Segway – was muss man dazu wissen?

Fahrzeuge mit elektronischem Antrieb, wie beispielsweise Segways, sind aus dem Stadtbild vieler Städte nicht mehr wegzudecken. Gerade Touristengruppen nutzen Segways um Städte zu erkunden. Aber was ist dabei zu beachten?

Segway-Touren – auch durch Fußgängerzonen – werden immer beliebter. Aber ist das auch erlaubt?

Fahrzeuge mit elektronischem Antrieb, wie beispielsweise die der Marke Segway, sind in vielen Städten anzutreffen. Gesetzliche Regelungen finden sich in der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr, kurz MobHV. Aber auch die Fahrerlaubnisverordnung und die Fahrzeugzulassungsverordnung wurden an diese neuen Möglichkeiten der Mobilität angepasst.

Nach § 1 MobHV handelt sich es sich bei elektronischen Mobilitätshilfen um Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h und einer erlaubten Gesamtbreite von 70 cm. Die Kraftfahrzeuge müssen gewisse Anforderungen u.a. hinsichtlich der Bremsen (Verzögerungseinrichtung), der Beleuchtung und der Schalleinrichtungen erfüllen. All das und vieles mehr ist in der MobHV geregelt.

Das sollten Sie beachten

  • Die Fahrzeuge benötigen ein gültiges Versicherungskennzeichen.
  • Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
  • Eine Berechtigung zum Führen eines Mofas ist erforderlich.


Wichtig
Auch wer vor dem 1.4.1965 geboren wurde, benötigt eine Mofa-Prüfbescheinigung.

 

Diese Verkehrsregeln sollten Sie kennen

  • Innerorts und Außerorts müssen Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren werden. Nur wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
  • Außerorts gilt jedoch folgende Besonderheit: Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind tabu. Es dürfen nur Wege und Fahrbahnen untergeordneter Bedeutung benutzt werden.
  • Außerdem ist ein striktes Rechtsfahrgebot einzuhalten. Außer in Fahrradstraßen müssen alle Fahrer elektronischer Mobilitätshilfen grundsätzlich einzeln hintereinander fahren.
  • Auf anderen Verkehrsflächen als Fahrbahnen muss außerdem die Geschwindigkeit angepasst werden. Fußgänger habe auf diesen Flächen Vorrang und dürfen nicht gefährdet oder behindert werden.

 Ausnahmegenehmigungen

Die Straßenverkehrsbehörden können Ausnahmen für das Fahren mit diesen elektronischen Mobilitätshilfen zulassen. Daher sind beispielsweise Segway-Touren durch Fußgängerzonen denkbar.

e-Fortbewegungsmittel erobern den Asphalt

Lärm, Luftverschmutzung und Staus müssen nicht sein. Immer mehr Menschen setzen auf Elektromobilität. Pedelecs sind schon länger ein vertrauter Anblick im Stadtbild. Doch auch Elektromotor-basierte Roller, Segways, Einräder und Co. tummeln sich nun immer mehr auf Straßen und Gehwegen. Aber nicht jedes e-Fortbewegungsmittel darf überall fahren. Wir erklären, was wo erlaubt ist.

Nicht alle Trendfahrzeuge mit Elektrounterstützung sind im öffentlichen Verkehr erlaubt.
  • e-Bike
  • Pedelec
  • e-Lastenrad
  • e-Roller
  • Segway

e-Bike

e-Bikes, die ohne Tretunterstützung fahren, sind zweirädrige (Klein-) Krafträder. Je nachdem wie schnell sie sind, werden sie als Mofa oder Kleinkraftrad eingeordnet.

