Wildunfall: So verhalten Sie sich richtig

Was muss man nach einem Wildunfall beachten? Wie lässt sich ein Zusammenstoß mit Reh oder Wildschwein vermeiden? Wen muss man informieren? Und wer bezahlt den Schaden? Alle Antworten finden Sie auf dieser Seite.

Besonders häufig quert Wild in Waldabschnitten und an Feldrändern die Straßen.

Wildunfälle, also Unfälle bei denen am Fahrzeug Schäden durch Ausweichen oder den Zusammenstoß mit einem Tier (Haarwild) entstehen, machen etwa fünf Prozent aller Straßenverkehrsunfälle aus. Jedes Jahr meldet das Statistische Bundesamt mehr als 200.000 Wildunfälle, bei denen im letzten Jahr über 2700 Menschen zu Schaden kamen. 15 verunglückten dabei tödlich. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes (DJV) kommt jedes Jahr mehr als eine Million Wildtiere bei Unfällen ums Leben. Die meisten Kollisionen gibt es mit Rehen. Unfälle mit Wildschweinen nehmen laut DJV jedoch weiter stark zu.

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So vermeiden Sie den Wildunfall

Vorausschauendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbewusstsein helfen folgenschwere Wildunfälle zu vermeiden. Die Tiere überqueren besonders häufig in Waldabschnitten und an Feldrändern die Straßen. Und das vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden während der Dämmerung. Wichtig: Fuß vom Gas und immer bremsbereit sein!

Wildtiere können die Geschwindigkeit von Autos nicht einschätzen und warten nicht am Fahrbahnrand, bis Sie vorbeigefahren sind. Auch, wenn das Tier Sie sieht, kann es trotzdem unmittelbar vor Ihrem Auto auf die Straße springen. Wenn Sie also ein Tier am Straßenrand entdecken, müssen Sie deutlich langsamer werden oder sogar ganz abbremsen. Schalten Sie das Fernlicht aus, um das Tier nicht zu blenden – dadurch bleibt es nämlich stehen. Hupen Sie zusätzlich, das verscheucht das Wild in den meisten Fällen.

Achtung: Wildtiere sind meist nicht allein unterwegs. Einem Tier könnten weitere folgen.

Richtiges Verhalten am Unfallort

  • Wenn der Zusammenstoß nicht zu vermeiden ist, auf keinen Fall ausweichen. Die Gefahren für Sie selbst (z.B. durch Baumaufprall) und den Gegenverkehr sind bei Ausweichmanövern in der Regel höher als der Zusammenstoß mit dem Wild. Bremsen Sie möglichst stark ab und halten Sie das Lenkrad gut fest.
  • Nach einem Zusammenstoß: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern. Das gilt auch, wenn das Tier verletzt geflüchtet ist. Ganz wichtig: Ruhe bewahren!
  • Sind Personen verletzt die 112 wählen.
  • Auch ohne Verletzte, muss immer die Polizei unter der Rufnummer 110 verständigt werden. Geben Sie auch Ihren genauen Standort durch. In vielen Bundesländern muss bei einem Wildunfall zusätzlich noch ein Jäger informiert werden. Bitten Sie darum, dass Ihnen der Jäger eine Wildschadenbescheinigung aushändigt.
  • Wenn möglich, das tote Tier an den Randstreifen ziehen, damit keine Folgeunfälle passieren. Wegen eventueller Tollwutgefahr aber nicht mit bloßen Händen anfassen (Handschuhe!)
  • Verletzte Tiere nicht anfassen, da sie sich wehren könnten.
  • Warten Sie am Unfallort, bzw. in sicherer Entfernung bis Polizei oder  Jäger da sind.

Wichtig: Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht entfernt werden, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei. Das kann eine saftige Strafe nach sich ziehen. Dasselbe gilt auch für die Mitnahme verendeter Tiere für den eigenen Verzehr. Das darf nur der Jagdpächter.

Unfallaufnahme durch Polizei und Jagdpächter

Wichtig ist, dass die Polizei den Wildunfall am Unfallort und in der näheren Umgebung sowie am betroffenen Kfz selbst eine gründliche Spurensuche durchführt. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn das Wild nach der Kollision nur verletzt wurde und flüchten konnte. Aufgefundene Spuren sind nach Möglichkeit fotografisch zu sichern und aktenkundig zu machen. Nach der Unfallaufnahme stellt die Polizei oder der Jagdpächter die sog. Wildschadenbescheinigung aus. Diese ist für die Kasko-Versicherung wichtig.

Schadensregulierung

Der Schaden am Fahrzeug kann über eine vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden. Ansprüche gegen den Jagdpächter oder die für den Straßenabschnitt zuständige Behörde gibt es regelmäßig nicht. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am fahrenden Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase – Unfälle mit Vögeln sind dagegen nicht bei allen Versicherungen beinhaltet. Einige Versicherungen bieten Versicherungsschutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an. Abgedeckt sind in diesem Fall sogar Unfälle mit Haustieren.

Können Sie nicht nachweisen, dass der Schaden am Fahrzeug durch den Zusammenstoß mit Wild oder infolge von Ausweich- oder Bremsmanövern entstanden ist, kann dieser über die Vollkaskoversicherung reguliert werden. Zu beachten ist allerdings, dass bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse erfolgt.

Ersatz von „Rettungskosten“ bei Ausweichmanövern

Wird der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht, sondern entsteht durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, kann ein Aufwendungsersatz („Rettungskosten“) von der Teilkaskoversicherung gefordert werden. In der Praxis ist es oft schwierig, das Ausweichmanöver nachzuweisen, wenn keine Zeugen den Vorfall beobachtet haben.

Haftung bei Auffahrunfällen wegen Kleintieren

Wird wegen eines Kleintieres gebremst und kommt es dadurch zu einem Auffahrunfall, haftet der Vordermann mit. Das Amtsgericht München (Urteil vom 25.2.2014, Az. 331 C 16026/13) hat beispielsweise entschieden, dass der Vordermann zu 25 % mithaftet, wenn er wegen eines Eichhörnchens abbremst und der Hintermann auffährt.

Schadenersatzanspruch nach Wildunfall

Schadenersatzansprüche gegen den Jagdpächter oder Waldbesitzer sind bei Verkehrsunfällen mit Wild in der Regel nicht möglich, da Wild im juristischen Sinne eine herrenlose Sache ist. Etwas anderes gilt nur im Rahmen von Jagdveranstaltungen. Bei Treib- und Drückjagden sind die Jagdveranstalter verpflichtet, das Wild nicht in Richtung befahrener Straßen zu treiben und dadurch die Wildwechselgefahr über verkehrsreiche Straßen zu erhöhen. Vor besonderen Gefahren wie etwa Wildwechselstellen oder Gegenden mit hoher Wilddichte muss das Verkehrszeichen „Wildwechsel“ angebracht sein. Fehlt der Hinweis auf die Gefahrenstelle, besteht prinzipiell die Chance, dass die zuständige Straßenbehörde für den Wildschaden aufkommt.

Quelle: ADAC

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