{"id":3953,"date":"2020-02-21T18:03:49","date_gmt":"2020-02-21T17:03:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/?p=3953"},"modified":"2020-02-21T18:04:34","modified_gmt":"2020-02-21T17:04:34","slug":"motorradreifen-freigabe-das-ende-der-unbedenklichkeitsbescheinigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/2020\/02\/21\/motorradreifen-freigabe-das-ende-der-unbedenklichkeitsbescheinigung\/","title":{"rendered":"Motorradreifen-Freigabe: Das Ende der Unbedenklichkeitsbescheinigung"},"content":{"rendered":"<p>Das \u00e4ndert sich hinsichtlich der Motorradreifen-Freigabe und der Unbedenklichkeitsbescheinigung: Auf wichtige \u00c4nderungen bei der Bereifung von Motorr\u00e4dern weist der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) hin.<\/p>\n<div align=\"left\">\n<div class=\"newstextabst\">Anders als fr\u00fcher kann eine herstellerseitige Bereifungsempfehlung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht l\u00e4nger als alleiniger Nachweis \u00fcber eine gef\u00e4hrdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.<br \/>\nVielmehr ist nun eine kostenpflichtige Begutachtung erforderlich bei Reifen, die seit Beginn des Jahres hergestellt wurden, sowie von 2025 an bei allen Reifen mit abweichender Dimension oder Bauart.Bisher durften bei Motorr\u00e4dern viele Reifenkombinationen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, ohne Eintragung oder Abnahme durch technische Dienste gefahren werden, wenn eine vom Reifenhersteller ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<p>Nun ist festgelegt, dass f\u00fcr Bereifungen in originalen Reifengr\u00f6\u00dfen eine Reifenfreigabe rechtlich nicht erforderlich ist. F\u00fcr Bereifungen mit ge\u00e4nderter Reifengr\u00f6\u00dfe oder Bauart sieht die Neuregelung vor, dass eine unverz\u00fcgliche Vorf\u00fchrung des Motorrades f\u00fcr eine Begutachtung nach Paragraph 21 der Stra\u00dfenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erforderlich ist.<br \/>\nAnderenfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrads. Zu deren Wiedererlangung ist dann eine Vorf\u00fchrung und Abnahme bei technischen Diensten und eine anschlie\u00dfende Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich.<br \/>\nDies ist im Gegensatz zur bisherigen Regelung f\u00fcr den Endverbraucher mit Kosten f\u00fcr die Begutachtung und die \u00c4nderung der Fahrzeugpapiere verbunden.<\/p>\n<p>Wie Stephan Rau, Technischer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer beim WdK, erl\u00e4utert, werden die Reifenhersteller ihre Bescheinigungen zuk\u00fcnftig in \u201eServiceinformationen\u201c und \u201eHerstellerbescheinigungen\u201c unterteilen. \u201eDie Serviceinformation gilt als Nachweis der Eignung einer Bereifungskombination f\u00fcr Motorr\u00e4der mit EU-Typgenehmigung, wenn die Reifengr\u00f6\u00dfe bzw. -bauart in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Diese Bereifungen sind also nicht eintragungspflichtig.<\/p>\n<p>Bereifungsm\u00f6glichkeiten mit abweichender Reifengr\u00f6\u00dfe oder Bauart werden k\u00fcnftig in der neu definierten Herstellerbescheinigung dokumentiert, die die Reifenhersteller nach technischer Pr\u00fcfung und fahrdynamischen Tests erstellen.<br \/>\nAllerdings stellt die Herstellerbescheinigung keine Garantie daf\u00fcr da, dass die darin genannte Bereifung durch die technischen Dienste abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.\u201c Der WdK empfiehlt daher, nur getestete und freigegebene Reifen zu montieren und die Reifenfreigabe bzw. die neue Serviceinformation mitzuf\u00fchren.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das \u00e4ndert sich hinsichtlich der Motorradreifen-Freigabe und der Unbedenklichkeitsbescheinigung: Auf wichtige \u00c4nderungen bei der Bereifung von Motorr\u00e4dern weist der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) hin. 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