Mopedführerschein mit 15: BMVI verlängert Modellprojekt für zwei Jahre

Das Modellprojekt „Moped mit 15“ sieht vor,dass Jugendliche den Mopedführerschein (Fahrerlaubnisklasse AM) bereits ab 15 Jahren (regulär 16 Jahre) erwerben können.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verlängert das Modellprojekt „Moped mit 15“ um zwei Jahre. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wird entsprechend geändert. Die Ressortanhörung beginnt umgehend.
Christian Schmidt, geschäftsführender Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Insbesondere in den ländlichen Regionen besteht ein dringender Bedarf an diesem zusätzlichen Mobilitätsangebot, vor allem für Jugendliche in der Ausbildung. Gerade auf dem Land reichen die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs für Auszubildende oft nicht aus. Außerdem ist eine bessere Mobilität ein wichtiges Kriterium, um dem Wegzug junger Menschen aus den ländlichen Regionen entgegen zu wirken. Dabei leistet das Modellprojekt „Moped mit 15“ einen wichtigen Beitrag.
Das Modellprojekt „Moped mit 15“ läuft seit 2013 in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Später kamen auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Es sieht vor, dass Jugendliche die Fahrerlaubnisklasse AM bereits ab 15 Jahren (regulär 16 Jahre) erwerben können. Das Modellprojekt war zunächst bis Ende April befristet.
Projektbegleitend wurden Studien zur Verkehrssicherheit und zum Mobilitätsverhalten erstellt. Sie haben keine eindeutigen Ergebnisse erbracht. Deshalb wird das Modellprojekt auf zwei Jahre befristet verlängert. Das BMVI hat die Länder aufgefordert, in diesem Zeitraum weitere Daten zu erheben. Die Verlängerung wird rechtzeitig erfolgen, so dass das Projekt ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann. Die Behörden vor Ort werden entsprechend informiert. Sie werden gebeten, einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.bmvi.de
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44, 10115 Berlin, bmvi.bund.de

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Nachtarbeit-Zulagen unpfändbar

Nachtarbeit-Zulagen unpfändbar

Arbeitnehmern dürfen die Zulagen für Sonntags-‚ Feiertags- und Nachtarbeit nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht gepfändet werden. Es handele sich dabei um gesetzlich geregelte Erschwerniszulagen, auf die die Arbeitnehmer einen Anspruch hätten, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Mittwoch. Dagegen könnten Schicht- oder Samstagszulagen gepfändet werden, um Gläubigerforderungen zu bedienen.

Ab 2018 digitale Vignette

Beim Kauf einer Vignette für Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen soll von 2018 an eine zusätzliche Alternative geboten werden. Wer nicht mehr auf der Windschutzscheibe kleben will, hat dann künftig die Chance, die jeweilige Gebühr online zu bezahlen, teilte das österreichische Verkehrsministerium Anfang des Jahres mit. Die Variante, bei der das Kennzeichen erfasst wird, wird denselben Preis und dieselbe Gültigkeit (Jahres-, 2-Monats- und 10-Tages-Version) wie die klassische Vignette haben. Der Verkauf beginnt gleichzeitig mit dem für die Jahresvignette 2018 ab 1. Dezember 2017. Die digitale Vignette gibt es auch für Motorradfahrer.

Weitere Details zur neuen Vignette

Die digitale Vignette wird zunächst online bei der österreichischen Straßenbaugesellschaft ASFINAG unter www.asfinag.at sowie über die „Ab 2018 digitale Vignette“ weiterlesen