Pferde im Straßenverkehr

Oft wissen Autofahrer nicht, wie sie sich bei Reitern auf der Straße verhalten sollen. Diese sollten aber auch selbst einige Regeln beachten. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O im Straßenverkehr. Noch wichtiger wird dieser Grundsatz, wenn das Verkehrsmittel selbst ein Lebewesen ist.

Um am Straßenverkehr teilzunehmen, müssen die Reiter das Pferd beherrschen können.

Viele Autofahrer wissen nicht um die Eigenschaften von Pferden. Als Fluchttiere reagieren sie auf unbekannte laute Geräusche und schnelle Bewegungen oft schreckhaft. Deshalb ist es nicht nur wichtig, dass Reiter ihre Tiere an die Straßensituation gewöhnen. Auch Autofahrer sollten ihr Verhalten anpassen, wenn sie Pferden begegnen.

Wer ein Pferd überholt, muss einen seitlichen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern halten. Wann wieder eingeschert werden darf, ist rechtlich nicht genau definiert. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass der Abstand zwischen Auto und Pferd ausreichend ist. Außerdem sollten rasante Beschleunigungs- oder Bremsmanöver mit quietschenden Reifen oder aufheulendem Motor vermieden werden. Der Einsatz der Hupe ist zwar nach Straßenverkehrsordnung (StVO) in bestimmten Gefahrensituationen prinzipiell zulässig, sollte aber vor dem Hintergrund, dass sich ein Pferd erschrecken könnte, nur in absoluten Notfällen angewandt werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die Geschwindigkeit anzupassen und besonders vorausschauend zu fahren. Dies gilt auch für den Gegenverkehr.

Pferde gelten als Fahrzeuge

Reiter unterliegen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) den Regelungen für den Fahrverkehr. Deshalb müssen sie den rechten Fahrbahnrand auf der rechten Straßenseite benutzen bzw. den durch eine weiße Linie (Zeichen 295) abgegrenzten Straßenraum, wenn dieser ausreichend groß ist. § 28 gibt an, dass Tiere, die den Verkehr gefährden können, nicht auf die Straße dürfen. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können. Was das konkret heißt, wird gesetzlich nicht definiert.

Die Vereinigung der Freizeitreiter e.V. (VFD) sagt dazu, dass der Reiter körperlich und geistig in der Lage sein muss, das Pferd zu beherrschen. Er muss also ausreichend Erfahrung, Geschicklichkeit und Kraft besitzen, um das Pferd beherrschen zu können. Eine allgemeine Prüfung, vergleichbar mit der Führerscheinprüfung, gibt es im Reitsport nicht. Als Nachweis, ob jemand geeignet ist, könnten aber die Reit- und Fahrabzeichen der VFD und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) dienen.

Reiter müssen die gleichen Vorschriften einhalten wie andere Fahrzeugführer. Dies betrifft nicht nur das Rechtsfahrgebot oder die Verkehrszeichen, sondern z. B. auch

  • die allgemeine Vorfahrtsregel „rechts vor links“
  • das Gebot der gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahme
  • das Halten an einer roten Ampel

Reiter müssen von Weitem sichtbar sein

Reiter können dazu beitragen, die Sicherheit für sich selbst, ihr Tier und andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Laut StVO müssen sie bei Dunkelheit und Dämmerung ausreichend beleuchtet sein. Dazu müssen sie sich vorne mit einem gut sichtbaren weißen Licht und hinten mit einem roten Licht ausrüsten. Beim Reiten im Verband nach § 27 StVO unter einheitliche Führung ist eine Beleuchtung nicht für alle Pferde vorgeschrieben, sondern nur für das vordere und das hintere Ende des Verbands.

Darüber hinaus empfiehlt die FN Reitern, immer dafür zu sorgen, schon von Weitem gut sichtbar zu sein. Zum Beispiel mit reflektierenden Westen und Leuchtbändern für Reiter beziehungsweise Decken und Leuchtgamaschen für Pferde. Generell sollten Reiter sich und ihr Pferd mit der nötigen Ausrüstung ausstatten, damit sie es bestmöglich unter Kontrolle halten können.

