Kleine Kennzeichen für Motorräder

Kleinere Nummernschilder sind bei vielen Fahrzeugbesitzern begehrt. Doch oft war der Kampf um ein kleineres Kennzeichen bei den Zulassungsstellen erfolglos. Für Motorradfahrer ist das anders.

Für Motorradfahrer werden Kraftradkennzeichen auch in den Breiten 180, 200 und 220 mm bei einer Höhe von 200 mm ausgegeben. Für alle anderen Fahrzeugbesitzer gelten weiter die alten Regeln. (ADAC)

Probleme bei einigen Zulassungsstellen

Einige Zulassungsstellen setzen die entsprechende Verordnung jedoch nicht wie vom Gesetzgeber geplant um: Danach sollte eine bereits zugeteilte Buchstaben-Zahlen-Kombination unverändert bleiben. Wer will und die Gebühr für das schmalere Nummernschild bezahlt, erhält dieses Kennzeichen dann in der kleineren Version.

Manche Zulassungsstellen vertreten hingegen die Meinung, auf den 18 cm breiten Schildern dürften wegen der Lesbarkeit bei zwei Buchstaben nicht mehr als zwei Ziffern stehen, also hinter dem Zulassungsbezirk nicht mehr als 4 Zeichen. Andernfalls sei eben kein schmaleres Kennzeichen möglich.

Bisher erteilte Nummernkombinationen auch auf kleinem Kennzeichen möglich

Diese Rechtsauffassung ist nach Ansicht der ADAC Juristen falsch. Bisher erteilte Nummernkombinationen mit bis zu fünf Stellen hinter dem Ortskürzel können problemlos auch in dem verkürzten Kennzeichen dargestellt werden. Das haben Untersuchungen zur Erkennbarkeit und Feststellung auf Radarfotos ergeben.

Quelle: ADAC

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