{"id":3883,"date":"2020-01-11T10:22:55","date_gmt":"2020-01-11T09:22:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/?p=3883"},"modified":"2020-01-11T10:25:47","modified_gmt":"2020-01-11T09:25:47","slug":"urteile","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/2020\/01\/11\/urteile\/","title":{"rendered":"Urteile"},"content":{"rendered":"<div class=\"cf m-basic-text h-space-m\" data-t-name=\"BasicText\" data-t-id=\"23\">\n<h3><strong>1. Werkstatt kl\u00e4rt nicht richtig auf &#8211; Schadenersatz f\u00fcr Motorschaden<\/strong><\/h3>\n<\/div>\n<p>Eine Werkstatt muss dem Kunden Schadenersatz zahlen, wenn sie ihn nach einer ordnungsgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrten Reparatur nicht auf weitere f\u00e4llige Reparaturen an seinem Auto hinweist. Das hat das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf entschieden.<\/p>\n<p><strong>Reparatur fachgerecht ausgef\u00fchrt<\/strong><\/p>\n<p>Ein SUV-Fahrer hatte sein Auto zur Reparatur des Motors in eine Autowerkstatt in Duisburg gebracht. Dabei wurden umfangreiche Arbeiten am Motor durchgef\u00fchrt. Unter anderem erneuerte die Werkstatt alle hydraulischen Ventilspielausgleichselemente und einen Kettenspanner. Die Steuerketten, die zum Zeitpunkt der Reparatur schon stark abgenutzt und austauschbed\u00fcrftig waren, untersuchte die Werkstatt aber nicht. Einige hundert Kilometer nach der Abholung des Autos erlitt der Motor deshalb einen Totalschaden. Der Kunde verlangte Schadenersatz von der Werkstatt und klagte.<\/p>\n<p><strong>Pr\u00fcfpflicht der Werkstatt<\/strong><\/p>\n<p>Das OLG D\u00fcsseldorf gab dem SUV-Fahrer Recht. Die Werkstatt h\u00e4tte den Zustand der Steuerketten \u00fcberpr\u00fcfen und dem Kunden einen Austausch empfehlen m\u00fcssen, so die Richter. Der Auftrag umfasste zwar nicht die Reparatur der Steuerketten. Die Richter f\u00fchrten aus, dass die Werkstatt bei der Reparatur aber auch auf M\u00e4ngel an den Teilen des Autos h\u00e4tte achten m\u00fcssen, mit denen sie sich bei der Reparatur besch\u00e4ftigte. Nach der Reparatur konnten diese M\u00e4ngel n\u00e4mlich nicht mehr ohne weiteres entdeckt und behoben werden.<\/p>\n<p><strong>Hinweis auf andere notwendige Reparaturen fehlte<\/strong><\/p>\n<p>Die Werkstatt hat diese Pr\u00fcf- und Hinweispflicht verletzt, so die Richter. Daher musste sie dem SUV-Fahrer die Kosten f\u00fcr den Kauf und Einbau eines Austauschmotors erstatten. Von diesen Kosten wurden aber die Kosten, die der Kunde ohnehin wegen des Austauschs der Steuerketten hatte, abgezogen. Beide Kosten waren fast gleich hoch (je ca. 3.500 Euro), so dass der Kunde letztendlich nur einen Nutzungsausfall (1.000 Euro) und die Kosten f\u00fcr ein privat eingeholtes Sachverst\u00e4ndigengutachten (ca. 2.400 Euro) zugesprochen bekam.<\/p>\n<p><strong>OLG D\u00fcsseldorf, Urteil vom 17.10.2019, Az.: I-21 U 43\/18<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<h3>2. Rolls Royce als Sofortkauf bei eBay<\/h3>\n<p>Dr\u00fcckt ein eBay-K\u00e4ufer bei einem zum Sofortkauf angebotenen Rolls Royce auf den \u201eKaufen\u201c-Button, besteht ein Kaufvertrag. Das gilt auch dann, wenn der K\u00e4ufer ca. 11 Minuten nach dem Sofortkauf angibt, dass er nicht auf &#8222;Kaufen&#8220; gedr\u00fcckt h\u00e4tte und sich dabei auf eine Fehlfunktion seines Handys beruft.<\/p>\n<div class=\"cf m-basic-text h-space-m\" data-t-name=\"BasicText\" data-e2e-id=\"b1a6052f-4dcf-407a-a21a-f5851a7294a7_divison_1\" data-t-id=\"24\">\n<p><strong>Aus Versehen auf \u201eSofort kaufen\u201c geklickt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger bot \u00fcber ebay einen \u201eRolls Royce Silver Shadow\u201c f\u00fcr 19.999,- Euro zum Sofortkauf an. Ein paar Minuten nach dem Kauf, meldete sich der K\u00e4ufer beim Verk\u00e4ufer und teilte mit, dass er gar nicht auf den Button \u201eSofort kaufen\u201c gedr\u00fcckt habe. Vielmehr sei eine Fehlfunktion seines Handys die Ursache f\u00fcr den Kauf gewesen. Der Verk\u00e4ufer bestand aber auf dem Kaufvertrag. Er forderte den K\u00e4ufer mehrmals schriftlich auf, den Rolls Royce zu bezahlen und abzuholen. Der K\u00e4ufer verweigerte das, weil seiner Meinung nach kein Kaufvertrag zustande gekommen sei.<\/p>\n<p>Der Verk\u00e4ufer trat aufgrund der Weigerung des K\u00e4ufers vom Kaufvertrag zur\u00fcck und verkaufte den Rolls Royce ca. vier Wochen sp\u00e4ter an einen anderen K\u00e4ufer. Dabei erzielte er jedoch nur einen Kaufpreis von 17.500,- Euro. Den Differenzbetrag zum urspr\u00fcnglichen Kaufpreis verlangte der Verk\u00e4ufer vom ersten K\u00e4ufer als Schadensersatz und klagte. Das Amtsgericht Aschaffenburg gab dem Verk\u00e4ufer Recht. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer den Differenzbetrag zu erstatten.