Rückruf für Zubehör-Fußrasten bei Yamaha

Yamaha startet einen Rückruf für Fahrerfußrasten des Herstellers Gilles aus seinem Zubehör-Programm.

„Die Fußrasten können sich, wenn sie mit hoher Kraft belastet werden, verformen. In diesem Fall kann das Fahrergewicht nicht mehr sicher getragen werden“, teilte die Yamaha Motor Deutschland GmbH der Fachzeitschrift „bike und business“ mit.

Betroffen sind folgende Produkte:
Fahrerfußrasten schwarz-titan (Teile-Nr.: 1WS-F2741-00-00),
verkauft zwischen 02. Juni 2014 und 03. Juli 2017 sowie

Fahrerfußrasten schwarz-blau (Teile-Nr.: 1WS-F2741-10-00),
verkauft zwischen 17. Juni 2014 und 27. Juni 2017.

Käufer der betroffenen Artikel werden gebeten, sich zwecks kostenlosem Austausch mit ihrem Yamaha-Händler in Verbindung zu setzen.

Aktueller Rückruf von BMW – BMW R 1200 GS / GS Adventure

Anlass/Bauteil: Standrohr kann brechen

Bau-Zeitraum: 11.2013 bis 06. 2017

Anzahl betroffene Fahrzeuge: 29.800 (Deutschland), 170.000 (weltweit)

Benachrichtigung der Halter über: Anschreiben durch Hersteller

Ergänzende Informationen: Bei Überlast (z.B. beim Auffahren auf ein Hindernis, einem Sturz oder beim Durchfahren von tiefen Schlaglöchern mit nicht angepasster Geschwindigkeit) kann der Pressverbund des Gabelstopfens geschädigt werden. Sollte sich der Sitz des verpressten Verschlussstopfens gelockert haben, kann sich der Spalt über längere Laufleistungen bei hoher Belastung vergrößern. Das führt in der Regel zu Ölundichtigkeiten, einer klackernden Geräuschbildung sowie einem zunehmend unpräziseren Fahrverhalten. Werden diese Signale nicht wahrgenommen oder ignoriert und treten weitere Überlast-Ereignisse auf, könnte sich der Stopfen komplett lösen. In der Folge wären kritische Fahrzustände nicht auszuschließen. Die Standrohre werden mit einer zusätzlichen Standrohrbuchse nachgerüstet bzw. falls nötig auch die Standrohre durch modifizierte Neuteile ersetzt. Die Aktion läuft seit Juni 2017 und ist für den Kunden kostenlos.

Dauer des Werkstattaufenthalts: 1 Stunde

Kennzeichnung bearb. Fahrzeuge: Im Hersteller-Werkstattsystem (Code 0000313000)

Tour in NordRheinWestfalen – Münsterland

Worker Wheels NRW Münsterland auf zwei Rädern

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder soweit! Wir planen die diesjährige Motorrad-Tour. Sie soll stattfinden am

Samstag, den 16.09.2017.

Wir treffen uns um 10.00 Uhr am Gewerkschaftshaus in Münster, Johann-Krane-Weg 16, 48149 Münster, zu einem zweiten Frühstück und machen uns anschließend auf den Weg durch das „wilde Münsterland“.

Den Streckenverlauf und weitere Einzelheiten werden wir bei Kaffee und Brötchen besprechen.

Näheres findet Ihr hier in der Einladung

Rückmeldung könnt ihr hier geben

Reise- Urlaubssonderausgabe der Worker Wheels Nachrichten

Nachrichten der Worker Wheels

Servus Worker Wheels
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
Bikerinnen und Biker,
Sozias und …,
Mitglieder …,

Aus gegebenen Anlaß gibt es hier eine Ferien-Urlaubs-Sonderausgabe mit Themen, die vielleicht interessieren könnten.

Kaum Durchblick bei der
Maut in Europa

Wer nicht nur über Landstraßen fahren will, wird meist zur Kasse
gebeten.

Maut-Dschungel Europa: Wer nicht nur über Landstraßen fahren will, wird
meist zur Kasse gebeten. Damit ihr nicht in die Maut-Falle tappt, sagen
wir euch, was ihr beachten solltet.

