Gute Nachricht für Gespannfreunde: Mobec in Holzmaden fand nach langer Suche einen Nachfolger für den Gespannbaubetrieb. Mit der Fortführung des vor 30 Jahren gegründeten Unternehmens sind nicht nur die Ersatzteilversorgung und Betreuung der Bestandskunden langfristig gesichert. Ab dem ersten Januar leitet Jörg Henßeler als Inhaber das zunächst weiter in Holzmaden produzierende Unternehmen. Die Mobec GmbH und der Mobec-Teilevertrieb verschmelzen zur Mobec-HeMoS GmbH. Um einen nahtlosen Übergang für die Kundschaft zu gewährleisten, werden Elisabeth und Manfred Beck samt ihrem jetzigen Team bis Ende 2021 für die neue Firma tätig bleiben. Danach wird die Mobec-HeMoS GmbH ihre Aktivitäten in neuen Räumen bei Ulm fortführen. Die bisherigen Inhaber gehen in den wohlverdienten Ruhestand. Jörg fährt seit seinem 16. Lebensjahr Motorrad und seit 2006 Gespann. Damit bringt er zweifellos den für das Verständnis dieser Branche eminent wichtigen praktischen Bezug ebenso wie die notwendige Begeisterung mit. Infos unter www.mobec.de.
Autor: Worker Wheels Administrator
Motorradhersteller Ducati bringt limitierte Sonderauflage
Mit der Diavel 1260 Lamborghini bringt der Motorradhersteller Ducati Ende Dezember eine limitierte Sonderauflage seines Power-Crusiers, die sich am Auftritt des Supersportwagens Siàn FKP 37 orientiert.
Ergebnis der Kooperation der beiden Audi-Töchter sind die von Lamborghini übernommene Lackfarbe „Gea Green“ und die vielfache Verwendung von Kohlefaserteilen sowie die geschmiedeten Felgen. Auch der sechseckige Auspuff und das „Y“-Motiv auf der Sitzbank sind eine Hommage an den Siàn FKP 37. Rahmen, Unterboden und Felgen sind in „Electrum Gold“ verziert. Das typische Ducati-Rot wird durch die Farbgebung der Brembo-Bremssättel wiedergegeben. Das Trockengewicht der 162 PS (119 kW) starken Maschine sinkt durch die Leichtbaukomponenten auf 220 Kilogramm.
Die Zahl 63, mit der die Lackierung gekennzeichnet ist, hat eine Bedeutung für den Autobauer aus Sant’Agata Bolognese. Die Firma wurde 1963 gegründet. An dieser Zahl orientieren sich auch die 630 durchnummerierten Exemplare der Diavel Lamborghini.
Der Kunde erhält neben der Plakette am Rahmen auf Wunsch auch einen exklusiven Helm mit speziell auf das Modell abgestimmten Grafiken. Beim Einschalten der Zündung erscheinen auf dem TFT-Farbdisplay die Logos beider Marken, begleitet von der Silhouette des Motorrads.
1. Advent
Ich wünsche Euch Allen einen schönen, besinnlichen und gesunden 1. Advent

Irrtümer im Verkehrsrecht – vom Abstand zum Radfahrer bis zum Rechtsfahrgebot
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht klare Regeln zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit vor. Verstöße werden teilweise streng geahndet. Trotz drohender Geldbußen, Punkte in Flensburg oder
gar Fahrverboten kursieren diverse Irrtümer zum Verkehrsrecht unter Verkehrsteilnehmern.
Die folgende Liste macht auf typische Fehleinschätzungen aufmerksam.
Irrtum: 1,5 Meter Abstand zum Fahrradfahrer genügen immer!
Das Konfliktpotenzial zwischen Auto- und Radfahrern ist groß. Während sich Radler häufig bedroht fühlen, wenn sie mit knappem Abstand überholt werden, sind Autofahrer genervt, weil Zweiradfahrer den Weg versperren. Um Unfällen vorzubeugen, sind die Mindestabstände für Überholvorgänge seit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 28. April 2020 klar geregelt:
• Beim Überholen von Radfahrern müssen innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden.
• Außerorts beträgt der Sicherheitsabstand 2 Meter.
