Urteil Handy am Steuer – Richter klärt

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellt klar, wann bei dem Verstoß – Handy am Steuer – ein Irrtum ausgeschlossen werden kann.
Bei der Beurteilung, ob der Fahrzeugführer verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzt hat, darf der Richter zu dessen Lasten sich nicht damit begnügen, dass der Polizeibeamte, der sich an den Vorfall nicht mehr erinnert, auf die von ihm erstattete Anzeige einfach Bezug nimmt.
Vielmehr muss der Richter klären, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist, und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat. Kann der Polizeibeamte keine plausiblen Gründe hierzu angeben, ist unter Umständen der Fahrzeugführer freizusprechen. jlp
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: IV-2 RBs 37/14

BMW Motorrad Neuheit 2016 und Modellpflege

Zum Modelljahr 2016 hat BMW seine Motorrad-Palette überarbeitet und bietet neue Lackierungen und Sicherheits-Ausstattungen an. So erhält die R 1200 GS das schräglagenoptimierte „ABS Pro“ inklusive dynamischem Bremslicht, wenn die Sonderausstattung „Fahrmodi Pro“ geordert wird. Mit dem Sondermodell R 1200 GS TripleBlack reagiert BMW auf den Wunsch der Kundschaft und rollt das meistverkaufte Motorrad der Welt in einer nahezu rein schwarzen Lackierung auf den Markt. Die R 1200 GS Adventure erhält neben dem als Sonderausstattung lieferbaren ABS Pro ebenfalls neue Lackierungen. Die Neuheiten bei der R nineT umfassen einen als Sonderausstattung lieferbaren handgebürsteten Aluminium-Sichttank mit verschliffener oder sichtbarer Schweißnaht sowie Heizgriffe. Die K 1600 GT/GTL Exclusive erhält im neuenModelljahr als Teil der Serienausstattung ebenfalls das ABS Pro

Rückrufaktion 2015: Yamaha WR 250 R und WR 250 X

Die Serie der Rückrufe bei Yamaha reißt nicht ab. Jetzt sind die kleine Enduro WR 250 R und ihre Supermotovariante WR 250 X betroffen.
Yamaha ruft WR 250 R und X zurück.
Bei den Fahrzeugen kann es unter Umständen zu einem Defekt an der Lichtmaschine kommen. Grund dafür ist ein Verkohlen des Isolationsmaterials der Lichtmaschinenwicklung bei hohen Temperaturen. Dadurch entsteht ein Kurzschluss in der Lichtmaschine, wodurch die Ladeleistung nachlässt oder ganz ausfällt. Dies kann dazu führen, dass der Tachometer ausfällt, aber auch dazu, dass das Motorrad durch die sich entladene Batterie während der Fahrtausgeht und sich nicht wieder starten lässt.

Es handelt sich um die Modelle mit den Fahrgestellnummern JYADG201000000301 bis JYADG201000005222 sowie JYADG202000000301 bis JYADG202000002931. Alle Besitzer der betroffenen Fahrzeugewerden gebeten, sich schnellstmöglich mit einem Vertragshändler in Verbindung zu setzen, um einen Werkstatt-Termin zu vereinbaren. Kostenlos wird dann ein neuer und modifizierte Lichtmaschinenstator montiert.

Rollator Fahren: Training auf dem Übungsgelände

Kein Witz… Die Meldung ist mir heute auf den Tisch geflattert. Die könnten doch dann auch noch einen Führerschein machen müssen. Big Grin

Zitat:Das Fahren mit dem Rollator will gelernt sein. Auf einem Übungsgelände müssen unterschiedliche Bodenstrukturen, Steigungen, Quergefälle und andere Hindernisse bewältigen werden. Übungsgelände für Rollator-Fahrer
Übung macht den Meister, das gilt auch für den Umgang mit einem Rollator. Deshalb plant die Stadt Schwerte die Einrichtung einer Rollator-Übungsstrecke. Auf dem ersten Parcours seiner Art sollen die älteren Menschen lernen, wie sie sich auf Kopfsteinpflaster bewegen oder mit der Gehhilfe Bordsteinkanten meistern können.
Die Trainingsanlage soll nach den Planungen vom Vorsitzenden der Senioren-Union und stellvertretendem Bürgermeister Klaus-Jürgen Paul im Stadtpark entstehen.
Dort wird dann ein Sanitätshaus regelmäßige Lehrgänge anbieten. Auf dem Gelände müssen die Senioren unterschiedliche Bodenstrukturen, Steigungen, Quergefälle und andere Hindernisse bewältigen. Schon heute organisiert die Stadt Schwerte regelmäßig einen Rollator-TÜV, bei dem die Gehhilfen auf ihre Sicherheit untersucht werden.

