Fahrverbote für Motorräder – London erweitert um Faktor 18 Diese Städte sperren Zweiräder aus

Fahrverbote aus Umweltschutzgründen für Autos sind in vielen Städten bereits Realität. Aber auch Motorräder dürfen manche urbanen Zonen nur noch beschränkt befahren.

Der jüngste Vorstoß für Fahrverbote in Städten, die auch Roller- und Motorradfahrer treffen werden, kommt aus Spanien. Seit Januar dürfen in Barcelona ältere Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren an Werktagen zwischen sieben Uhr morgens und acht Uhr abends nicht mehr fahren. Das gilt auch für Mopeds und Motorräder aus Baujahr 2002 oder älter und für Pkw (ab 20 Jahre, Diesel ab 14 Jahre). Für Busse und Lkw soll das Verbot 2021 kommen. Dadurch soll die Luftqualität im Innenstadtbereich verbessert werden. Die Fahrverbotszone umfasst einen Bereich von 95 Quadratkilometern innerhalb der Ringstraßen Barcelonas. Um die Einhaltung kontrollieren zu können, werden seitens der örtlichen Behörden Plaketten ausgegeben für Fahrzeuge, die weiterhin fahren dürfen. Ähnliche Verbote gibt es in französischen Großstädten seit 2016.

Niederlande planen Fahrverbote

Laut dem „Clean Air Action Plan“ der Stadt Amsterdam will die niederländische Hauptstadt nach Möglichkeit ab 2030 jegliche Benzin- und Dieselfahrzeuge aussperren, das gilt wohlgemerkt auch für Motorräder und Roller. Schon ab 2025 soll die Ringautobahn A10 von einem Fahrverbot für Taxis, Busse, Transporter und Roller mit Verbrenner-Motoren betroffen sein, fünf Jahre später dann auch für private Pkw und Motorräder.

London, Paris und Rom mit Beschränkungen

Die britische Hauptstadt London hat erst zum 8. April 2019 seine Ultra Low Emission Zone (ULEZ) deutlich ausgeweitet, in die nur noch Motorräder einfahren dürfen, die mindestens Euro 3 erfüllen. Eine weitere deutliche Ausdehnung der ULEZ haben die Briten bereits für den 25. Oktober 2021 angekündigt und planen konkret die Erweiterung der ULEZ um den Faktor 18: Waren bisher die Ctiy of London und das allgemeine City-Center von den Fahreinschränkungen betroffen, will der amtierende Bürgermeister die Zone nun auf die meisten Vororte und nahezu alle Zubringer in die Stadt erweitern, darunter fallen dann selbst einige Autobahnen. Wer dennoch mit seinem Fahrzeug in die Zon einfahren will, kann sich ein Tagesticket für 12,50 Pfund Sterlin kaufen. Wer ohne erwischt wird muss 1.000 Pfund Strafen zahlen.

In der französischen Metropole Paris dürfen ab 4. Juli 2019 von Montags bis Freitags (jeweils 8.00 bis 20.00 Uhr) nur noch Motorräder einfahren, die nach dem 31. Juni 2004 zugelassen wurden und damit die Euro 2 erfüllen sollten. Eine weitere Verschärfung ist für 2022 geplant. Dann dürfen nur noch nach dem 31. Mai 2007 neu zugelassene Bikes (Euro 3) unter der Woche in die Stadt einfahren. Ab 2024 werden nur noch Motorräder mit Euro 4, die nach dem 31. Dezember 2016 zugelassen wurden, geduldet. Und ab 2030 sind in Paris eh nur noch Fahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb erlaubt. In Straßburg gilt ein situatives Fahrverbot für alle Verbrenner. Generell ist in Frankreich für die Einfahrt in die Umweltzonen eine Crit’Air-Plakette notwendig.

 

In Italien wird in mittlerweile rund 200 Städten Zweitaktern die Einfahrt komplett verwehrt. Die Hauptstadt Rom hat ein Stufenmodell, das je nach Bereich und Umweltbelastung nur Euro 2 oder Euro 3-Zweiräder einfahren lässt.

