Crazy Wheels

Sonderausstellung im Auto und Technik Museum Sinsheim

Das Auto & Technik Museum Sinsheim präsentiert ab 25. März 2017 in der Sonderausstellung „Crazy Wheels – Verrücktes auf Rädern“ bunt zusammengestellte Um- sowie Sonderbauten – motorisierte Kuriositäten, welche die Besucher faszinieren und in Staunen versetzen.
So z.B. ein Messerschmitt Kabinenroller mit Propellerantrieb, eine Harley-Davidson mit einem Viertakt-Neunzylinder-Sternmotor aus dem Flugzeugbau oder ein viersitziger Vespa Motorroller. Aus der Vulkaneifel kommt ein Stein-Motorrad des Bildhauers und Künstlers Chris Zernia. Der gelernte Steinmetz schuf aus heimischem Material ein fahrbereites Motorrad, bei dem wesentliche Teile aus Vulkangestein bestehen. Als weiteres Highlight wird auch das größte Serienmotorrad der Welt, die Gunbus 410, der Eppinger Firma Leonardt Manufactoring zu sehen sein.
Der Besuch der Ausstellung ist im Gesamteintrittspreis des Museums enthalten.
Quelle: ADAC

Haftung für Sturz auf rutschiger Fahrbahn

Wer auf einer rutschigen Fahrbahn zu Sturz kommt, sollte recherchieren, ob es an der Stelle schon häufiger zu gleichen oder ähnlichen Unfällen gekommen ist. Weist die Fahrbahn Mängel auf, die der Behörde bekannt sind oder aufgrund vorheriger Unfälle bekannt sein müssten, kann eine Schadenersatzpflicht des zuständigen Landes bestehen.

Unfallhergang:
Der Kläger erlitt mit seinem Motorrad kurz hinter einer Ortsdurchfahrt einen Unfall, indem sein Motorrad seitlich weggerutscht ist. Der Kläger war zum Unfallzeitpunkt mit einer Gruppe von Motorradfahrern unterwegs gewesen. Die zum Unfallzeitpunkt feuchte Strasse verlief kurz hinter der Ortsdurchfahrt in einer leichte Steigung. Der Kläger ist mit ca. 40 bis 45 km/h gefahren. Plötzlich und ohne dass dies für ihn in irgendeiner Form beherrschbar war, ist das Motorrad weggerutscht, so dass er mit dem Bike zu Fall kam.
Der Sturz war, was ein Sachverständigengutachten ergab, schlicht die Folge einer mangelnden Griffigkeit des Fahrbahnbelages. Der Motorradfahrer war der Meinung, dass das für die Strasse zuständige Land im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht den Fahrbahnbelag längst hätte auswechseln und/oder ausbessern müssen, zumal es an dieser Stelle auch in der Vergangenheit immer mal wieder zu Unfällen gekommen war. Daher verklagte er das Land auf Ersatz der ihm entstandenen Schäden.
Das Landgericht Detmold gab der Klage am 03.02.2016 (Az: 9 O 86/15) im Wesentlichen statt und begründete sein Urteil wie folgt:
Das Land trifft generell die Verpflichtung, die von ihm unterhaltenen Verkehrswege von abhilfebedürftigen Gefahrenstellen freizuhalten. Es muss dabei zwar nicht für alle erdenklichen, auch entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge treffen, denn eine absolute Gefahrlosigkeit kann nicht gefordert werden. Jeder Straßennutzer muss sich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Allerdings, so das erkennende Gericht, muss der Verkehrssicherungspflichtige in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, eben nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag.
Genau diesen Massstäben hatte das beklagte Land nicht entsprochen, denn der Fahrbahnbelag an der Unfallstelle wies bereits seit mehreren Jahren eine mangelhafte Griffigkeit auf, auf Grund derer nicht mehr gewährleistet war, dass Motorradfahrer trotz Einhaltung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt den streitgegenständlichen Streckenabschnitt bei Nässe gefahrlos passieren konnten. Angesichts dieser Situation wäre der für das Land handelnde Straßenbau NRW dringend zu Abhilfemaßnahmen im Bereich der späteren Unfallstelle gehalten gewesen, so etwa durch Aufstellen entsprechender Warnschilder oder aber durch bauliche Sanierung des entsprechenden Straßenabschnitts. Da das Land derartige Abhilfe nicht geschaffen hat hat es seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und sich daher grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht.
Das Gericht hat allerdings zu Lasten des Klägers im vorliegenden, konkreten Fall die allgemeine Betriebsgefahr mit 25 % in Abzug gebracht, denn die von dem Motorrad ausgehende typische allgemeine Betriebsgefahr, die sich hier insbesondere auf Grund der relativen Instabilität eines Motorrads, insbesondere bei nasser Fahrbahn, realisiert hat, habe an der Entstehung des Unfalls zumindest mitgewirkt.
(Landgericht Detmold, 9 O 86/15)