Betriebsschließung bei Alstom und Stellenabbau bei der VAC

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

leider nur sehr kurzfristig aber es wäre super, wenn vielleicht jemand von euch dafür Zeit findet.

Der Standort von Alstom in Mannheim soll geschlossen werden. Morgen findet ab 11: Uhr eine Kundgebung mit anschließender Demonstration statt.

Weitere Infos findet ihr unter: https://www.mannheim.igm.de/

In Hanau kämpfen die Kolleginnen und Kollegen der VAC um 340 Arbeitsplätze. Es besteht keine Notwendigkeit diese Abzubauen. Nur die Aktionäre bekommen den Hals nicht voll.
Am 30.06.2015 ist die fünfte Verhandlung. Über Solidaritätsschreiben würden sich die Kolleginnen und Kollegen freuen, hier der Link dazu:
https://vac.zukunft-statt-sozialplan.de/

In diesem Sinne die Linke Hand zum Gruß,
Brigitte

Verkehrsregeln Österreich, Schweiz, Italien: Blaulichtsteuer…

In Österreich droht bei einem Autounfall die Blaulichtsteuer. Bei manchen Verkehrsregeln im Ausland kommen die deutschen Autofahrer aus dem Staunen nicht heraus. Umso wichtiger ist es, dass sie sich vor dem Urlaub damit vertraut machen. Denn wer kennt schon eine „Blaulichtsteuer“? Kein Scherz: Wer bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in Österreich die Polizei ruft, obwohl die Unfallbeteiligten ihre Daten auch ganz einfach untereinander hätten austauschen können, muss eine Unfallmeldegebühr in Höhe von 36 Euro bezahlen. Diese Gebühr ist bei den Einheimischen besser unter dem Namen „Blaulichtsteuer“ bekannt.
Auch in Sachen Alkohol sollten sich die Reisenden vor der Ferien-Fahrt ganz genau informieren, was im Urlaubsland erlaubt ist und wie bei Verstößen die Strafen aussehen.
Wer beispielsweise in Italien mit mehr als 1,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss neben einer hohen Geldbuße außerdem noch mit der Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen. Auch wichtig: In den Sommermonaten (bis 14. Oktober) herrscht ein Winterreifen-Verbot. Und: Fahranfänger dürfen in den ersten drei Jahren nur 100 km/h auf den italienischen Autobahnen fahren.
Auch in Dänemark kann das Auto beschlagnahmt, zwangsversteigert und enteignet werden, wenn der Fahrer zu viel getrunken hat. Allerdings liegt die Grenze bei den Nordlichtern bei recht sportlichen 2,0 Promille.
Etwas moderater sehen die Alkoholregeln im Land des leckeren Rotweins aus.
In Frankreich gibt zwar eine Mitführpflicht für sogenannte „Alko-Tester“ (ein kleines Röhrchen zur Atem-Alkoholmessung), aber wer keinen vorzeigen kann, der wird nicht bestraft. Ein unmittelbares Fahrverbot droht demjenigen, der zu schnell unterwegs ist. Dann kann gegebenenfalls nur noch ein Mitfahrer das Steuer übernehmen.
In der Schweiz sollten sich Urlauber tunlichst an das Tempolimit halten, denn da verstehen die Eidgenossen keinen Spaß. Es gilt „Null Toleranz“, also schon ab 1 km/h über dem vorgeschriebenen Limit wird eine Strafe fällig. Ab 40 km/h zu schnell in einer Tempo-30-Zone oder 80 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft. Auf Autobahnen herrscht ein generelles Tempolimit von 120 km/h; in der Schweiz gibt es keine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wie in Deutschland.

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Unfallgaffer bestrafen – Die Polizei filmt zurück

Die Polizei nimmt jetzt mit ungewöhnlichen Methoden Schaulustige (Unfallgaffer, Handy-Voyeure) nach einem Verkehrsunfall ins Visier.
Mit mobilen Sichtschutzwände gehen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen jetzt gegen Unfallgaffer und Handy-Voyeure bei Verkehrsunfällen vor. Außerdem reagiert die Polizei auf die gefährliche Unsitte mit einem ungewöhnlichen Mittel:
Sie filmt einfach zurück.
Bei Verkehrsunfällen wurde immer schon gegafft und gebremst, oft verursachten Schaulustige durch ihre unkonzentrierte und unvorhersehbare Fahrweise selbst Stauungen und sogar Unfälle. Im Handy- und Youtube-Zeitalter hat das Problem einen weiteren Aspekt: „Der Voyeurismus hat zugenommen, es gibt keinen schweren Unfall mehr, bei dem nicht gefilmt wird“, sagt Hartmut Berg, Opferschützer bei der Kölner Polizei, in der Zeitschrift Auto Bild. Juni. „Die Gaffer kennen keine Grenzen, stören massiv die Arbeit von Rettern und Polizei und traumatisieren mit ihren Clips Unfallopfer und Angehörige“, haben die Reporter festgestellt.
Diese Situation findet Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger „unerträglich. Wenn Autofahrer von der anderen Seite extrem langsam fahren, um den Unfallort mit der Handykamera filmen zu können, dann ist die Grenze des Erträglichen überschritten.“ Deshalb wurden auch die mobilen Sichtschutzwände eingeführt, die Neugierigen den Blick aufs Geschehen versperren. Und: Die Polizei filmt ihrerseits filmende Gaffer, die gegen das Handy-Verbot am Steuer verstoßen.

