Neue Verkehrsregeln 2020

Die neue Straßenverkehrsordnung geht unter anderem härter gegen Rettungsgassen-Rüpel vor. Außerdem soll künftig das Halten in zweiter Reihe verboten und die Strafen für Parken auf Geh- und Radweg deutlich höher werden. Die wichtigsten Änderungen.

  • Härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse

  • Halten in zweiter Reihe kostet 55 Euro

  • Mehr Rechte und Schutz für Radfahrer

    Härtere Strafen für Rettungsgassen-Verstöße, neue Regeln fürs Halten und Parken auf Geh- und Radwegen, weitere Straßenschilder – all das soll die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) bringen. Die Bundesregierung hat den Plänen von Verkehrsminister Andreas Scheuer bereits zugestimmt, die Entscheidung im Bundesrat wurde jetzt wegen der vielen Änderungswünsche der Länder auf Mitte Februar verschoben.

Hohe Strafen für Durchfahren der Rettungsgasse

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt ­aktuell 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Künftig soll es auch noch einen Monat Fahrverbot geben. Deutlich härter sollen vor allem Fahrer bestraft werden, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Halten in zweiter Reihe kostet 55 Euro

Kurz mal in zweiter Reihe halten, jemanden rauslassen, etwas ein- oder ausladen: Das ist schon heute nicht erlaubt, wird aber oft geduldet. Im Moment drohen 15 Euro Bußgeld fürs Halten, beim Parken 20 Euro. Die neue StVO will Halten in zweiter Reihe deutlich härter bestrafen: 55 Euro und bei Behinderung sogar 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Parken auf Geh- und Radwegen: Ein Punkt bei Behinderung

Auf gleiche Höhe wie für das Halten in zweiter Reihe (55 Euro) sollen auch die Bußgelder für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen angehoben werden. Bei Behinderung sollen 70 € und ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Busstreifen können für Pkw freigegeben werden

Kommunen können im Einzelfall Busspuren für Autos freigeben – und zwar für Pkw, die mit mindestens drei Personen besetzt sind. Fahrer erkennen die entsprechenden Busspuren daran, dass dort ein Schild steht, das drei Personen in einem Auto zeigt.

Grünpfeil-Schild nur für Radfahrer

Auch das ist neu in der Straßenverkehrsordnung: Die bestehende Grünpfeilre­gelung wird erweitert. Künftig gilt das Blechschild an Ampeln auch für Fahrradfahrer, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Zusätzlich wird es ein eigenes Grünpfeilschild (siehe Bild) nur für Radler geben.

Einrichtung von Fahrradzonen möglich

Analog zu Tempo-30-Zonen können die Kommunen künftig Fahrradzonen einrichten. Hier sind nur Radfahrer erlaubt, außer ein Zusatzschild gibt die Zone auch für andere Verkehrsteilnehmer frei. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern

Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen auf der Fahrbahn künftig einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.

Neues Schild: Überholverbot von Zweirädern

Außerdem gibt es künftig ein neues Verkehrszeichen „Überholverbot von Zweirädern“, das zum Beispiel an engen Stellen aufgestellt werden soll.

Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Abbiegen

Zur Vermeidung von schweren Unfällen: Alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, z. B. Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren. ­Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld, und es gibt einen Punkt in Flensburg.

Eigene Parkflächen für Lastenräder

Ob Waren- oder Kindertransport – Lastenfahrräder mit Ladefläche werden immer beliebter. Mit dem neuen Symbol „Lastenfahrrad“ dürfen eigene Parkflächen und Ladezonen für diese Zweiräder ausgewiesen werden.

Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge

Parken für Carsharing-Fahrzeuge soll erleichtert werden. Dazu gehören ein neues Symbol für bevorrechtigtes Parken (siehe Bild) und ein Ausweis für Carsharing-Fahrzeuge. Er muss hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Die Regelung gilt für professionelle Anbieter, nicht für privates Carsharing.

Parkverbote vor Kreuzungen: Mehr Abstand

Mehr Übersicht: Wenn ein Radweg entlang der Straße verläuft, muss beim Parken ein größerer Abstand vor Kreuzungen oder Einmündungen eingehalten werden. Die neue Regel gilt, wenn der Radweg durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet ist.

Blitzer-Apps auf Smartphone verboten

Was bisher eine juristische Grauzone war, wird in der neuen Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt: Blitzer-Apps auf Smartphones und Navigationsgeräte, die auf Blitzer aufmerksam machen, sind genauso verboten wie Radarwarner. Die Geldbuße dafür beträgt 75 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

Quelle: Text & Grafiken: ADAC, Kommentare glöscht

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