  • e-Bikes bis 20 km/h sind von der Helmpflicht für Krafträder befreit. Der Fahrer benötigt mindestens eine Mofaprüfbescheinigung, wenn er nach dem 31. März 1965 geboren wurde und nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis ist. Ein Versicherungskennzeichen ist Pflicht. Radwege dürfen nur befahren werden, wenn es durch ein Zusatzzeichen „e-Bike frei“ gestattet ist; Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen stets befahren werden.
  • e-Bikes bis 25 km/h sind Mofas, bei denen eine Helmpflicht besteht. Im Übrigen gilt das zuvor Dargestellte.
  • e-Bikes bis 45 km/h entsprechen einem Kleinkraftrad und dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden. Auch hier gilt die Helmpflicht; Radwege sind tabu.
  • e-Bikes über 45 km/h sind kaum am Markt vertreten und gelten – je nach Leistung – als Leichtkrafträder der Führerscheinklasse A1 oder als Motorräder der Klasse A. Diese Fahrzeuge sind steuer-, zulassungs- und versicherungspflichtig.

Mit dem 2017 neu eingeführten Zusatzzeichen (Nr. 1046-13: „einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet.“), das ein stilisiertes Fahrrad mit Ladekabel zeigt, können innerorts Radwege auch für e-Bikes bis 25 km/h freigegeben werden. Sonst dürfen Radwege nur außerhalb geschlossener Ortschaften benutzt werden. Wer mit seinem schnellen e-Bike den Radweg benutzt, riskiert eine Geldbuße.

Pedelec

Pedelecs fallen wie e-Bikes unter den Überbegriff Elektrofahrrad. Unterschied zum e-Bike: Es kombiniert Muskelkraft mit maschinellem Antrieb. Beim Pedale treten wird der Fahrer durch einen Elektromotor unterstützt, der sich beim Erreichen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit abschaltet.

  • Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind diese Pedelecs (bis maximal 250 Watt und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h) den Fahrrädern gleichgestellt. Auf Radwegen sind sie also erlaubt. Dafür ist weder ein Versicherungskennzeichen noch ein Helm nötig.
  • Schnelle Pedelecs bis zu 45 km/h gelten – je nach Leistung – als Kleinkrafträder für die minimal der Führerschein AM erforderlich ist. Diese Fahrzeuge sind steuer-, zulassungs- und versicherungspflichtig. Für sie besteht zudem eine Helmpflicht. Der Radweg ist tabu. Wer sie fahren will, muss in der Regel mindestens 16 Jahre alt sein.

e-Lastenrad

e-Lastenräder sind die idealen Transportmittel in der Stadt. Damit lassen sich Großeinkäufe, Kinder oder Haustiere befördern. Rechtlich gelten e-Cargobikes mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h als Fahrräder. Wer also mit einem derartigen Bike unterwegs ist, hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Radfahrer.

Mit einem e-Lastenrad darf man nur dann auf die Fahrbahn ausweichen, wenn es unzumutbar ist, auf dem (benutzungspflichtigen) Radweg zu fahren – zum Beispiel, wenn dieser nicht breit genug ist. e-Cargobikes, die schneller als 25 km/h sind, gelten als Kraftfahrzeug und müssen ähnlich wie schnelle Pedelecs oder e-Bikes entsprechend zugelassen sein.

e-Roller

Auf dem Markt gibt es e-Roller fürs Gelände oder die Straße, mit oder ohne Sitz sowie mit unterschiedlicher Leistung und  Höchstgeschwindigkeiten. Cityroller, Geländeroller oder Tretroller – die Auswahl ist groß. Doch Vorsicht: Viele elektrische Tretroller sind aktuell nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Generell gilt: Je nach Bauart, Betriebsform und Leistung können diese Fahrzeuge der Fahrzeugkategorie Fahrrad mit Hilfsmotor (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h mit Tretunterstützung), Leichtmofa oder Kleinkraftrad (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h) zugeordnet werden.

Für Elektroroller, die als Leichtmofa und Fahrrad mit Hilfsmotor (maximal 25 km/h) genehmigt sind, müssen Nutzer, die nach dem 31. März 1965 geboren wurden, mindestens 15 Jahre alt sein und die Mofa-Prüfbescheinigung nachweisen. Wird der Roller als Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h zugelassen, ist mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich. Ob man Personen mitnehmen darf, geht aus den Fahrzeugpapieren hervor. Für Elektroroller, die nicht schneller als 20 km/h fahren können, besteht keine Helmpflicht.

