Bußgeldkatalog: Einigung bei Bußgeldern und Fahrverboten (UPDATE)

  • Bußgelder sollen zum Teil deutlich erhöht werden

  • Fahrverbotsgrenzen bei Tempoverstößen bleiben unverändert

  • ADAC begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern

Nach langem Ringen zwischen Bund und Ländern ist der Streit um einen neuen Bußgeldkatalog endlich beigelegt: Mehrere Kompromissvorschläge zur Neuregelung waren gescheitert, und es sah nicht danach aus, dass eine Verständigung auf neue Regelsätze noch vor der Bundestagswahl gelingen könnte. Die Verkehrsministerkonferenz schaffte aber am 16. April endlich den Durchbruch und macht damit den Weg frei für eine Verordnung des Bundesverkehrsministers. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Neue Bußgeldsätze kommen noch in diesem Jahr

Bei der Einigung ist es gelungen, die ursprünglich geplanten drastischen Verschärfungen bei den Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen zu verhindern und dennoch Raser durch deutlich höhere Bußgelder abzuschrecken. Die neuen Bußgeldsätze sollen noch im Laufe dieser Legislaturperiode in Kraft treten.

Kurzer Rückblick: Wegen eines Zitierfehlers ist die Bußgeldkatalogverordnung vom 28. April 2020 im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ungültig. Aber auch inhaltlich gab es mächtig Ärger, da Fahrverbote bereits bei einer Tempoüberschreitung von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts vorgesehen waren.

Höhere Bußgelder bei Tempoverstößen

Für Temposünder soll es künftig deutlich teurer werden: Die bisherigen Verwarnungsgelder für Überschreitungen bis 20 km/h werden mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs verdoppelt. In der folgenden Übersicht finden Sie die aktuellen und die geplanten Bußgelder für Pkw-Fahrer im Überblick:

Keine Änderung bei Fahrverboten

Nichts verändert werden soll bei den Fahrverboten: Wie schon jetzt droht Pkw-Fahrern bei 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts oder wenn sie wiederholt 26 km/h zu schnell waren ein Fahrverbot. Dafür werden die Bußgelder im Bereich ab 21 km/h erhöht – aber nicht durchgängig verdoppelt, wie von manchen gefordert.

Innerorts:

Tempoüberschreitung aktuelle Bußgelder in Euro geplante Bußgelder in Euro
bis 10 km/h 15 30
11 – 15 km/h 25 50
16 – 20 km/h 35 70
21 – 25 km/h 80 115
26 – 30 km/h 100 180
31 – 40 km/h 160 260
41 – 50 km/h 200 400
51 – 60 km/h 280 560
61 – 70 km/h 480 700
über 70 km/h 680 800

Außerorts:

Tempoüberschreitung aktuelle Bußgelder in Euro geplante Bußgelder in Euro
bis 10 km/h 10 20
11 – 15 km/h 20 40
16 – 20 km/h 30 60
21 – 25 km/h 70 100
26 – 30 km/h 80 150
31 – 40 km/h 120 200
41 – 50 km/h 160 320
51 – 60 km/h 240 480
61 – 70 km/h 440 600
über 70 km/h 600 700

UPDATE:

04.05.2021

Der Bußgeldkatalog wächst und die Bußgelder bei Verkehrsverstößen werden erhöht

Um weitere Tatbestände soll der Bußgeldkatalog ergänzt und die Bußgelder bei Verkehrsverstößen erhöht werden. Die geplanten härteren Fahrverbote finden aber nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr. Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt.

Neue Tatbestände:
Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Außerdem einigte man sich zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern darauf, dass Lkw innerorts zukünftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, müssen sie 70 Euro zahlen.

Die StVO-Novelle peilt an vielen Stellen auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an – in vielen Fällen verdoppeln sich die Strafen.
Das ist beispielsweise bei Tempoverstößen der Fall:
Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bußgelder ist im neuen Bußgeldkatalog bei allen Verstößen gegen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit vorgesehen.

Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den Halter dann bis zu 55 Euro, statt wie bisher 15 Euro.
Noch teurer ist es, mit dem Auto einen Fahrrad- und Gehweg zu blockieren oder in zweiter Reihe zu parken. Dann werden bis zu 110 Euro fällig. Ebenfalls untersagt ist das sogenannte Auto-Posing.

Wer unnötig viel hin- und herfährt und wenn das zur Lärm- oder Abgasbelästigung führt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro statt aktuell 20 Euro rechnen.

Jedoch:
Die härteren Fahrverbotsregelungen kommen mit dem neuen Bußgeldkatalog nicht.

Ursprünglich sah die StVO-Novelle aus dem Frühjahr 2020 vor, bereits für innerörtliche Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h Fahrverbote zu verhängen. Autofahrer und Verbände kritisierten diesen Grenzwert als zu streng und unverhältnismäßig. Nun wurde diese Änderung wieder aus der Novelle gestrichen.

Wie beim aktuell gültigen Bußgeldkatalog soll auch zukünftig erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein Fahrverbot verhängt werden.

Am 17. September 2021 will sich der Bundesrat mit der nun vorgeschlagenen StVO-Novelle befassen. Erst nach Zustimmung des Bundesrats kann der neue Bußgeldkatalog in Kraft treten