{"id":735,"date":"2017-05-07T08:32:47","date_gmt":"2017-05-07T06:32:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/?p=735"},"modified":"2019-12-30T13:35:41","modified_gmt":"2019-12-30T12:35:41","slug":"fahrerfluch-ist-strafbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/2017\/05\/07\/fahrerfluch-ist-strafbar\/","title":{"rendered":"Fahrerfluch ist strafbar"},"content":{"rendered":"<h4 class=\"pb10\">Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht, wenn man ein anderes Auto angerempelt hat.<\/h4>\n<div>\n<div><strong>Wer nach einem Parkrempler wegf\u00e4hrt, begeht Unfallflucht. Eine Straftat mit drastischen Folgen: Geldstrafe, Punkte, Fahrverbot oder sogar F\u00fchrerscheinentzug.\u00a0<\/strong><\/div>\n<div><strong>\u00a0<\/strong><\/div>\n<ul>\n<li><strong>Meldet man den Schaden der Polizei, kommt man oft mit einer Verwarnung davon. Wer einfach wegf\u00e4hrt, begeht eine Straftat.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Nur ein bisschen versch\u00e4tzt, das andere Auto wird leicht ber\u00fchrt \u2013 ein paar Kratzer an der Seite. Der Fahrer hat es aber eilig. Also klemmt er einen Zettel mit einer Entschuldigung und seiner Telefonnummer hinter den Scheibenwischer und f\u00e4hrt weg. Gut gemeint, aber v\u00f6llig falsch. Wer nicht auf den Gesch\u00e4digten wartet oder die Polizei ruft und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt,\u00a0<strong>begeht Fahrerflucht<\/strong>. Und damit eine\u00a0<strong>Straftat<\/strong>.<\/p>\n<p>Fast 6000 F\u00e4lle registrierte zum Beispiel die Verkehrspolizeidirektion Stuttgart im Jahr 2015. &#8222;Typisch sind Parkrempler oder abgefahrene Seitenspiegel&#8220;, sagt Alexandra Reymann, Leiterin des Ermittlungsdienstes. Wer den Schaden angerichtet hat, meldet sich bei der Polizei. Dann wird die Angelegenheit wie ein\u00a0<strong>normaler Verkehrsunfall<\/strong>\u00a0behandelt. Reymann: &#8222;Hier gibt es in der Regel eine m\u00fcndliche Verwarnung oder ein Bu\u00dfgeld.&#8220;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Wer einen Schaden verursacht und verschwindet, bekommt mindestens zwei Punkte in Flensburg.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Ganz anders sieht die Sache aus, wenn sich der Fahrer aus dem Staub macht und ermittelt wird: Je nach Schadensh\u00f6he drohen bei Unfallflucht neben einer Geldstrafe mindestens\u00a0<strong>zwei Punkte<\/strong>\u00a0im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar F\u00fchrerscheinentzug nicht unter sechs Monaten. Die Polizei Stuttgart etwa konnte im Jahr 2015 fast jeden zweiten Fall mit Personen- und jeden dritten mit Sachschaden aufkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Bei kaum einem Verkehrsdelikt ist laut Reymann die Unwissenheit gr\u00f6\u00dfer: &#8222;Viele glauben, dass der Zettel oder die Visitenkarte an der Scheibe gen\u00fcgt.&#8220; Andere Fahrer w\u00fcrden den Schaden bagatellisieren \u2013 &#8222;es war doch nur ein kleiner Kratzer&#8220;. Und schlie\u00dflich gebe es diejenigen, die nicht bemerkt haben wollen, dass sie ein Auto angefahren haben.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>H\u00e4ufig bemerken Unfallverursacher den Schaden nicht.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Dass ein Fahrer einen Aufprall nicht sp\u00fcrt oder h\u00f6rt, klingt erst einmal nach einer Ausrede. &#8222;Moderne Fahrzeuge sind sehr gut schallged\u00e4mpft\u201c, sagt Klaus Schmedding, Diplom-Physiker und Unfallsachverst\u00e4ndiger aus Oldenburg, <strong>&#8222;da kann es sehr gut sein, dass man einen Aufprall \u00fcberh\u00f6rt.&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Sein Beispiel: &#8222;Wenn Radio und Klimaanlage angeschaltet sind, hat man allein damit schon locker einen Ger\u00e4uschpegel von 70 bis 75 Dezibel im Auto, und ein Parkrempler ist selten lauter als 90 bis 95 Dezibel.&#8220; Einen Aufprall k\u00f6nne man durchaus mit dem Bremsman\u00f6ver oder dem Ansto\u00dfen an einen Bordstein verwechseln, &#8222;das haben unz\u00e4hlige Versuche gezeigt&#8220;, sagt Schmedding.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Die Kfz-Haftpflicht holt sich das Geld vom Verursacher zur\u00fcck.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Folgen von Unfallflucht: Neben Geldstrafe, Punkten, Fahrverbot oder F\u00fchrerscheinentzug droht \u00c4rger mit der Versicherung. &#8222;Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar zun\u00e4chst den Schaden des anderen&#8220;, erkl\u00e4rt ADAC Jurist Jost K\u00e4rger, &#8222;aber sie holt sich das Geld\u00a0<strong>bis zu einer H\u00f6he von 5000 Euro<\/strong>\u00a0vom Verursacher zur\u00fcck.&#8220;<\/p>\n<p>Au\u00dferdem m\u00fcsse der Unfallfl\u00fcchtige f\u00fcr seinen Schaden selbst aufkommen. Denn die Kasko-Versicherung streicht meistens die Leistung komplett. Das darf die Versicherung auch dann, wenn das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldauflage eingestellt wird. K\u00e4rger: &#8222;<strong>Unfallflucht<\/strong>\u00a0ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine\u00a0<strong>Straftat mit gro\u00dfen Auswirkungen<\/strong>.&#8220;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Unfallopfer bleiben oft auf dem Schaden sitzen, wenn der Verursacher nicht auffindbar ist.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn der T\u00e4ter nicht erwischt wird, kann es f\u00fcr die Opfer teuer werden. Sie bleiben oft auf ihrem Schaden sitzen. Denn hier\u00a0<strong>springt nur eine Vollkasko-Versicherung ein<\/strong>. Allerdings abz\u00fcglich der Selbstbeteiligung. Und beim Schadensfreiheitsrabatt werden auch die Opfer zur\u00fcckgestuft.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht, wenn man ein anderes Auto angerempelt hat. 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