<\/p>\n<p><strong>Wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen<\/strong><\/p>\n<p>Die Richter waren der Ansicht, dass zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Der K\u00e4ufer hatte durch das zweimalige Klickens des \u201eSofort kaufen\u201c Buttons den Rolls Royce vom Verk\u00e4ufer gekauft. Unerheblich ist, ob der K\u00e4ufer das Angebot des Verk\u00e4ufers auch wirklich annehmen wollte. Der Verk\u00e4ufer durfte die Willenserkl\u00e4rung des K\u00e4ufers so verstehen, der K\u00e4ufer das Angebot \u00fcber den Sofortkauf annehmen und den Rolls Royce kaufen wollte.<\/p>\n<p><strong>Keine Anfechtung des Vertrages m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr eine Anfechtung seiner Annahmeerkl\u00e4rung konnte der K\u00e4ufer nicht glaubhaft darlegen, wie sein Handy selbst\u00e4ndig zweimal den Kauf best\u00e4tigen konnte. Der K\u00e4ufer hatte behauptet, dass sich sein Handy trotz Dr\u00fcckens der Sperrtaste nicht gesperrt habe. Das reicht f\u00fcr eine Anfechtung des Kaufes nicht aus, so die Richter. Da sich der K\u00e4ufer weigerte, den gekauften Rolls Royce zu bezahlen und abzuholen, durfte der Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p><strong>Schadenersatz: K\u00e4ufer muss den geringeren Kaufpreis beim Weiterverkauf erstatten<\/strong><\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer muss dem Verk\u00e4ufer den Differenzbetrag zwischen dem urspr\u00fcnglichen und dem tats\u00e4chlich beim zweiten Verkauf erzielten Kaufpreis erstatten. Ein Mitverschulden des Verk\u00e4ufers f\u00fcr den geringeren Kaufpreis sahen die Richter nicht. Er inserierte den Rollc Royce nach dem gescheiterten Kaufvertrag weiter f\u00fcr den urspr\u00fcnglichen Kaufpreis, konnte aber letztlich nur den geringeren Kaufpreis erzielen. Dabei war nach Ansicht des Gerichts zu ber\u00fccksichtigen, dass es sich bei dem Rolls Royce nicht um ein g\u00e4ngiges Fahrzeug handelt, f\u00fcr das es nur einen begrenzten Interessentenkreis gibt. Der K\u00e4ufer konnte nicht darlegen, dass ein anderer K\u00e4ufer bereit gewesen w\u00e4re, den urspr\u00fcnglichen Kaufpreis von 19.999,- Euro zu zahlen.<\/p>\n<p><strong>AG Aschaffenburg, Urteil vom 17.04.2019, Az.: 130 C 60\/17<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<div class=\"cf m-basic-text h-space-m\" data-t-name=\"BasicText\" data-t-id=\"23\">\n<h3>3. Seenot: Reisepreisminderung und Schmerzensgeld wegen Todesangst bei der Heimreise<\/h3>\n<\/div>\n<p>Ein Ehepaar war auf der Heimreise aus einem Maledivenurlaub mit dem Transferschiff in Seenot geraten und hatte dabei Todesangst erlitten. Das Landgericht K\u00f6ln sprach den Reisenden deshalb eine Reisepreisminderung und Schmerzensgeld zu.<\/p>\n<div class=\"cf m-basic-text h-space-m\" data-t-name=\"BasicText\" data-e2e-id=\"82cecfae-9e37-43f4-8aae-b5f3503f0564_divison_1\" data-t-id=\"24\">\n<p><strong>Sturm, Schlagseite, Schwimmwesten \u2013 Todesangst bei Passagieren eines havarierten Transferbootes<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Fahrt mit dem Transferboot spielten sich dramatische Szenen ab. Das Boot legte ab, obwohl eine Sturmwarnung vorlag und obwohl das Transferschiff schon auf dem Hinweg in ein Unwetter geraten war und der R\u00fcckflug deshalb nicht mehr rechtzeitig erreicht werden konnte. Das Transferschiff geriet in ein Unwetter und bekam Schlagseite, es schlugen gro\u00dfe Wellen \u00fcber das Boot, das gesamte Gep\u00e4ck wurde durchn\u00e4sst. Alle Schiffsmotoren fielen aus und das Schiff trieb man\u00f6vrierunf\u00e4hig im Meer. Die Passagiere sollten Schwimmwesten anlegen. Der Kapit\u00e4n setzte einen Notruf ab, nachdem die Motoren zwar kurz wieder in Gang gebracht werden konnten, dann aber erneut ausfielen. Der Kl\u00e4ger und seine Ehefrau litten Todesangst. Auch das Navigationssystem war ausgefallen, so dass die Crew versuchte, andere Schiffe mit Taschenlampen auf sich aufmerksam zu machen. Als sich schlie\u00dflich ein Boot der K\u00fcstenwache n\u00e4herte, krachte dieses gegen das Transferschiff. Es kam erneut zu Panik unter den Fahrg\u00e4sten des Transferbootes. Erst nach einem erneuten Notruf konnte ein Schiff der Marine das havarierte Boot an Land schleppen.<\/p>\n<p>Der Ehemann klagte und verlangte die R\u00fcckzahlung des gesamten Reisepreises und ein Schmerzensgeld f\u00fcr sich und seine Frau, die als Folge der traumatischen \u00dcberfahrt eine posttraumatische Belastungsst\u00f6rung erlitten hatte. Der Reiseveranstalter wollte nichts bezahlen, er berief sich auf h\u00f6here Gewalt.<\/p>\n<p><strong>Transferboot in Seenot \u2013 Reisepreisminderung und Schmerzensgeld f\u00fcr die Reisenden<\/strong><\/p>\n<p>Das Landgericht K\u00f6ln sprach dem Ehepaar eine Reisepreisminderung in H\u00f6he von ca. 4500 Euro (das entspricht dem urspr\u00fcnglich bezahlten Reisepreis) und Schmerzensgeld in H\u00f6he von insgesamt 6000 Euro zu.