Vor der StVO-Novelle sah der Gesetzgeber lediglich das Einhalten eines „ausreichenden Seitenabstands“ vor. Die Konkretisierung der Regelung soll die Sicherheit erhöhen. Doch auch die neuen Regelungen sind von Ausnahmen geprägt. Befördert ein Radfahrer beispielsweise innerorts ein Kind auf dem Rad, fordert der Gesetzgeber einen Abstand von zwei Metern. Ein Verstoß kann nicht nur teuer werden, sondern auch einen Eintrag ins Fahreignungsregister (FAER) nach sich ziehen. Wird ein Kind durch zu geringen Abstand gefährdet, müssen Autofahrer mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Gut zu wissen: Der Seitenabstand wird von der linken Außenseite des Radfahrers zur rechten Außenkante des Fahrzeugs gemessen.
Irrtum:
Fahrverbot droht bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts erst ab 41 km/h
Viele Autofahrer sind davon überzeugt, dass sie erst mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen müssen, wenn sie außerorts über 41 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sind. Grundsätzlich stimmt diese Regelung zwar, doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. „Ein einmonatiges Fahrverbot kann auch ausgesprochen werden, wenn Raser zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h oder mehr überschreiten“, heißt es unter www.Bussgeldkataloge.de, dem Verbraucherportal zum aktuellen Bußgeldkatalog, das über Sanktionen für Verkehrssünder und damit verbundene Fallstricke aufklärt. „Es handelt sich dabei um die sogenannte „Wiederholungstäterregelung“.“ Verkehrsteilnehmer, die sich wiederholt auffällig zeigen, werden mit verschärften Strafen konfrontiert. Sieht eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb eines Jahres bereits ein Fahrverbot vor, verlängert es sich um zusätzlich vier Wochen.
Wichtiger Hinweis:
Ein juristischer Formfehler in der StVO-Novelle vom April 2020 hat dazu geführt, dass die neuen Fahrverbotsregelns zumindest vorerst unwirksam sind. Deshalb wird derzeit der alte Bußgeldkatalog angewandt, der bei einer Tempoüberschreitung von 41 bis 60 km/h außerorts ein einmonatiges Fahrverbot vorsieht und innerorts ab 31 bis 50 km/h. Mit der StVO-Novelle hätten Fahrverbote bereits bei einer überhöhten Geschwindigkeit ab 26 km/h (außerorts) und 21 km/h (innerorts) eingesetzt. Wie wir hier berichteten, kann es bis 2021 dauern, bis Bund und Länder eine Einigung zur StVO-Novelle erzielen.
Irrtum:
Es gibt keine Pflicht für Winterräder
Dass es keine kalendarische Winterreifenpflicht gibt, stimmt. Die Faustregel für das Fahren mit Winterreifen „von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – dient lediglich als Orientierung. Falsch ist die Annahme, dass Sommerreifen bei jedem Wetter gefahren werden dürfen. Die StVO regelt in § 2, dass Winterreifen bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben sind. Die Winterreifenpflicht ist also nicht vom Zeitpunkt, sondern von den Wetterverhältnissen abhängig. Als winterliche Bedingungen gelten:
• Eisglätte
• Glatteis
• Reifglätte
• Schneematsch
• Schneeglätte
Wer bei Glatteis, schneebedeckter Fahrbahn und Co. mit Sommerreifen erwischt wird, muss 60 Euro Bußgeld zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Kommt es zur Gefährdung der Verkehrssicherheit, steigt die Geldbuße auf 100 Euro. Bei einem Unfall sogar auf 120 Euro.
Irrtum:
Alkohol am Steuer führt erst ab 0,5 Promille zum Fahrverbot
Auch diese Annahme ist falsch. Während von der absoluten Fahruntüchtigkeit spätestens ab 1,1 ‰ ausgegangen wird, begehen Verkehrsteilnehmer bereits ab 0,5 ‰ eine Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Fahrverbot für ihr Fehlverhalten bestraft. Wird jedoch eine alkoholtypische Fahrweise beobachtet und festgestellt, dass der Fahrer sein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle hat, kann ein Fahrverbot bereits ab 0,3 ‰ drohen. Bei einem Unfall wird es für alkoholisierte Verkehrssünder richtig unangenehm. „Hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen und die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate“, so die Warnung unter www.kenn-dein-limit.de, der Internetseite rundum Alkoholkonsum von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Gut zu wissen:
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt in der zweijährigen Probezeit eine Null-Promillegrenze. Gleiches trifft auf Fahrer unter 21 Jahren zu.
