Moped-Führerschein ab 15 beschlossen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte das Modellprojekt „Moped mit 15“ bis 2020 verlängert. Jetzt hat auch das Kabinett den Weg frei gemacht zur Absenkung des Mindestalters.

  • Kabinett hat beschlossen, das Mindestalter für die Klasse AM auf 15 Jahre abzusenken
  • Bundesländer entscheiden selbst, ob sie die Neuregelung umsetzen
  • AM mit 15: bereits jetzt in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern 

Das Kabinett hat heute beschlossen, das derzeitige Mindestalter von 16 Jahren für die Führerscheinklasse AM (leichte Kleinkrafträder mit max. 45 km/h) dauerhaft auf 15 Jahre zu senken. Nach einer entsprechenden Gesetzesänderung könnten die Bundesländer dann selbst entscheiden, ob sie das Mindestalter absenken oder nicht.

Moped-Führerschein mit 15: Mehr Mobilität für junge Menschen

15-jährige können derzeit nur die Mofa-Prüfbescheinigung bis 25 km/h erwerben. Aber gerade im ländlichen Bereich besteht ein erhebliches Mobilitätsbedürfnis für den Weg zur Schule oder Ausbildungsstelle, das durch öffentliche Verkehrsmittel allein nicht zufriedenstellend gelöst werden kann.

Der ADAC begrüßte die Pläne, das Mindestalter für den Moped-Führerschein zu senken, denn dadurch lässt sich die Mobilität für Jugendliche insbesondere auf dem Land erhöhen. Aus unserer Sicht ist es allerdings wünschenswert, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, um einen «unübersichtlichen Flickenteppich» zu verhindern.

Modellprojekt „Moped mit 15“ bis 2020

In den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern läuft bereits seit 2013 ein entsprechendes Modellprojekt „Moped mit 15“. Jugendliche können in diesen Ländern bereits mit 15 Jahren Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeugen bis 45 km/h fahren. Aber: Wer vor Vollendung des 16. Lebensjahres außerhalb dieser Bundesländer ein Fahrzeug der Klasse AM führt, begeht eine Straftat wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis!

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