Bußgeldkatalog: Einigung bei Bußgeldern und Fahrverboten (UPDATE)

  • Bußgelder sollen zum Teil deutlich erhöht werden

  • Fahrverbotsgrenzen bei Tempoverstößen bleiben unverändert

  • ADAC begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern

Nach langem Ringen zwischen Bund und Ländern ist der Streit um einen neuen Bußgeldkatalog endlich beigelegt: Mehrere Kompromissvorschläge zur Neuregelung waren gescheitert, und es sah nicht danach aus, dass eine Verständigung auf neue Regelsätze noch vor der Bundestagswahl gelingen könnte. Die Verkehrsministerkonferenz schaffte aber am 16. April endlich den Durchbruch und macht damit den Weg frei für eine Verordnung des Bundesverkehrsministers. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Neue Bußgeldsätze kommen noch in diesem Jahr

Bei der Einigung ist es gelungen, die ursprünglich geplanten drastischen Verschärfungen bei den Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen zu verhindern und dennoch Raser durch deutlich höhere Bußgelder abzuschrecken. Die neuen Bußgeldsätze sollen noch im Laufe dieser Legislaturperiode in Kraft treten.

Kurzer Rückblick: Wegen eines Zitierfehlers ist die Bußgeldkatalogverordnung vom 28. April 2020 im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ungültig. Aber auch inhaltlich gab es mächtig Ärger, da Fahrverbote bereits bei einer Tempoüberschreitung von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts vorgesehen waren.

Höhere Bußgelder bei Tempoverstößen

Für Temposünder soll es künftig deutlich teurer werden: Die bisherigen Verwarnungsgelder für Überschreitungen bis 20 km/h werden mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs verdoppelt. In der folgenden Übersicht finden Sie die aktuellen und die geplanten Bußgelder für Pkw-Fahrer im Überblick:

Keine Änderung bei Fahrverboten

Nichts verändert werden soll bei den Fahrverboten: Wie schon jetzt droht Pkw-Fahrern bei 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts oder wenn sie wiederholt 26 km/h zu schnell waren ein Fahrverbot. Dafür werden die Bußgelder im Bereich ab 21 km/h erhöht – aber nicht durchgängig verdoppelt, wie von manchen gefordert.

Innerorts:

Tempoüberschreitung aktuelle Bußgelder in Euro geplante Bußgelder in Euro
bis 10 km/h 15 30
11 – 15 km/h 25 50
16 – 20 km/h 35 70
21 – 25 km/h 80 115
26 – 30 km/h 100 180
31 – 40 km/h 160 260
41 – 50 km/h 200 400
51 – 60 km/h 280 560
61 – 70 km/h 480 700
über 70 km/h 680 800

Außerorts:

Tempoüberschreitung aktuelle Bußgelder in Euro geplante Bußgelder in Euro
bis 10 km/h 10 20
11 – 15 km/h 20 40
16 – 20 km/h 30 60
21 – 25 km/h 70 100
26 – 30 km/h 80 150
31 – 40 km/h 120 200
41 – 50 km/h 160 320
51 – 60 km/h 240 480
61 – 70 km/h 440 600
über 70 km/h 600 700

UPDATE:

04.05.2021

Der Bußgeldkatalog wächst und die Bußgelder bei Verkehrsverstößen werden erhöht

Um weitere Tatbestände soll der Bußgeldkatalog ergänzt und die Bußgelder bei Verkehrsverstößen erhöht werden. Die geplanten härteren Fahrverbote finden aber nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr. Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt.

Neue Tatbestände:
Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Außerdem einigte man sich zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern darauf, dass Lkw innerorts zukünftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, müssen sie 70 Euro zahlen.

Die StVO-Novelle peilt an vielen Stellen auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an – in vielen Fällen verdoppeln sich die Strafen.
Das ist beispielsweise bei Tempoverstößen der Fall:
Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bußgelder ist im neuen Bußgeldkatalog bei allen Verstößen gegen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit vorgesehen.

Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den Halter dann bis zu 55 Euro, statt wie bisher 15 Euro.
Noch teurer ist es, mit dem Auto einen Fahrrad- und Gehweg zu blockieren oder in zweiter Reihe zu parken. Dann werden bis zu 110 Euro fällig. Ebenfalls untersagt ist das sogenannte Auto-Posing.

Wer unnötig viel hin- und herfährt und wenn das zur Lärm- oder Abgasbelästigung führt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro statt aktuell 20 Euro rechnen.

Jedoch:
Die härteren Fahrverbotsregelungen kommen mit dem neuen Bußgeldkatalog nicht.

Ursprünglich sah die StVO-Novelle aus dem Frühjahr 2020 vor, bereits für innerörtliche Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h Fahrverbote zu verhängen. Autofahrer und Verbände kritisierten diesen Grenzwert als zu streng und unverhältnismäßig. Nun wurde diese Änderung wieder aus der Novelle gestrichen.

Wie beim aktuell gültigen Bußgeldkatalog soll auch zukünftig erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein Fahrverbot verhängt werden.

Am 17. September 2021 will sich der Bundesrat mit der nun vorgeschlagenen StVO-Novelle befassen. Erst nach Zustimmung des Bundesrats kann der neue Bußgeldkatalog in Kraft treten

Darauf muss man bei Motorradhelmen achten – Je nach Typ andere Vorteile

Seit 45 Jahren bereits besteht auf Motorrädern eine Helmpflicht – für Fahrer und Beifahrer. Cross-, Jet-, Integral- oder Klapphelm: Es gibt ganz verschiedene Typen. Jeder hat andere Vorzüge. Ein Überblick.

Kein Dach überm Kopf und keine Knautschzone: Motorradfahrer leben gefährlich. Als einziger Schutz dient ihre Sicherheitsausrüstung. Dazu zählt der Motorradhelm. Seit 1976 besteht auf Motorrädern, die mehr als 20 km/h schnell fahren, eine Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer.

Die Auswahl an Helmen, Marken, Farben und Systemen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. „Vor allem bei Sicherheit, Aerodynamik, Aeroakustik und Qualität sind moderne Helme mit ganz alten nicht mehr zu vergleichen“, sagt Jörg Lohse, stellvertretender Chefredakteur der Zeitschrift „Motorrad“.

Harte Schale – weicher Kern

Neue Norm: Welche Fristen gelten für Helmhersteller?Seit dem 1. Januar 2021 können Hersteller nach der neuen Norm ECE-R 22.06 zertifizieren lassen, so der TÜV Rheinland. Die neue soll die bisherige, 20 Jahre alte Norm ECE-R 22.05 mittelfristig ersetzen. Ab dem 3. Juni 2022 werden nur noch Genehmigungen nach ECE-R 22.06 erteilt. Ab dem 3. Juni 2023 darf das Genehmigungszeichen gemäß ECE-R 22.05 nicht mehr angebracht werden (Produktionsverbot).
Ein Verkaufsverbot für nach der alten Norm genehmigten Helme gilt ab dem 3. Januar 2024. Das gilt nur für Anwenderstaaten, die die ECE-R 22 obligatorisch in nationales Recht umgesetzt haben, so die Prüforganisation. Die ersten Modelle haben bereits eine Genehmigung nach ECE-R 22.06.
Was ist anders an der neuen Norm? „Wesentliche Punkte sind die geänderten Anforderungen an die Stoßdämpfungseigenschaften“, erläutert Prüfingenieur und Motorradexperte Peter Schaudt vom TÜV Rheinland. Helme gemäß der neuen Norm würden umfangreicher geprüft. Ob diese Anforderungen nicht auch von den „alten“ Helmen zufriedenstellend erfüllt würden, könne man nur im Einzelfall nachprüfen.

Zwar sei das Grundprinzip geblieben, dämpfender Schaumstoff im Inneren und harte Schale außen, die Materialien hätten sich aber stark verändert. „Moderne Helme nehmen Stöße besser auf, aus hohen und niedrigen Geschwindigkeiten. Dazu sind sie leiser und lassen sich bequemer tragen“, erklärt Jörg Lohse.

