaltet.
Der Hybridantrieb erlaubt unabhängigen Pedalantrieb und eine Steuerung des Elektromotors über den Gasgriff. Zur Ausstattung gehört eine 9-Gang-Schaltung, die sich über ein Overdrive-Schaltgetriebe auf 18 Gänge erweitern lässt. Drei Fahrmodi (Sport, Tour und Eco) erlauben bei bis 70 Newtonmetern Drehmoment Reichweiten von bis zu 100 Kilometren (Herstellerangabe). Der acht Kilogramm schwere Akku lässt sich abnehmen und innerhlab von drei Stunden an einer normalen Steckdose komplett aufladen.
Der Motorradhersteller Bultaco bezeichnet seine Modelle als Moto-Bike. Die Albero wird etwa 5.200 Euro kosten.

Fahren im Winter

Was ziehe ich an?

Motorrad fahren kann auch im Winter reizvoll sein. Allerdings muss die Ausrüstung des Fahrers an die Witterung angepasst sein. Das reicht von der richtigen Unterwäsche bis zum Helm-Visier. Die Motorrad-Experten des ADAC haben alle Tipps für den Zweirad-Wintersport zusammengestellt.

Handschuhe

Wer im Winter aufs Motorrad steigen will, der muss auch bei niedrigen Temperaturen stets alles im Griff haben. Deshalb sind gut isolierte, wasserdichte Handschuhe ein ganz wichtiges Utensil. Ganz wichtig: Alle Schalter und Hebel müssen einwandfrei bedient werden können und das Kontaktgefühl muss gut sein. Wer einen guten gefütterten Handschuh ein klein wenig größer kauft, der kann dünne Unterziehhandschuhe aus Seide oder Kunstfasern drunter tragen. Die gibt es im Fachhandel ab zehn Euro.

Elektro-Heizung fürs Bike

Es gibt auch eine große Auswahl an beheizbaren Helfern: Sitzbänke, Bekleidungsteile wie Westen oder Funktionswäsche, Socken oder Nierengurte, bei denen eingelassene Drähte per Strom aus dem Motorrad-„Kraftwerk“ geheizt werden. Eine entsprechende Weste kostet aber schon rund 3000 Euro. Der Verbrauch dieser „Stromfresser“ sollte dabei beachtet werden: Höchstens zehn Prozent Mehrbelastung kann der Lichtmaschine zugemutet werden.

Visiere

Besonders im Winter kann ein beschlagenes Visier zum Sicherheitsproblem werden. Ein Pinlock-Innenvisier, das beschichtete Visiere in Punkto Beschlagfreiheit übertrifft, ist die richtige Wahl. Um einen zu kühlen Kopf zu vermeiden, sollten „Wintersportler“ nicht an einer guten Sturmhaube sparen. Besonders wintertauglich sind Modelle mit großflächigem Brust- und Nackenschutz, die zwischen 20 und 40 Euro kosten. Allerdings sollte stets die Nase frei sein: Wer die Luft durch feuchten Stoff atmet, schwebt in Erkältungsgefahr. Auch sollte man darauf achten, keine verbrauchte Luft zu atmen.

Stiefel

Zur Ausstattung für Winterfahrer gehört stets ein guter, wasserdichter und gefütterter Stiefel (zwischen 150 und 200 Euro) mit hohem Schaft und genügend Platz im Innern. Nicht nur, um durch die Bewegung der Zehen die Durchblutung anzuregen: auch dickere Socken dürfen nicht einengen. Damit die Füße warm und trocken bleiben, ist die beste Empfehlung: Zuerst dünne Laufsocken mit hohem Kunstfaser-Anteil aus dem Sport-Fachhandel anziehen, darüber dicke Socken aus Wolle oder Synthetikgewebe, die es in Outdoor-Läden gibt. Mit zusammen um die 40 Euro ist die Kombination allemal günstiger als heizbare Einlegesohlen (ca. 150 Euro) oder ein Heizsystem für Stiefel (ca. 250 Euro).

Thermokombi

Der Vorteil moderner Modelle ist, dass sie neben Thermofutter durch entsprechende Membrane absolut wind- und wasserdicht sind, aber Wasserdampf nach draußen transportieren. Damit allerdings keine Nässe und Kälte nach innen gelangt, sollten „Schwachstellen“ schon beim Kauf beachtet werden. Probleme können vor allem an den Enden der Ärmel und am Kragen auftreten. ADAC Empfehlung: Labyrinth-Konstruktionen und enge Stretch-Bündchen, am besten eine Kombination daraus. Wer aus Sicherheitsgründen wegen der Abriebfestigkeit im Falle eines Sturzes auf seine Lederkombi schwört, der kann zu gefütterten „Überziehern“ greifen. Solch optimierte Regenkombis mit Futter kosten zwischen 50 und 90 Euro.