Diese Verkehrszeichen müssen Reiter und Autofahrer kennen

Verkehrsschild Nr. 238 (Reitweg): Nur Reiter sind auf diesem Weg erlaubt. Sehen Sie dieses Schild, haben Sie als Reiter eine Reitwegbenutzungspflicht. Sie dürfen in diesem Fall nicht auf der Fahrbahn reiten oder Ihr Pferd dort führen, sondern müssen den gekennzeichneten Reitweg nutzen. Das Schild kann unter Umständen mit Zusatzzeichen versehen sein, die die Benutzung des Reitweges auch für andere Verkehrsteilnehmer zulässt. In diesem Fall haben sämtliche Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit dem Reitverkehr anzupassen und auf diesen Rücksicht zu nehmen.

Verkehrsschild Nr. 257-51 (Verbot für Reiter): Hier sind das Reiten und das Führen eines Pferdes verboten.

Verkehrsschild Nr. 250 (Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art): Die StVO macht hier jedoch eine explizite Ausnahme für Reiter. Sehen Sie also ein solches Schild, müssen Sie sich nicht an das Durchfahrtsverbot halten, solange Sie mit Ihrem Pferd unterwegs sind. Fahrer von Kutschen sind allerdings betroffen!

Verkehrsschild Nr. 101-13 bzw. -23 (Reiter): Dieses Schild warnt die übrigen Verkehrsteilnehmer vor Reitern. Man findet es häufig auf Zufahrtsstraßen vor Pferdehöfen.

Was Verkehrsteilnehmer sonst noch wissen müssen

  • Reiter kann man auch innerhalb geschlossener Ortschaften antreffen, nicht nur auf Landstraßen. Es gelten dieselben Regeln (Ampel, Vorfahrt, Handzeichen beim Abbiegen wie beim Fahrrad etc).
  • Auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Fuß-, Wander- und Radwegen ist Reiten tabu.
  • Sind mehrere Reiter unterwegs, dürfen diese nicht nebeneinander reiten (Ausnahme: Reiten im geschlossenen Verband nach § 27 StVO), sondern müssen mit ausreichendem Abstand hintereinander reiten.
  • Reiter begegnen Fußgängern, Radfahrern, anderen Reitern und Kraftfahrzeugen immer nur im Schritt.
  • An stark bevölkerten bzw. unbekannten Wegen, über unübersichtliche Kuppen und in Kurven gilt es, Schritt zu reiten, es könnten sich Fußgänger oder Radfahrer dahinter befinden.
  • Pferdeäpfel auf der Straße sollten unbedingt entfernt werden, weil diese die Unfallgefahr durch Verschmutzung der Fahrbahn erhöhen. Bei Missachtung droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
  • Reiter sind gesetzlich nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Zum eigenen Schutz ist dieser aber dringend empfohlen!

Wussten Sie, dass auch Pferde Nummernschilder brauchen?

In manchen Landkreisen diverser Bundesländer wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen benötigen Reiter im Gelände eine Reitplakette (Kennzeichnungspflicht). Dieses Reitkennzeichen ist gut sichtbar am Pferd (Zaumzeug, Hals oder Sattel) anzubringen. Die Reitplakette beantragt man in der Regel beim Kreisverwaltungsreferat, dem Landratsamt oder anderen zuständigen Behörden. Die Kosten unterscheiden sich je nach Bundesland.

Kutschen im Straßenverkehr

Auch Kutschen unterliegen den Regeln der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Für das Gespannfahren empfiehlt die Deutsche Reiterliche Vereinigung einen Kutschenführerschein oder ein Fahrabzeichen.

Informationen zum Kutschenführerschein

Tipps zum Fahren mit Anhänger

Motorradrückruf: Honda ruft CRF 250 L und CB 300 R zurück

Hersteller Honda ruft weltweit rund 21.000 Motorräder mit kleinerem Hubraum der Modelljahre 2017 und 2018 zurück, die zwischen Juni und Dezember vergangenen Jahres produziert worden sind.

Bei den Modellen CRF 250 L und RL sowie CB 300 R kann es zu Schäden an einem Getriebezahnrad kommen.

In Deutschland sind 190 Maschinen betroffen.

EU-weit handelt es sich um 1716 Fahrzeuge.

Bei einem etwas sechsstündigen Werkstattaufenthalt wird das Problem mit einem Austausch der Getriebehauptwelle behoben.
Zu Unfällen soll es in Folge des Defekts bislang nicht gekommen sein.

