Bayerischer Wald – Ausflugsziele

Ich habe für eine Bekannte eine Liste von Sehenswürdigkeiten und Ausflugszielen im bayerischen Wald erstellt. Ich laß Euch die Liste und die Übersichtskarte auch zukommen. Vielleicht seid Ihr ja mal in der Gegend und braucht Beschäftigung. 😉

Liste der Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele

Übersichtsplan der Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele

Rückruf von Ducati

Ducati Scrambler, Scrambler Sixty2

Anlass/Bauteil: Seitenständer Sensor defekt
Bau-Zeitraum:
Scrambler: Modelljahr 2015 bis 2017
Scrambler Sixty2: Modelljahr 2016 bis 2017
Anzahl betroffene Fahrzeuge: 3.558 (D), 34.605 (weltweit)
Benachrichtigung der Halter über: Anschreiben durch Hersteller
Ergänzende Informationen: Die Befestigungsmutter des Seitenständerbolzens kann sich lockern und eventuell verloren gehen. Die Lockerung der Mutter kann wiederum zur Lockerung des Bolzens führen und falls dies geschieht, könnte es sein, dass der Schalter des Seitenständersensors die Position des Seitenständers (ausgeklappte oder hochgeklappte Position) nicht mehr richtig erfasst. Dies kann schlimmstenfalls dazu führen, dass das Fahrzeug bei der Fahrt ausgeht oder dass die Anzeige zur Seitenständerposition falsch ist. Als Abhilfe werden Bolzen und Mutter ausgetauscht. Die Aktion läuft bereits und ist für den Kunden kostenlos.
Dauer des Werkstattaufenthalts: 1 Stunde
 
Kennzeichnung bearb. Fahrzeuge: Im Hersteller-Werkstattsystem (Code CR129)

Rückruf von KTM

KTM 1290 SUPER DUKE GT

Anlass/Bauteil: Kraftstoffschlauch undicht

Bau-Zeitraum: 2016-2017

Anzahl betroffene Fahrzeuge: 2.349 (D), 471 (weltweit)

Benachrichtigung der Halter über: Anschreiben durch Hersteller

Ergänzende Informationen: Abweichungen im Fertigungsprozess führen zu undichten Kraftstoffschläuchen. Der austretende Kraftstoff kann zu Schäden oder Brandgefahr führen. Als Abhilfe wird der Kraftstoffschlauch ausgetauscht. Die Aktion läuft bereits und ist für den Kunden kostenlos.

Dauer des Werkstattaufenthalts: 20 Minuten

Kennzeichnung bearb. Fahrzeuge: Im Hersteller-Werkstattsystem (Code TI 07_238792)

Augen auf beim Motorrad-Gebrauchtkauf

Käufer sollten beim Motorrad-Gebrauchtkauf die Wunsch-Maschine genau unter die Lupe nehmen. Das gilt vor allem bei Privatkäufen.
Die ersten wärmeren Frühlingstemperaturen haben zahlreiche Motorradfahrer mit ihren Maschinen auf die Straße gelockt. Wer vom Zweirad-Fieber infiziert ist und sich zum Saisonbeginn ein gebrauchtes Motorrad zulegen möchte, sollte einige Dinge beachten.