Irrtum:
Hunde dürfen auf dem Schoß mitfahren
Hunde dürfen im Auto nur mitfahren, wenn sie ordnungsgemäß gesichert sind. Hunde gelten als Ladung und erfordern dementsprechende Vorkehrungen, damit sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Irrtum: Rechts überholen ist immer verboten
Dass grundsätzlich links überholt wird, ist richtig. Ein allgemeines Verbot für das Überholen auf der rechten Seite gibt es dennoch nicht. Kommt es zum Beispiel auf Autobahnen zu einem Stau, dürfen Fahrzeuge rechts überholt werden. Voraussetzung: Die Geschwindigkeit darf nur geringfügig höher sein.
Irrtum:
Das Rechtsfahrgebot gilt auf Autobahnen generell
Das Fahren auf der Mittelspur kann Verkehrsteilnehmern nicht allgemein untersagt werden. Sind auf dem rechten Fahrstreifen immer wieder Fahrzeuge unterwegs, ist die Nutzung des mittleren Fahrstreifens völlig legal. Ist die rechte Spur jedoch frei, gilt das Rechtsfahrgebot.
Motorrad-Kleidung richtig pflegen – Tipps zur Pflege von Leder- und Textilkleidung
Wer gerne Motorrad fährt, braucht zwingend hochwertige Motorrad-Bekleidung. Ob Lederhose und passende Jacke in Leder- oder Textilausführung, Leder- oder Textilkombi sowie Stiefel und Handschuhe: Durch richtige Reinigung und Pflege hält die durchaus teure Ausrüstung nicht nur länger – sie behält auch ihr Aussehen und ihre Funktionstüchtigkeit.
Reinigung und Einfetten von Lederkleidung
Kombis, Hosen und Jacken aus Glattleder sollten auch während der Saison mit einem feuchten Tuch regelmäßig gereinigt werden. Hartnäckige Verschmutzungen wie Fliegen können zuvor „eingeweicht“ werden. Bewährte Hausmittel sind Kernseife und ein weicher Schwamm. Auf jeden Fall sollte Lederkleidung regelmäßig mit Lederfett eingerieben werden. Das verhindert nicht nur das Austrocknen und Verhärten des Leders, es schützt auch gegen allzu schnelles Eindringen von Nässe. Noch besser kann man Lederbekleidung gegen Regen schützen, wenn vor dem Einfetten auf die trockene Oberfläche ein Imprägnierspray für Motorradkleidung aufgetragen wird. Der Regen perlt dann besser ab und das Leder saugt sich nicht so schnell voll. „Wasserdicht“ wird die Bekleidung allerdings nicht.
Weil Leder als natürlicher Rohstoff atmet, sollte mit dem Fett sparsam umgegangen werden. Wird Leder zu stark eingefettet, setzten sich die Poren der Tierhaut zu und es bilden sich hässliche Rückstande. Am besten verwendet man einen weichen Lappen und reibt die Oberflächen kreisförmig und dünn ein. Im Motorrad-Zubehörhandel sind Lederfette ab rund sechs Euro zu bekommen. Neben farblos gibt es sie auch für schwarze Leder-Versionen. Wer auf Natur setzt, der kann sogar Lederbalsam mit Bienenwachs wählen.
Bei hydrophobiertem Leder, das durch spezielle Gerbprozesse Wasser abweisend ist, sollten nur Pflegemittel eingesetzt werden, die diese Eigenschaft nicht einschränken. Normale Lederfette sind tabu. Auch für Velours- oder Nubukleder darf statt fettigen Produkten nur ein spezielles Spray verwendet werden. Solches Leder kann mit einem Krepptuch gereinigt werden, das die speckig gewordene Oberfläche wieder aufraut.
Die immer wieder gestellte Frage, ob stark verschmutzte oder verschwitzte Lederkombis und Motorrad-Handschuhe nicht in der Waschmaschine gereinigt werden können, ist nicht eindeutig zu beantworten: Es hängt vom Leder ab. Wenn, dann nur mit hohem Wasserstand im Schonwaschgang mit Temperaturen unter 30 Grad und auf jeden Fall nur mit Feinwaschmittel. Ebenfalls verzichtet werden muss auf den Schleudergang und den Trockner. Nach dem Trocknen ohne Sonneneinstrahlung ist kräftiges Einfetten Pflicht. Bei neuen Leder-Handschuhen ist ein Waschgang vor dem Tragen sogar ein probates Mittel, Abfärben auf die Hände bei Regen zu verhindern. Eherne Regel sollte allerdings sein, jegliche Ausrüstungsstücke mit Protektoren und Innenfutter nicht so zu reinigen, falls sich beides nicht herausnehmen lässt.