<\/p>\n<p>Der Reiseveranstalter habe das Ehepaar schuldhaft in eine nicht beherrschbare Gefahrensituation gebracht, indem die Transferfahrt trotz der erkennbaren schlechten Witterungsverh\u00e4ltnisse durchgef\u00fchrt wurde. Der dadurch entstandene Mangel der Reise war nach Ansicht der Richter so erheblich, dass der Erholungswert der gesamten Reise hinf\u00e4llig war. Die H\u00f6he des Schmerzensgeldes der Frau des Kl\u00e4gers wurde auf 5500 Euro festgesetzt, da diese infolge des traumatischen Erlebnisses psychische Sch\u00e4den erlitt.<\/p>\n<p><strong>Hinweis<\/strong>: Das Urteil ist nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p><strong>Landgericht K\u00f6ln, Urteil vom 15.1.2019, Az.: 3 O 305\/17<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<div class=\"cf m-basic-text h-space-m\" data-t-name=\"BasicText\" data-t-id=\"23\">\n<h3>4. Airline muss Kunden mindestens zwei Wochen vor der planm\u00e4\u00dfigen Abflugzeit \u00fcber \u00c4nderungen unterrichten<\/h3>\n<\/div>\n<p>Eine Fluglinie muss ihre Flugg\u00e4ste mindestens zwei Wochen vor Abflug \u00fcber \u00c4nderungen der planm\u00e4\u00dfigen Abflugzeit unterrichten. Eine Information von der Airline an den Reiseveranstalter und eine allgemeine Information auf der Website der Fluglinie reichen nicht aus.<\/p>\n<div class=\"cf m-basic-text h-space-m\" data-t-name=\"BasicText\" data-e2e-id=\"9e3c9c0d-f714-42bf-a908-598ef2ac57df_divison_1\" data-t-id=\"24\">\n<p><strong>Airline muss rechtzeitig \u00fcber ge\u00e4nderte Abflugzeit unterrichten<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hatte f\u00fcr sich und seine Familie eine Pauschalreise nach Rhodos gebucht. Der Hinflug sollte am 3.8.2018 um 5:00 Uhr von N\u00fcrnberg nach Rhodos gehen. Die beklagte Airline verlegte am 25.5.2018 den Flug des Kl\u00e4gers auf den 3.8.2018 um 18:05 Uhr und informierte am gleichen Tag den Reiseveranstalter \u00fcber diese \u00c4nderung. Den Kl\u00e4ger unterrichtete die Airline erst mit E-Mail vom 21.7.2018 \u00fcber die ge\u00e4nderten Flugzeiten. Schon am 19.7.2018 hatte der Kl\u00e4ger versucht, \u00fcber die Homepage der Fluglinie Sitzpl\u00e4tze zu reservieren, dabei hatte er auf der Homepage der Airline die ge\u00e4nderten Flugzeiten bemerkt.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger verlangte von der Fluglinie eine Ausgleichszahlung f\u00fcr sich und seine Familie.<\/p>\n<p><strong>Information \u00fcber ge\u00e4nderte Flugzeiten auf der Homepage der Airline nicht ausreichend<\/strong><\/p>\n<p>Das Amtsgericht N\u00fcrnberg hat dem Kl\u00e4ger und seiner Familie insgesamt 1.600 Euro Ausgleichszahlungen zugesprochen, weil die Airline den Kl\u00e4ger nicht rechtzeitig \u00fcber die Annullierung der planm\u00e4\u00dfigen Abflugzeit unterrichtet hat. Die Information an den Reiseveranstalter \u00fcber die \u00c4nderung der Flugzeiten reicht nach Ansicht der Richter nicht aus. Weder Reisevermittler noch Reiseveranstalter k\u00f6nnen eine solche Unterrichtung f\u00fcr den Fluggast wirksam entgegennehmen, so die Richter.<\/p>\n<p>Dass die Airline auf ihrer Homepage schon die ge\u00e4nderten Abflugzeiten eingestellt hatte, als der Kl\u00e4ger versuchte, dort eine Sitzplatzreservierung vorzunehmen, \u00e4ndert nach Ansicht der Richter nichts. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung f\u00e4llt nach der Fluggastrechteverordnung nur weg, wenn die Fluglinie den Fluggast rechtzeitig, zweck- und zielgerichtet \u00fcber die \u00c4nderungen unterrichtet hat. Es reicht nicht, dass der Fluggast z.B. bei der Sitzplatzreservierung mehr oder weniger zuf\u00e4llig Kenntnis von der \u00c4nderung der Flugzeiten bekommt. Die Fluglinie muss den Passagier vielmehr bewusst und zweckgerichtet \u00fcber die \u00c4nderungen informieren.<\/p>\n<p><strong>AG N\u00fcrnberg, Urteil vom 6.2.2019, Az.:\u00a0 19 C 7200\/18<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<div class=\"cf m-basic-text h-space-m\" data-t-name=\"BasicText\" data-t-id=\"23\">\n<h3>5. Gebrauchtwagenkauf: Zusage &#8222;Auto fahrbereit&#8220; ist keine Haltbarkeitsgarantie<\/h3>\n<\/div>\n<p>Der Hinweis \u201efahrbereit\u201c in einer Annonce bezieht sich vor allem auf den verkehrssicheren Zustand des Autos. Der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt mit dieser Aussage aber keine Garantie daf\u00fcr, dass das Fahrzeug noch l\u00e4ngere Zeit oder f\u00fcr eine l\u00e4ngere Strecke fahrbereit bleibt. Wenn das Auto nach dem Kauf noch 50 bis 100 Kilometer problemlos f\u00e4hrt, hat der Verk\u00e4ufer die Beschaffenheit \u201efahrbereit\u201c erf\u00fcllt.<\/p>\n<p><strong>Gebrauchtwagenkauf: Zusage \u201eAuto fahrbereit\u201c ist keine Haltbarkeitsgarantie<\/strong><\/p>\n<p>Der Hinweis \u201efahrbereit\u201c in einer Annonce bezieht sich vor allem auf den verkehrssicheren Zustand des Autos. Der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt mit dieser Aussage aber keine Garantie daf\u00fcr, dass das Fahrzeug noch l\u00e4ngere Zeit oder f\u00fcr eine l\u00e4ngere Strecke fahrbereit bleibt. Wenn das Auto nach dem Kauf noch 50 bis 100 Kilometer problemlos f\u00e4hrt, hat der Verk\u00e4ufer die Beschaffenheit \u201efahrbereit\u201c erf\u00fcllt. Das hat das Oberlandesgericht M\u00fcnchen entschieden.