Nichts geht übers Zwiebel-Prinzip

Hier kommt es aufs Material und die Reihenfolge an. Als Lage eins sollte Thermo-Unterwäsche in Funktionsfaser- oder Merino-Ausführung (zwischen 75 und 180 Euro), die keine Feuchtigkeit aufnimmt, gewählt werden. Als zweite Lage kann ein dünnes, atmungsaktives Set mit winddichter Membran (ca. 200 Euro) angezogen worden. Wer dann noch einen Fleece-Pulli unter einer Textilkombi mit Thermofutter trägt und die exponierten Knie mit speziellen Neopren-Bandagen (im Motorrad-Fachhandel ab 15 Euro zu haben) schützt, der kann die schönen Seiten des Motorradfahrens im Winter genießen.

Eis und Schnee?

Der wichtigste Tipp des ADAC für ungetrübten Fahrspaß im Winter hat allerdings nichts mit der Ausrüstung und Bekleidung zu tun: Bei Schnee und Eis sollte das Motorrad auf jeden Fall in der Garage bleiben!

Motorrad-Neuheiten: Kleines EICMA-ABC

Zahlreiche Motorrad-Neuheiten stehen auf der EICMA zur Schau. Der Gang durch die sechs großen Messehallen weckt die Vorfreude auf die kommende Saison wecken.Trotz herbstlicher Stimmung lockt Mailand die Zweiradszene im November wieder an. Anlass ist die große jährliche Motorradmesse EICMA (Esposizione Internazionale Ciclo Motociclo e Accessori, Internationale Ausstellung für Motorräder und Motorrad-Zubehör). Der Gang durch die sechs großen Messehallen fördert viele Neuheiten zutage, die Vorfreude auf die kommende Saison wecken. Hier ein kleines EICMA-ABC ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