Segway

Segways sind Transportmittel mit zwei Rädern, einer Plattform und einer Haltestange. Sie werden durch leichte Schwerpunktverlagerungen gesteuert. Segways müssen als Mobilitätshilfen zugelassen sein und bestimmte Auflagen erfüllen, z.B. hinsichtlich Bremsen, Beleuchtung und Kennzeichen. Sie eignen sich besonders für Fahrten in der Stadt, um schnell von A nach B zu kommen. Segway-Fahrer müssen – wenn vorhanden – Radwege nutzen, ansonsten die Fahrbahn. Für Segway-Touren können die Kommunen Ausnahmen erlauben, etwa für eine Fahrt durch die Fußgängerzone im Rahmen einer Stadtbesichtigung. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Voraussetzung für die Fahrer: Mindestalter 15 Jahre und eine Mofaprüfbescheinigung.

Hier finden Sie ausführlichere Informationen zu Segways im Straßenverkehr.

Was ist mit Hoverboards, Einrädern und Co?

Auf Straßen und Gehwegen tummeln sich immer mehr elektrische Trendfahrzeuge. Dazu zählen Hoverboards (sie haben im Gegensatz zum Segway keine Haltestange), Einräder (mit und ohne Sitz), Longboards (Skateboards mit Elektroantrieb) und viele andere. Viele von ihnen sind praktisch, weil man sie problemlos unter den Arm nehmen oder im Rucksack transportieren kann. Auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen sind sie aber fast alle nicht gestattet, da ihnen die Zulassung fehlt. Man darf damit nur auf einem abgeschlossenen Privatgelände fahren.

Gesetzeslage

Das Fahren mit den meisten elektrischen Trendfahrzeugen ist im öffentlichen Straßenverkehr bisher nicht erlaubt. Bei vielen von ihnen ist nicht klar, in welche Fahrzeugklasse sie fallen und ob diese letztlich zugelassen werden müssen. Um auf die Straße zu dürfen, brauchen alle Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h sind, eine entsprechende Zulassung. Bei den meisten scheitert es bereits an der nötigen Sicherheitsausstattung gemäß der StVZO – sprich Rücklichter, Schutzbleche, Klingel und Reflektoren. Sollten Sie dennoch damit auf der Straße fahren, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für Schäden bei Unfällen. Das gilt auch für den Gehweg, denn auch er ist Teil des öffentlichen Straßenverkehrs.

Typische Mängel an Motorrädern

Darauf schauen Prüforganisationen

Verschleißbedingte Mängel wie beispielsweise defekte Bremsbeläge, ausgeschlagene Lager oder verschlissene Kettenräder stehen nicht unbedingt im Vordergrund. Die Prüforganisationen achten auf Mängel, die durch Unwissenheit bei Wartung und Umbauarbeiten praktisch ins Motorrad eingebaut werden.

Minderwertige Bremsbeläge

Da Prüfer Motorräder im Rahmen der Hauptuntersuchung auch Probe fahren müssen, haben sie ein Gefühl, welcher Fahrzeugtyp wie bremst. Es fällt daher sehr schnell auf, wenn sich ein Fahrzeug bei der Bremsprobe ungewohnt verhält. Ursache hierfür sind oft, vom normalen Verschleiß einmal abgesehen, Bremsbeläge aus dem Zubehörhandel. Manche werden ohne KBA-Nummer und daher sehr günstig verkauft, haben aber oft die vorgeschriebenen Tests nicht durchlaufen oder nicht bestanden. Das Benutzen derartiger Bremsbeläge kann bis zum Totalausfall der Bremsanlage führen. Natürlich sind nicht alle Bremsbeläge aus dem Zubehörhandel minderwertig: Aber ein Laie kann gute Ware kaum von Murks unterscheiden.