<\/p>\n<p><strong>20 Jahre altes Auto nach knapp 100 Kilometern defekt<\/strong><\/p>\n<p>Im Herbst 2015 inserierte ein Verk\u00e4ufer sein gebrauchtes Auto, Baujahr 1996, auf Ebay. In der Anzeige bezeichnete er das Auto als \u201efahrbereit\u201c. Au\u00dferdem stand in dem Inserat die Information: \u201eVerkauf aufgrund des Baujahres 1996 (20 Jahre alt) als Bastlerfahrzeug ohne Gew\u00e4hrleistung. Fahrzeug sollte unbedingt besichtigt werden, um sp\u00e4tere Unstimmigkeiten auszuschlie\u00dfen\u201c. Der K\u00e4ufer machte eine Probefahrt und kauft das Auto mit einem m\u00fcndlichen Kaufvertrag f\u00fcr 10.500 Euro.<\/p>\n<p>Auf dem Heimweg traten bereits nach 50 bis 100 Kilometern Probleme an dem Auto auf. Das Auto nahm kein Gas mehr an, am Wohnort des K\u00e4ufers lie\u00df sich das Auto gar nicht mehr starten. Die Kosten f\u00fcr die Reparatur des Autos wurden vom K\u00e4ufer mit 5.720,35 Euro angegeben. Ein Sachverst\u00e4ndiger stellte sp\u00e4ter fest, dass das Steuerger\u00e4t des Fahrzeugs korrodiert und die Batterie defekt war. Der K\u00e4ufer klagte auf Erstattung der Reparaturkosten.<br \/>\nIn der ersten Instanz wiesen die Richter die Klage ab, der K\u00e4ufer legte Berufung ein.<\/p>\n<p><strong>\u201eFahrbereit\u201c hei\u00dft nicht \u201eauf Dauer fahrf\u00e4hig\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Das OLG M\u00fcnchen best\u00e4tigte die Entscheidung der ersten Instanz. Das Gericht ging davon aus, dass in dem Vertrag ein wirksamer Gew\u00e4hrleistungsausschluss vereinbart war. Daf\u00fcr sprach auch der Text der Ebay-Anzeige. Die Richter sahen kein arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den Verk\u00e4ufer und auch kein Garantieversprechen, das der Verk\u00e4ufer gegeben h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Der Hinweis \u201efahrbereit\u201c in Gebrauchtfahrzeug-Annoncen bezieht sich vor allem auf den verkehrssicheren Zustand des Autos. Das Auto darf also keine verkehrsgef\u00e4hrdeten M\u00e4ngeln haben. Au\u00dferdem muss der Betrieb des Autos in seinen wesentlichen technischen Funktionen m\u00f6glich sein, so die Richter.<\/p>\n<p>Der Verk\u00e4ufer gibt aber mit der Beschaffenheitsvereinbarung \u201efahrbereit\u201c keine Haltbarkeitsgarantie. Er haftet nicht f\u00fcr eine l\u00e4ngerfristige Fahrbereitschaft des Autos. Wie lange und f\u00fcr welche Strecke das Auto nach der \u00dcbergabe fahrbereit bleibt, ist weitgehend das Risiko des K\u00e4ufers. Nach Ansicht der Richter reicht eine (zun\u00e4chst problemlose) Fahrt von 50 bis 100 Kilometern aus, um die Beschaffenheit \u201efahrbereit\u201c zu erf\u00fcllen. Der K\u00e4ufer bekam die Reparaturkosten nicht ersetzt.<\/p>\n<p><strong>OLG M\u00fcnchen, Urteil vom 12.6.2019, Az.: 7 U 1630\/18<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Die Entscheidung des OLG M\u00fcnchen steht \u00dcbereinstimmung mit einem Urteil des BGH (Urteil vom 22.11.2006, Az.: VIII ZR 72\/06).<\/p>\n<hr \/>\n<div class=\"cf m-basic-text h-space-m\" data-t-name=\"BasicText\" data-t-id=\"24\">\n<h3>6. Section Control: Rechtsstreit um neues Messverfahren entschieden<\/h3>\n<\/div>\n<p>W\u00e4hrend in anderen L\u00e4ndern bereits seit Jahren Section Control zur Tempo\u00fcberwachung im Einsatz ist, ist es in Deutschland rechtlich umstritten. Das Pilotprojekt auf der B6 wurde daher gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft und jetzt vom OVG L\u00fcneburg f\u00fcr zul\u00e4ssig erachtet.<\/p>\n<p><strong>Was ist Section Control eigentlich?<\/strong><\/p>\n<p>Section Control ist ein in Deutschland neues Verfahren zur Geschwindigkeitskontrolle. Dabei wird nicht das Tempo eines Fahrzeugs an einer bestimmten Stelle erfasst, sondern dessen Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten. Hierf\u00fcr werden die Ein- und Ausfahrtzeitpunkte aller Fahrzeuge in dem Messabschnitt vollautomatisch registriert. Die Kennzeichen der einfahrenden Fahrzeuge werden laufend mit den Kennzeichen der ausfahrenden Wagen verglichen. Stimmen diese \u00fcberein, so wird die Fahrtzeit ermittelt und die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet.<\/p>\n<p><strong>Anforderungen des Datenschutzes\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Die automatische Erfassung aller Kfz-Kennzeichen (personenbezogene Daten) durch optische Zeichenerkennung (ANPR) betrifft die informationelle Selbstbestimmung der Autofahrer. Ohne entsprechenden Anfangsverdacht w\u00e4re dieser Grundrechtseingriff nicht zu rechtfertigen.