Rückruf von Honda (Gold Wing GL1800A (SC 47))

Honda Gold Wing GL1800A (SC 47)
Anlass/Bauteil: Airbagteile können sich bei Auslösung ablösen
Bau-Zeitraum: 25.05. bis 05.08.2008
Anzahl betroffene Fahrzeuge: 734 (D), 4.251 (EU), 8.582 (weltweit)
 
Benachrichtigung der Halter über: Anschreiben durch Hersteller
Rückrufart: Freiwillig, überwacht
Ergänzende Informationen: Unter dem Einfluss von heißen und feuchten klimatischen Bedingungen mit ausgeprägten Temperaturschwankungen kann sich die Struktur des Inflator-Treibmittels nachteilig verändern und während der Auslösung des Airbags bei einem Unfall zu einem Überdruck im Zünder führen. Unter Umständen können sich dadurch kleine Metallpartikel lösen und den Fahrer schwer verletzen. Als Abhilfe wird der Airbag-Inflator ausgetauscht. Die Aktion läuft seit 08.08.2016 und ist für den Kunden kostenlos.
 
Dauer des Werkstattaufenthalts: 5 Stunden
Kennzeichnung bearbeiteter Fahrzeuge: Im Hersteller-Werkstattsystem (Code 3HW)

Rückruf von Triumph

Aktueller Rückruf von Triumph

Triumph Bonneville T120 Black, Bonneville T120
Anlass/Bauteil: Gashebel kann verklemmen
Bau-Zeitraum: 2.12.2015 bis 13.6.2016
 
Anzahl betroffene Fahrzeuge: 730 (D), 6.691 (weltweit)
 
Benachrichtigung der Halter über: Anschreiben durch Hersteller
Rückrufart: Freiwillig, überwacht
Ergänzende Informationen: Der Gashebel kann sich bei eingeschalteter Griffheizung verklemmen und dadurch verhindern, dass der Motor in den Leerlauf zurückkehren kann. Dadurch kann das Motorrad ungewollt beschleunigen. Als Abhilfe wird ein Distanzstück zwischen Gasgriff und Lenker-Endgewicht montiert, womit die Funktion des Gasdrehgriffs sowohl bei aktivierter und deaktivierter Griffheizung gewährleistet ist. Die Aktion läuft bereits und ist für den Kunden kostenlos.
Kennzeichnung bearbeiteter Fahrzeuge: Im Hersteller-Werkstattsystem

Rückruf Yamaha MT-03, YZF-R3

Yamaha MT-03, YZF-R3

Anlass/Bauteil:

1) Tank kann sich lösen

2) Ausfall der Fahrzeugelektrik

Fg.-Nr.:

MH3RH071000001001 bis MH3RH071000006440

MH3RH07K000001001 bis MH3RH07K000006040

Anzahl betroffene Fahrzeuge: 1.485 (D)

Benachrichtigung der Halter über: Anschreiben durch Hersteller

Rückrufart: Freiwillig, überwacht

Ergänzende Informationen:

1) Die Abmessungen der vorderen Tankhalterung wurden falsch konstruiert, was zur Folge haben kann, dass der Metallhalter unter Spannung montiert ist und direkt am Tank anliegt. Durch Vibrationen am Tank kann es vorkommen, dass sich die hintere, angeschweißte Tankbefestigung an den Schweißnähten löst und Kraftstoff austritt.

2) Durch Wassereintritt ins Zündschloss, kann es an der Kontaktplatte zu Korrosion kommen, was zu einem Ausfall der kompletten Fahrzeugelektrik führen kann.

Die Korrektur beinhaltet zum einen die Montage einer neuen, modifizierten Tankhalterung und zum anderen die Montage einer neuen, modifizierten Zündschloss-Kontaktplatte.

Die Aktion läuft bereits und ist für den Kunden kostenlos.

Dauer des Werkstattaufenthalts:

YZF-R3: 1,2 Stunden

MT-03: 1,1 Stunden

Kennzeichnung bearbeiteterFahrzeuge: Im Hersteller-Werkstattsystem

Welches Motorrad passt zu mir?