Wer ein Auge auf eine Maschine aus zweiter Hand oder mit mehreren Vorbesitzern geworfen hat, sollte diese vor dem Kauf unbedingt auf Rost an der Auspuffanlage, den Schweißnähten des Rahmens oder im Tank untersuchen, rät der Autoclub ADAC. Auch ein Licht-Check ist empfehlenswert.
Ebenfalls zu prüfen: Der Zustand der Bremsanlage. Bei Riefen oder eingelaufenen Scheiben mit sichtbaren Absätzen an den inneren und äußeren Scheibenrändern müssen die Scheiben wahrscheinlich ausgewechselt werden. Schleifgeräusche beim gleichmäßigen Drehen des Vorderrads können auf einen seitlichen Schlag der Scheibe hinweisen. Bremsbeläge sollten mindestens drei Millimeter dick sein.
Öl an Motor, Vorderradgabel oder Federbein sind Zeichen für Undichtigkeiten und eventuell ausstehende Reparaturen. Schleifspuren an Lenkerenden, Schalldämpfern oder Verkleidungsteilen deuten auf einen Sturz hin.
Fahrgestellnummer und Reifengröße müssen den Angaben in den Papieren entsprechen. Gibt es für das Modell eine Reifenbindung, ist eine Freigabe des Fahrzeug- oder Reifenherstellers erforderlich. Bei einem auffälligen Höhen- oder Seitenschlag der Räder sollte man auf den Kauf verzichten, teilt der ADAC mit. Wichtig: Die Telegabel darf kein Spiel aufweisen, sich also bei entlastetem Vorderrad nicht nach vorne oder hinten bewegen lassen. Dreht man die Gabel von Anschlag zu Anschlag, muss die Lenkung auch bei kleinsten Drehungen leicht und gleichmäßig zu bewegen sein.
Ist nicht die Hersteller-Auspuffanlage montiert, muss das Zubehör-Teil den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sonst droht beim TÜV oder einer Verkehrskontrolle Ärger. Dann erlischt die Betriebserlaubnis und es droht ein Bußgeld von 90 Euro.
Vor der Probefahrt muss laut ADAC außerdem überprüft werden, ob die Maschine gut anspringt, das Bike gleichmäßig beschleunigt und die Bremsen nicht quietschen oder rubbeln. Blauer Rauch aus dem Auspuff deutet auf erhöhten Motorverschleiß hin. Zieht das Motorrad stark in eine Richtung, können Gabel oder Rahmen verzogen sein. Dann heißt es: Finger weg von diesem Zweirad.

Crazy Wheels

Sonderausstellung im Auto und Technik Museum Sinsheim

Das Auto & Technik Museum Sinsheim präsentiert ab 25. März 2017 in der Sonderausstellung „Crazy Wheels – Verrücktes auf Rädern“ bunt zusammengestellte Um- sowie Sonderbauten – motorisierte Kuriositäten, welche die Besucher faszinieren und in Staunen versetzen.
So z.B. ein Messerschmitt Kabinenroller mit Propellerantrieb, eine Harley-Davidson mit einem Viertakt-Neunzylinder-Sternmotor aus dem Flugzeugbau oder ein viersitziger Vespa Motorroller. Aus der Vulkaneifel kommt ein Stein-Motorrad des Bildhauers und Künstlers Chris Zernia. Der gelernte Steinmetz schuf aus heimischem Material ein fahrbereites Motorrad, bei dem wesentliche Teile aus Vulkangestein bestehen. Als weiteres Highlight wird auch das größte Serienmotorrad der Welt, die Gunbus 410, der Eppinger Firma Leonardt Manufactoring zu sehen sein.
Der Besuch der Ausstellung ist im Gesamteintrittspreis des Museums enthalten.
Quelle: ADAC

Haftung für Sturz auf rutschiger Fahrbahn

Wer auf einer rutschigen Fahrbahn zu Sturz kommt, sollte recherchieren, ob es an der Stelle schon häufiger zu gleichen oder ähnlichen Unfällen gekommen ist. Weist die Fahrbahn Mängel auf, die der Behörde bekannt sind oder aufgrund vorheriger Unfälle bekannt sein müssten, kann eine Schadenersatzpflicht des zuständigen Landes bestehen.

