{"id":68683,"date":"2020-11-20T15:25:50","date_gmt":"2020-11-20T14:25:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/?p=68683"},"modified":"2020-11-20T15:26:15","modified_gmt":"2020-11-20T14:26:15","slug":"68683","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/2020\/11\/20\/68683\/","title":{"rendered":"Irrt\u00fcmer im Verkehrsrecht \u2013 vom Abstand zum Radfahrer bis zum Rechtsfahrgebot"},"content":{"rendered":"<p>Die Stra\u00dfenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht klare Regeln zur Gew\u00e4hrleistung der Verkehrssicherheit vor. Verst\u00f6\u00dfe werden teilweise streng geahndet. Trotz drohender Geldbu\u00dfen, Punkte in Flensburg oder <em><br \/>\n<\/em>gar Fahrverboten kursieren diverse Irrt\u00fcmer zum Verkehrsrecht unter Verkehrsteilnehmern.<\/p>\n<div align=\"left\">\n<div class=\"newstextabst\">\n<p>Die folgende Liste macht auf typische Fehleinsch\u00e4tzungen aufmerksam.<\/p>\n<p>Irrtum: 1,5 Meter Abstand zum Fahrradfahrer gen\u00fcgen immer!<\/p>\n<p>Das Konfliktpotenzial zwischen Auto- und Radfahrern ist gro\u00df. W\u00e4hrend sich Radler h\u00e4ufig bedroht f\u00fchlen, wenn sie mit knappem Abstand \u00fcberholt werden, sind Autofahrer genervt, weil Zweiradfahrer den Weg versperren. Um Unf\u00e4llen vorzubeugen, sind die Mindestabst\u00e4nde f\u00fcr \u00dcberholvorg\u00e4nge seit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 28. April 2020 klar geregelt:<\/p>\n<p>\u2022 Beim \u00dcberholen von Radfahrern m\u00fcssen innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden.<br \/>\n\u2022 Au\u00dferorts betr\u00e4gt der Sicherheitsabstand 2 Meter.<\/p>\n<p>Vor der StVO-Novelle sah der Gesetzgeber lediglich das Einhalten eines \u201eausreichenden Seitenabstands\u201c vor. Die Konkretisierung der Regelung soll die Sicherheit erh\u00f6hen. Doch auch die neuen Regelungen sind von Ausnahmen gepr\u00e4gt. Bef\u00f6rdert ein Radfahrer beispielsweise innerorts ein Kind auf dem Rad, fordert der Gesetzgeber einen Abstand von zwei Metern. Ein Versto\u00df kann nicht nur teuer werden, sondern auch einen Eintrag ins Fahreignungsregister (FAER) nach sich ziehen. Wird ein Kind durch zu geringen Abstand gef\u00e4hrdet, m\u00fcssen Autofahrer mit 80 Euro Bu\u00dfgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.<\/p>\n<p>Gut zu wissen: Der Seitenabstand wird von der linken Au\u00dfenseite des Radfahrers zur rechten Au\u00dfenkante des Fahrzeugs gemessen.<\/p>\n<p>Irrtum:<br \/>\nFahrverbot droht bei Geschwindigkeits\u00fcberschreitung au\u00dferorts erst ab 41 km\/h<\/p>\n<p>Viele Autofahrer sind davon \u00fcberzeugt, dass sie erst mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen m\u00fcssen, wenn sie au\u00dferorts \u00fcber 41 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sind. Grunds\u00e4tzlich stimmt diese Regelung zwar, doch auch hier best\u00e4tigen Ausnahmen die Regel. \u201eEin einmonatiges Fahrverbot kann auch ausgesprochen werden, wenn Raser zweimal innerhalb eines Jahres die zul\u00e4ssige H\u00f6chstgeschwindigkeit um 25 km\/h oder mehr \u00fcberschreiten\u201c, hei\u00dft es unter <a class=\"textlink_gr\" href=\"https:\/\/www.bussgeldkataloge.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.Bussgeldkataloge.de<\/a>, dem Verbraucherportal zum aktuellen Bu\u00dfgeldkatalog, das \u00fcber Sanktionen f\u00fcr Verkehrss\u00fcnder und damit verbundene Fallstricke aufkl\u00e4rt. \u201eEs handelt sich dabei um die sogenannte \u201eWiederholungst\u00e4terregelung\u201c.\u201c Verkehrsteilnehmer, die sich wiederholt auff\u00e4llig zeigen, werden mit versch\u00e4rften Strafen konfrontiert. Sieht eine der beiden Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen innerhalb eines Jahres bereits ein Fahrverbot vor, verl\u00e4ngert es sich um zus\u00e4tzlich vier Wochen.