Wenn mit dem Frühjahr die Fahrsaison naht, ist die Hochzeit der Motorradkäufe. Damit die Wahl einer Maschine nicht zur Qual wird und auch Einsteiger das passende Bike finden, haben die ADAC Motorradexperten die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Mensch und Maschine müssen zusammen passen

Für viele Zweiradfans ist der Kauf eines Motorrades Herzenssache und in der Mehrzahl der Fälle wird die Entscheidung offensichtlich eher mit dem Bauch getroffen. Als fatale Folge sehen erfahrene Trainer des ADAC Motorrad Trainings deshalb häufig Piloten, die mit ihrem motorisierten Zweirad überfordert sind. Zu beachten ist daher:

  • Wer nicht mit beiden Füßen auf den Boden kommt und beide Lenkerenden auch bei vollem Lenkeinschlag bequem erreicht und in den Händen hat, kann nicht sicher fahren.
  • Nur wer seine Maschine problemlos rangieren und aufbocken kann, hat das passende Gefährt.
  • Nicht nur die Körpergröße, auch die Proportionen müssen passen. Nur Probesitzen und eine Probefahrt können letztlich zur richtigen Entscheidung führen. Schließlich gibt es Sitzriesen oder Menschen mit kürzeren Armen. Die hätten beispielsweise ein sportliches Motorrad mit breitem Tank und Stummellenker nicht richtig im Griff.
Die meisten Motorrad-Hersteller bieten verschiedene Sitzhöhen durch verstellbare oder austauschbare Sitzbänke.
Hier eine ausführliche Liste der Sitzhöhen der aktuellen Motorräder.  PDF, 252 KB
Bei der Einstellmöglichkeit von wichtigen Bedienteilen wie Lenker, Hebel oder Fußrasten bietet die Zubehörindustrie häufig individuelle Lösungen an.

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Rückruf von Yamaha

Yamaha Majesty S Typ SE81

Anlass/Bauteil: Ausfall des Tachometers

Fg.-Nr.:

RKRSE811000001001 bis RKRSE811000006002

RKRSE812000001001 bis RKRSE812000001540

Anzahl betroffene Fahrzeuge: 282 (D)

Benachrichtigung der Halter über: Anschreiben durch Hersteller

Rückrufart: Freiwillig, überwacht

Ergänzende Informationen: Es kann zum Ausfall des Tachometers kommen. Grund dafür ist das Kabel des Geschwindigkeitssensors. Das Kabel kann aus der Kabelführung rutschen und abknicken. Durch den Knick und die während der Fahrt aufkommenden Bewegungen des Kabels kann es zum Kabelbruch kommen, wodurch dann der Tachometer ausfällt. Die Korrektur beinhaltet die Montage eines neuen, modifizierten Geschwindigkeitssensors. Die Aktion läuft seit dem 14.12.2016 und ist für den Kunden kostenlos. Auf www.yamaha-motor.eu/de/services/modification-checker/index.aspx kann man prüfen, ob man betroffen ist. Falls ja, sollte man sich an den eigenen Yamaha-Vertragshändler wenden, der prüft, ob das Fahrzeug modifiziert wurde.

Dauer des Werkstattaufenthalts: 0,8 Stunden

Kennzeichnung bearbeiteter Fahrzeuge: Im Hersteller-Werkstattsystem

Limitiert: Ural Sondermodell „Pustinja“ (russ.=Wüste)

Zehn Jahre nach der Erstauflage bringt Ural wieder ein Sondermodell „Pustinja“ (russ. = Wüste). Die Limited Edition
basiert auf dem Modell Sportsman mit zuschaltbarem Seitenwagenradantrieb. Rahmen und Blechkleid sind in Sandfarbe lackiert. Motor, Endantrieb und Auspufftöpfe setzen schwarze Akzente.
Die Felgen und Radnaben sind ebenfalls sandfarben, Speichen und Nippel in Schwarzchrom. Ein Lampengitter, spezielles Sitzdekor, zwei Transporbehälter vorne am Beiwagen und ein Reservekanister sowie Gepäckträger sind serienmäßig. Der hinten am Beiwagen befestige Erste-Hilfe-Kasten enthält unter anderem ein Fläschchen Wodka.
Die Ural Pustinja II kostet 13.000 Euro ohne Mehrwertsteuer und Nebenkosten. Die Sonderserie ist auf 30 Fahrzeuge limitiert.