BMW R 1250 RS steht für pure Fahrfreude

_2JK9306.jpg

BMW pflegt seine Boxer-Baureihe sehr bewusst und intensiv: Zum Tourer RT und Roadster R gesellt sich nun als drittes Alternativ-Modell der beiden GS-Versionen der Sporttourer RS. Die fünfte Schwester der Boxer-Familie überzeugt sowohl mit ihrem starken Motor als auch mit ihrer neuen Halbschale samt aktueller LED-Beleuchtung.

BMW Motorrad lebt – gut – von seiner Boxer-GS: Rund ein Drittel aller in Berlin produzierten Motorräder sind vom Typ R 1250 GS und R 1250 GS Adventure. Alle anderen Modelle, selbst wenn sie den fantastischen neuen Boxermotor aufweisen, spielen zwangsläufig eine Nebenrolle. Sich dessen bewusst, komplettiert BMW nun seine Boxer-Baureihe mit dem Sporttourer R 1250 RS – der neue ShiftCam-Schaltnockenboxermotor hält auch in diese Maschine Einzug

Die RS demonstriert auf der Autobahn eindrucksvoll, dass sie auch mit Koffern sauber Vollgas läuft – gemeint sind gut 230 km/h. Auf Landstraßen samt Großglockner Hochalpenstraße, Jaufenpass und Timmelsjoch zeigte sie ein sehr ausgewogenes Fahrwerk mit guter Handlichkeit und fantastischen Bremsen. Zwar sind Sporttourer seit dem Aufkommen der Sports Adventure Bikes – BMW S 1000 XR, Kawasaki Versys 1000, Ducati Multistrada und anderen – eine tendenziell rare Spezies geworden, Fans gibt es zum Glück nach wie vor. Sie sind das klassische Sportsbike, mit dem man sich nicht nur im Kreis drehen, sondern samt Sozia auch mal in den Urlaub fahren kann.

Schlusslicht beim Generationswechsel

Dass die neue RS erst mit solch deutlicher Verzögerung ihr Debut gibt, liegt daran, dass sie im Zuge des Updates von der R 1200 RS zur R 1250 RS tiefgreifender modifiziert worden ist als ihre drei Schwestern: Die bekamen nämlich allesamt nur den neuen ShiftCam-Motor mit 84 Kubikzentimetern Hubraumplus sowie im Falle von GS und R auch den Vollfarbbildschirm im Cockpit. Doch alles andere blieb unverändert, von ein wenig Elektronik mal abgesehen.

_MJ_07072019_2747.jpg

Beides, Verkleidung wie Scheinwerfer, lassen die RS in neuem Schick erstrahlen.

Bei der RS ist das anders: Der obere Teil ihrer Verkleidung wurde neu geschneidert und zudem wurde die Scheinwerferanlage von Halogen auf LED umgestellt. Beides, Verkleidung wie Scheinwerfer, lassen die RS in neuem Schick erstrahlen. Wer sich das aufpreispflichtige Tagfahrlicht gönnt, fährt zudem eine markante Optik spazieren, die Vorbildcharakter für andere Modelle der Bayern haben könnte: Schmal, langgestreckt und bogenförmig, charakteristisch und elegant zugleich.

Feines Dahingleiten und Stabilität

Teil der Verkleidung ist der einhändig in zwei Stufen arretierbare, transparente Windschild. Er macht seine Sache gut, nimmt einigen Winddruck vom Oberkörper und neigt glücklicherweise nicht dazu, dem Fahrer permanent ins Ohr zu brüllen. Weil die Aerodynamik in München ganz offensichtlich sauber erarbeitet worden ist, fährt die RS auch bei sehr hoher Geschwindigkeit trotz beladener Koffer absolut stabil geradeaus. Da gibt’s kein Rucken und Zucken, auch nicht in Kurven oder beim Überfahren von Brückenfugen. Dass die RS so fein dahingleitet, liegt nicht zuletzt an der gegenüber der R geringfügig, aber offensichtlich wirksam geänderten Fahrwerksgeometrie: Die im Vergleich zur R minimal flacher montierte Gabel und der deshalb veränderte Nachlauf des Vorderrads verschieben den Fokus von der Agilität zur Stabilität.

_MJ_04072019_2523.jpg

Die BMW ShiftCam Technologie bietet mehr Drehmoment.