Lichtanlage: Blinker und Scheinwerfer

Seit einiger Zeit ist der Trend zu Miniblinkern und Zusatzscheinwerfern zu beobachten. Dabei sollte immer geprüft werden, ob in den Gläsern das EG-Prüfzeichen (ein E, gefolgt von einer Ziffer zwischen 1 und 16 und einer zusätzlichen Zahlenkolonne) vorhanden ist: Dieses EG-Prüfzeichen dokumentiert, dass Blinker oder Scheinwerfer typgeprüft sind und daher die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Alle lichttechnischen Einrichtungen mit Typprüfung dürfen am Fahrzeug ohne zusätzliche Anbauabnahme montiert werden. Der Anbau muss allerdings den gesetzlichen Bestimmungen (StVZO bzw. EG-Vorschriften) entsprechen. Wer sein Fahrzeug gerne lichttechnisch umgestalten möchte, sollte sich die entsprechenden Passagen in den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO und der EG-Verordnungen gründlich durchlesen.

Reifengröße, -bauart und Profiltiefe

Motorradreifen sind in ihrer Gesamtheit als das Sicherheitsinstrument Nummer eins des Motorrades zu betrachten. Neben dem, was der Fachmann als Grip bezeichnet, haben Motorradreifen auch andere Aufgaben zu erfüllen. Reifen werden von den Konstrukteuren im Federmassesystem Motorrad ganz bewusst als Dämpfungsglied eingesetzt. Damit sind sie entscheidend dafür verantwortlich, wie komfortabel ein Cruiser oder wie hart ein Supersportler reagiert. Wichtig ist deshalb, dass die in der Zulassungsbescheinigung vorgeschriebene Reifengröße und vor allen auch die festgeschriebene Reifen-Bauart tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Über die Bedeutung der Buchstabenkürzel und Zahlenschlüssel der Reifen informieren entsprechende Broschüren beim Reifenhändler, die Internetseiten der Marken oder hier.

Weil nicht jeder Motorradfahrer mit einem Profiltiefenmesser ausgerüstet ist, haben die Reifenhersteller den sogenannten TWI (Kürzel fürs englische Wort Tread Ware Indicator) eingeführt. Dieser besteht aus einer im Profilgrund einvulkanisierten Erhöhung und soll eigentlich 1,6 mm betragen. Hat der Reifen Profiltiefen von 1,6 oder weniger, bildet der TWI eine Ebene mit dem Profilblock: Es sieht aus, als ob die Profilrille unterbrochen wäre.

Manche Reifenhersteller schreiben auf die Seitenwände ihrer Produkte explizit TWI: Von hier aus eine Verlängerung auf das Profil des Reifens gedacht und die Markierung ist gefunden. Andere Reifenhersteller benutzen ein Dreiecksymbol oder wie Michelin das berühmte Michelin-Männchen.

Die BMW Motorrad Days in Garmisch-Partenkirchen vom 6. – 8. Juli 2018

Action & Shows. Bei hochsommerlichen Temperaturen geht es auf der Event-Area wieder spektakulär zu: Die BMW Motorrad Days bieten auch dieses Jahr eindrucksvolle Stunt Shows mit Stunt Fahrer Mattie Griffin und ohrenbetäubende Drift Shows mit Ritzman Motorsport. Im Original Motodrom können sich die Besucher wieder auf atemberaubende Steilwand Shows freuen.