„Motorrad-Kleidung richtig pflegen – Tipps zur Pflege von Leder- und Textilkleidung“ weiterlesen
Machen Sie Ihr Motorrad winterfest!
So bleibt das Motorrad bis zum Frühjahr fit
Tankbefüllung von Blech- und Kunststofftanks
Wartung & Pflege vor dem Winterschlaf
Motoröl wechseln
Schwimmerkammern der Vergaser entleeren
Kühlflüssigkeit prüfen
Batterie überwintern
Wartung von korrosionsgefährdeten Bauteilen
Reifendruck erhöhen oder Motorrad unterbauen
Stellplatz für Ihr Motorrad
Streit um Motorradlärm – Biker gegen Anwohner
Obwohl die Umweltauflagen auch für sie immer strenger werden: Motorräder werden von Jahr zu Jahr stärker, schneller und oft auch lauter. Die Fahrer pochen auf ihr Recht, mit ihren teurer bezahlten und legal zugelassenen Maschinen jederzeit und überall fahren zu dürfen. Doch eine wachsende Zahl von Anwohnern macht in Süddeutschland und Österreich dagegen mobil.
https://www.arte.tv/de/videos/090637-047-A/re-streit-um-motorradlaerm/
Lärm-Fahrverbot
Grüne fordern Lärmsperren wie in Tirol
In Tirol haben die österreichischen Behörden im Sommer 2020 bereits ein Fahrverbot für laute Motorräder auf ausgewählten Strecken ausgesprochen. Jetzt fordern die Grünen ein entsprechendes Lärm-Fahrverbot auch in Deutschland.
Standgeräusch-Sperren in Deutschland. Mit einem Paukenschlag hat Tirol im Juni 2020 Fahrverbote für Motorräder mit mehr als 95 Dezibel Standgeräusch auf bestimmten Strecken verhängt. Der bis Oktober 2020 laufende Versuch hat für mächtig Wirbel und Aufmerksamkeit weit über Österreichs Grenzen hinaus gesorgt.
Grüne wollen 95 db oder noch weniger
Über den Winter will Tirol nun die Wirksamkeit überprüfen, dazu sollen Anwohner befragt werden. Aber noch bevor die Ergebnisse aus Triol vorliegen, fordert die jetzt Bundestagsfraktion der Grünen dasselbe für von Motorradlärm „schwerstbetroffene Orte“ in Deutschland. Und damit nicht genug. In einem Beschlussantrag vom 28. Oktober fordern die Grünen den Deutschen Bundestag auf, „das sogenannte Tiroler Modell mit Streckensperrungen für Motorräder mit einem Standgeräusch von zunächst mehr als 95 Dezibel anzuordnen.“ Sprengstoff liegt im Wörtchen „zunächst“, denn in der Begründung heißt es weiter, dass die Wirksamkeit der Sperrung laufend geprüft werden solle. Und dann kommt‘s: „Sollte während der Testphase in Deutschland der Grenzwert von 95 Dezibel nach drei Monaten keine deutliche Lärmreduzierung erzielen, soll der Wert (…) weiter abgesenkt werden.“ Das heißt: Es sollen dann noch viel mehr an sich völlig legale Motorräder ausgesperrt werden.
Auch die im Frühjahr vom Bundesrat für bestimmte Strecken geforderten Sonn- und Feiertagsfahrverbote sind für die Grünen nicht tabu. Sie sollen laut dem Antrag verhängt werden, „falls die Lärmminderung (durch Standgeräuschlimits, Red.) nicht zufriedenstellend ausfällt.“ Und zwar „solange, bis wirksame Maßnahmen zum Ausschluss besonders lauter Maschinen spürbar Abhilfe schaffen.“ Damit soll Druck vor allem auf die Hersteller erzeugt werden, künftig generell leisere Motorräder anzubieten, die – auch das steht im Antrag – künftig 80 Dezibel in allen Fahrzuständen nicht überschreiten.
Kupplung testen – so gehen Sie vor
Eine Kupplung sollte in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Wie Sie ihre Kupplung selbst testen oder einen Defekt schnell erkennen, erfahren Sie hier:
Die Kupplung ist das Bindeglied zwischen dem Getriebe und dem Motor. Ohne sie könnte kein neuer Gang eingelegt werden und das Auto wäre nicht mehr fahrtauglich. Trotzdem gehört sie zu den Verschleißteilen und muss in regelmäßigen Abständen geprüft oder gar repariert werden. Wie Sie ihre Kupplung selbst testen oder einen Defekt schnell erkennen, erfahren Sie in unserem Ratgeber genauer.