Unfallhergang:
Der Kläger erlitt mit seinem Motorrad kurz hinter einer Ortsdurchfahrt einen Unfall, indem sein Motorrad seitlich weggerutscht ist. Der Kläger war zum Unfallzeitpunkt mit einer Gruppe von Motorradfahrern unterwegs gewesen. Die zum Unfallzeitpunkt feuchte Strasse verlief kurz hinter der Ortsdurchfahrt in einer leichte Steigung. Der Kläger ist mit ca. 40 bis 45 km/h gefahren. Plötzlich und ohne dass dies für ihn in irgendeiner Form beherrschbar war, ist das Motorrad weggerutscht, so dass er mit dem Bike zu Fall kam.
Der Sturz war, was ein Sachverständigengutachten ergab, schlicht die Folge einer mangelnden Griffigkeit des Fahrbahnbelages. Der Motorradfahrer war der Meinung, dass das für die Strasse zuständige Land im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht den Fahrbahnbelag längst hätte auswechseln und/oder ausbessern müssen, zumal es an dieser Stelle auch in der Vergangenheit immer mal wieder zu Unfällen gekommen war. Daher verklagte er das Land auf Ersatz der ihm entstandenen Schäden.
Das Landgericht Detmold gab der Klage am 03.02.2016 (Az: 9 O 86/15) im Wesentlichen statt und begründete sein Urteil wie folgt:
Das Land trifft generell die Verpflichtung, die von ihm unterhaltenen Verkehrswege von abhilfebedürftigen Gefahrenstellen freizuhalten. Es muss dabei zwar nicht für alle erdenklichen, auch entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge treffen, denn eine absolute Gefahrlosigkeit kann nicht gefordert werden. Jeder Straßennutzer muss sich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Allerdings, so das erkennende Gericht, muss der Verkehrssicherungspflichtige in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, eben nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag.
Genau diesen Massstäben hatte das beklagte Land nicht entsprochen, denn der Fahrbahnbelag an der Unfallstelle wies bereits seit mehreren Jahren eine mangelhafte Griffigkeit auf, auf Grund derer nicht mehr gewährleistet war, dass Motorradfahrer trotz Einhaltung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt den streitgegenständlichen Streckenabschnitt bei Nässe gefahrlos passieren konnten. Angesichts dieser Situation wäre der für das Land handelnde Straßenbau NRW dringend zu Abhilfemaßnahmen im Bereich der späteren Unfallstelle gehalten gewesen, so etwa durch Aufstellen entsprechender Warnschilder oder aber durch bauliche Sanierung des entsprechenden Straßenabschnitts. Da das Land derartige Abhilfe nicht geschaffen hat hat es seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und sich daher grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht.
Das Gericht hat allerdings zu Lasten des Klägers im vorliegenden, konkreten Fall die allgemeine Betriebsgefahr mit 25 % in Abzug gebracht, denn die von dem Motorrad ausgehende typische allgemeine Betriebsgefahr, die sich hier insbesondere auf Grund der relativen Instabilität eines Motorrads, insbesondere bei nasser Fahrbahn, realisiert hat, habe an der Entstehung des Unfalls zumindest mitgewirkt.
(Landgericht Detmold, 9 O 86/15)

Rückruf von Honda (Gold Wing GL1800A (SC 47))

Honda Gold Wing GL1800A (SC 47)
Anlass/Bauteil: Airbagteile können sich bei Auslösung ablösen
Bau-Zeitraum: 25.05. bis 05.08.2008
Anzahl betroffene Fahrzeuge: 734 (D), 4.251 (EU), 8.582 (weltweit)
 
Benachrichtigung der Halter über: Anschreiben durch Hersteller
Rückrufart: Freiwillig, überwacht
Ergänzende Informationen: Unter dem Einfluss von heißen und feuchten klimatischen Bedingungen mit ausgeprägten Temperaturschwankungen kann sich die Struktur des Inflator-Treibmittels nachteilig verändern und während der Auslösung des Airbags bei einem Unfall zu einem Überdruck im Zünder führen. Unter Umständen können sich dadurch kleine Metallpartikel lösen und den Fahrer schwer verletzen. Als Abhilfe wird der Airbag-Inflator ausgetauscht. Die Aktion läuft seit 08.08.2016 und ist für den Kunden kostenlos.
 
Dauer des Werkstattaufenthalts: 5 Stunden
Kennzeichnung bearbeiteter Fahrzeuge: Im Hersteller-Werkstattsystem (Code 3HW)

Rückruf von Triumph

Aktueller Rückruf von Triumph

Triumph Bonneville T120 Black, Bonneville T120
Anlass/Bauteil: Gashebel kann verklemmen
Bau-Zeitraum: 2.12.2015 bis 13.6.2016
 
Anzahl betroffene Fahrzeuge: 730 (D), 6.691 (weltweit)
 
Benachrichtigung der Halter über: Anschreiben durch Hersteller
Rückrufart: Freiwillig, überwacht
Ergänzende Informationen: Der Gashebel kann sich bei eingeschalteter Griffheizung verklemmen und dadurch verhindern, dass der Motor in den Leerlauf zurückkehren kann. Dadurch kann das Motorrad ungewollt beschleunigen. Als Abhilfe wird ein Distanzstück zwischen Gasgriff und Lenker-Endgewicht montiert, womit die Funktion des Gasdrehgriffs sowohl bei aktivierter und deaktivierter Griffheizung gewährleistet ist. Die Aktion läuft bereits und ist für den Kunden kostenlos.
Kennzeichnung bearbeiteter Fahrzeuge: Im Hersteller-Werkstattsystem