Verkehrsregeln im Ausland – Hohe Strafen und milde Bußen in Europa

Zum Teil große Unterschiede bei den Verkehrsregeln im Ausland: Geht es um das Bußgeld für Verkehrssünder, ist die deutsche Obrigkeit vergleichsweise milde gestimmt. Besonders hoch fallen die Sünder-Tarife fast schon traditionell Skandinavien aus. Mindestens 420 Euro sind laut ADAC-Tabelle für zu schnelles Fahren in Norwegen fällig, Rotlicht und Überholverstöße werden mit 600 Euro geahndet.
Unterschiedlich wird in Europa auf das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung am Steuer während der Fahrt reagiert. Das kostet in Lettland 14 Euro, in Italien 160 Euro, in Dänemark 200 Euro und
in den Niederlanden 230 Euro.
Besonders empfindlich reagieren die Sicherheitsbehörden auf das gefährliche Fahren unter Alkoholeinfluss. Bei 1,5 Promille Alkohol im Blut oder mehr wird das Fahrzeug eingezogen, wenn Eigentümer und Fahrer identisch sind. In Dänemark wird ab 2,0 Promille ähnlich drastisch vorgegangen.
Innerhalb der EU wurde für ein schnelleres Reagieren auf Verstöße gegen die Verkehrssicherheit der Datenaustausch zur Halterbestimmung verbessert.
Diese Verstöße im EU-Ausland werden dann in Deutschland sanktioniert; allerdings ohne
Punkteeintrag in der zentralen Kartei in Flensburg. Zudem hat ein im Ausland verhängtes Fahrverbot keine Auswirkungen auf die Fahrberechtigung in Deutschland.

Verkehrsregeln – Punkte und Bußgeld für Radfahrer

Auch Radfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 25 Euro fürs Telefonieren am Lenker, bis 180 Euro für das Missachten einer roten Ampel belegt und bei übermäßigem Alkoholkonsum drohen ebenfalls Punkte:
Ob Promillegrenze oder Verkehrsschilder: Nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer gibt es Regeln im täglichen Straßenverkehr. Doch damit haben viele Radler offenbar Probleme. Denn lediglich 20 Prozent der deutschen Radfahrer kennen laut einer Umfrage von CosmosDirekt die Straßenverkehrsordnung (StVO) ganz genau.
Dabei sind Radfahrer genauso wie Autofahrer reguläre Verkehrsteilnehmer. Die Straßenverkehrsordnung einzuhalten, ist daher Pflicht. Das bedeutet neben dem in Deutschland gültigen Rechtsfahrgebot zum Beispiel auch, dass das Telefonieren am Lenker verboten ist. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 25 Euro belegt. Das Missachten einer roten Ampel kommt auch Radfahrer teuer zu stehen: Je nach Länge der Rotphase sind 60 Euro bis 180 Euro fällig. Und nach übermäßigem Alkoholkonsum drohen Radfahrern ebenfalls Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Allerdings gilt für die Radfahrer ein Richtwert von 1,6 Promille als Grenze für eine Straftat.
Um sich im dichten Stadtverkehr zu schützen, empfiehlt es sich, einen Fahrradhelm und eine Warnweste zu tragen. „Gerade für Radfahrer ist die Verletzungsgefahr groß. Die Folgen eines Sturzes können auch zur finanziellen Belastung werden“, sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. „Eine private Unfallversicherung sei grundsätzlich empfehlenswert: Anders als die gesetzliche Unfallversicherung kommt der private Schutz auch bei Unfällen auf, die außerhalb der Arbeitswege entstanden sind.
Glücklicherweise ist nicht jeder Radunfall mit schweren Verletzungen verbunden: Bleibt es bei einem Sachschaden, müssen Radler für die Reparatur aufkommen. „Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar“, sagt Bernd Kaiser. „Sie schützt vor Schadenersatzforderungen, die eine andere Person geltend macht.“ mid/rlo
Bildunterschrift: mid Düsseldorf – Auch Radfahrer müssen sich in Deutschland immer an die Straßenverkehrsordnung halten. Doch nur 20 Prozent der Radler sind laut einer aktuellen Umfrage bei den Regeln sattelfest.