<\/p>\n<p>Um den Datenschutzanforderungen zu gen\u00fcgen, wird die Zeichenfolge mit einer kryptologischen Hashfunktion verschl\u00fcsselt, so dass kein R\u00fcckschluss auf das Kennzeichen beim Auslesen des Datensatzes m\u00f6glich ist. Anschlie\u00dfend werden nur mehr die berechneten Hashwerte am Ein- und Ausfahrtquerschnitt verglichen. Die Bilder vom Ein- und Ausfahrtquerschnitt werden anonymisiert, verschl\u00fcsselt und nach kurzer Zeit wieder gel\u00f6scht, sofern kein Geschwindigkeitsversto\u00df vorliegt. Somit sind w\u00e4hrend der Messung keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf das Fahrzeug oder personenbezogene Daten m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Um im Fall eines festgestellten Versto\u00dfes den Fahrer f\u00fcr den Bu\u00dfgeldbescheid ermitteln zu k\u00f6nnen, wird das Fahrzeug vergleichbar zu bisherigen Radarkontrollen, am Ende des kontrollierten Streckenabschnitts zus\u00e4tzlich noch von vorne fotografiert.<\/p>\n<p><strong>Ge\u00e4nderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat seine bisherige Rechtsauffassung ge\u00e4ndert und entschieden, dass die ausnahmslose Erfassung aller Kennzeichen zu Kontrollzwecken stets eine Datenerhebung und damit einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt (Az. 1 BvR 2795\/09 u.a.). Bereits das Scannen sei freiheitsbeeintr\u00e4chtigend. &#8222;Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens geh\u00f6rt es, dass sich die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger grunds\u00e4tzlich fortbewegen k\u00f6nnen, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden&#8220;, hei\u00dft es in einem der Beschl\u00fcsse des BVerfG. Aufgrund der Schwere des Eingriffs sei dieser nur erlaubt, wenn eine ausdr\u00fcckliche gesetzliche Regelung gegeben sei.<\/p>\n<p><strong>Verkehrs\u00fcberwachung mittels &#8222;Section Control&#8220; auf B 6 wieder erlaubt<\/strong><\/p>\n<p>Das OVG L\u00fcneburg (Az. 12 LC 79\/19) hat entschieden, dass der Streckenradar auf der B6 rechtm\u00e4\u00dfig ist. Die Anlage geht damit wieder in Betrieb.<\/p>\n<p>Im Vorfeld hatte das Verwaltungsgericht Hannover noch einer Klage stattgegeben, in der der Kl\u00e4ger in der Datenspeicherung einen Eingriff in sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung sah. Der Streckenradar wurde daraufhin vorl\u00e4ufig ausgeschaltet. Diesem Urteil folgte noch im Mai diesen Jahres das OVG L\u00fcneburg. Doch bereits im Juli kam das OVG \u2013 jetzt allerdings auf Grund des zwischenzeitlich ge\u00e4nderten und in Kraft getretenen Nieders\u00e4chsischen Polizeigesetzes \u2013 zu einem anderen Ergebnis und hob das Verbot vorl\u00e4ufig auf. Das neue Polizeigesetz hatte nach Ansicht des Gerichts die bislang fehlende Eingriffserm\u00e4chtigung f\u00fcr den Streckenradar geschaffen.<\/p>\n<hr \/>\n<div class=\"cf m-basic-text h-space-m\" data-t-name=\"BasicText\" data-t-id=\"23\">\n<h3>7. Tempo 200: Bedienen des Infotainmentpakets kann teuer werden<\/h3>\n<\/div>\n<p>F\u00e4hrt ein Autofahrer mit 200 km\/h auf der Autobahn und bedient das Navigationssystem, so ist ein dadurch entstandener Unfall grob fahrl\u00e4ssig und die Kaskoversicherung kann die Zahlung zumindest teilweise verweigern.<\/p>\n<div class=\"cf m-basic-text h-space-m\" data-t-name=\"BasicText\" data-e2e-id=\"5d95b470-1ec1-457f-a5b1-8d46736f5663_divison_1\" data-t-id=\"24\">\n<p><strong>Volle Konzentration bei 200 km\/h<\/strong><\/p>\n<p>Ein Mietwagen fuhr auf der Autobahn mit Tempo 200. Das hochmotorisierte Auto sollte von Erlangen nach Berlin \u00fcberf\u00fchrt werden. Der Fahrer bediente trotz der hohen Geschwindigkeit das eingebaute Infotainmentpaket, um weitere Informationen \u00fcber die Strecke abzurufen. Dazu musste er in dem ihm unbekannten Mietwagen an einem in der Mittelkonsole angebrachten Drehregler auf dem Bildschirm eine Leiste ansteuern, bei der sich verschiedene Register \u00f6ffnen, \u00fcber die wiederum weitere Unterpunkte angew\u00e4hlt werden konnten. W\u00e4hrend er mit der rechten Hand das System bedient habe, hat er mit der linken das Lenkrad gehalten.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend dieser Zeit achtete er nicht auf die Stra\u00dfe, kam von der Fahrbahn ab und touchierte die Leitplanke. Der Vermieter rechnete den Schaden mit der Kaskoversicherer ab. Diese wollte den Schaden sp\u00e4ter von dem Fahrer zur\u00fcckfordern.<\/p>\n<p><strong>Mehrere Sekunden andauernde Ablenkung bei Tempo 200 ist grob fahrl\u00e4ssig<\/strong><\/p>\n<p>Das OLG N\u00fcrnberg gab der Versicherung in H\u00f6he von 50% recht. Eigentlich war in dem Vertrag zwar vereinbart, dass eine komplette Schaden\u00fcbernahe erfolgt, die Versicherung hatte sich aber das Recht vorbehalten, Ersatz zu fordern, wenn grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt.<\/p>\n<p>Der Fahrer hatte einger\u00e4umt, zur Bedienung des Navis die rechte Hand vom Steuer genommen zu haben. Um das System bedienen zu k\u00f6nnen musste er, nach Meinung des Gerichts, den Blick nicht nur ganz kurz von der Stra\u00dfe nehmen. Das sei bei Tempo 200 grob fahrl\u00e4ssig. Selbst bei einer Ablenkung von 3 Sekunden w\u00fcrde ein Weg von \u00fcber 165 Meter zur\u00fcckgelegt.