Eine defekte Kupplung stellt keine Verbindung mehr zu Motor her. Das heißt:
die Gänge lassen sich nicht mehr richtig wechseln und einlegen. Wer hier kraftvoll vorgeht, richtet möglicherweise noch weiteren Schaden am Fahrzeug an. Deshalb sollte schon bei den ersten Anzeichen eine Werkstatt aufgesucht werden.
Dazu gehören:
• ruppiger Gangwechsel
• unsanftes Anfahren
• ungewöhnliche Geräusche beim Kuppeln
• Kupplung scheint nicht zu greifen
• Geruchsentwicklung
In modernen Fahrzeugen scheinen die Bauteile der Kupplung sehr langlebig. Eine falsche Fahrweise verkürzt allerdings das Leben der Bauteile und sorgt für einen enormen Verschleiß. Eine kaputte Kupplung geht deshalb häufig auf die Kosten des Fahrers. Vielleicht wurde das Kupplungspedal nicht richtig getreten oder sogar während der Fahrt permanent betätigt. Außerdem tun kurze Stopps ohne Leerlauf der Kupplung nicht gut. Beim Gangwechsel sollte sie nicht schleifen und auch ein Zwischengas ist nicht mehr notwendig.
Greift die Kupplung nicht mehr richtig, lässt sich das relativ schnell feststellen. Die Kraft kann dann nicht mehr richtig an den Motor übertragen werden. Wer die Anzeichen zeitig erkennt, braucht nicht die komplette Anlage wechseln. Passende Einzelteile für nahezu jeden Fahrzeugtypen gibt es beim Online-Händler Daparto.de. Über 150 gewerbliche Händler werden mit ihren Angeboten in einem Preisvergleich gegenübergestellt. Die spezifische Suchmaske macht den Ersatzteilkauf noch einfacher und hilft beim Sparen.
In 7 Schritten die Kupplung testen
Als geübter Autofahrer können Sie die Kupplung selbst testen. Allerdings ist Vorsicht geboten, um wichtige Teile nicht zu beschädigen. Es empfiehlt sich mit dem ersten Verdacht ein Besuch in der Werkstatt. Andernfalls bieten sich folgende sieben Schritte an:
1. Stellen Sie das Fahrzeug auf einen ebenen Untergrund.
2. Es dürfen während des Tests keine anderen Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt werden. Am besten eignet sich in leerer Parkplatz oder ein großer Hof.
3. Stellen Sie nun die Handbremse fest.
4. Lösen Sie den Gang, sodass sich das Fahrzeug im Leerlauf befindet.
5. Jetzt kann der Motor gestartet werden.
6. Legen Sie nun den höchsten Gang des Fahrzeugs ein.
7. Betätigen Sie das Gaspedal und lösen Sie die Kupplung sanft.
Was passiert?
Geht der Motor nach dem letzten Schritt sofort aus, dann brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Die Kupplung hat den Test bestanden. Stirbt der Motor aber beim Einkuppeln nicht sofort ab und läuft weiter, so handelt es sich um einen Defekt. Spätestens jetzt sollten Sie das Fahrzeug in der Werkstatt vorstellen.
Weitere Hinweise zum Test
Übrigens bleibt die Handbremse während des gesamten Tests angezogen, damit das Fahrzeug sich möglichst nicht von der Stelle bewegt. Legen Sie keinen zu niedrigen Gang ein. Es sollte sich mindestens um den dritten Gang handeln, da sonst die Schäden an der Kupplung noch verstärkt werden. Außerdem ist nicht immer ein kompletter Wechsel notwendig, manchmal genügt das Nachstellen in der Werkstatt.
Kupplung schonen während der Fahrt
Für ein möglichst langes Leben der einzelnen Bauteile kann die Kupplung während der Fahrt geschont werden. Das heißt beim Schalten: immer das Pedal vollständig durchdrücken. Nur mit gedrücktem Pedal lösen sich Kupplungsscheibe und Schwungscheibe voneinander. Andernfalls reiben die Metallteile aneinander und der Verschleiß steigt. Außerdem sollten die einzelnen Schritte beim Schalten genau eingehalten werden. Erst das Pedal treten, dann in den nächsten Gang wechseln und dann das Pedal wieder loslassen. Wer mit permanent schleifender Kupplung fährt, wird sich schneller in der Werkstatt vorstellen können, als gedacht. Beim Anfahren am Berg wird die Kupplung auch enorm belastet. Gerade Strecken sind also für das Fahrzeug und die Bauteile deutlich schonender.