Mitmachen & Ausprobieren. Die BMW Motorrad Days bieten zahlreiche Möglichkeiten auch selbst aktiv zu werden. Das eigene Talent im Enduro Park unter Beweis stellen oder neue Bikes, sogar auch ohne Führerschein, testen. Besuchern werden zudem Panorama Touren über die schönsten Strecken rund um Garmisch-Partenkirchen angeboten. Das Wochenende hält außerdem rund um die Uhr großen Spaß für die jüngeren Besucher im Kids Parcours sowie im Kinderland bereit.
Schauen & Schlendern.  Rund 100 Aussteller lassen das Herz eines jeden Motorradfahrers höher schlagen. Die Vielfalt der Aussteller ist groß und zeigt exklusive Produkte aus den Themen Motorrad, Zubehör, Reisen, Lifestyle und vieles mehr. Im BMW Motorrad Cinema in der US Lodge können Besucher Weltreisenden und Motorrad-Legenden wie Michael Martin lauschen und sich von deren spannenden Erlebnissen inspirieren lassen.
Den Abend ausklingen lassen. Auch in diesem Jahr ist für tolle Unterhaltung am Abend gesorgt. Wer also am Ende des Tages noch Lust hat das Tanzbein zu schwingen, kann sich von der Stimmung im Party-Zelt mitreißen lassen und zu den Liedern von den Bogus Brother und Gerry & Gary mitsingen.

Autobreiten in der Baustelle

Autos werden immer breiter. 70 Prozent aller neu zugelassenen Fahrzeuge sind heute breiter als zwei Meter. Zu breit für viele Baustellenspuren. Wo findet man die Autobreite im Fahrzeugschein und wie verhält man sich in der Baustelle. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Moderne Autos brauchen Platz – in vielen Baustellen sind die Spuren für die immer breiter werdenden Fahrzeug zu eng.
Hier finden Sie die Autobreite ohne Außenspiegel.

Autos werden immer breiter. Ein Blick ins Jahr 1978 zeigt, dass Autos der Kompaktklasse (etwa der VW Golf) damals im Durchschnitt 1,59 Meter breit waren. Heute haben Fahrzeuge der gleichen Klasse etwa 20 Zentimeter auf 1,78 Meter zugelegt. Diese Maße spiegeln allerdings noch nicht die tatsächliche Breite der Autos wieder, da sie die Außenspiegel nicht miteinbeziehen. Rechnet man diese dazu, sind viele Autos heute breiter als 2 Meter.

Tatsächliche Autobreite steht nicht in den Papieren

Wer wissen will, wie breit sein Fahrzeug wirklich ist, dem hilft der Blick in die Fahrzeugpapiere nur bedingt weiter. Denn hier steht lediglich der Wert ohne Außenspiegel. Autofahrer sollten sich aber über die tatsächliche Breite ihres Fahrzeugs informieren und ggf. selbst nachmessen.

Aufstellung von Fahrzeugbreiten

Autobreiten spielen in Baustellen eine wichtige Rolle

Autobahnbaustellen: breite Autos – schmale Spuren

Vor allem beim Fahren in Autobahnbaustellen ist es sehr wichtig, die Breite des Fahrzeugs zu kennen. Denn in vielen Baustellen auf Deutschlands Autobahnen sind die verengten Spuren, vor allem auf der linken Seite, oft nur für Pkw bis maximal zwei Meter Breite zugelassen. Seit Jahren sind aber rund 70 Prozent der neu zugelassenen Pkw mit Außenspiegeln breiter als zwei Meter. Bereits Fahrzeuge der Kompaktklasse (wie etwa ein VW Golf) dürfen heute die engen Spuren nicht mehr befahren. Die Folge: Auf vielen Baustellenspuren dürfen nur noch Kleinwagen und Motorräder links unterwegs sein.

Eine Verengung der Fahrspur in Baustellen auf dieses Maß ist nicht mehr zeitgemäß. Breitere Behelfsfahrstreifen, die eine tatsächliche Fahrzeugbreite bis 2,1 Meter zulassen, sind daher notwendig. Viel Platz haben Autofahrer aber auch dann nicht. Wer seine Nerven schonen will, sollte sich deshalb rechts halten. Das kostet kaum Zeit: In einer fünf Kilometer langen Baustelle bringen 10 km/h mehr gerade einmal 25 Sekunden Zeitgewinn.

