Haben Sie auch schon mal mit Freunden und Bekannten über ein Thema diskutiert und waren sich ganz sicher, im Recht zu sein? Gerade bei Fragen zum Straßenverkehr halten sich oft hartnäckige Gerüchte. Wir sagen, was stimmt.
1. Die Rettungsgasse ist zu bilden, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen
Nein, sie muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden, damit die Ein¬satzkräfte jederzeit freie Bahn haben. Die Autos auf der linken Spur fahren ganz links, Fahrzeuge auf der rechten nach rechts. Bei dreispurigen Autobahnen wird die Gasse zwischen linker und mittlerer Spur gebildet. Der Pannenstreifen bleibt möglichst frei.
2. Fahrverbote im Ausland gelten auch in Deutschland
Falsch! Wenn Sie ein Fahrverbot im Ausland kassiert haben, dürfen Sie in Deutschland weiterfahren, die Strafe gilt nur in dem Land, in dem sie verhängt wurde. Aber aufgepasst: Wer trotz Verbot dort fährt, dem drohen bei Kontrollen hohe Geldstrafen, und der Führerschein kann von den ausländischen Behörden einbehalten werden. Er wird danach an die zuständige Führerscheinstelle am Wohnort geschickt, der Besitzer kann ihn später dort abholen.
3. In einem verkehrsberuhigten Bereich ist Tempo 30 erlaubt
Falsch. Autos, Motor-und Fahrräder dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren, das heißt zwischen 4 und 7 km/h. Fußgänger können die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen. In einem „verkehrsberuhigten Bereich“ (Zeichen 325.1) spielt der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle, auf die klare Trennung von Fahrbahn, Gehweg, Radweg wird verzichtet. Auf der Straße sind Kinderspiele erlaubt, Parken ist grundsätzlich verboten.
4. Ab 0,5 Promille am Steuer ist der Führerschein in Gefahr
Nein, manchmal reichen auch schon weniger Promille. Und zwar dann, wenn der Fahrer alkoholtypische Ausfallserscheinungen zeigt, zum Beispiel Schlangenlinien fährt, oder wenn er einen Unfall verursacht. Dann droht ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille neben einer Geldstrafe auch der Entzug der Fahrerlaubnis für mehrere Monate.
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