In punkto Bremsen (radiale Vierkolben-Brembos), Federung, Dämpfung erscheinen R und RS als eineiige Zwillinge. Größer ist die Differenz bei der Positionierung des Fahrers: Sitzt man auf der R ziemlich aufrecht, zwingt der tiefer montierte und etwas schmalere Lenker der RS in eine sportlichere, aktivere Sitzposition. Wer mag, kann aber als Extra den breiteren Lenker der R montieren lassen – „Gelassenheits-Lenkstange“ nannte ein Kollege diese Art Feintuning. Bei der Sitzmöblierung hält BMW eine breite Auswahl bereit: Der in 82 Zentimetern Höhe montierte Seriensitz wird Fahrern jenseits der 1,80 wegen des daraus resultierenden engen Kniewinkels oftmals zu unbequem sein.

Gesteigertes Leistungsvermögen

Herz- und Glanzstück der BMW R 1250 RS ist ihr Hammer-Motor. Das Hubraumplus in Verbindung mit der clever aufgesetzten variablen Ventilsteuerung befeuern die RS in einer Art und Weise, dass wohl jedem Fahrer ein Dauergrinsen ins Gesicht betoniert wird. Ortsdurchschleichungen im größten Gang gelingen genauso anstandslos wie Kehrendurchfahrten im dritten Gang statt dem eigentlich angebrachten zweiten. Aber auch jenseits von 6.000 Touren zeigt der neue Motor ungekannte Qualitäten: Zwar stößt man wegen des überreichlich vorhandenen Drehmoments nur selten in diesen Bereich vor, aber Spaß macht es doch, denn so frei wie dieser Boxer drehte noch kein anderer BMW-Serien-Flattwin bis an den Begrenzer – immerhin 9.000 U/min.

43155_5d49750c0f927.jpg

Die symmetrische Anordnung der Doppelscheinwerfer verleiht der R 1250 RS einen ausgewogenen Look.

Weil man, insbesondere in den Alpen, zumeist mehr aus den Kurven herausfeuert und den Bumms von unten raus genießt, ergeben sich beeindruckend niedrige Verbrauchswerte. Darauf weist schon der WMTC-Normwert von 4,75 Litern für 100 Kilometer hin. Der bei BMW üblicherweise sehr korrekt anzeigende Bordcomputer wies am Ende der 700 meist recht zügig gefahrenen Alpenkilometer einen Wert von 4,8 Liter/100 km aus. Zurückhaltender gefahrene Streckenabschnitte absolvierten wir gar mit einer 3 vor dem Komma.

Fazit

Glück braucht es bei der Bestückung einer neu gekauften RS mit dem Reifentyp: Während der Metzeler Roadtec Z8 seine Sache rundum gut macht, fühlte sich der ebenfalls gefahrene Michelin Pilot Road 4 nervös-kippelig an und legte ein indifferentes Kurvenverhalten an den Tag. Es ist verwunderlich, dass BMW zwei so unterschiedliche Reifen verwendet.

Abgesehen davon kann man an der BMW R 1250 RS – 14.500 Euro – so gut wie nichts ernsthaft kritisieren. Die auch für sie gültige Aufpreispolitik des Hauses ist bekannt und stört den einen mehr, den anderen weniger. Jedenfalls kann man mit ihrer Hilfe seine RS exakt so konfigurieren, dass sie in allen Details bestens passt.

Quelle: n-tv

Aktuelles, Veranstaltungen und ein paar Termine

Aktuelles & Veranstaltungen

Hier finden Sie Termine verschiedener Veranstaltungen, bei denen sich alles ums Thema Motorrad dreht.

Bikertreffen

Motorradfahrer-Treffen

Motorradfahrer sind bekanntlich gesellige Menschen und freuen sich auf Treffen mit ihresgleichen. Ausgewählte Motorradtreffen stellen wir Ihnen hier vor.

Glemseck 101 

30. August bis 1. September 2019 Leonberg/Stuttgart
Der Veranstalter verspricht, dass Glemseck 101 auch in seiner 14. Runde »Das europäische Motorrad-Festival« und der »Place to Be« sein wird – ein Happening der besten und wildesten Bikes, Charaktere und Marken der gesamten Motorradszene. Es werden drei Tage und zwei heiße Nächte mit lautem, kräftigem Sound und legendären 1/8 Meilen Rennen. Es ist das größtes Treffen der Cafe-Racer/Umbau Szene.