So kommen Sie sicher durch die Baustelle

Die zweithäufigste Unfallursache in Baustellen ist die Kollision nebeneinander fahrender Fahrzeuge. Um diese Unfallgefahr zu minimieren, empfehlen wir in Baustellen versetzt zu fahren und unnötige Überholmanöver zu vermeiden. Auch hierbei gilt: Das versetzte Fahren ist nur dann sinnvoll, wenn der linke Fahrstreifen von einer ausreichenden Anzahl von Fahrzeugen benutzt werden darf.

Staus vor Baustellen lassen sich dadurch vermeiden, dass die Zahl der Fahrstreifen auch in der Baustelle beibehalten wird. Fällt eine Spur weg, muss man sich im Reißverschlussverfahren einfädeln. Dabei gilt: so weit wie möglich bis zum Hindernis fahren und erst dann einfädeln. Das Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens kann mit 20 Euro Bußgeld geahndet werden. Außerdem sollten Autofahrer in Baustellen besonders aufmerksam fahren und ausreichend Abstand zum Vordermann halten.

Rückruf Suzuki GSX-R125/S125

Rahmen kann brechen

Die Schrauben zur Motorbefestigung können sich lösen und in letzter Konsequenz kann der Rahmen des Motorrads brechen und zu erheblichem Unfallrisiko führen. Der Hersteller ruft daher das Produkt zurück, stellt jedoch auch auf Nachfrage keine weiteren Informationen bereit. Die Aktion ist für den Kunden kostenlos.
Dauer: Keine Angabe

10. Biker4Kids Motorradkorso am 9. Juni 2018, zu Gunsten des „ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienstes“ und des „Verein der Freunde und Unterstützer der Kinderhospizarbeit Düsseldorf e.V.“!

10. Biker4Kids Motorradkorso am 9. Juni 2018, zu Gunsten des „ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienstes“ und des „Verein der Freunde und Unterstützer der Kinderhospizarbeit Düsseldorf e.V.“!

Auch in diesem Jahr ist unser Jubiläums-Korso auf der deutschlandweit bekannten Automeile auf dem Höherweg in Düsseldorf zu Gast. Wie gewohnt gibt es ein buntes Rahmenprogramm, dieses Mal sogar mit 3 Life-Bands, Händlermeile, Stuntshow, Tombola und vieles mehr. Zahlreiche namhafte Motorradmarken werden vertreten sein. Natürlich gibt es auch wieder das große Bikerfrühstück ab 9 Uhr, ausgerichtet vom Honda-Center Düsseldorf und um 10 Uhr den Biker Gottesdienst unter der Leitung von Motorradpfarrer Olaf Schaper.

Gegen 13:30 Uhr heißt es dann wieder: Ladies and Gentlemen, Start Your Engines!

Wie immer wird der Korso auf den Oberkasseler Rheinwiesen eine Pause einlegen. Zeit zum Entspannen vor der tollen Kulisse der Düsseldorfer Altstadt.

Nach Rückkehr der Teilnehmer findet dann unter Anderem die Verlosung der Tombola-Hauptpreise statt und unsere  Verpflegungscrew wird ihr Bestes geben, um auch die hungrigsten Bikerrinnen und Biker satt zu bekommen. Wir freuen uns auf euch und hoffen auf tolles Wetter und ein super Spendenergebnis!

In diesem Sinne, linke Hand zum Gruß!

Mehr Informationen hier

Motorsportfestival 2018: Rock und wilder Motorsport für Werner-Fans

Vom 30.08. bis zum 02.09.2018 lässt es ganz Hartenholm ordentlich kesseln. Bei Europas größtem Motorsportfestival fordert Werner-Erfinder Rötger „Brösel“ Feldmann seinen ewigen Widersacher erneut zum Duell: Kneipenwirt Holger „Holgi“ Henze. Am Originalschauplatz seiner größten Schmach soll der legendäre Red Porsche Killer, ein fast drei Meter langes Motorrad mit vier hintereinander eingebauten Motoren, vor tausenden Zuschauern nach 30 Jahren nun endlich seinem Namen gerecht werden und Holgis 68er Porsche 911 abledern.

