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Kategorie: Off Topic
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Mopedführerschein mit 15: BMVI verlängert Modellprojekt für zwei Jahre
Das Modellprojekt „Moped mit 15“ sieht vor,dass Jugendliche den Mopedführerschein (Fahrerlaubnisklasse AM) bereits ab 15 Jahren (regulär 16 Jahre) erwerben können.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verlängert das Modellprojekt „Moped mit 15“ um zwei Jahre. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wird entsprechend geändert. Die Ressortanhörung beginnt umgehend.
Christian Schmidt, geschäftsführender Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Insbesondere in den ländlichen Regionen besteht ein dringender Bedarf an diesem zusätzlichen Mobilitätsangebot, vor allem für Jugendliche in der Ausbildung. Gerade auf dem Land reichen die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs für Auszubildende oft nicht aus. Außerdem ist eine bessere Mobilität ein wichtiges Kriterium, um dem Wegzug junger Menschen aus den ländlichen Regionen entgegen zu wirken. Dabei leistet das Modellprojekt „Moped mit 15“ einen wichtigen Beitrag.
Das Modellprojekt „Moped mit 15“ läuft seit 2013 in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Später kamen auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Es sieht vor, dass Jugendliche die Fahrerlaubnisklasse AM bereits ab 15 Jahren (regulär 16 Jahre) erwerben können. Das Modellprojekt war zunächst bis Ende April befristet.
Projektbegleitend wurden Studien zur Verkehrssicherheit und zum Mobilitätsverhalten erstellt. Sie haben keine eindeutigen Ergebnisse erbracht. Deshalb wird das Modellprojekt auf zwei Jahre befristet verlängert. Das BMVI hat die Länder aufgefordert, in diesem Zeitraum weitere Daten zu erheben. Die Verlängerung wird rechtzeitig erfolgen, so dass das Projekt ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann. Die Behörden vor Ort werden entsprechend informiert. Sie werden gebeten, einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.bmvi.de
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44, 10115 Berlin, bmvi.bund.de
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Bau des BMW Alpenhotel Ammerwald
Wen es interessiert, wie das Alpenhotel Ammerwald innerhalb von 11 Monaten neu errichtet werden konnte, für den gibt es hier einen Film wie das erreicht wurde:
Nachtarbeit-Zulagen unpfändbar
Nachtarbeit-Zulagen unpfändbar
Arbeitnehmern dürfen die Zulagen für Sonntags-‚ Feiertags- und Nachtarbeit nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht gepfändet werden. Es handele sich dabei um gesetzlich geregelte Erschwerniszulagen, auf die die Arbeitnehmer einen Anspruch hätten, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Mittwoch. Dagegen könnten Schicht- oder Samstagszulagen gepfändet werden, um Gläubigerforderungen zu bedienen.