Was kostet der Kupplungswechsel?
Bei vielen modernen Fahrzeugen lohnt sich die Reparatur von Einzelteilen nicht mehr. Die Kupplung wird getauscht. Die dafür notwendigen Ersatzteile gibt es als kompletten Satz und kosten zwischen 200 und 400 Euro. Der Preis wird aber durch den enormen Montageaufwand noch weiter in die Höhe getrieben. Hier gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Fahrzeugtypen. Bei manchen Autos muss nämlich der gesamte Motor ausgebaut werden, um an die Kupplung zu kommen. Andere Fahrzeuge sind in etwa drei bis vier Stunden komplett repariert.
Wo darf ich mein Motorrad parken?
Diese Frage stellen sich viele Biker gerade in Zeiten knapper Parkplätze. Darf ich mein Motorrad auf dem Gehweg parken? Was muss ich im Parkhaus beachten? Wir haben Tipps für Zweiradfahrer zusammengestellt, mit denen vor allem eines der Vergangenheit angehört: Strafzettel wegen Falschparkens.
Diese Regeln gelten für das Parken von Motorrädern
Wer sein Motorrad auf einem Gehweg parkt, riskiert einen Strafzettel. Zugelassen ist das Parken auf Gehwegen nur bei einer entsprechenden Beschilderung (Verkehrszeichen 315, blaues Schild: Pkw auf Gehweg) oder bei einer vorhandenen Parkflächenmarkierung. Andernfalls gilt ein generelles Parkverbot auf Gehwegen auch für Motorräder.
Wenn das abgestellte Motorrad weder Fußgänger noch Fahrradfahrer behindert, drücken Polizei oder Vollzugsbeauftragte der Gemeinde gelegentlich schon mal ein Auge zu. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Befinden sich eigens ausgewiesene Motorrad-Parkplätze in der Nähe, wird das Abstellen auf dem Gehweg in der Regel nicht toleriert.
Parkschein am Motorrad
Auch bei Parkscheinen gibt es keine Ausnahme für Motorradfahrer. Befestigen Sie daher den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung. Bewahren Sie unbedingt den Kontrollabschnitt als potenzielles Beweismittel auf.
Sofern es sich um eine per Parkflächenmarkierung auf Pkw-Größe ausgewiesene Parklücke handelt, gibt es keinen „Platzsparbonus“, d.h. jedes innerhalb einer Parkscheinzone abgestellte Motorrad benötigt einen eigenen Parkschein.
Parkscheibe am Motorrad
Auch in einer Parkscheiben-Zone gibt es keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit wird in aller Regel nicht akzeptiert. Hier hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe. Sie können z.B. ein gelochtes Exemplar mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen.
Benutzung von Parkhäusern
Ein generelles Verbot für Motorräder im Sinne einer StVO-Regelung gibt es für Parkhäuser nicht. Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit einer gesonderten Kennzeichnung an der Einfahrt das Parken von Motorrädern untersagen. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen sein. Weiterhin verfügt ein motorradfreundliches Parkhaus auch über Schließfächer, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen ermöglichen.
Übrigens: Als Winterdauerparkplatz sind Parkhäuser generell ungeeignet. Abgesehen von den hohen Kosten als Dauerparker und der Diebstahlgefahr haben Parkhäuser im Winter für ein Motorrad noch einen weiteren, erheblichen Nachteil. In einem stark frequentierten Parkhaus transportieren Fahrzeuge ständig feuchte und durch Streusalz stark belastete Luft in die Parkebenen. Dazu kommen noch unkontrollierbare Temperaturschwankungen, die eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit fördern. Dies alles führt zu einer übermäßigen Rostentwicklung am Motorrad und kann erhebliche Standschäden verursachen.
Wer über keinen geeigneten Winterstellplatz wie etwa in einer Privatgarage verfügt, sollte mit seinem Motorradhändler sprechen. Einige Firmen bieten für den Winter geeignete Abstellplätze an, teilweise sogar in Verbindung mit speziellen Pflegeprogrammen.