An vier Tagen können mehr als 70 000 Besucher in Hartenholm (Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein) mehr als 50 Bands auf drei Bühnen erleben. Dazu gibt es Motorsport vom Feinsten und ein beinhartes Rahmenprogramm für alle, die wissen, wo die Wurst wächst. Ein Garant für legendäre Festival-Erlebnisse ist der Veranstalter ICS, dessen „Wacken Open Air“ als eines der größten Heavy-Metal-Festivals der Welt nur rund eine Stunde von Hartenholm entfernt stattfindet.

In Hartenholm sind dabei Niedeckens BAP, Fury In The Slaughterhouse und Santiano, ebenso Roger Chapman, Torfrock („Beinhart“), Otto und die Friesenjungs, Flogging Molly, Hardrock-Queen Doro Pesch, die dänische Rockband D-A-D, Daniel Wirtz und viele andere.

Der Motorsport kommt in seiner unterhaltsamsten Art nach Hartenholm.
Moto Cross: Über 500 Teilnehmer in 17 unterschiedlichen Klassen (Moto Cross-Maschinen, Classic Motorräder, Quad, Seitenwagen usw.)
Drag Race: Beschleunigungsrennen über eine Achtelmeile (201,17 Meter) in verschiedenen Klassen – von Amateur bis Profi – mit rund 250 Teilnehmern
Farm-Pulling: In drei Klassen wird ein unkooperativer


Bremswagen von fast 80 Teams mit schierer Power über die Strecke gezogen.
Unicycle Drag Race: halbe Motorräder mit Kufen statt Vorderrad, die in fünf Klassen eine Strecke von 100 Fuß (30,48 Meter) auf dem Hinterrad zurücklegen. International und hochkarätig mit dem amtierenden Weltmeister besetzt.
Stockcar: auf dem 400 Meter Rundkurs – eine spektakuläre Action- und Materialschlacht in 6 Klassen mit mehr als 50 Teams
Autocross: auf dem 400 Meter Rundkurs in drei Klassen und ca. 40 Teams. Hochkarätig mit dem achtmaligen Europameister besetzt.
Mofa Cup: 80 Teams in zwei Klassen zeigen, was die kleinen Kult-Maschinen draufhaben.
Rasentrecker-Rennen: spektakuläre Drifts und Sprünge in fünf Klassen und ca. 80 Teilnehmer

Bei der Unterbringung haben die Besucher des Werner Rennen 2018 die Wahl: das Breite Masse Camp: Musikliebhaber für Partywütige und Comic-Fans, das Gas-Wasser-Scheiße-Camp als Treffpunkt für die vereinigte Handwerkerschaft, das Schüssel-Camp für Biker und Maschinenfreunde und das Biotop mit Campen und Feiern für die ganze Familie, garantiert umweltverträglich und etwas ruhiger als beim Rest. Und dann sind da noch das Holgi-Fan-Camp für Freunde roter Sportwagen, Kunst- und Kulturliebhaber sowie der Nobelacker mit Stromanschluss für alle, die sich ein bisschen mehr Luxus gönnen möchten.

Beim Werner-Rennen 2018 kann jedermann Gummi geben, zum Beispiel beim Drag Race. Anmeldung für alle (Renn-)Kategorien: www.werner-rennen.de/motorsport/rennanmeldung/. Der Vorverkauf erfolgt auch über www.werner-rennen.de

Motorradkauf: Inzahlungsnahme-Prämie bei Aprilia und Moto Guzzi

Beim Motorradkauf sparen: Derzeit gibt es bei Aprilia und Moto Guzzi Prämien bei Inzahlungnahme des bisherigen Motorrads. Wer sich für eine neue Aprilia Shiver 900 oder Dorsoduro 900 entscheidet, bekommt zusätzlich zum Preis für die Gebrauchtmaschien 600 Euro gutgeschrieben.

Bei Moto Guzzi beträgt der Bonus 500 Euro beim Motorradkauf einer V7 III, V9 Bobber oder V9 Roamer.