Kreditbearbeitungsgebühren – Banken verweigern Erstattung

Bis zu zehn Jahre rückwirkend können Bankkunden ungerechtfertigt erhobene Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern – so hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 28.10.2014 verbraucherfreundlich entschieden.

Mit einem Sammelsurium fadenscheiniger Argumente versuchen Kreditinstitute nun jedoch, die Erstattungsansprüche abzubügeln. „Wie Post aus dem Reich der Phantasie muten die rund 1.800 Ablehnungsschreiben an, die abgewimmelte Bankkunden erhalten haben“, kommentiert die Verbraucherzentrale NRW die Bankenkorrespondenz. Mal schieben die Institute vor, dass die Urteilsbegründungen der Karlsruher Richter noch gar nicht vorlägen. Ein anderes Mal wollen sie die Erstattung mit dem Argument versagen, dass das Darlehen bereits zurückgezahlt sei. Oder Banken ziehen die Karte, dass der Kunde das Bearbeitungsentgelt vorbehaltlos bezahlt habe. Was von den argumentativen Gedankenspielen der Geldinstitute zu halten ist und wie abgewiesene Kunden darauf richtig reagieren – das hat die Verbraucherzentrale in einer Übersicht unter https://www.verbraucherzentrale.de/faq-kr…sgebuehren zusammengefasst.
Weil alle zwischen 01. Januar 2005 und 31. Dezember 2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte zum 31. Dezember 2014 verjähren, müssen sich abgewimmelte Kunden sputen: Nur wer bis zum Jahresende aktiv wird, kann die Verjährungsfalle aushebeln. Dazu genügt ein Schreiben an die Bank oder Sparkassen jedoch nicht. Die Verjährung bei abgelehnten Forderungen kann nur durch eine Klage oder gegebenenfalls durch Einschaltung eines Ombudsmannes gehemmt werden.
Wichtig: Das BGH-Urteil gilt für jede Art von Kreditvertrag, den Verbraucher abgeschlossen haben – unabhängig davon, ob damit Möbel, Autos oder Immobilien finanziert worden sind. Im Unterschied zu Bearbeitungsentgelten für Verbraucherdarlehen hat der BGH die von Bausparkassen verlangte Abschlussgebühr für zulässig erklärt.
Wer ein Ablehnungsschreiben seiner Bank oder Sparkasse erhält, kann dies auch weiterhin unter
https://www.vz-nrw.de/kreditbearbeitungsgebuehren im Internet hochladen.
Die Finanzexperten der Verbraucherzentrale NRW prüfen die Schreiben und geben über einen Newsletter Hinweise, welche Schritte bei den jeweiligen Ablehnungsargumenten ratsam sind.

Eine weitergehende Einzelfallberatung kann die Verbraucherzentrale NRW nicht leisten. Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
https://www.vz-nrw.de

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