Zudem bieten unterschiedliche Hersteller verschiedene Passformen an, so dass Motorradfahrer aus einer großen Auswahl ein passendes Modell finden können. „Die Passform ist entscheidend. Ein guter Helm muss richtig und bequem sitzen, wie ein Turnschuh“, sagt Jörg Lohse. Er rät deshalb bei einem Kauf unbedingt zum Anprobieren und zur Probefahrt. Viele Händler bieten dafür Testhelme an.

Geringes Gericht und guter Durchblick

Obwohl es Standardgrößen gibt, fallen Helme laut Jörg Lohse unterschiedlich groß aus, da das Innenleben mit der Polsterung unterschiedlich geformt sei. Außerdem lasse sich die Aeroakustik nur bei Fahrt kontrollieren. Da jede Maschine andere Windverwirbelungen am Helm produziere, sollten Interessenten diesen dabei auf Vibrationen und Geräusche hin testen. „Der Helm darf nicht flattern, vibrieren und das Visier muss gut schließen.“

Käufer achten am besten auch auf ein möglichst geringes Gewicht und die noch gültige ECE-Norm 22.05 oder die neue Norm 22.06. Auch wichtig: Ein beschlagfreies Doppelvisier und Sonnenblenden für Visiere, die auch bei schwierigen Lichtverhältnissen einen klaren Durchblick ermöglichen. Zur aktiven Sicherheit zählen auch klare Sichtverhältnisse, gute Belüftung für komfortablen Sitz und geringes Gewicht für einen ermüdungsfreien Tragekomfort.

Manche Hersteller entwickeln ihre Helme selbst

Zu den bekannten Marken zählen unter anderem Arai, Shoei, Bell, Nolan, Levior, HJC, X-Lite, Shark und Schuberth. Ducati und Harley-Davidson lassen Helme anfertigen, Harley-Davidson seit 1958.

BMW Motorrad startete 1975 zunächst eine Kooperation mit dem Helmhersteller Römer. Der auffällige Helm in Orange kam ins BMW-Programm. „Nebenbei entwickelte BMW neue Fahrertrainings und ab 1978 Schutzkleidung und Zubehör. Dazu kommt 1981 ein neuer Helmtyp: der Klapphelm“, sagt BMW-Archivleiter Fred Jakobs. Die Grundidee des nun in Eigenregie entwickelten Systemhelms I: Die Bequemlichkeit eines offenen Jethelms mit der Sicherheit eines Vollintegralhelms zu verbinden. Dafür lässt sich das frei gelagerte Kinnteil des Helms nach oben verschieben.

Vor allem bei Brillenträgern und Rauchern kam die neue Variante gut an. Im Vergleich zu Integralhelmen mussten die Brillenbügel nicht mühsam zwischen Ohren und Helm gequetscht werden. Mit einer speziellen Arretierung ließ sich das Kinnteil beim Klapphelm oben fixieren, so dass der Helm offen gefahren konnte – oder das Kinnteil ließ sich mit zwei Handgriffen leicht demontieren. Nachteil: Die Helme waren schwerer und größer als reine Integralhelme. BMW ließ sich das System patentieren, war damit 20 Jahre lang exklusiver Hersteller. Der Klapphelm ist in aktuell siebter Generation immer noch im Helmprogramm der Bayern, nächstes Jahr soll eine neue folgen.

Integralhelme umschließen den Kopf am besten

Von den verschiedenen Typen wie Jet-, Klapp- oder Vollintegralhelmen hält Jörg Lohse die Klapp- oder Vollintegralhelme für besonders sicher. Vorteil beim Klapphelm: Je nach Situation wird das Sichtfeld erweitert und das Auf- und Absetzen des Helmes wird erleichtert. Andererseits kann er den Gesichtsschutz eines Integralhelms bieten, wenn er geschlossen ist.