<\/p>\n<p><strong>Spurhalteassistent entlastet den Fahrer nicht<\/strong><\/p>\n<p>Dass das Fahrzeug mit einem Assistenzsystem (\u201eSpurhalteassistent\u201c) ausgestattet war, entlastet den Fahrer auch nicht.<\/p>\n<p>Das Gericht stellt fest, dass bei derart hohen Geschwindigkeiten die Gefahren und die Notwendigkeit sofortiger Reaktion bereits so erheblich gesteigert sind, dass in dieser Situation hinsichtlich der Anforderungen an die Aufmerksamkeit des Fahrers keine Abstriche mehr gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Mietwagen war dem Fahrer nicht vertraut<\/strong><\/p>\n<p>Da der Fahrer mit dem zu \u00fcberf\u00fchrenden Fahrzeug nicht vertraut war, konnte er sich nach Ansicht der Richter, erst recht nicht darauf verlassen, dass das Assistenzsystem des Fahrzeugs einen Unfall vermeiden helfen w\u00fcrde, zumal bei einer Geschwindigkeit von 200 km\/h die Reaktionszeit denkbar kurz gewesen war.<\/p>\n<p>Durch die Ablenkung ist der Fahrer zu weit nach links und in die Leitplanke gefahren. Die Versicherung war daher berechtigt, die den geltend gemachten Regress in H\u00f6he von 50 % des Schadens zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>OLG N\u00fcrnberg, Urteil vom 2.5.2019, Az.: 13 U 1296\/17<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"cf m-basic-text h-space-m\" data-t-name=\"BasicText\" data-t-id=\"23\">\n<h3>8. Kappe auf &#8211; Blitzerfoto ist dennoch verwertbar<\/h3>\n<\/div>\n<p>,,Blitzerfotos\u2018\u2018 werden zum Beweis der Geschwindigkeits\u00fcberschreitung genutzt. Doch was, wenn der Fahrer eine Basecap tr\u00e4gt und daher Teile seines Gesichts verdeckt sind? Das Kammergericht (KG) Berlin hatte dar\u00fcber zu entscheiden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>Ein Autofahrer wurde geblitzt, als er statt mit erlaubten 60 km\/h mit 96 km\/h fuhr. Er bekam einen Bu\u00dfgeldbescheid in H\u00f6he von 160 \u20ac und einem Monat Fahrverbot, doch das wollte er so nicht akzeptieren. Seiner Meinung nach war er auf dem Foto gar nicht als Fahrer zu erkennen. Er legte Einspruch gegen den Bu\u00dfgeldbescheid ein und bestritt, der Fahrer gewesen zu sein. Das Foto sei offensichtlich ungeeignet. Die Stirn des Fahrers sei so sehr durch eine Kappe verdeckt, dass keine Identifizierung m\u00f6glich sei.<\/p>\n<p><strong>Verdeckte Stirn durch Basecap verhindert nicht die Fahrerermittlung<\/strong><\/p>\n<p>Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Fahrer zu einer Geldbu\u00dfe von 320 \u20ac und einem Monat Fahrverbot. Der Richter verglich das Foto mit dem Gesicht des Mannes im Gerichtssaal. Er kam zu dem Ergebnis, dass u.a. die Gesichtsz\u00fcge und die Gesichtsform eine so gro\u00dfe \u00c4hnlichkeit mit dem Foto aufwiesen, dass er als Fahrer festgestellt werden konnte.<\/p>\n<p><strong>Fahrer erkannt und Bu\u00dfgeld wegen Vorsatz verdoppelt<\/strong><\/p>\n<p>Au\u00dferdem erh\u00f6hte der Richter die Geldbu\u00dfe auf 320 \u20ac. Er ging davon aus, dass der Autofahrer vors\u00e4tzlich zu schnell gefahren war. In einem solchen Fall kann eine Geldbu\u00dfe entsprechend erh\u00f6ht werden. Die Schilder seien sehr gut sichtbar gewesen. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Fahrer die Schilder gesehen und sich bewusst nicht an das Tempolimit gehalten hat. Gegen das Urteil legte der Betroffene Beschwerde beim Kammergericht Berlin ein, aber ohne Erfolg. Die Rechtsbeschwerde wurde zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p><strong>Das Kammergericht best\u00e4tigte die Auffassung des Amtsgerichtes<\/strong><\/p>\n<p>Das Kammergericht Berlin, welches mit der Rechtsbeschwerde befasst war, stellte folgendes fest: Ein Richter darf ein \u201eBlitzerfoto\u201c auch dann als Beweis verwenden, wenn die Stirnpartie verdeckt ist. Voraussetzung ist, dass Kriterien, wie die Sch\u00e4rfe des Bildes und Identifikationsmerkmale, wie z. B. Gesichtsz\u00fcge, Gesichtsform, Ausformung und Verlauf der Augenbrauen, Erscheinungsbild der Mund- und Nasenpartie ber\u00fccksichtigt werden. Anschlie\u00dfend ist das Ergebnis mit dem Betroffenen in der Hauptverhandlung zu vergleichen. Das hatte das Amtsgericht getan.<\/p>\n<p><strong>H\u00f6he der Geschwindigkeits\u00fcberschreitung ist ein Indiz f\u00fcr Vorsatz<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht stellt zudem fest, dass ab einer \u00dcberschreitung der zul\u00e4ssigen H\u00f6chstgeschwindigkeit von 40 Prozent regelm\u00e4\u00dfig Vorsatz angenommen werden kann. Der Fahrer hatte diesen Wert um 60 Prozent \u00fcberschritten. Diese Indizwirkung kann im Einzelfall zwar entfallen, aber nicht im konkreten Fall des Fahrers mit der Basecap: die Schilder, die die Geschwindigkeit anordneten standen gut sichtbar links und rechts am Fahrbahnrand und es gab keine Anhaltspunkte, dass die Sicht des Fahrers behindert war. Au\u00dferdem war der Blitzer rund 600 m nach der Beschilderung aufgebaut, was nach Ansicht des Gerichts ausreichend war.