Weitere Infos unter www.glemseck101.de *

European Bike Week
Jedes Jahr im September schlägt das Herz von Kärnten im Takt des V-Twins. Dann schwärmen mehr als 70.000 Motorräder vom Ausgangspunkt Faaker See durch die Region, die mit alpiner Natur, erstklassigen Motorradstrecken und einer zünftigen Harley Party lockt. Im Jahr 2018 waren etwa 120.000 Besucher vor Ort. Vom 3. bis 8. September 2019 sind wieder Top Bands und jede Menge Unterhaltung angesagt.

Weitere Infos unter www.europeanbikeweek.com *

Motorradmessen

Termine ausgewählter Motorradmessen

 Termine Veranstaltungsort
 11.-13. Oktober 2019 Veterama
Mannheim Maimarktgelände
30. September – 4. Oktober 2020 INTERMOT Köln; Internationale Motorrad-, Roller- und E-Bike Messe
Koelnmesse

Motorrad Grand Prix

Termine 2019

Termine Veranstaltungsort
10. März Katar – Losail
31. März Argentinien – Termas de Rio Hondo
14. April Amerika – Austin
5. Mai Spanien – Jerez
19. Mai Frankreich – Le Mans
2. Juni Italien – Mugello
16. Juni Katalonien – Barcelona
30. Juni Niederlande – Assen
7. Juli Deutschland –  Sachsenring
4. August Tschechien – Brünn
11. August Österreich – Red Bull Ring
25. August Großbritannien – Silverstone
15. September San Marino – Misano
22. September Aragon – Alcaniz
6. Oktober Thailand – Buriram
20. Oktober Japan – Motegi
27. Oktober Australien – Phillip Island
3. November Malaysia – Sepang
17. November Valencia – Valencia

Alle Angaben ohne Gewähr

* Ihr  gelangt zu einer externen Seite, für deren Inhalte der Seitenbetreiber verantwortlich ist.

Motorradfahren bei Hitze

Motorradfahrer sollten auch bei Touren im Sommer immer die volle Schutzkleidung tragen. Spezielle Helme und ausreichend Flüssigkeit helfen dabei, einen kühlen Kopf zu bewahren. Unsere Tipps für Motorradfahren bei Hitze.

So nicht! Jeans und T-Shirt sind auf dem Motorrad tabu – auch bei großer Hitze.

Auch wenn es schwer fällt: Motorradfahrer sollten auch bei kleineren Touren nicht mit Jeans und T-Shirt auf ein Bike steigen. Wer wegen hoher Temperaturen auf die volle Schutzkleidung verzichtet, riskiert schon bei kleineren Unfällen schwere Schürfwunden und Knochenbrüche.

Die richtige Motorrad-Kleidung bei Hitze

  • Wer es bei großer Hitze in der schweren Lederkleidung nicht aushält, sollte spezielle Sommer-Kleidung mit Protektoren tragen, die Stabilität und einen gewissen Schutz bietet. Leichte Funktionswäsche als Unterbekleidung sorgt für einen höheren Tragekomfort. Schützende Handschuhe und stabile Stiefel sind ebenfalls Pflicht.
  • Wer einen luftdurchströmten Integralhelm besitzt, behält auch bei hohen Temperaturen einen kühlen Kopf. Als Alternative gibt es spezielle Jet-Helme für den Sommer.
  • Die richtige Tourenplanung ist an heißen Tagen besonders wichtig: Langstreckenausflüge sollten vermieden werden, generell fährt es sich in den Morgenstunden oder abends angenehmer.
  • Genügend Pausen einlegen, am besten alle ein bis zwei Stunden. In dieser Zeit einen Teil der Schutzkleidung ablegen, damit sich der Körper abkühlen kann.

Keine langen Touren

Die richtige Tourenplanung ist an heißen Tagen besonders wichtig. Mammuttouren sollten dann vermieden werden. Generell ist es angenehmer, in den Morgenstunden oder am Abend zu fahren. Außerdem sollten genügend Pausen eingelegt werden, am besten alle ein bis zwei Stunden. Dann ist es ratsam, zumindest einen Teil der Schutzkleidung abzulegen, damit der Körper sich abkühlen kann.

Während der Mittagshitze sollten Sie das Motorrad für längere Zeit abstellen. In den Pausen ist es wichtig, ausreichend Mineralwasser zu sich zu nehmen, auf gar keinen Fall alkoholische Getränke. Besonders reichhaltige Mahlzeiten sind nicht zu empfehlen, besser sind Obst oder Müsliriegel.