Die einfachste und sicherste Befestigung am Kinn ist seiner Meinung nach der Doppel-D-Ring, weil der Helm bei jedem Verschließen genau richtig fixiert wird. Dabei zieht der Fahrer einen Riemen durch zwei Ösen, so dass der Riemen gespannt wird. Der Experte empfiehlt Vielfahrern einen Helmneukauf nach drei bis fünf Jahren, bei Wenigfahrern nach fünf bis sieben Jahren. Nach einem Sturz sollte er getauscht werden. Auch wenn der Helm nur von der Sitzbank auf den Boden knallt.

 

Österreich verschärft Strafen für Raser drastisch

Raser in Österreich sollen schon ab diesen Sommer härter bestraft werden. Sie müssen nicht nur mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen, bei extremen Verstößen gegen Tempolimits kann möglicherweise auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

  • Bußgeld soll von 2180 Euro auf 5000 Euro erhöht werden

  • Raser können künftig in Extremfällen ihr Auto verlieren

  • Teilnehmer von illegalen Autorennen werden besonders hart bestraft

Weil sich offenbar zu viele Autofahrer von den bisherigen Strafen nicht abschrecken lassen, will das österreichische Verkehrsministerium die Maßnahmen gegen extremes Rasen verschärfen. Zu spüren bekommen die Verschärfungen nicht nur notorische Schnellfahrer, sondern auch Teilnehmer von illegalen Autorennen. Auch ausländische Autourlauber, die zu sehr gegen Tempolimits verstoßen, sind von den höheren Bußgeldern nicht ausgenommen.

Ein Großteil des Maßnahmenpakets soll im Sommer, rechtzeitig zur Reisesaison, in Kraft treten.

Österreich: Bußgeld wird mehr als verdoppelt

Das Bußgeld für besonders schnelles Fahren wird von 2180 Euro auf 5000 Euro erhöht und damit mehr als verdoppelt. Die maximale Geldbuße ist in der Regel aber nur bei sehr schweren Fällen und bei Wiederholungstätern zu befürchten. Wird ein deutscher Raser in Österreich ertappt, sollte er umgehend bezahlen. Bußgelder können europaweit vollstreckt werden.

Raser: In Extremfällen verlieren sie ihr Fahrzeug

In besonders gefährlichen Fällen sollen die Fahrzeuge künftig beschlagnahmt werden, etwa bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung unter gefährlichen Verhältnissen, mehrfach wiederholtem Rasen, Fahren nach Abnahme des Führerscheins wegen Rasens oder auch Rasen ohne Führerschein.

Dies gilt allerdings nicht schon zum Sommer, sondern erst zum Jahresende, da hier noch zahlreiche rechtliche Fragen offen sind, so das Verkehrsministerium. Geklärt werden muss unter anderem, wie vorgegangen wird, wenn das Fahrzeug einer dritten Person gehört. Von dieser Maßnahme könnten auch ausländische Autofahrer betroffen sein.

Grenzwerte für Führerscheinentzug werden gesenkt

Darüber hinaus sollen die Grenzwerte für Führerscheinabnahmen gesenkt werden – um je 10 km/h. Diese liegen dann innerorts bei 30 und außerorts bei 40 km/h, mit Entzugsdauern von zwei Wochen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts soll die Führerschein-Mindestentzugsdauer von zwei auf vier Wochen verdoppelt werden.

Wichtig: Die geplanten Maßnahmen zum Führerscheinentzug haben für deutsche Autofahrer in der Regel nur Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis in Österreich.

Kein Pardon für Teilnehmer von illegalen Wettrennen

Außerdem führt Österreich den Straftatbestand „illegale Wettrennen“ ein: Wer an solchen Rennen teilnimmt, muss mit dem Entzug des Führerscheins von mindestens sechs Monaten rechnen. Anschließend folgen verkehrspsychologische Überprüfungen. Im Extremfall soll Rasern das Auto weggenommen werden können.

