Nebelschlussleuchte & Nebelscheinwerfer: Fahren bei schlechter Sicht

Nebel kommt meist plötzlich, das macht ihn für Autofahrer so gefährlich. Wir geben die wichtigsten Tipps für sichere Fahrten bei schlechten Sichtverhältnissen und erklären, wann man die Nebelschlussleuchte einschalten darf und wann nicht.

Bei eingeschränkter Sicht muss man grundsätzlich langsam und vorausschauend fahren sowie jederzeit bremsbereit sein. Überholmanöver auf zweispurigen Landstraßen sind tabu. Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers, daher gilt es, jegliche Ablenkung zu vermeiden.

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Wie man Nebelscheinwerfer richtig nutzt

Die meisten modernen Autos besitzen nicht nur Nebelschlussleuchten, sondern sind zusätzlich mit Nebelscheinwerfern ausgestattet. Diese sind hilfreich, da sie das Licht flach über die Straße streuen. Doch wie setzt man sie richtig ein?

  • Nebelscheinwerfer dürfen Sie immer dann einschalten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite erheblich reduzieren. Es gelten dieselben Richtgrößen wie beim Abblendlicht.
  • Wenn das Fahrzeug mit zwei Nebelscheinwerfern ausgestattet ist und diese eingeschaltet sind, darf man anstatt des Abblendlichts auch das Standlicht (Positionsleuchten + Rückleuchten) benutzen.
  • Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man Nebelscheinwerfer wieder ausschalten.

Was man zu Nebelschlussleuchten wissen muss

Fast alle modernen Autos besitzen Nebelschlussleuchten. Seit 1991 gehören sie in Deutschland zur Serienausstattung. Sie dienen vor allem dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Für ihre Verwendung gelten aber strenge Regeln:

  • Man darf sie nur einschalten, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil und der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Also: Nebelschlussleuchte unbedingt wieder ausschalten, wenn der dichte Nebel sich lichtet.
  • Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Distanz kann man gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen – auf Landstraßen und Autobahnen sind sie exakt in diesem Abstand aufgestellt.
  • Nebelschlussleuchten dürfen auch innerorts eingesetzt werden. Denn innerorts kann die Sicht genauso schlecht wie außerorts sein.
  • Eine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten einzuschalten, besteht generell nicht.

So ist die Rechtslage

Wer eine Nebelschlussleuchte missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro.

Abblendlicht, Tagfahrlicht und Lichtautomatik

Das Symbol für die eingeschaltete Nebelschlussleuchte

Eine erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung, das Abblendlicht einzuschalten, besteht laut Rechtsprechung immer dann, wenn:

  • auf Autobahnen oder sonstigen Schnellverkehrsstraßen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt
  • auf anderen Straßen außerorts eine Sichtweite von 100–120 Metern unterschritten wird
  • innerorts eine Sichtweite von unter 60–70 Metern vorliegt

Folgendes gilt es zu beachten: Auch die modernste Lichtautomatik kann Nebel oder diesiges Wetter nicht erkennen. Daher schaltet sie das Abblendlicht nicht automatisch ein. Aus diesem Grund sollten Sie bei schlechter Sicht am Tag besser selbst zum Lichtschalter greifen. Bei Nebel sollte man zudem auf Fernlicht verzichten, es verschlechtert die Sicht noch zusätzlich – besser ist das normale Abblendlicht.

Noch ein Hinweis zum Tagfahrlicht: Wann Autofahrer mit Tagfahrlicht fahren dürfen oder müssen, ist gesetzlich nicht geregelt. Im Herbst und Winter reicht das Tagfahrlicht aber meist nicht aus, weil auch tagsüber oft schlechte Sicht herrscht. Dann muss der Fahrer auch bei Lichtautomatik das Abblendlicht manuell einschalten. Bei neueren Autos wird das Tagfahrlicht zwar mit dem Einschalten der Zündung aktiviert. Erst wenn Sie das Abblendlicht (ggf. manuell) eingeschaltet haben, wird das eigene Auto sowohl von vorne als auch von hinten bestens erkannt.

Die Faustformel bei Nebel

Mindestabstand in Metern = Geschwindigkeit in Kilometer pro Stunde: Das heißt, bei Tempo 50 sollte man mindestens 50 Meter Abstand zum Vordermann halten.

Allgemeine Tipps bei Nebel

Generell gilt: Überprüfen Sie bei Pausen und Tankstopps die Scheinwerfer und Leuchten, beseitigen Sie Schmutz und Feuchtigkeit. Gegebenenfalls können Sie die Frontscheibe während der Fahrt mit dem Gebläse von innen freimachen. Außerdem empfiehlt es sich, den Scheibenwischer regelmäßig zu betätigen, um die durch Nebel verursachten Wassertropfen auf der Scheibe zu beseitigen.

Denn auch, wenn die Unfallzahlen leicht rückgängig sind, ist Nebel für Autofahrer gefährlich: Im Jahr 2017 ereigneten sich laut Statistischem Bundesamt auf Deutschlands Straßen 242 nebelbedingte Unfälle mit Personenschaden, dabei wurden 95 Menschen schwer verletzt.

Quelle: ADAC

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