Überhitzung des Motorrads

Die Maschine selbst muss nicht auf die Hitze vorbereitet werden. Probleme kann es nur bei luftgekühlten Motorrädern geben. Wenn Sie im Stau stehen oder längere Standzeiten haben, sollten Sie deshalb den Motor ausschalten, sonst droht Überhitzung.

Hitzeschäden auf Autobahnen

„Blow Up“ heißt das Phänomen einer aufgeplatzten Fahrbahndecke. Besonders betroffen sind alte Autobahnen aus Beton und dort vor allem Fugen, Nahtstellen und Abschnitte, die schon von Reparaturen geschwächt sind. Sollten also ohne erkennbaren Grund drastische Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten: unbedingt daran halten!

Achtung, Kolonne: Das gilt für Autokorsos

Ein Autokorso mit Hupkonzert gehört bei vielen Hochzeiten und wichtigen Fußballereignissen dazu. Doch muss er angemeldet werden? Wir klären die wichtigsten Fragen beim Fahren in der Kolonne bzw. bei der Begegnung eines Konvois und welche Rechte und Pflichten es gibt.

Verhalten bei einem Konvoi

Rettungsdienste, Polizei oder Militär sind häufig im Konvoi unterwegs. Doch kaum ein Autofahrer weiß, wie er sich bei einer Begegnung verhalten soll. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Woran erkenne ich eine Kolonne? Öffentliche Hilfs- und Rettungsorganisationen halten sich meist an eine Bundeswehr-Vorschrift: Alle Fahrzeuge bis auf das letzte führen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug hingegen trägt eine grüne Flagge, es kann zusätzlich mit gelbem Blinklicht oder einer Warntafel ausgestattet sein. Blaulicht auf den Fahrzeugen darf angeschaltet sein. Polizei-Konvois verzichten meist auf Flaggen, sind aber durch ihr uniformes Aussehen erkennbar.

Welche Rechte hat so ein Verband? Verkehrsrechtlich gilt er als ein Fahrzeug. Ein geschlossener Verband darf also komplett bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug sie noch bei Grün geschafft hat. Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reißverschlussverfahren gilt: Die Kolonne darf stets zusammenbleiben. Das bedeutet auch: Ein Unterbrechen der Kolonne durch „Reinquetschen“ ist nicht erlaubt.

Wie lang darf eine Kolonne sein? Die StVO legt dies nicht fest, schreibt aber vor, „in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei zu lassen“. Rettungs- und Hilfsdienste beispielsweise bilden bei mehr als 15 Fahrzeugen eine weitere eigenständige Kolonne.

Darf ich eine Kolonne überholen? Ja, aber nur „in einem Rutsch“, ohne sie durch Einscheren zu trennen. Das geht fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen.

Was gilt an Ein- oder Ausfahrten von Autobahnen? Auch hier darf man sich streng genommen nicht in eine Kolonne quetschen. „Aber natürlich lassen wir jemanden rein, wenn es sonst eng für ihn wird“, sagt Polizist Wolfgarten. „Gut wär’s, wenn derjenige sich dann nicht kilometerweit bei uns häuslich einrichtet.“

Muss ich einer Kolonne im Stau Platz machen? Nur, wenn es sich um Rettungsfahrzeuge handelt, die mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. In diesem Fall ist idealerweise schon eine Rettungsgasse frei.

Autokorso bei Sportereignissen

Manchmal ist man auch Teil eines Autokorsos, z.B. während einer Fußball-WM. Auch hier gilt es Einiges zu beachten:

Sind Autokorsos eigentlich erlaubt? Streng genommen nein! Laut StVO (§ 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber: Die Polizei drückt während Sportereignissen oder Hochzeiten erfahrungsgemäß beide Augen zu. Deshalb wird zum Beispiel auch das Hupkonzert geduldet, obwohl es gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.

Was geht gar nicht? Auch beim Autokorso ist Alkohol tabu. Ganz wichtig: Steht die Ampel auf Rot, ist unbedingt anzuhalten und auch die Vorfahrtsregelung ist weiterhin zu beachten. Abschnallen während der Fahrt ist verboten. Nur wenn in Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, entfällt die Anschnallpflicht. Posieren auf der Motorhaube eines fahrenden Fahrzeugs ist allerdings so oder so verboten. Aufgrund der Verletzungsgefahr sollten Sie auch auf das Hinauslehnen aus dem Fahrzeug verzichten.