Das sagt der ADAC Partnerclub ÖAMTC

Der ÖAMTC befürwortet die Verschärfung von Sanktionen bei schweren Verkehrsübertretungen. Allerdings dürfen dabei minimale Übertretungen nicht in einen Topf mit „Rasen“ geworfen werden. Hier braucht es klare Abgrenzungen„, so Chefjurist Martin Hoffer gegenüber Salzburg24.

Motorrad: Schilder gegen Lärm

Fahrspaß ohne Krach: Mit Hinweistafeln will der ADAC Biker dafür sensibilisieren, Rücksicht auf lärmgeplagte Anwohner zu nehmen.

  • Die Aktion soll helfen, Fahrverbote zu verhindern

  • ADAC stellt Kommunen Motive für die Schilder zur Verfügung

  • Schon jetzt gibt es viele Anfragen von Gemeinden

Viele Kurven, schnelle Passagen, schöne Landschaften – solche Strecken lieben Motorradfahrer. Anwohner der Orte entlang der Biker-Routen ärgern sich immer öfter über Lärm, gründen Bürgerinitiativen. Mehrere Bundesländer prüfen die Möglichkeit von Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen, ähnlich wie 2020 im österreichischen Tirol.

Der ADAC ist gegen solche Kollektivstrafen für Motorradfahrer. Er setzt vielmehr auf gezielte Kontrollen und die Ahndung von Verstößen. Etwa von Bikern, die mit manipulierten Auspuffanlagen für Krach sorgen. Außerdem appelliert der Club mit einem neuen Projekt an Motorradfahrer, mehr Rücksicht zu nehmen. Mit Hinweistafeln, auf denen zum Beispiel „Bitte nicht röööhren“ steht. 20 verschiedene Motive hat der ADAC entwickelt und stellt sie gratis interessierten Kommunen zur Verfügung, die damit Schilder produzieren können.

Drei Motive der ADAC Aktion „Schilder gegen Motorradlärm“ ∙ ADAC e.V.

ADAC will Problembewusstsein bei Bikern schärfen

„Mit unserer Aktion wollen wir Motorradfahrer gezielt ansprechen“, sagt ADAC Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino, „und das Problembewusstsein schärfen, damit ihr Hobby nicht zu einer Belastung für andere wird.“ Schließlich könne der Biker durch seinen Fahrstil die Lautstärke seiner Maschine stark beeinflussen. Chiellino: „Die Bereitschaft, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Aktion.“

Auftakt der Aktion im Westerwald

Das Gelbachtal im Westerwald führt von Montabaur hinab ins Lahntal. Mehr als 20 Kilometer Kurven und Schwünge, bikerfreundliche Gaststätten und Hotels, „Motorradfahrer lieben das Gelbachtal“, sagt Herbert Fuss, Verkehrsexperte vom ADAC Regionalclub Mittelrhein und selbst leidenschaftlicher Biker. Die Anwohner der acht Ortschaften des Tals fühlen sich allerdings gestört und gründen eine Arbeitsgemeinschaft. „Keiner will die Biker weghaben, sie müssen nur leiser fahren“, sagt der Verkehrsexperte, „und wir müssen die schwarzen Schafe einfangen und animieren, ihr Verhalten zu ändern.“

Übergabe des ersten Schildes für das Gelbachtal (v.l.): Landräte Achim Schwickert (Westerwaldkreis) und Frank Puchtler (Rhein-Lahn-Kreis) mit Staatssekretär Andy Becht ∙ ADAC/Zimpfer Photography

Die Schilderaktion des Clubs kam bei den politisch Verantwortlichen im Gelbachtal gut an. Fuss: „Die Landräte waren begeistert, dass der ADAC hier was tut.“ Vier Schilder mit dem Appell „Leise fahren. Lärm ersparen! werden im Gelbachtal aufgestellt. „Wir begrüßen das Engagement des ADAC für die Reduzierung des Motorradlärms. Mir ist es wichtig, dass die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner und der Motorradfahrer in Einklang gebracht werden“, betonte der rheinland-pfälzische Staatssekretär Andy Becht beim Übergabetermin. Mit dabei waren auch die Landräte Frank Puchtler (Rhein-Lahn-Kreis) und Achim Schwickert (Westerwaldkreis).