<\/p>\n<p>Wichtiger Hinweis:<br \/>\nEin juristischer Formfehler in der StVO-Novelle vom April 2020 hat dazu gef\u00fchrt, dass die neuen Fahrverbotsregelns zumindest vorerst unwirksam sind. Deshalb wird derzeit der alte Bu\u00dfgeldkatalog angewandt, der bei einer Tempo\u00fcberschreitung von 41 bis 60 km\/h au\u00dferorts ein einmonatiges Fahrverbot vorsieht und innerorts ab 31 bis 50 km\/h. Mit der StVO-Novelle h\u00e4tten Fahrverbote bereits bei einer \u00fcberh\u00f6hten Geschwindigkeit ab 26 km\/h (au\u00dferorts) und 21 km\/h (innerorts) eingesetzt. Wie wir hier berichteten, kann es bis 2021 dauern, bis Bund und L\u00e4nder eine Einigung zur StVO-Novelle erzielen.<\/p>\n<p>Irrtum:<br \/>\nEs gibt keine Pflicht f\u00fcr Winterr\u00e4der<\/p>\n<p>Dass es keine kalendarische Winterreifenpflicht gibt, stimmt. Die Faustregel f\u00fcr das Fahren mit Winterreifen \u201evon O bis O\u201c \u2013 also von Oktober bis Ostern \u2013 dient lediglich als Orientierung. Falsch ist die Annahme, dass Sommerreifen bei jedem Wetter gefahren werden d\u00fcrfen. Die StVO regelt in \u00a7 2, dass Winterreifen bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben sind. Die Winterreifenpflicht ist also nicht vom Zeitpunkt, sondern von den Wetterverh\u00e4ltnissen abh\u00e4ngig. Als winterliche Bedingungen gelten:<br \/>\n\u2022 Eisgl\u00e4tte<br \/>\n\u2022 Glatteis<br \/>\n\u2022 Reifgl\u00e4tte<br \/>\n\u2022 Schneematsch<br \/>\n\u2022 Schneegl\u00e4tte<br \/>\nWer bei Glatteis, schneebedeckter Fahrbahn und Co. mit Sommerreifen erwischt wird, muss 60 Euro Bu\u00dfgeld zahlen und erh\u00e4lt einen Punkt in Flensburg. Kommt es zur Gef\u00e4hrdung der Verkehrssicherheit, steigt die Geldbu\u00dfe auf 100 Euro. Bei einem Unfall sogar auf 120 Euro.<\/p>\n<p>Irrtum:<br \/>\nAlkohol am Steuer f\u00fchrt erst ab 0,5 Promille zum Fahrverbot<\/p>\n<p>Auch diese Annahme ist falsch. W\u00e4hrend von der absoluten Fahrunt\u00fcchtigkeit sp\u00e4testens ab 1,1 \u2030 ausgegangen wird, begehen Verkehrsteilnehmer bereits ab 0,5 \u2030 eine Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Fahrverbot f\u00fcr ihr Fehlverhalten bestraft. Wird jedoch eine alkoholtypische Fahrweise beobachtet und festgestellt, dass der Fahrer sein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle hat, kann ein Fahrverbot bereits ab 0,3 \u2030 drohen. Bei einem Unfall wird es f\u00fcr alkoholisierte Verkehrss\u00fcnder richtig unangenehm. \u201eHier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen und die Entziehung der Fahrerlaubnis f\u00fcr mindestens sechs Monate\u201c, so die Warnung unter <a href=\"http:\/\/www.kenn-dein-limit.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.kenn-dein-limit.de<\/a>, der Internetseite rundum Alkoholkonsum von der Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung (BZgA).<\/p>\n<p>Gut zu wissen:<br \/>\nF\u00fcr Fahranf\u00e4ngerinnen und Fahranf\u00e4nger gilt in der zweij\u00e4hrigen Probezeit eine Null-Promillegrenze. Gleiches trifft auf Fahrer unter 21 Jahren zu.<\/p>\n<p>Irrtum:<br \/>\nHunde d\u00fcrfen auf dem Scho\u00df mitfahren<\/p>\n<p>Hunde d\u00fcrfen im Auto nur mitfahren, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df gesichert sind. Hunde gelten als Ladung und erfordern dementsprechende Vorkehrungen, damit sie die Verkehrssicherheit nicht beeintr\u00e4chtigen.<br \/>\nIrrtum: Rechts \u00fcberholen ist immer verboten<\/p>\n<p>Dass grunds\u00e4tzlich links \u00fcberholt wird, ist richtig. Ein allgemeines Verbot f\u00fcr das \u00dcberholen auf der rechten Seite gibt es dennoch nicht. Kommt es zum Beispiel auf Autobahnen zu einem Stau, d\u00fcrfen Fahrzeuge rechts \u00fcberholt werden. Voraussetzung: Die Geschwindigkeit darf nur geringf\u00fcgig h\u00f6her sein.<\/p>\n<p>Irrtum:<br \/>\nDas Rechtsfahrgebot gilt auf Autobahnen generell<\/p>\n<p>Das Fahren auf der Mittelspur kann Verkehrsteilnehmern nicht allgemein untersagt werden. Sind auf dem rechten Fahrstreifen immer wieder Fahrzeuge unterwegs, ist die Nutzung des mittleren Fahrstreifens v\u00f6llig legal. Ist die rechte Spur jedoch frei, gilt das Rechtsfahrgebot.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Stra\u00dfenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht klare Regeln zur Gew\u00e4hrleistung der Verkehrssicherheit vor. Verst\u00f6\u00dfe werden teilweise streng geahndet. 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