Ausfahrt und Benzingespräch zur Saison 2017

Liebe Bikerinnen und Biker, liebe Sozia Fahrerinnen und Fahrer

MITTE . Ausfahrt und Benzingespräch zur Saison 2017

Am 25.03. ist „Anlassen der Motoren“ der WorkerWheels Mitte angesagt.
Ausfahrt:
Treffpunkt ist um 14.15 Uhr in 61200 Wölfersheim, Industriestraße 40, an der Firma MAHLE.

Benzingespräch:

Nach einer gemütlichen ersten Runde über Land in den Taunus, wollen wir ab 18 Uhr in Wehrheim-Obernhain (Throner Weg 2, also bei mir Zuhause) zum Abendessen und besprechen der Jahresaktivitäten einkehren.

Folgende Vorschläge liegen schon auf dem Tisch:
1. Mai – Start – Total Tankstelle Butzbach um 10 Uhr Ziel – eine DGB 1. Mai-Feier Ort?????
12. – 14.05. Nordlichter Treffen in Sankt Andreasberg im Harz

30.06. -02.07. Worker Wheels-Treffen in Lohr

02.07. Moto GP – Sachsenring

10. – 18.06. Dolomiten – www.pensionelisabeth.it (max. 17 Zimmer)

01. – 03.09. WorkerWheels Treffen ehemals Inzell, im „Alpenhotel Ammerwald“, in Ammerwald

Ausschreibungen und Anmeldemöglichkeiten auf Anfrage! Die Linke zum winke

Ralf

lambuki68@gmail.com, Tel. 0177 20 68 347

saisoneröffnungmitte2017

Haftung für Sturz auf rutschiger Fahrbahn

Wer auf einer rutschigen Fahrbahn zu Sturz kommt, sollte recherchieren, ob es an der Stelle schon häufiger zu gleichen oder ähnlichen Unfällen gekommen ist. Weist die Fahrbahn Mängel auf, die der Behörde bekannt sind oder aufgrund vorheriger Unfälle bekannt sein müssten, kann eine Schadenersatzpflicht des zuständigen Landes bestehen.

Unfallhergang:
Der Kläger erlitt mit seinem Motorrad kurz hinter einer Ortsdurchfahrt einen Unfall, indem sein Motorrad seitlich weggerutscht ist. Der Kläger war zum Unfallzeitpunkt mit einer Gruppe von Motorradfahrern unterwegs gewesen. Die zum Unfallzeitpunkt feuchte Strasse verlief kurz hinter der Ortsdurchfahrt in einer leichte Steigung. Der Kläger ist mit ca. 40 bis 45 km/h gefahren. Plötzlich und ohne dass dies für ihn in irgendeiner Form beherrschbar war, ist das Motorrad weggerutscht, so dass er mit dem Bike zu Fall kam.
Der Sturz war, was ein Sachverständigengutachten ergab, schlicht die Folge einer mangelnden Griffigkeit des Fahrbahnbelages. Der Motorradfahrer war der Meinung, dass das für die Strasse zuständige Land im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht den Fahrbahnbelag längst hätte auswechseln und/oder ausbessern müssen, zumal es an dieser Stelle auch in der Vergangenheit immer mal wieder zu Unfällen gekommen war. Daher verklagte er das Land auf Ersatz der ihm entstandenen Schäden.
Das Landgericht Detmold gab der Klage am 03.02.2016 (Az: 9 O 86/15) im Wesentlichen statt und begründete sein Urteil wie folgt:
Das Land trifft generell die Verpflichtung, die von ihm unterhaltenen Verkehrswege von abhilfebedürftigen Gefahrenstellen freizuhalten. Es muss dabei zwar nicht für alle erdenklichen, auch entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge treffen, denn eine absolute Gefahrlosigkeit kann nicht gefordert werden. Jeder Straßennutzer muss sich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Allerdings, so das erkennende Gericht, muss der Verkehrssicherungspflichtige in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, eben nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag.
Genau diesen Massstäben hatte das beklagte Land nicht entsprochen, denn der Fahrbahnbelag an der Unfallstelle wies bereits seit mehreren Jahren eine mangelhafte Griffigkeit auf, auf Grund derer nicht mehr gewährleistet war, dass Motorradfahrer trotz Einhaltung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt den streitgegenständlichen Streckenabschnitt bei Nässe gefahrlos passieren konnten. Angesichts dieser Situation wäre der für das Land handelnde Straßenbau NRW dringend zu Abhilfemaßnahmen im Bereich der späteren Unfallstelle gehalten gewesen, so etwa durch Aufstellen entsprechender Warnschilder oder aber durch bauliche Sanierung des entsprechenden Straßenabschnitts. Da das Land derartige Abhilfe nicht geschaffen hat hat es seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und sich daher grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht.
Das Gericht hat allerdings zu Lasten des Klägers im vorliegenden, konkreten Fall die allgemeine Betriebsgefahr mit 25 % in Abzug gebracht, denn die von dem Motorrad ausgehende typische allgemeine Betriebsgefahr, die sich hier insbesondere auf Grund der relativen Instabilität eines Motorrads, insbesondere bei nasser Fahrbahn, realisiert hat, habe an der Entstehung des Unfalls zumindest mitgewirkt.
(Landgericht Detmold, 9 O 86/15)

Rückruf von Honda (Gold Wing GL1800A (SC 47))

