In Österreich droht bei einem Autounfall die Blaulichtsteuer. Bei manchen Verkehrsregeln im Ausland kommen die deutschen Autofahrer aus dem Staunen nicht heraus. Umso wichtiger ist es, dass sie sich vor dem Urlaub damit vertraut machen. Denn wer kennt schon eine „Blaulichtsteuer“? Kein Scherz: Wer bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in Österreich die Polizei ruft, obwohl die Unfallbeteiligten ihre Daten auch ganz einfach untereinander hätten austauschen können, muss eine Unfallmeldegebühr in Höhe von 36 Euro bezahlen. Diese Gebühr ist bei den Einheimischen besser unter dem Namen „Blaulichtsteuer“ bekannt.
Auch in Sachen Alkohol sollten sich die Reisenden vor der Ferien-Fahrt ganz genau informieren, was im Urlaubsland erlaubt ist und wie bei Verstößen die Strafen aussehen.
Wer beispielsweise in Italien mit mehr als 1,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss neben einer hohen Geldbuße außerdem noch mit der Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen. Auch wichtig: In den Sommermonaten (bis 14. Oktober) herrscht ein Winterreifen-Verbot. Und: Fahranfänger dürfen in den ersten drei Jahren nur 100 km/h auf den italienischen Autobahnen fahren.
Auch in Dänemark kann das Auto beschlagnahmt, zwangsversteigert und enteignet werden, wenn der Fahrer zu viel getrunken hat. Allerdings liegt die Grenze bei den Nordlichtern bei recht sportlichen 2,0 Promille.
Etwas moderater sehen die Alkoholregeln im Land des leckeren Rotweins aus.
In Frankreich gibt zwar eine Mitführpflicht für sogenannte „Alko-Tester“ (ein kleines Röhrchen zur Atem-Alkoholmessung), aber wer keinen vorzeigen kann, der wird nicht bestraft. Ein unmittelbares Fahrverbot droht demjenigen, der zu schnell unterwegs ist. Dann kann gegebenenfalls nur noch ein Mitfahrer das Steuer übernehmen.
In der Schweiz sollten sich Urlauber tunlichst an das Tempolimit halten, denn da verstehen die Eidgenossen keinen Spaß. Es gilt „Null Toleranz“, also schon ab 1 km/h über dem vorgeschriebenen Limit wird eine Strafe fällig. Ab 40 km/h zu schnell in einer Tempo-30-Zone oder 80 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft. Auf Autobahnen herrscht ein generelles Tempolimit von 120 km/h; in der Schweiz gibt es keine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wie in Deutschland.
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