Fuss ist zuversichtlich, dass das Schilderprojekt bundesweit schnell Schule macht: „Wir bauen auf den Nachahmungseffekt.“

Große Nachfrage nach den Schildern

Die Resonanz ist seit Bekanntwerden der Aktion groß. Allein aus dem südbadischen Raum liegen schon mehr als 50 Anfragen vor. Getragen wird das Projekt von den Regionalclubs des ADAC. Die stellen interessierten Gemeinden gratis die Druckdateien der gewünschten Motive für die Herstellung der Schilder zur Verfügung. Außerdem helfen sie bei der Suche nach geeigneten Standorten. Ergänzend gibt es auch Plakate, Postkarten und Türanhänger. Kommunen und andere, die sich für die Aktion interessieren, können sich per Mail an den ADAC wenden: verkehr.team@adac.de

Quelle: ADAC

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Suzuki GSX 1300 RR Hayabusa: Sauberes Comeback

Aufgrund verschärfter Abgasregeln hat Suzuki vor einigen Jahren die Hayabusa vom Markt genommen. Jetzt geht sie wieder an den Start, randvoll mit elektronischen Helfern und fit für die jüngste Abgasnorm. Bilder, Daten, Preis.

  • Verbesserte Fahrleistungen: 190 PS, 299 km/h Spitze

  • Viele Assistenzsysteme

  • Ab April 2021 beim Händler

Die vor einigen Jahren in Europa eingestellte Suzuki GSX 1300 RR Hayabusa kehrt zurück. Zu Preisen ab 18.490 Euro wird der Sporttourer mit Supersportler-Einschlag in modernisierter Form ab April auch in Deutschland wieder verfügbar sein. Zu den Änderungen gehören ein aerodynamischer Feinschliff der Verkleidung sowie die Umrüstung auf LED-Leuchten rundum. Auffällig modifiziert wurde außerdem die Auspuffanlage, die mit modernisierter Abgasreinigungstechnik dabei hilft, das Euro-5-Niveau zu erfüllen.

Ebenfalls aufgerüstet wurde beim Elektronikpaket. Neu sind etwa eine dreistufige Launchcontrol, ein Tempomat sowie ein Geschwindigkeitsbegrenzer, mit dessen Hilfe der Fahrer das versehentliche Überschreiten von Tempolimits verhindern kann. Zudem kann der Pilot zwischen den drei Fahrmodi Active, Basic und Comfort wählen. Traktions- und Wheelie-Kontrolle sind zehnstufig, Motorbremse und Quickshifter drei- beziehungsweise zweistufig verstellbar.

Zu den weiteren Features gehören Kurven-ABS, Berganfahrhilfe und ein Kontrollsystem, das ein Abheben des Hinterrads bei Bremsmanövern auf abschüssiger Strecke verhindern soll. Für mehr Sicherheit dürfte auch das überarbeitete Bremssystem mit größeren Bremsscheiben sorgen. Im zentralen Bordcomputer-Display des Cockpits kann sich der Fahrer unter anderem über den eingelegten Gang sowie Schräglagenwinkel bei Kurvenfahrten informieren.

Suzuki GSX 1300 RR Hayabusa: 190-PS-Motor

Wie zuvor treibt die Hayabusa ein Reihenvierzylinder mit 1340 Kubikzentimeter Hubraum an, dessen Leistung trotz diverser Modernisierungsmaßnahmen gegenüber der Vorgängergeneration leicht auf 140 kW/190 PS und 150 Newtonmeter gesunken ist. Dennoch haben sich die Fahrleistungen verbessert: Das 264 Kilogramm schwere Bike braucht für den Sprint auf 100 km/h 3,2 statt zuvor 3,4 Sekunden, die 200 km/h fallen nach 6,8 Sekunden. Wie bei den älteren Versionen wird die Höchstgeschwindigkeit auf 299 km/h begrenzt.

Quelle: ADAC