Honda Gold Wing GL1800A (SC 47)
Anlass/Bauteil: Airbagteile können sich bei Auslösung ablösen
Bau-Zeitraum: 25.05. bis 05.08.2008
Anzahl betroffene Fahrzeuge: 734 (D), 4.251 (EU), 8.582 (weltweit)
 
Benachrichtigung der Halter über: Anschreiben durch Hersteller
Rückrufart: Freiwillig, überwacht
Ergänzende Informationen: Unter dem Einfluss von heißen und feuchten klimatischen Bedingungen mit ausgeprägten Temperaturschwankungen kann sich die Struktur des Inflator-Treibmittels nachteilig verändern und während der Auslösung des Airbags bei einem Unfall zu einem Überdruck im Zünder führen. Unter Umständen können sich dadurch kleine Metallpartikel lösen und den Fahrer schwer verletzen. Als Abhilfe wird der Airbag-Inflator ausgetauscht. Die Aktion läuft seit 08.08.2016 und ist für den Kunden kostenlos.
 
Dauer des Werkstattaufenthalts: 5 Stunden
Kennzeichnung bearbeiteter Fahrzeuge: Im Hersteller-Werkstattsystem (Code 3HW)

Rückruf von Triumph

Aktueller Rückruf von Triumph

Triumph Bonneville T120 Black, Bonneville T120
Anlass/Bauteil: Gashebel kann verklemmen
Bau-Zeitraum: 2.12.2015 bis 13.6.2016
 
Anzahl betroffene Fahrzeuge: 730 (D), 6.691 (weltweit)
 
Benachrichtigung der Halter über: Anschreiben durch Hersteller
Rückrufart: Freiwillig, überwacht
Ergänzende Informationen: Der Gashebel kann sich bei eingeschalteter Griffheizung verklemmen und dadurch verhindern, dass der Motor in den Leerlauf zurückkehren kann. Dadurch kann das Motorrad ungewollt beschleunigen. Als Abhilfe wird ein Distanzstück zwischen Gasgriff und Lenker-Endgewicht montiert, womit die Funktion des Gasdrehgriffs sowohl bei aktivierter und deaktivierter Griffheizung gewährleistet ist. Die Aktion läuft bereits und ist für den Kunden kostenlos.
Kennzeichnung bearbeiteter Fahrzeuge: Im Hersteller-Werkstattsystem

Rückruf Yamaha MT-03, YZF-R3

Yamaha MT-03, YZF-R3

Anlass/Bauteil:

1) Tank kann sich lösen

2) Ausfall der Fahrzeugelektrik

Fg.-Nr.:

MH3RH071000001001 bis MH3RH071000006440

MH3RH07K000001001 bis MH3RH07K000006040

Anzahl betroffene Fahrzeuge: 1.485 (D)

Benachrichtigung der Halter über: Anschreiben durch Hersteller

Rückrufart: Freiwillig, überwacht

Ergänzende Informationen:

1) Die Abmessungen der vorderen Tankhalterung wurden falsch konstruiert, was zur Folge haben kann, dass der Metallhalter unter Spannung montiert ist und direkt am Tank anliegt. Durch Vibrationen am Tank kann es vorkommen, dass sich die hintere, angeschweißte Tankbefestigung an den Schweißnähten löst und Kraftstoff austritt.

2) Durch Wassereintritt ins Zündschloss, kann es an der Kontaktplatte zu Korrosion kommen, was zu einem Ausfall der kompletten Fahrzeugelektrik führen kann.

Die Korrektur beinhaltet zum einen die Montage einer neuen, modifizierten Tankhalterung und zum anderen die Montage einer neuen, modifizierten Zündschloss-Kontaktplatte.

Die Aktion läuft bereits und ist für den Kunden kostenlos.

Dauer des Werkstattaufenthalts:

YZF-R3: 1,2 Stunden

MT-03: 1,1 Stunden

Kennzeichnung bearbeiteterFahrzeuge: Im Hersteller-Werkstattsystem

Treffen der Worker Wheels in Lohr 2017

Worker Wheels Treffen in der IG Metall Bildungsstätte Lohr
vom 30. Juni – 2.Juli 2017
Freitag: Anreise zur IGM Bildungsstätte in Lohr – Abendessen ab 18.00 Uhr. Nach dem Abendessen Vorstellung der Samstagstouren.

Samstag: Nach dem Frühstück – Touren, rund um den Spessart/Rhoen !
Samstagabend leckeres Buffet bzw. Grillen und gemütlicher Abend mit Live-Musik.

Sonntag: Abreise nach dem Frühstück
Für 2 Tage Übernachtung und Halbpension 150 € (pro Person). Benutzung Wellnessbereich ist inklusive.

Anmeldung: bis 29.04.2017 an Karl Reif per E-Mail : karl.reif@daimler.com

Bei der Anmeldung bitte Eure Adresse mit angeben, da die Bildungsstätte sonst die Rechnung nicht schicken kann.

Doppelzimmer (mit wem?) falls gewünscht bitte unbedingt angeben, da die Anzahl der Doppelzimmer begrenzt ist. Dabei gilt wer zuerst kommt, kriegt ein Doppelzimmer. Sind alle vergeben muss auf 2 Einzelzimmer ausgewichen werden.
Die Bildungsstätte Lohr kann auf der Homepage betrachtet werden.

Euer Worker Wheels Team Stuttgart Karl und Markus

Näheres hier