<\/p>\n<p><strong>Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18.6.2019, Az.: 3 Ws (B) 186\/19<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<div class=\"cf m-basic-text h-space-m\" data-t-name=\"BasicText\" data-t-id=\"23\">\n<h3>9. Keine Haftung des Fu\u00dfg\u00e4ngers bei Unfall mit Segway auf Fu\u00df- und Radweg<\/h3>\n<\/div>\n<p>Fu\u00dfg\u00e4nger haben auf einem gemeinsamen Fu\u00df- und Radweg gegen\u00fcber sog. Elektrokleinstfahrzeugen (z.B. Segways, E-Scooter) absoluten Vorrang. Ein Segway-Fahrer muss seine Fahrweise und Geschwindigkeit so anpassen, dass eine Behinderung oder Gef\u00e4hrdung von Fu\u00dfg\u00e4ngern ausgeschlossen ist. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.<\/p>\n<div class=\"cf m-basic-text h-space-m\" data-t-name=\"BasicText\" data-e2e-id=\"0a898d59-a8ba-487b-ae70-c3a93d005901_divison_1\" data-t-id=\"24\">\n<p>Eine Segway-Fahrerin fuhr mit einer Gruppe anderer Segway-Fahrer auf einem gemeinsamen Geh-\/Radweg. Dort war ein Fu\u00dfg\u00e4nger unterwegs, der gerade Fotos machen wollte. Dabei ging der Fu\u00dfg\u00e4nger r\u00fcckw\u00e4rts und stie\u00df mit der Segway-Fahrerin zusammen. Diese st\u00fcrzte und verletzte sich, wobei es auch zu Folgeerkrankungen kam. Die Segway-Fahrerin verlangte von dem Fu\u00dfg\u00e4nger unter anderem die Zahlung eines Schmerzensgeldes und klagte. Die erste Instanz wies die Klage ab, weil die Segway-Fahrerin nach Ansicht der Richter den Unfall verschuldet hatte. Sie hatte auf den Fu\u00dfg\u00e4nger nicht gen\u00fcgend R\u00fccksicht genommen, so die Richter.<\/p>\n<p><strong>Segway-Fahrer muss auf Fu\u00dfg\u00e4nger R\u00fccksicht nehmen<\/strong><\/p>\n<p>Die Richter des OLG Koblenz best\u00e4tigten das Urteil. Fu\u00dfg\u00e4nger haben auf einem gemeinsamen Fu\u00df- und Radweg absoluten Vorrang gegen\u00fcber Nutzern von sog. Elektrokleinstfahrzeugen.* Der Fu\u00dfg\u00e4nger muss sich daher nicht st\u00e4ndig nach Verkehrsteilnehmern, die die Strecke befahren, umsehen. Er darf vielmehr davon ausgehen, dass diese auf ihn R\u00fccksicht nehmen, so die Richter. Dazu geh\u00f6rt, dass z.B. ein Segway-Fahrer seine Fahrweise und seine Geschwindigkeit anpasst und durch Warnsignale rechtzeitig und vernehmbar auf sich aufmerksam macht. Au\u00dferdem muss er \u2013 falls n\u00f6tig &#8211;\u00a0 Blickkontakt mit dem Fu\u00dfg\u00e4nger herstellen oder auf andere Weise eine Verst\u00e4ndigung mit dem Fu\u00dfg\u00e4nger suchen. Wenn der Fu\u00dfg\u00e4nger nicht auf Warnsignale achtet oder reagiert, muss der Segway-Fahrer im Zweifel anhalten. Nur so kann eine Behinderung oder Gef\u00e4hrdung des Fu\u00dfg\u00e4ngers vermieden werden, f\u00fchrten die Richter aus.<\/p>\n<p><strong>Reagiert der Fu\u00dfg\u00e4nger nicht auf Warnsignale, muss der Segway-Fahrer vorsichtshalber anhalten<\/strong><\/p>\n<p>Die Segway-Fahrerin war sich nach eigener Aussage nicht sicher, ob der Fu\u00dfg\u00e4nger sie wahrgenommen hatte. Sie hielt aber nicht an. Dadurch hat damit sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Die Richter sahen darin ein so hohes Verschulden am Zustandekommen des Unfalles, dass ein Mitverschulden des Fu\u00dfg\u00e4ngers wegen unachtsamem R\u00fcckw\u00e4rtsgehen zur\u00fcckstehen konnte.<\/p>\n<p><strong>OLG Koblenz, Urteil vom 16.4.2019, Az.: 12 U 692\/18<\/strong><br \/>\n<strong>Hinweis:<\/strong> Das Urteil ist nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<div class=\"m-basic-toggle h-space-m\" data-t-name=\"BasicToggle\" data-t-id=\"25\">\n<div class=\"mm-head js-head mm-opened\">\n<p><strong> * Vorrang f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger auf gemeinsamen Geh- und Radwegen <\/strong><\/p>\n<\/div>\n<div class=\"mm-content js-content\">Zum Zeitpunkt des Urteils galt die Mobilit\u00e4tshilfenverordnung (MobHV). Seit dem 15.6.2019 gilt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Diese regelt in \u00a7 11 Abs.4, dass Fu\u00dfg\u00e4nger auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Vorrang haben. Sie d\u00fcrfen weder behindert noch gef\u00e4hrdet werden. Falls n\u00f6tig muss die Geschwindigkeit von sog. Elektrokleinstfahrzeugen (z.B. Segways oder E-Scootern) an den Fu\u00dfg\u00e4ngerverkehr angepasst werden.<\/div>\n<div><\/div>\n<\/div>\n<div>\n<hr \/>\n<\/div>\n<div class=\"m-basic-toggle h-space-m\" data-t-name=\"BasicToggle\" data-t-id=\"25\">\n<div class=\"mm-content js-content\">\n<div class=\"cf m-basic-text h-space-m\" data-t-name=\"BasicText\" data-t-id=\"23\">\n<h3>10. Geschwindigkeitsbegrenzung vor Schule gilt auch an Feiertag<\/h3>\n<\/div>\n<p>Gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen von Montag bis Freitag auch an gesetzlichen Feiertagen, die auf diese Tage fallen? Und gilt das auch dann, wenn zus\u00e4tzlich das Zusatzzeichen \u201eSchule\u201c angebracht war? Diese Frage musste das OLG Brandenburg beantworten.<\/p>\n<p><strong>Zu schnell am Karfreitag unterwegs und geblitzt!