In vielen europäischen Ländern müsst ihr auf Autobahnen und
Schnellstraßen eine Mautgebühr bezahlen. Die Regelungen sind von Land
zu Land verschieden. Auch innerhalb eines Landes können sie ganz schön
kompliziert sein.
Streckenbezogene Maut vs. Vignette

In der Europäischen Union gibt es neun Länder mit einer
streckenbezogenen Maut: Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien. Wie viel ihr
bezahlen müsst, hängt davon ab, wie viele Kilometer ihr zurückgelegt
habt. Nicht immer ist das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz
mautpflichtig. Je nach Land müsst ihr beim Ein- oder Ausfahren
bezahlen. In Portugal und Polen gibt es auch Streckenabschnitte, auf
denen ihr elektronisch bezahlen könnt.

Das „Pickerl“ ist Österreich-Urlaubern bekannt. Neben dem Alpenland
verlangen auch Bulgarien, Rumänien, die Schweiz, die Slowakei,
Slowenien, Tschechien und Ungarn eine Vignette für Autobahnen und
Schnellstraßen. Die Länder bieten verschiedene Vignetten an, die
unterschiedlich lange gelten.

Außerdem fällt in einigen Ländern eine Sondermaut für Brücken, Tunnel
und Pässe an. Zum Beispiel in Österreich, der Schweiz, Italien,
Frankreich, Dänemark und Schweden.
Hohe Bußgelder bei Verstößen

Bevor ihr zu eurer Reise aufbrecht, solltet ihr euch gut informieren,
welche Regeln im Reiseland gelten. Bei Verstößen kann es teuer werden:
Wer keine Vignette kauft oder sie nicht richtig anbringt, muss in
Slowenien mit einem Bußgeld von bis zu 800 Euro rechnen. Auch in
Österreich (ab 120 Euro), der Schweiz (190 Euro plus Vignettenkosten)
und Tschechien (ab 185 Euro) müsst ihr tief in die Tasche greifen.

Deshalb: Lieber alles richtig machen! Mit Entschuldigungen und Ausreden
erreicht man meistens nichts – selbst wenn ihr wirklich nach bestem
Wissen und Gewissen gehandelt habt und dachtet alles richtig gemacht zu
haben.

Maut in Europa: Tipps zur
Reisezei
t

Wer sich vorab informiert, vermeidet Stress an Mautstationen und teure
Nachzahlungen. „Reise- Urlaubssonderausgabe der Worker Wheels Nachrichten“ weiterlesen

Kein Anspruch auf Befreiung von der Helmpflicht

Ein Motorradfahrer beantragte die Befreiung von der Helmpflicht. Er begründete den Antrag damit, dass er eine schmerzhafte Narbe hinter dem Ohr habe und einen Helm daher nur unter großen Schmerzen tragen könne. Zur Untermauerung legte er ein entsprechendes Attest bei.
Die Behörde lehnte den Antrag ab, da es keinen dringenden Bedarf gebe. Der Antragsteller habe auch eine Fahrerlaubnisklasse 3 und könne daher ein Auto nutzen, um mobil zu sein.
Dagegen klagte der Betroffene. Er war der Ansicht, dass bei Vorliegen eines ärztlichen Attests die Behörde verpflichtet sei, eine Befreiung zu erteilen.
Das sah das BVerwG in seinem Beschluss vom 08.02.2017, Az.: 3 B 12/16 anders.
Es liege im Ermessen der Behörde, eine Befreiung von der Helmpflicht zu erteilen. Schon der Wortlaut der Vorschrift zeige, dass die Behörde ein Ermessen habe, da es heißt „Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen….“ Ausnahmen genehmigen. Hier sei die Behörde zu dem Schluss gekommen, dass ein dringender Bedarf nicht vorgelegen habe. Da der Antragsteller auch eine Fahrerlaubnisklasse 3 besitze, könne er ein Auto zur Fortbewegung nutzen, ohne dass er körperlichen Einschränkungen unterworfen sei. Daher sei der Antrag abzulehnen, insbesondere auch, weil die Teilnahme am Straßenverkehr ohne Helm mit einem Motorrad ein extrem hohes Gefahrenpotential für den Fahrer aber auch Dritte bedeute.
Quelle: ADAC

Tipps fürs Fahren im Gebirge

Hier gelten andere Regeln als im Flachland

Für Motorradfahrer ist bekanntlich der Weg das Ziel. Besonders beliebt sind dabei kurvige Gebirgsstrecken und Pässe. Die Motorrad-Experten des ADAC haben die besten Tipps für die Fahrt über Berg und Tal zusammengestellt.