AJP – Der portugiesische Hersteller von Enduros mit 125 bis 650 ccm großen Viertaktmotoren hat seinen Entwicklungen Feinschliff angedeihen lassen. So hat etwa das Topmodell jetzt eine Abgasanlage von DOMA.
Benelli gehört seit 2005 zum chinesischen Unternehmen Quianjiang und zeigt mit der TRK502 ein 48 PS starkes Modell mit Reihenzweizylinder-Motor. Es soll knapp 6.000 Euro kosten. Weitere interessante Modelle sind ein bullig gestylter Cruiser und eine kleine 125er im Format einer Honda Dax.
BMW erweitert das Rollerangebot um eine C400X genannte Ausführung mit modernem Styling und 350 ccm Hubraum. Die 34 PS kommen über ein stufenloses CVT-Getriebe ans Hinterrad. Mit einem neuen Zweizylinder-Reihenmotor bestückt ist die neue Mittelklasse-Enduro F850GS, die immerhin 95 PS stark daherkommt. Satte 160 PS dagegen leistet der neue Supertourer K1600 Grand America. Mit bulligen 175 Nm maximalem Drehmoment dürfte sie äußerst schaltfaul zu fahren sein. Zum Rangieren gibt es einen Rückwärtsgang und die Höchstgeschwindigkeit ist bei gut 160 km/h abgeregelt – das dürfte für die USA OK sein, aber in Europa nicht ausreichen.
Ducati hat nicht nur die Multistrada 1260 mit 158 PS mit den zusätzlichen Versionen „S“ und „Pikes Peak“ auf dem Stand. Das Topmodell der großen Reiseenduro kostet knapp 24.000 Euro. Noch teurer ist die neue Sportmaschine Panigale V4, die auch als S-Version und als Speciale auf den Markt kommt. Da sind auch schnell 28.000 Euro fällig. Die Abkehr vom V-Zweizylinder kommt einer kleinen Revolution gleich: Mit 214 PS und weniger als 200 Kilogramm Gewicht sind fulminante Fahrleistungen zu erwarten. Aufgebohrt hat der Hersteller das Angebot der Scrambler. 400er und 800er werden um eine 1100er ergänzt, die ab knapp 13.000 Euro zu haben ist.
Harley-Davidson bringt die neuen, bereits präsentierten Modelle mit neuen Rahmen, Motoren und Fahrwerken nach Norditalien: mit mehr Leistung, mehr Schräglagenfreiheit und vielen Verbesserungen.
Honda zeigt mit der CB300R ein handliches, kompaktes Einsteigermotorrad mit 31 PS, das nur gut 140 Kilogramm wiegt. Als große, nackte Schwester ist auch die CB 1000R ganz neu. Gebürstetes Metall als Blickfang bei klar gezeichneten Linien, LED-Licht und 145 PS zeichnen sie aus. Zudem hat Honda die legendäre Gold Wing erneuert und dazu die komplette Ahnenreihe auf dem Stand ausgestellt.
Husqvarna geht mit der charakterstark gezeichneten Vitpilen 701 nun verstärkt auf Kundenfang. Der 700er-Einzylinder soll knapp 10.000 Euro kosten und mit 75 PS ordentlich Bumms bieten.
Kawasaki wendet sich mit der neuen Z900RS gekonnt dem Retrostyling zu. Mit angedeuteten Kühlrippen und dem an die klassische Z900 erinnernden Entenbürzel macht sie eine gute Figur. Aus rund 950 ccm Hubraum schöpft sie 111 PS. Mit Ninja 400, Ninja H2 SX und Ninja ZX-10R SE zeigen die Japaner noch drei weitere Neuheiten.
KTM bietet ein neues Mittelklassemodell an: die 790 Duke mit Reihen-Zweizylindermotor, der aus rund 800 ccm Hubraum 105 PS herausholt. Bei rund 170 Kilogramm Gewicht wird die Tradition des guten Leistungsgewichts konsequent fortgeschrieben. Als Prototyp war auch die 790 Adventure R zu sehen.
Lambretta will wieder an legendäre Zeiten anknüpfen. Unter österreichischer Führung der KSR Group möchte die Marke wieder im Rollergeschäft mitmischen.
Moto Guzzi könnte mit der V85 Konzept bald wieder eine mittelgroße Enduro im Programm haben. Konkreter ist die V7 III in den Versionen Carbon, Milano und Rough. Dazu kommt die V9 als Bobber und als Roamer-Ausführung.
Royal Enfield überrascht mit einem Zweizylindermotor in einem sehr klassisch wirkenden Bike, das On- wie Offroad-Einsätze bewerkstelligen kann.
Suzuki hält sich mit Neuheiten extrem zurück. Die leicht modifizierte SV650X im Retrolook-Design muss zunächst genügen. Wie soll die Marke da im Markt vorankommen?
Triumph stellt der Bonneville Bobber mit der Version „Black“ eine noch schärfere Custom-Version zur Seite. Der 1200er-Twin aus der Bonneville T 120 leistet hier 77 PS. Zu einem Preis von voraussichtlich unter 14.000 Euro wird dann auch die neue Bonneville Speedmaster erhältlich sein. Bei ihr mischt Triumph Elemente des klassischen Basismodells Bonneville T 120 und der neuen Bonneville Bobber Black; von dieser hat die Speedmaster das 16 Zoll kleine Vorderrad übernommen. Mit der Tiger 114 PS starken 1200XC wird die Explorer abgelöst. Im Vergleich zur Vorgängerin ist die Neue zehn Kilogramm leichter.
Yamaha stellt überraschend ein Dreirad aufs Podest – mit zwei 15 Zoll-Rädern vorne und wuchtig aussehender Kinematik. Der Antrieb mit 850 ccm stammt aus der bekannten MT09.

„Motorrad-Neuheiten: Kleines EICMA-ABC“ weiterlesen

Motorradmesse EICMA 2017: Auf diese Assistenten haben Zweiradfahrer gewartet

Wenn auf der internationalen Motorradmesse EICMA die Tücher von den Neuheiten gezogen werden, ist vor allem eines klar:

Die Zukunft wird sicherer. Maßgeblich daran beteiligt sind unter anderem die Assistenzsysteme von Continental, die schon seit Jahren für sinkende Unfallzahlen mitverantwortlich sind. Allen voran steht das Motorrad-ABS, das seit 2016 für neuentwickelte Modellreihen Pflicht ist. In der italienischen Modestadt Mailand stehen aber noch viele weitere, bislang hauptsächlich aus der Automobilindustrie bekannte elektronische Beifahrer parat. So sorgen Verkehrszeichenerkennung, Totwinkelwarner, Kollisionswarnung und Notbremsassistent ebenso für eine sichere Fahrt wie auch die adaptive Geschwindigkeitsregelanlage inklusive Abstandsautomatik. Und auch der Scheinwerferassistent, der automatisch zwischen Abblend- und Fernlicht hin- und herschaltet, erleichtert so manche Fahrt bei durchdringender Dunkelheit.

„Unsere Systeme unterstützen den Fahrer, ohne ihn zu bevormunden“, betont Tobias Butz, Projektleiter und Entwicklungsingenieur für ARAS (Advanced Rider Assistance Systems) bei der Continental Engineering Services. Vom 07. bis zum 12. November können sich Interessenten auf der Motorradmesse EICMA selbst ein erstes Bild davon machen.