Ostern, Corona und Motorradfahren – Corona-Regeln für Motorradfahrer Dürfen Biker zu Ostern losdüsen?

Das Osterwochenende ist gemeinhin die Zeit zum „Angasen“. Ja, so nennen Motorradfahrer die Zeit nach der Winterpause, wenn das Bike wieder über den Asphalt rauschen darf. Und auch in diesem Jahr verspricht das Wetter beste Voraussetzungen für einen echten Osterausritt. Aber Achtung, das immer noch gültige Corona-Reglement dürfte hier einige Zweirad-Enthusiasten ganz gemein ausbremsen.

Vor allem die Biker in Bayern und Sachsen sollten trotz des schönen Wetters den Bock lieber im Stall lassen. Die dort gültigen Ausgangsbeschränkungen besagen nämlich, dass das Verlassen der Wohnung nur mit einem besonders „triftigen Grund“ zulässig ist. Dazu gehören der Einkauf ebenso wie der Weg zur Arbeit oder zum Arzt. Auch sportliche Aktivitäten im Freien sind zulässig.

Motorradfahren ist nicht in allen Ländern Sport

In Brandenburg zum Beispiel gilt Motorradfahren in Corona-Zeiten als Sport.

Nun mag der eine oder andere meinen, dass auch die Spritztour mit dem Motorrad in die Kategorie Sport fällt. Und das ist gar nicht so abwegig, denn im Saarland und in Brandenburg wird die Motorrad-Tour genau so interpretiert. Wer also hier über die Ostertage mal eine Runde dreht, macht das zur allgemeinen Körperertüchtigung.

Völlig anders interpretiert das bayrische Innenministerium die Regelung. Der Freistaat hat eindeutig darauf hingewiesen, dass Motorradausflüge aufgrund der Ausgangsbeschränkungen derzeit verboten sind. Da man aber um die Biker-Seele weiß, und wie sehr sie sich nach der Freiheit sehnt, hat man für die Ostertage verstärkte landesweite Polizeikontrollen angekündigt. Wer also erwischt wird, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Und da Freistaat zu Freistaat hält, gilt genau das Gleiche für Sachsen.

Die Sozia darf mit, der Abstand bleibt

Auch die Biker in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder in Rheinland-Pfalz dürfen ihr Zweirad über die Osterfeiertage bewegen. Hier gelten Kontakt-, aber keine Ausgangssperren. Auch der Sozius oder die Sozia sind einem Biker erlaubt. Theoretisch dürften sogar mehrere Motorradfahrer eine gemeinsame Tour machen. In der Bewegung einen Abstand von unter 1,5 Meter zu mutmaßen, wäre auch absurd.

Schwieriger wird es, sobald das Bike zum Stehen kommt und die Gang sich zum Beispiel an einer Tankstelle oder auf einem Rastplatz zum Kaffee versammelt. Hier müsste man peinlichst auf das Abstandsgebot achten, ansonsten könnten auch hier Bußgelder fällig werden. Einige beliebte Biker-Treffs sind bereits im Vorfeld von der Polizei dichtgemacht worden. Frei unter dem Motto: „Und führe sie nicht in Versuchung“.

Mit Weitblick und Verstand

Allerdings gibt es noch einen ganz rationalen Grund, der das Motorradfahren in Zeiten von Covid-19 ausschließt: Die Fahrt mit dem Bike ist nicht ungefährlich. Klar, keiner rechnet damit, und niemand wird sich und sein Bike vorsätzlich wegwerfen, dennoch kann es passieren. Und da die Krankenhausbetten im Moment besser für Corona-Patienten freigehalten werden sollten, rät auch der ADAC dazu, das Motorrad über die Osterfeiertage einfach stehenzulassen.

Letztlich ist es natürlich eine ganz persönliche Entscheidung und auch dem Autor dieser Zeilen zuckt mit Blick auf das schöne Wetter die Gashand. Also: Wer zu Ostern losdüsen möchte und es ohne zu erwartende Strafen kann, tut es bitte mit Weitblick und Verstand.

Quelle: N-TV