<\/strong><\/p>\n<p>Am Karfreitag wurde ein Autofahrer mit 39 km\/h geblitzt. F\u00fcr die Stra\u00dfe war eine H\u00f6chstgeschwindigkeit von 30 km\/h angeordnet. Unter dem <a href=\"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/eschwindigkeitsbegrenzung30.png\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Verkehrszeichen 274<\/a>, welches Tempo 30 km\/h anordnete, war das Zusatzzeichen \u201eMo \u2013 Fr, 7 \u2013 16 h\u201c. Dar\u00fcber das Schild \u201eSchule\u201c. Der Autofahrer wurde zu einer Geldbu\u00dfe\u00a0von 15 Euro vom Amtsgericht verurteilt.<\/p>\n<p><strong>Tempo 30 nur f\u00fcr tats\u00e4chliche Schultage?<\/strong><\/p>\n<p>Da er das so nicht akzeptieren wollte, wendete er sich mit einer Rechtsbeschwerde gegen das Urteil und argumentierte, \u201e\u2026dass die geregelte Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Beschilderung vor Ort nur f\u00fcr die tats\u00e4chlichen Schulzeiten, nicht mithin an einem gesetzlichen Feiertag gelte.\u201c<\/p>\n<p><strong>Geschwindigkeitsbegrenzung gilt an Feiertagen, die auf Wochentage fallen<\/strong><\/p>\n<p>Der mit der Sache befasste Senat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) folgte dieser Meinung jedoch nicht. Nach Ansicht des Gerichts gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die f\u00fcr Montag bis Freitag angeordnet werden, auch an gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen. \u201eIm Interesse der Verkehrssicherheit d\u00fcrfe es nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer \u00fcberlassen bleiben, nach einer differenzierten Betrachtung selbst zu beurteilen, ob die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der \u00f6rtlichen Besonderheiten auch f\u00fcr auf Wochentage fallende gesetzliche Feiertage sinnvoll ist und gelten soll.\u201c Daran \u00e4ndert auch das Zusatzschild \u201eSchule\u201c nichts.<\/p>\n<p><strong>Zusatzschild \u201eSchule\u201c dient nur der Information<\/strong><\/p>\n<p>Bei dem Zusatzschild \u201eSchule\u201c handelt es sich nach Auffassung des Gerichts nur um einen Hinweis an die Verkehrsteilnehmer, warum die Beh\u00f6rde hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet hat. Es ist insoweit eine reine Information, die selbst nichts zus\u00e4tzliches anordnet \u2013 man k\u00f6nnte dieses Schild \u201eSchule\u201c daher auch weglassen.<\/p>\n<p><strong>Beurteilung des Schutzbed\u00fcrfnisses liegt nicht beim Autofahrer<\/strong><\/p>\n<p>Es ist allein Aufgabe der Beh\u00f6rde zu pr\u00fcfen, ob Schulen an einzelnen Wochentagen wegen Ferien, gesetzlicher Feiertage oder sonstiger Besonderheiten geschlossen oder f\u00fcr bestimmte Veranstaltungen ge\u00f6ffnet haben und daher eine Temporeduzierung angeordnet werden soll.<\/p>\n<p>Das Gericht f\u00fchrt in diesem Zusammenhang au\u00dferdem aus, dass der Stra\u00dfenverkehr einfache und klare Regeln erfordert, und daher Unbequemlichkeiten, die sich aus einem der Regel entsprechenden Verhalten ergeben und die wie hier auch zumutbar sind, im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.9.2019, Az.: (2 Z) 53 Ss-OWi 488\/19 (1774\/19)<\/strong><\/p>\n<p><strong>Praxishinweis<\/strong><br \/>\nDie Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich. Es gibt auch Gerichte, wie z. B. das Amtsgericht Wuppertal, das in seinem Urteil vom 28.Januar 2014 (Az.: 12 OWi-723 Js 1323\/13-224\/13) zu einem anderen Ergebnis kam und entschieden hat, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung (Zeichen 274), die mit dem Zusatzschild \u201eSchule\u201c sowie \u201e Mo. \u2013 Sa., 7 \u2013 18 h\u201c versehen ist, nicht an Feiertagen gilt.<\/p>\n<p>Quelle: ADAC<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Werkstatt kl\u00e4rt nicht richtig auf &#8211; Schadenersatz f\u00fcr Motorschaden Eine Werkstatt muss dem Kunden Schadenersatz zahlen, wenn sie ihn nach einer ordnungsgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrten Reparatur nicht auf weitere f\u00e4llige Reparaturen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/2020\/01\/11\/urteile\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eUrteile\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":"","_members_access_role":[],"_members_access_error":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-3883","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3883","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3883"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3883\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3888,"href":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3883\/revisions\/3888"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3883"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3883"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.workerwheels.de\/wwcms\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3883"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}