Filmen, fotografieren, posten: Finger weg vom Smartphone – auch im Autokorso mit Schrittgeschwindigkeit! Dabei spielt es keine Rolle, ob telefoniert, fotografiert, gefilmt, gepostet oder geteilt wird. Nicht nur die Benutzung von Handys, sondern auch anderer elektronischer Geräte ist für den Fahrer nur mit Einschränkungen erlaubt. Die Geräte dürfen nicht in die Hand genommen werden. Neu ist, dass auch bei fest eingebauten oder in einer Halterung befestigten Geräten der Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen abgewendet werden darf.

Darf ich auch beim Autofahren Flagge zeigen? Selbstverständlich! Kleine Fähnchen an den Seitenscheiben, Aufkleber am Auto oder gleich den ganzen Wagen in den Nationalfarben lackieren – kein Problem. Alles ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zum Beispiel ist es verboten, eine großformatige Nationalflagge an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten.

Darf ich mit „voller Beflaggung“ auf die Autobahn? Jein. Hier kommt es auf das Tempo an. Bei Fahrten auf der Autobahn muss sichergestellt sein, dass sich Fähnchen nicht lösen und eventuell den nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es bei etwa 90 km/h kritisch. Deswegen rät der ADAC, die Fähnchen sicherheitshalber vor dem Auffahren auf die Autobahn abzunehmen.

Wer haftet im Falle eines Unfalls? Auch bei einem Unfall während eines Autokorsos haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. So haben auch Mitinsassen im Fahrzeug ggf. Ansprüche gegen die Versicherung. Wenn allerdings eine Verletzung durch Mitverschulden (z.B. Verletzung der Anschnallpflicht) entsteht, dann kann dies zu einer Mithaftung führen. Dafür muss jedoch immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden.

Autokorso bei Hochzeiten

Immer wieder machen Hochzeitsgäste auf Autobahnen und in Städten durch lange Pkw-Konvois auf sich aufmerksam. Nicht selten missachten sie dabei Verkehrsregeln und verursachen künstliche Staus, um z.B. Fotos auf Autobahnen zu machen. Auch der Missbrauch von Pyrotechnik sowie Schüsse in die Luft sind zu beobachten. Beides birgt die Gefahr schwerer Unfälle und wird als Straf- und Ordnungswidrigkeit geahndet.

Wie ist die rechtliche Situation? Im öffentlichen Verkehrsraum können Hochzeitskonvois häufig eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Straßenbenutzung darstellen, für die dann eine Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist (§ 29 StVO). Wir raten, bei dieser vorab zu klären, ob eine Genehmigung erteilt wird oder ob diese nicht erforderlich ist. Andernfalls hat ein Verstoß hat ein Bußgeld zur Folge.

Zur Kasse gebeten werden können Festteilnehmer auch, wenn es bei Konvois beispielsweise in Folge von durchdrehenden Reifen zu Fahrbahnschäden kommt. Hier drohen neben einem Bußgeld zusätzliche Kosten für Fahrbahnsanierungen. Im Schadensfall kann grob fahrlässiges Verhalten außerdem zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bei Verstößen, die Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Polizei die Überprüfung des Fahrzeugführers veranlassen. Dadurch droht im Extremfall sogar der Verlust des Führerscheins.

Quelle: ADAC

Helmpflicht auch für Turbanträger

Ein gläubiger Inder, Anhänger der Sikh-Religion, der sich aus religiösen Gründen verpflichtet fühlt einen Turban zu tragen, kann keine Befreiung von der Helmpflicht verlangen.

Helmpflicht auch bei religiös bedingter Kopfbedeckung

Der Kläger beantragte im Juli 2013 bei der Stadt Konstanz die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Helmpflicht beim Motorradfahren. Er begründete das damit, dass er als religiöser Sikh verpflichtet sei einen Turban zu tragen und dieser nicht unter den Helm passt.

Die Stadt Konstanz lehnte den Antrag mit der Begründung ab, eine Ausnahmegenehmigung könne nur aus gesundheitlichen Gründen erteilt werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte der Stadt Konstanz recht gegeben.