Streckenlänge: Je mehr Kurven und Pässe, desto kürzer die Strecke

Weniger ist oft mehr. Trotz guter Kondition sollte das Tagespensum bei kleinen Nebenstraßen und extremen Pässen mit teilweise gar unbefestigten Straßen höchstens 200 Kilometer betragen. Bei kurvenreichen Straßen und einigen höheren Pässen sind 300 Kilometer genug, will man stressfrei und vor allem vor Einbruch der Dämmerung am Ziel sein. Wer unterwegs neben den obligatorischen Pausen auch die Ausblicke oder einzelne Besichtigungen genießen will, sollte den Zeitplan realistisch gestalten.

Unabhängig von Maschine und Verbrauch, der bei Passfahrten steigt, sollte immer genügend Kraftstoff im Tank sein, um nach dem Gipfelsturm auch die Talfahrt mit laufendem Motor zu machen: Ohne Sprit fehlt beim Rollen die „Motorbremse“ – eine höchstgefährliche Tatsache.

Ein Phänomen des Hochgebirges ist verstärkter Steinschlag, vor dem in allen Ländern mit Schildern gewarnt wird. Motorradfahrer sollte ihre Fahrweise auf solchen Abschnitten darauf einstellen, dass Geröll oder einzelne Steine auf der Fahrbahn liegen. ADAC Praxistipp: Sind Hänge mit Netzen gesichert oder reichen Steilhänge bis an den Straßenrand, ist höchste Vorsicht geboten – Tempo runter!

Verändertes Handling der beladenen Maschine beachten

Weil ein mit Gepäck und Sozius beladenes Motorrad schon in der Ebene grundsätzlich andere Handlingseigenschaften wie höhere Kippneigung bei Langsamfahrt oder trägerer Reaktion auf Lenkimpulse besitzt, muss die Veränderung „erfahren“ werden. Besonders gilt dies beim Ausweichen und Bremsen, vor allem bei starkem Gefälle oder Steigung. Damit nicht die erste Kuh auf der Hochalmstraße zum Verhängnis wird…

Apropos Weidebetrieb im Gebirge. Weil oft Straßen durch Almgebiete führen und das liebe Milchvieh hier nicht per Zäune gestoppt werden kann, verhindern sogenannte Weideroste das Ausbüchsen der Tiere. Diese längs in die Straße eingelassenen Metallgitter überfährt man am besten in leichtem Winkel, um nicht in die Zwischenräume zu gelangen. Da das Metall oft glatt ist, sollten extreme Manöver wie Bremsen, Beschleunigen oder extreme Schräglage vermieden werden.

Beim Kurvenfahren im Gebirge gilt das, was auch sonst wichtig ist: Der Blick führt die Bewegung. Nur wer seinen Blick zwischen Vorderrad und Horizont pendeln lässt, wird die richtige Linie finden. In Linkskurven muss in Richtung Kurvenausgang geschaut werden, in Rechtskurven möglichst weit am rechten Fahrbahnrand entlang.

Besonders wichtig ist bei engen Kurven und vor allem bei Serpentinen und Kehren die „runde“ Fahrlinie. Die Biegung sollte bei Linkskurven vom rechten Fahrbahnrand und bei Rechtskurven von der Fahrbahnmitte mit Sicherheitsabstand zum Gegenverkehr angefahren werden. Im Kurvenverlauf gilt es, möglichst lange außen zu bleiben und erst nach innen zu ziehen, wenn der Kurvenausgang gesehen wird. So können selbst zuziehende Kurven keine Überraschung werden.

Selbstverständlich muss auch die Geschwindigkeit bei der Kurvenfahrt stimmen: Wenn der Motor immer „am Gas hängt“, zieht das Bike sicher durch die Biegung. Gas gegeben sollte erst wieder werden, wenn der Kurvenausgang sichtbar ist. Es ist besser, mit weniger Dampf in die Kurven ein und schneller hinaus zu fahren. Anders wird aus der Kurvenlinie schnell ein Haken – und die Kippgefahr steigt besonders in hängenden Kehren.

Um bei Bergauffahrten auch bei Maschinen mit weniger Drehmoment immer genügend Kraft und Vortrieb zu haben, empfiehlt es sich, niedere Gänge höher drehen zu lassen. Dann fällt auch der Anschluss beim Hochschalten flüssiger aus. Bei Talfahrten muss das Energieplus der rollenden Fuhre durch das Gefälle einkalkuliert werden.

Damit genügend Reserven vorhanden sind und nicht dauernd stark gebremst werden muss (das kann nach extremer Erhitzung sogar zum „Bremsfading“ mit Leistungsverlust führen), hilft frühes Herunterschalten und die „Motorbremse“.

Quelle: ADAC