Ausnahmegenehmigung aus religiösen Gründen denkbar

Die Behörde hatte zwar verkannt, dass eine Ausnahme auch aus religiösen Gründen in Betracht kommt. Eine unmittelbare Verpflichtung der Stadt Konstanz zur Erteilung der beantragten Ausnahmegenehmigung hat der Verwaltungsgerichtshof aber abgelehnt.

Helm soll Dritte vor Traumatisierung durch Rettung Schwerverletzter, die nicht durch Helm geschützt waren, schützen

Das Tragen eines Motorradhelmes sei nicht nur im Interesse des Fahrers. Dritte Personen könnten bei einem Unfall mit einem Motorradfahrer ohne Helm vom Anblick der Schädelverletzungen oder eines gar tödlich Verunglückten traumatisiert werden. Außerdem könne auch der Motorradfahrer selbst im Falle eines Unfalls mit Helm besser anderen Hilfe leisten.

Motorradfahren ohne Helm ist gefährlich

Das Fahren ohne Motorradhelm stelle daher eine extrem große Gefahr für den Motorradfahrer selbst, aber auch für Dritte dar, die für evtl. Unfallfolgen einstehen müssen.

Außerdem sei der Kläger nicht gehindert seine Religion auszuüben. Wenn hierzu das Tragen eines Turbans vorgeschrieben sei, sei er zwar in seiner Religionsausübungsfreiheit mittelbar beeinträchtigt, ihm stehe jedoch der Weg offen, auf das Motorradfahren zu verzichten. Die Praktizierung seines Glaubens sei daher nicht beeinträchtigt. Da er einen Autoführerschein und einen Transporter besitze, sei er mobil genug.

Diese Ansicht hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit seinem Urteil bestätigt.

BVerwG, Urteil vom 4.7.2019, Az.: 3 C 24.17

Quelle: ADAC

Stammtisch der Worker Wheels Hannover am 14.08.2019

Hallo zusammen,
der nächste Stammtisch ist am 14. August um 18:30 Uhr wieder bei der Finca Bar Celona Garbsener Langstr.25, 30419 Hannover.
Wir brauchen noch zwei Tourenführer für unser Tour am 08. September bitte schnell bei mir melden Tel.01622034985 bitte per Telefon da Urlaub.
Anbei die Einladung und die groben Daten der Tour.
Die linke Hand zum Gruße Wolfgang
Die Tour findet am 08.09.2019 ab 9:30 Uhr statt. Abfahrt ist um 10:00 Uhr. Fahrstrecke sind ca. 240 Km.
Nähere Infos hier:

1. Stammtisch Raum Koblenz (Gründungssitzung)

Gründungssitzung der Worker Wheels Koblenz

Wann: 14.08.2019 um 18:00 Uhr

Wo: Restaurant Novum – B42, 56076 Koblenz

Aus Richtung Ehrenbreitstein kommend Richtung Lahnstein und gleich – wenn die zwei Spuren zusammen kommen auf die rechte Spur.

Wichtig: Bitte bis zum 09. August 2019 wegen Reservierung fuür einen Tisch bei uns melden

Warum: Kennenlernen und Planung gemeinsamer Aktivitäten evtl. in Zukunft regelmäßige Treffen

Immer für eine gute Idee offen

Nähere Infos bei:
Brigitte Döth oder Ulrich Gilles, Tel.: 0177 / 877 43 64, E-Mail: u.gilles63@gmail.com

Hinweis: Die ist privat organisiert und keine Veranstaltung der IG Metall. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Es wird keine Haftung übernommen!

Mehr hier

Nie wieder etwas bei den Worker Wheels versäumen

Um nie wieder etwas bei den Worker Wheels zu versäumen gibt es jetzt eine ganz einfache Möglichkeit. Es sind bei den Worker Wheels auch RSS feeds möglich. Die Adresse ist: https://www.workerwheels.de/wwcms/feed . Ich empfehle als RSS Reader für

Mozzilla Firefox (Browser AddOn): Smart RSS Reader von zakius Link

QuiteRSS Software zum Download für Mac, Windows . Bei QuiteRSS handelt es sich um ein kostenloses Open-Source Projekt das automatisch in deutsch installiert. Die beiden Links sind für fast alle Versionen der Betriebssysteme geeignet.

Es ist auch für andere Betriebssysteme und Versionen verfügbar: Hier gehts zur Projektseite: Link zu QuiteRSS